Joachim Spatz (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Joachim Spatz
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
05.01.1964
Berufliche Qualifikation
Selbstständiger
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Würzburg
Wahlkreis
Würzburg
Ergebnis
10,2%
Landeslistenplatz
8, Bayern
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(...) Seit der Reform des Unterhaltsrechts orientiert sich der Kindesunterhalt an dem einkommenssteuerrechtlichen Kinderfreibetrag. Dies ist wie bereits erwähnt in § 1612a BGB geregelt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
28.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Joachim Spatz,

ich wohne in Rottenbauer und leide seit vielen Jahren darunter, dass das Internet von Würzburg aus nicht schnell genug den Berg hinaufkommt. Hier in Rottenbauer haben wir nicht einmal 2 Mbit/s. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren immer wieder erklärt, der Netzausbau solle vorangehen, damit private Nutzer, aber vor allem mittelständische Unternehmen in ländlichen Gebieten von den Segnungen des Internets profitieren können.

Nun habe ich gelesen, dass die schwarz-gelbe Koalition gestern im Bundestag das Gegenteil beschlossen hat. Was sagen Sie dazu? Ich für meinen Teil bin empört! Ich kann doch nicht von Rottenbauer nach Würzburg ziehen, nur um schnelles Internet zu haben. Wo kommen wir denn da hin? Da haben wir bald Zustände, wo ganze Völkerwanderungen entstehen (9 Mio. haben kein vernünftiges Netz!). Und außerdem soll es auch Leute geben, die wollen Unterfranken oder ihr Dorf gar nicht verlassen oder höchstens einmal im Jahr. Und darunter sind viele Mittelständler, die auf schnelles Internet angewiesen sind, wenn sie in einer globalen Welt wachsen wollen, aber Unterfranken nicht verlassen können oder wollen.

Bei der letzten Bundestagswahl habe ich Sie gewählt. Aber diese Sache finde ich schon ganz schön enttäuschend. Daher meine Frage: Wenn Sie nach der nächsten Bundestagswahl mit der SPD und den Grünen regieren, setzen Sie sich dann dafür ein, dass dieses Gesetz zurückgenommen wird?

herzliche Grüße aus Rottenbauer
Antwort von Joachim Spatz
bisher keineEmpfehlungen
07.11.2011
Joachim Spatz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf die am 27. Oktober 2011 in zweiter und dritter Lesung im Plenum des Bundestages verabschiedeten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) beziehen.

Ich kann leider nicht erkennen, worauf sich Ihr Ärger bezieht. Die verabschiedeten Regelungen tragen eben gerade zu einem schnelleren, effektiveren und für alle Beteiligten kostengünstigen Ausbau der Breitbandnetze bei. Vor allem die Dynamik, die heute im Telekommunikationsmarkt herrscht, ist der FDP ein besonderes Anliegen. Wir haben bei den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung durchgesetzt, dass diese erhalten bleibt und nicht mit Universaldienstverpflichtungen im Gesetz erstickt wird, wie es die Opposition vorgeschlagen hat. Daraus wird von Kritikern der FDP oftmals der unzutreffende Vorwurf abgeleitet, die FDP sei gegen eine Versorgung des ländlichen Raums mit schnellem Internet. Dies ist natürlich nicht der Fall. Eine sozialistische Zwangsverordnung, wie der Universaldienst, wäre aus unserer Sicht aber schlicht nicht bedarfsgerecht, wettbewerbsfeindlich und zu teuer. Die Ausbaukosten von bis zu 90 Milliarden Euro würden letztlich auf alle Bundesbürger umgelegt. Dies ist meiner Ansicht nach nicht hinnehmbar.

Ich stimme Ihnen zu, dass es dringend notwendig ist, die Telekommunikationsnetze in Deutschland weiter auszubauen und fortlaufend an den technischen Standard anzupassen. Die FDP-Fraktion tritt für eine flächendeckende und technologieoffene Versorgung auch des ländlichen Raumes mit Breitband-Internet ein und für einen schrittweisen Anschluss dieser Gebiete an die Datenautobahnen der Zukunft mit 50 MBit/s und mehr. Den Ausbau einer zukunftsfähigen Infrastruktur mit Hilfe des Marktes und eines investitionsfreundlichen Regulierungsrahmens anzustoßen, wie es die verabschiedete Novelle des TKG vorsieht, ist keine Entscheidung gegen den ländlichen Raum. Das Gegenteil davon ist richtig.

Nach Auffassung des zuständigen Wirtschaftsressorts aber auch der Opposition könnte heute allenfalls ein Minimalstandard im Wege eines Universaldienstes für die Breitbandversorgung festgesetzt werden. Voraussichtlich wären dies Übertragungsgeschwindigkeiten von nur 2-3 MBit/s. Mehr lassen die europäischen Vorgaben nicht zu. Damit wäre den ländlichen Räumen nicht gedient. Wir verfolgen das Ziel: spätestens 2014 sollen für 75 Prozent der Haushalte, bis 2018 für alle Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen.
Entgegen den Versprechungen der Opposition macht es keinen Sinn eine flächendeckende Grundversorgung mit heute bereits überholter Kupfertechnik als Universaldienst staatlich zu organisieren und gleichzeitig von der Wirtschaft zu verlangen, milliardenschwere Investitionen in Datenautobahnen mit 50 MBit/s - also in teure Glasfasernetze - in demselben ländlichen Raum zu übernehmen. Kein Unternehmen wird außerhalb der Ballungsräume in neueste Technik investieren. Eine staatlich regulierte Grundversorgung für alle auf technisch niedrigem Stand würde den Ausbau modernster Infrastruktur, den wir auch im ländlichen Raum wollen, massiv behindern oder sogar verhindern.

