Von:


Sehr geehrter Herr Behlen,
Sie antworten Herrn Beil zum Thema Internet-Zensur:
"Die FDP wird ihr Vorgehen von dem Ausgang der Bundestagswahl abhängig machen. Einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht halte ich für wahrscheinlich, sofern eine Regierungsbeteiligung der FDP ausbleiben sollte."
Soll dies eine Aufforderung darstellen, nicht die FDP zu wählen?
Zur Erklärung dieser merkwürdig erscheinenden, aber durchaus ersnstgemeinten Frage: Da es außerordentlich unwahrscheinlich ist, daß Sie sich bei einer Koalition mit der CDU/CSU mit Ihrer Forderung durchsetzen werden, das Zugangserschwernis Gesetz wieder abzuschaffen, falls es die diese Forderung überhaupt geben würde, wären die Belange des Volkes noch am besten vertreten, wenn die FDP nicht in Regierungsverantwortung kommt und also eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses unsägliche Gesetz einreicht. Somit fasse ich Ihre Aussage als Apell auf, die FDP nicht zu wählen.
Eine zusätzliche Frage hätte ich noch. Warum sollte die FDP nicht gegen das ZugErschwG klagen können oder wollen, wenn sie in Regierungsverantwortung steht? Vertreten Sie die Meinung, daß dieses Gesetz verfassungswidrig ist, oder vertreten Sie diese Meinung nicht?
Verzeihen Sie, falls ich Ihnen zu nahe treten sollte, aber Ihre Antwort an Herrn Beil liest sich so, als wäre die FDP bereit, verfassungswidrige Gesetze hinzunehmen, falls die Regierungsbeteiligung lockt.
Selbiges Verhalten haben wir in Bayern erlebt, als die FDP mit der CSU koalierte. Vorher wurde versprochen, daß es eine heimliche Online-Durchsuchung mit der FDP nicht geben würde. Nach der Wahl hat die FDP die heimliche Online-Durchsuchung in leicht modifizierter Form hingenommen, anstatt eine die Koalition von der Bedingung abhängig zu machen, daß die heimliche OD wieder abgeschafft wird. Diese Erfahrung nehme ich mit in die Bundestagswahl.
mfg K.