Jochen Borchert (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Jochen Borchert
Jahrgang
1940
Berufliche Qualifikation
Landwirt, Diplom-Ökonom, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Recklinghausen II
Landeslistenplatz
26, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) In Deutschland genießt die Meinungsfreiheit richtigerweise durch ihre Verankerung in Artikel 5 des Grundgesetzes einen sehr hohen Stellenwert. Das in der Verfassung festgeschriebene Grundrecht, seine Meinung frei äußern zu dürfen, wird vom Bundesverfassungsgericht als das "vornehmste Menschenrecht" bezeichnet. Es ist als eines der Kommunikationsgrundrechte für unser freiheitliches und demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierend. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Jochen Borchert
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
20.01.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Borchart,

Zum 01.01.2009 hat sich für Selbsständige in der gesetzlichen Krankenkasse eine tiefgreifende Änderung ergeben.
Selbsständige erhalten im Krankenheitsfall kein Krankengeld mehr. Das Krankengeld muß zusätzlich freiwillig versichert werden. Für selbstständige Kleinunternehmer bedeutet diese Veränderung eine zusätzliche Belastung und kann sich im Krankheitsfall existenzbedrohend auswirken.
Meine Frage: Welchen Hintergrund hat diese Änderung in der gesetzlichen Krankenkasse?

Mit freundlichem Gruß

-
Antwort von Jochen Borchert
3Empfehlungen
04.02.2009
Jochen Borchert
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Anspruch Selbständiger auf die Zahlung von Krankengeld im Krankheitsfall. Für mich als Bundestagsabgeordneten ist es sehr wichtig, das nötige Feedback – sei es positiv oder auch negativ – aus dem Wahlkreis zu bekommen. Aus diesem Grunde bin ich für Zuschriften, wie die Ihre sehr dankbar. Seit dem 1. Januar 2009 haben Selbstständige, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, keinen Anspruch mehr auf die Zahlung von Krankengeld. Im Gegenzug ist der Beitragssatz für sie jedoch ermäßigt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Tarifen zu wählen und so über den Wahltarif einen Krankengeldanspruch zu erlangen.

Auch vor dem 1. Januar 2009 war das Krankengeld für Selbständige keine Pflichtleistung der GKV. Es stand im Ermessen der Krankenkasse, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt den freiwillig Versicherten ein Anspruch auf Krankengeld zugestanden wird. Die Krankenkassen konnten den Anspruch auf Krankengeld für diese Versicherten in ihrer Satzung ausschließen oder erst später entstehen lassen.

Ich freue mich jedoch, Ihnen mitteilen zu können, dass nach einem sich derzeit noch in den Beratungen befindenden Gesetzentwurf geplant ist, die Ansprüche der freiwillig Versicherten jenen der Festangestellten anzugleichen. Da sich der Entwurf noch in der Beratung befindet, ist es momentan noch nicht möglich, Genaues zur Ausgestaltung der neuen Regelung zu sagen. Ziel der Neuregelung ist es, die Versorgungsmöglichkeiten der freiwillig Versicherten auszuweiten. Ich versichere Ihnen, dass ich die in diesem Zusammenhang stattfindenden Beratungen kritisch begleiten werde und möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für das in mich gesetzte Vertrauen bei Ihnen bedanken. Mit freundlichen Grüßen nach Oer-Erkenschwick

Jochen Borchert, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.05.2009
Von:

Wie stellen Sie sich zur geplanten Internetzensur unter dem Deckmantel des "Stopp Kiinderpornographie"? Warum werden die Seiten nicht von den Servern genommen und die Betreiber zur Rechenschaft gezogen?
Dazu noch folgende Teilfragen:
Waren Sie schon mal aktiv im Internet?
Sind Sie, falls ja, jemals aus Versehen auf Kinderpornoseiten gestoßen?
Wie weit wissen Sie etwas über die Technik des Internet?
Wie bewirkt man die Sperre einer Webseite?
Was ist ein DNS-Server?
Was qualifiziert Sie technisch oder inhaltlich, über das Gesetz zur Sperrung von Webseiten abzustimmen?
Antwort von Jochen Borchert
3Empfehlungen
03.07.2009
Jochen Borchert
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Internet-Sperre. Die Abstimmung darüber hat am 18. Juni 2009 stattgefunden, ich habe gegen den vorgelegten Gesetzentwurf gestimmt.

Die Diskussion um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie ist im Parlament mit der gebotenen Intensität und Sorgfalt diskutiert worden. Kinderpornographie ist ein furchtbares und bekämpfenswertes Verbrechen. Diese Meinung vertreten alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Ich bin in meiner Bewertung über die Art und Weise der Bekämpfung der Kinderpornographie zu einem anderen Ergebnis gekommen als die Kollegen meiner Fraktion, daher habe ich mich entschieden gegen den Gesetzentwurf zu stimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Borchert MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Borchert,

in der CDU sind immer wieder Verbote bzw. die Zensur von Computerspielen im Gespräch. Besonders die Ego-Shooter werden oft von der CDU als "Killerspiele" bezeichnet. Viele Junge Leute verbringen ihre Freizeit mit diesem ganz harmlosen Hobby.

