Jörg Behlen (FDP)
Kandidat Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Jörg Behlen
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Agraringenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Landwirt
Wohnort
Ebsdorfergrund
Wahlkreis
Marburg
Ergebnis
8,3%
Landeslistenplatz
17, Hessen
(...) Meine Position lautet: "Zugangserschwerungsgesetz" abschaffen. (...)
 
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Jörg Behlen hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Arbeit
27.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Behlen,

das neue Spielbankengesetz (Glücksspielstaatsvertrag) findet in wesentlichen Teilen keine Anwendung bei Genehmigung und Betrieb in Spielstätten (Casinos), die derzeit flächendeckend in diversen hessischen Kommunen entstehen.
(z.B. KEINE Personenkontrolle bei "Kommunal-Casinos", Suchtprävention = eine Farce). Die Arbeitsplätze in den s t a a t l i c h konzessionierten hessischen Spielbanken sind
daher m a s s i v gefährdet!

Frage: Warum gelten für die Betreiber n i c h t staatlich konzessionierter Casinos andere
Gesetze?

Mit freundlichen Grüßen
H.
Antwort von Jörg Behlen
1Empfehlung
28.08.2009
Jörg Behlen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Glücksspielstaatsvertrag wurde von den Bundesländern geschlossen. Zu den Auswirkungen auf Länderebene sind die Länderregierungen verantwortlich. Ich bitte Sie daher herzlich, Ihre Frage an die hessische Landesregierung zu stellen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass nach Expertenmeinung achtzig Prozent der ca. achtzig bis hundertvierzigtausend Spielsüchtigen Automatenspieler sind. Für diese breite Mehrheit der Spielsüchtigen gibt es keinerlei Prävention oder kennen Sie Personenkontrollen in oder vor "Spielhallen"? Der Glücksspielstaatsvertrag diente vor allem dem Ziel, die Einnahmen für das staatliche Monopol zu schützen. Die Länder nehmen aus staatlichen Glücksspielen ca. 3.000.000.000 Euro ein und verteilen diese an soziale und gemeinwohlorientierte Zwecke. Durch neuartige Entwicklungen wie das Internet sahen nun die Monopolisten ihr Geschäftsmodell in ernsthafter Gefahr.

Ich persönlich hege erhebliche Zweifel, ob der Staat gleichzeitig Anbieter von Glücksspielen und Hüter der Wettbewerbsregeln sein darf. Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland ist bisher noch nicht entschieden. Daneben versucht der Gesetzgeber durch umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung seinem Monopol Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Auch in dieser Frage zweifle ich die Rechtmäßigkeit an. Der Bundesfinanzhof hat diese Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gem. Art. 234 EG-Vertrag zur Klärung vorgelegt. Die Bekämfung der Spielsucht ist erheblich zu verbessern, denn Spielsucht zerstört Familien und treibt Menschen in den finanziellen Ruin. Vollkommen unabhängig davon sind die deutschen Regelungen zum Schutz eigener Monopole ausgesprochen kritisch zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Behle
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
27.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Behlen,

anlässlich der bevorstehenden Wahlen, habe ich ein paar fragen, von denen sie schon einige beantwortet haben.

Was mich jedoch noch persönlich Interessiert ist,

1. Wie stehen sie zu den Studiengebühren deutscher Hochschulen?
und
2. Welche Einstellung vertreten sie bezüglich der Wehrpflicht? Notwendig und gerechtfertigt oder Unfair und unnötig?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jörg Behlen
7Empfehlungen
07.09.2009
Jörg Behlen
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben sehr lange auf meine Antwort warten müssen, dafür möchte ich mich entschuldigen. Ich selbst bin ein Fan dieses Portals und verstehe durchaus, dass eine Antwort nach erst neun Tagen als spät empfunden wird.

Zu Ihrer Frage: Wie stehen sie zu den Studiengebühren deutscher Hochschulen?