In der Öffentlichkeit werden diese "Gamer" oft aus Unverständnis über deren Hobby, als potentielle Gewalttäter oder gar Amokläufer hingestellt.

Gleichzeitig setzt sich die CDU stark für die Schützenvereine ein. In NRW gibt es sogar 122 Schießstände in Schulgebäuden.
Hier lernen Sportschützen den Umgang mit einer echten Waffe. Wieso soll das harmlosse "daddeln" am Computer eine Gefahr für unsere Jugend darstellen wenn anderseits die Ausbildung an einer echten Waffe als ein Sport angesehen wird?

Ich würde mich freuen wenn sie mir diesen Widerspruch erklären könnten.

Mit freundlichen Grüßen,



Quellen:
www.heise.de
www.derwesten.de
Antwort von Jochen Borchert
2Empfehlungen
03.07.2009
Jochen Borchert
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift zum möglichen Verbot von sogenannten "Killerspielen". Das Waffenrecht ist derweil vom Parlament geändert worden. Ich denke es ist verständlich und wichtig, dass Gesellschaft und Politik auf eine Katastrophe wie den Amoklauf in Winnenden reagieren. Das zeigt, dass unsere Gesellschaft gegenüber den Mitmenschen nicht gleichgültig ist. Wir trauern mit den Angehörigen und verstehen ihre Fassungslosigkeit und Wut.

Ich habe mich in den politischen Diskussionen auch immer dafür eingesetzt, dass die Ursachen solcher Katastrophen betrachtet und bekämpft werden. Die Ursache lag viel weiter zurück als der Griff zur Waffe. Wir brauchen eine Gesellschaft mit mehr Anteilnahme füreinander, mit mehr Aufmerksamkeit für unsere Kinder und Jugendlichen, die in ihrer Umgebung nicht mehr zurecht kommen. Wir brauchen eine Stärkung der Familien und Schulen bei der Erbringung ihrer für uns alle wichtigen Erziehungsleistung. Das ist eine der wichtigsten Aufgaben für die Zukunft.

Sie haben nachgefragt, warum überlegt wurde Computerspiele bzw. sogenannte "Killerspiele" zu verbieten. Zunächst möchte ich klarstellen, dass dies nicht mehr Teil des verabschiedeten Gesetzes ist. Ein Verbot von Spielen wie Paintball/Gotcha oder Simulationen am Computer ist darin nicht enthalten.

Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages hat sich dafür ausgesprochen die Gefährlichkeit dieser Spiele erst einer wissenschaftlichen Prüfung unterziehen zu müssen, bevor ein Verbot ausgesprochen wird. Für alle ersichtlich ist aber ein deutlicher Unterschied: die Ausbildung eines Sportschützen an einer echten Waffe erfolgt auf Schießscheiben. Nie wird das Töten eines Menschen simuliert, dies ist ein auffälliger Unterschied zu den sogenannten "Killerspielen", aber die sachliche Bewertung der Gefährlichkeit muss die Wissenschaft klären, alles andere ist nur der erste Blick.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Borchert MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:
Ben

Hallo Herr Borchert,

Sie haben als Einziger in der CDU/CSU bei der am 18.06. gegen die (mittlererweile durchgesetzte) Kinder-Pornographie Sperre gestimmt.

Was waren Ihre Beweggründe?

Mit freundlichen Grüßen,
Ben
Antwort von Jochen Borchert
8Empfehlungen
03.07.2009
Jochen Borchert
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Internet-Sperre.

Die Diskussion um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie ist bei uns in der Unionsfraktion mit der gebotenen Intensität und Sorgfalt diskutiert worden. Kinderpornographie ist ein furchtbares und bekämpfenswertes Verbrechen. Diese Meinung vertreten alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Ich bin in meiner Bewertung über die Art und Weise der Bekämpfung der Kinderpornographie zu einem anderen Ergebnis gekommen als die Kollegen meiner Fraktion, daher habe ich mich entschieden gegen den Gesetzentwurf zu stimmen.


Mit freundlichen Grüßen

Jochen Borchert MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Borchert,

herzlichen Dank dafür, daß Sie bei der Abstimmung über Internet-Sperren gegen Ihre Partei gestimmt haben. Damit haben Sie als einziges Ihrer im Bundestag vertretenen Parteimitglieder Achtung vor Artikel 20 des Grundgesetzes gezeigt. Ich ziehe dafür meinen Hut vor Ihnen. Meine Frage an Sie nun: Welche Möglichkeiten sehen Sie, doch noch gegen das Inkrafttreten dieses unsäglichen Gesetzes vorzugehen? Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Jochen Borchert
2Empfehlungen
03.07.2009
Jochen Borchert
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Internet-Sperre.

Kinderpornographie ist ein furchtbares und bekämpfenswertes Verbrechen. Diese Meinung vertreten mit mir sicher alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Über die Art und Weise der Bekämpfung dieses abscheulichen Verbrechens lässt sich streiten und ein politischer Diskurs macht die Qualität einer Demokratie erst aus. Ich sehe keine Möglichkeit das Inkrafttreten dieses demokratisch beschlossenen Gesetzes zu verhindern.


Mit freundlichen Grüßen

Jochen Borchert MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Jochen Borchert
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.