Ich könnte mir die Sache einfach machen und Ihnen schreiben, dass Bildungspolitik Angelegenheit der Bundesländer sei. Ihrer Frage möchte ich aber nicht aus dem Weg gehen: Ich persönlich erkenne die Sorge, sich ein Studium nicht leisten zu können, als ernstzunehmend an. Ich denke Studiengebühren, die an den Hochschulen erhoben werden und nicht in die Länderhaushalte fließen dürfen, bieten auch Chancen. Die Studenten hätten stärkeren Einfluss auf die Studienbedingungen. Über ein erstes Monitoring in Baden-Württemberg: tinyurl.com

Die Frage nach Fairness möchte ich näher beleuchten: Eine Höhe von monatlich ca. 80 Euro (480 Euro im Semester) liegt deutlich unter den Kindergartengebühren in meinem Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Zur Frage von Ordnungspolitik im Bereich der Bildungseinrichtung Kindergärten: In Berlin kostet ein Ganztageskinderplatz einkommensabhängig bis zu 405 Euro im Monat. Das ist sehr zurückhaltend ausgedrückt ordnungspolitischer Unsinn, denn gleiche Leistung kann nicht unterschiedliche Rechnungshöhe nach sich ziehen. Wenn ein Handwerker bei seiner Rechnungsstellung den Einkommenssteuerbescheid seines Kunden einsieht, um den "fairen" Stundenlohn einzusetzen, dann sprächen wir von monopolistischer Preisbildung. Der Staat missbraucht sein Machtmonopol, um für eine gleiche Leistung unterschiedliche Preise erheben zu dürfen.

In einer emotionalisierten Diskussion spielen aber Vergleiche und mögliche Vorteile keine Rolle und werden einfach niedergewalzt. Das empfinde ich als bedauerlich, aber so sieht politischer Alltag nun mal aus. Die ordnungspolitischen Wirkungen einer kostenlosen Studienplatzes im Vergleich zu einem Hauptschulabsolventen mit sozialversicherungspflichtiger Lehre und anschließender Berufstätigkeit ist allerdings eindeutig. Er zahlt für den kostenlosen Studienplatz mit. Das gehört zur Wahrheit auch offen ausgesprochen. Das wird nur ungern gehört. Die ungleiche soziale Schichtung von Studentenanteilen liegt in unserem miserablen Vorschulsystem (nicht existent) und sozialer Schichtung des schulischen Bildungssystems. Alles andere ist Augenwischerei.

Zu Ihrer Frage: Welche Einstellung vertreten sie bezüglich der Wehrpflicht? Notwendig und gerechtfertigt oder Unfair und unnötig?

Diese Frage der so genannten "Wehrgerechtigkeit" unterliegt heftigem politischem Streit. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich eine Richtervorlage zur Frage der Wehgerechtigkeit als unzulässig erklärt: tinyurl.com

Eine Grundrechtseinschränkung wie die freie Wahl der Wohnung sollte sehr gut begründet werden. Wenn von 440.000 Männern fast die Hälfte aus verschiedenen Gründen ausgemustert werden, dann bedeutet dies: Entweder sind wir ein Volk von Bewegungsunfähigen oder aber die Kriterien wurden derart verändert, dass nur scheinbare "Gerechtigkeit" hergestellt werden soll: tinyurl.com

Die Wehrpflicht ist inzwischen unfair und darüber hinaus unnötig, davon sind wir Liberale überzeugt. Wenn 16 Prozent eines Jahrganges noch zum Wehrdienst eingezogen werden, von Wehr"gerechtigkeit" zu sprechen, erscheint mir wenig plausibel.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Jörg Behlen
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Frage zum Thema Soziales und Familie
02.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Behlen,

Darf ich Sie fragen, ob Sie persoenlich eine Position zum erforderlichen Sprachnachweis bei Familienzusammenfuehrung und der sich daraus ergebenden ‚Innlaender-Diskriminierung‘ vertreten? (Wenn sie keine Position hierzu haben, ist das natuerlich auch verstaendlich; sie muessen ja wirklich nicht zu allem eine Meinung haben).

Zum Hintergrund verweise ich zum Beispiel auf eine Stellungnahme des Verbands der Bi-Nationalen zu dem Thema (aus Anlass eines Urteils des EuGH im Juli 2008) tinyurl.com

Mit freundlichen Gruessen,

Antwort von Jörg Behlen
bisher keineEmpfehlungen
07.09.2009
Jörg Behlen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage und den link. Was dem Einen erlaubt ist, soll dem anderen verboten sein? Sie bezeichnen dies als einen Fall von Inländerdiskrimierung, wobei ich diesen Begriff nicht in Anführungszeichen setze, denn es ist diskrimierend. Wer heiratet, steht unter dem besonderen Schutz unseres Grundgesetzes. Ihre berechtigten Anliegen beweisen einmal mehr, dass eine einseitige (deutsche) Abweichung von Europäischen Gemeinschaftsrecht rechtswidrig erscheint. Ich bin kein Jurist, das mag in der deutschen Politik als Mangel erscheinen. Jedoch würde ich mich im Falle der persönlichen Betroffenheit eindeutig benachteiligt fühlen. Auf wen das Gesetz zugeschitten wurde, ist uns beiden klar. Solche Mittel anzuwenden, lehne ich als Mensch generell ab.

Mit den besten Wünschen

Jörg Behlen
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Frage zum Thema Außenpolitik
05.09.2009
Von:

Werter Hr. Behlen,

es ist ja allgemein bekannt, daß die NATO spätestens seit dem Kosovo-Krieg Massenvernichtungswaffen (vorallem Uranmunition) einsetzt - was fürchterliche Mißbildungen mit sich bringt und große Gebiete auf Jahrtausende unbewohnbar macht - und bis zur Stunde dies im Afghanistankrieg immernoch tut.

Erst vor einigen Tagen hat die Bundeswehr ein Massacker an der Zivilbevölkerung - ca. 150 Tote - verursacht, indem sie einen von den Taliban-Streitkräften beschlagnahmten und an die Zivilbevölkerung übergebenen Tanklastzug bombardieren ließ. Kriegsminister Jung rechtfertigte diesen Angriff.

In Militärkreisen gilt es als offenes Geheimnis, daß der Afghanistankrieg längst verloren ist und auch die von Präsident Obama angekündigte Entsendung weiterer 30.000 Soldaten ledeglich die Verluste seitens der NATO erhöhen wird. Dieser Krieg hat bereits bereits tausende Opfer und 150 Mrd. USD gekostet, jeder weitere Tag kostet zweistellige Millionenbeträge.

Werden Sie sich mit allen Kräften für einen sofortigen Rückzug aller Bundeswehr-Einheiten und die vollständige Einstellung jeglicher aktiver _und_ passiver Unterstützung der Bundesrepublik - militärisch und geheimdienstlich - einsetzen ?

Werden Sie sich für eine rückhaltlose Aufklärung und strafrechtiche Verfolgung des Völkermords und der verfassungsfeindlichen Beteiligung der BRD-Regierung an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen einsetzen ?


MfG.
Antwort von Jörg Behlen
11Empfehlungen
07.09.2009
Jörg Behlen
Sehr geehrter Herr ,

Ihr folgender Satz ist an Zynismus nicht zu überbieten: "Erst vor einigen Tagen hat die Bundeswehr ein Massaker an der Zivilbevölkerung - ca. 150 Tote - verursacht, indem sie einen von den Taliban-Streitkräften beschlagnahmten und an die Zivilbevölkerung übergebenen Tanklastzug bombardieren ließ."

Ihre Behauptung eines Massakers von 150 Zivilisten ist definitiv nicht erwiesen. Waren Sie dabei oder tragen Sie die Verantwortung über das Leben der Ihnen anvertrauten Soldaten vor Ort? Zudem von Taliban-Beschlagnahmung und Übergabe an die Zivilbevölkerung zu sprechen ist geradezu infam. Die Taliban sind keine Streitkräfte und der Umgang mit der Zivilbevölkerung während ihrer Herrschaft alles andere als "freundschaftlich". Ihre einseitige Sicht vernebelt die Zusammenhänge. Der Afghanistan-Einsatz ist kein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Von Völkermord im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg oder dem Afghanistan-Einsatz zu sprechen, ist in Anbetracht der deutschen Geschichte grotesk und beleidigt das Andenken an die Ermordeten.

Zum Kosovo-Einsatz: Das damalige Dilemma von Massenvergewaltigungen und Pogromen und des russischen Vetos gegen den Nato-Einsatz war unauflösbar. Jeder der etwas anderes behauptet, kann und darf keine verantwortliche politische Position bekleiden. Der Kosovo-Einsatz war in humanitärer Hinsicht unabdingbar. Jede politische Konstellation einer Bundesregierung hätte so gehandelt. Dass die GRÜNEN in Regierungsverantwortung waren, kann als glücklicher Umstand der Geschichte angesehen werden. Danach blieb verantwortlichen Politikern deren pseudopazifistische Haltung wenigstens erspart.

Krieg ist die letzte aller Lösungen, da werden wir Einigkeit erzielen. Ein Afghanistan in den Händen der Taliban ist aber keine besonders erquickende Aussicht. Die Antinomie aus Bildung ziviler Institutionen und Befriedung des Landes durch militärische Mittelanwendung ist schwer zu lösen- darüber zermartern sich aber intelligentere Köpf als ich den Kopf. Ein enger Freund von mir berät das afghanische Innenministerium bei dem Aufbau der Polizeikräfte. Er riskiert sein Leben in einem unsicheren Land. Mein Respekt und meine tiefe Dankbarkeit gehören ihm und allen anderen, die ihren Dienst dort tun.

In der Hoffnung, dass Sie Ihre Haltung und Ihren Sprachgebrauch grundlegend überdenken, verbleibe ich mit den besten Wünschen

Jörg Behlen
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
07.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Behlen,

mit großem Interesse habe ich Ihre Aussagen zum Zugangserschwerungsgesetz in diesem Portal gelesen. Allerdings vermisse ich von Ihnen bisher noch eine Antwort auf die zuvor von einem anderen Nutzer gestellte Frage:

"Warum sollte die FDP nicht gegen das ZugErschwG klagen können oder wollen, wenn sie in Regierungsverantwortung steht?"

Ich bitte Sie, auf weiter Ausführungen zum Stimmverhalten Ihrer und anderer Parteien bezüglich dieser Frage sowie zum Parteitagsbeschluss zu verzichten, diese habe ich bereits ausreichend zur Kenntnis genommen.
Vielmehr möchte ich sie um eine direkte Beantwortung der obigen Frage bitten, bzw diese nochmals präziser stellen:

Sie schreiben, dass sie gegen das Zugangserschwerungsgesetz sind und dieses für verfassungswidrig halten. Gleichzeitig können und wollen sie nicht dafür garantieren, dass die FDP in einer möglichen schwarz-gelben Koalition die Abschaffung der Maßnahme durchsetzten wird. Was spricht dann aus Ihrer Sicht gegen eine solche Klage auch im Fall einer Regierungsbeteiligung? Sollte das Gesetz abgeschafft werden, so wäre die Klage obsolet, ansonsten würde sie ja zur Abschaffung des Gesetzes beitragen können. Müssten sie sich nicht in jedem Fall (Regierungsbeteiligung oder Opposition) als FDP an einer solchen Klage beteiligen, da dies für die Durchsetzung Ihres Parteitagsbeschlusses Zielführend wäre?

Die Einstellung Ihrer Partei zu genau dieser Frage ist für mich (und viele andere junge Wähler auch) von größter Wichtigkeit, gerade im Hinblick auf den schon sprichwörtlichen Ruf ihrer Partei als "Wendehals".

Wie könnten wir Jungwähler in Bürgerrechtsfragen ihrer Partei vertrauen, sollten Sie sich nicht in beiden Fällen FÜR eine Klage vor dem Verfassungsgericht gegen das Gesetz aussprechen?

Mit freundlichen Grüßen,


Antwort von Jörg Behlen
bisher keineEmpfehlungen
13.09.2009
Jörg Behlen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Folgende Nachfragen zu dieser Thematik habe ich auf diesem Bürgerportal beantwortet:
Herrn Bungarten, vom 22.07.2009: tinyurl.com ;
Herrn Buggedei vom 22.07.2009: tinyurl.com ;
Herrn Herzke vom 23.07.2009: tinyurl.com ;
Herrn Büchner vom 24.07.2009: tinyurl.com ;
Herrn Felgendreher vom 24.07.2009: tinyurl.com ;
Herrn Voit vom 06.08.2009: tinyurl.com .

Insbesondere möchte ich auf eine leicht zu überlesende Passage meiner Antwort an Herrn Vauth vom 26.08.2009 verweisen: tinyurl.com . Ich bin ein Kandidat von 298 Direktkandidaten der FDP für den Deutschen Bundestag. Nicht mehr aber vor allem auch nicht weniger. Zu dem Vorwurf eine "Wendehals-Partei" zu sein, habe ich heute Morgen Herrn Müller bereits geantwortet. Die FDP ist seit elf Jahren Oppositionspartei. Seit vier Jahren könnten wir leicht eine Regierungsbeteiligung aufweisen. Mit der Übernahme des Parteivorsitzes von Guido Westerwelle hat die FDP Profil und Grundsatz gewonnen. Die Anfeindungen, die er persönlich und auch Gliederungen zu ertragen haben, bringen uns von der enormen Leistung nicht einen Millimeter ab, die FDP als Freiheitsbewegung aller Menschen zu etablieren. Das wird von den Wählern aus allen sozialen Schichten mit enormen Stimmenzuwächsen in Bundesländern, dem Deutschen Bundestag und dem Europaparlament honoriert. Es gibt für mich objektiv keine andere Partei, die sich gradlinig zu Freiheit, Bürgerrechten, informationeller Selbstbestimmung und Toleranz bekennt. Keine andere etablierte Partei weist einen solchen Mitgliederzwachs auf. Eine Aufspaltung wie in anderen europäischen Ländern in links- und rechtsliberal gefährdet bei bestehender Fünf-Prozent-Klausel die Durchsetzung einer modernen Gesellschaftspolitik.

Es gibt kein anderes Politikfeld, indem Union und FDP diametral auseinander liegen. Das ist klar erkennbar und wird von höchsten Führungspersönlichkeiten der FDP fast täglich verlautbart.

Meine persönlichen Aussichten dem nächsten Deutschen Bundestag anzugehören, sind objektiv gering. Ich müsste als erster Kandidat nach Uwe Lühr 1990 in Halle für die FDP ein Direktmandat erringen. Dennoch werbe ich für die Erst- und Zweitstimme als Kandidat für die FDP. Warum wohl? Das von Ihnen angesprochene Gesetz ist einer der wichtigsten Gründe. Eine aufrechtere Haltung ist bei der derzeitigen politischen Konstellation nicht denkbar. Die Spitze eines Eisberges der politischen, wie persönlichen Kritik aus den Reihen der Union bis in höchste hessische Regierungskreise der Konservativ-Liberalen Koalition können Sie hier nachlesen: tinyurl.com

Ich kommentiere dies nicht weiter. Es obliegt jedem einzelnen Wähler, seine persönlichen Schlüsse daraus zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Behlen
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