Als Liberale setzen wir auf die bewährte Arbeitsteilung im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft: Der Gesetzgeber beschränkt sich auf die Vorgabe des Rahmens, während die Unternehmen gefordert sind, mit den notwendigen Ideen, Technologien, Innovationen und Geschäftsmodellen für neue Netze zu sorgen. Jedwedem planwirtschaftlichen Denken haben wir auch mit dieser TKG-Novelle eine klare Absage erteilt. Wir wollen kein planwirtschaftliches Denken, sondern wir wollen ein Handeln im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft.

Deswegen setzen wir auf Anreize. Wir wollen eine bessere Anreizregulierung, durch die den Unternehmen langfristigere Planungen möglich gemacht werden. Dadurch ergibt sich auch mehr Investitionssicherheit. Wir wollen neue Instrumente - beispielsweise sollen sich mehrere Unternehmen die anfallenden Kosten für Netzausbauinvestitionen teilen können -, und wir wollen eine Vernetzung zwischen klassischer Infrastruktur auf der einen und modernen Kommunikationsstrukturen auf der anderen Seite, also die Nutzung von Straße, Schiene und Energienetzen auch beim Ausbau der Kommunikationsnetze. Es wird sich zeigen, dass wir mit Anreizen besser vorankommen werden als mit Verordnungen oder planwirtschaftlichen Vorgaben.

Wir müssen also bereits heute Investitionsanreize für die Netze von morgen schaffen. Mit der Novelle zum TKG haben wir diesen Weg gewählt. Die Ausbaukosten für Netze (Tiefbaukostenanteil bei Glasfaser 80%) können durch Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen, seien es Bundesstraßen, Wasserwege oder Bahntrassen und Energieleitungen sowie umfassender Informationen über vorhandene Leerrohrinfrastruktur massiv gesenkt werden. Gleichzeitig geben wir den TK-Unternehmen mehr Planungssicherheit und Möglichkeiten zur Risikoteilung für ihre Investitionen.
Auch im Interesse niedriger Kosten von TK-Leistungen für Verbraucher und Unternehmen sollten wir zunächst die Markt- und Wettbewerbskräfte wirken lassen. Wenn wir diesen Ansatz mit einer staatlich unterstützten Strategie zur Schließung verbleibender letzter weißer Flecken kombinieren, so liegt darin der erheblich günstigere und technologieoffenere Weg als sozialistische Gleichbehandlung aller auf niedrigem Niveau.
Bundesregierung und Bayerische Staatsregierung ziehen bei diesem für unsere Heimatregion so wichtigen Thema gemeinsam an einem Strang. Im Rahmen der Breitbandinitiative Bayern wurden inzwischen weit mehr als 700 Förderbescheide vergeben und über 200 Projekte in Betrieb genommen. Für weitere rund 600 Gemeinden hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Planungen und Machbarkeitsstudien finanziell unterstützt. Das Bayerische Breitbandprogramm erweist sich damit als hocheffizientes Instrument zum Ausbau der digitalen Versorgung in der Fläche. In Verbindung mit der TKG-Novelle sind wir damit meiner Ansicht nach auf einem sehr guten Weg hin zum lückenlosen Ausbau der Breitbandversorgung in Bayern.

Mit freundlichen Grüßen


Joachim Spatz MdB
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Frage zum Thema Finanzen
21.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Spatz,

bekanntlich berichten uns die Staatsmedien, dass Griechenland kurz vor dem Staatsbankrott steht, weil es kein Geld mehr hat. Wieso wird Griechenland weiterhin über sogenannte Rettungsschirme, die von deutschen Steuerzahlern finanziert werden, über Wasser gehalten, obwohl das Land über märchenhafte Gas- (2) und Erdölvorkommen (1) in der Ägäis verfügt?

Mit nachdenklichen Grüßen,


Quellen
(1) www.spiegel.de , oder Der Spiegel, 18.3.1974: "Griechenland, Flamme aus dem Wasser", oder www.youtube.com (griechische Bodenschätze) mit englischen UT
(2) www.youtube.com , oder www.youtube.com
Antwort von Joachim Spatz
1Empfehlung
03.02.2012
Joachim Spatz
Sehr geehrter Herr ,

die Troika, die Prüfmission der internationalen Geldgeber, ist derzeit mit einer intensiven Prüfung der griechischen Bemühungen zur Konsolidierung der Staatsfinanzen und kontinuierlich mit der Analyse der etwaigen Schuldentragfähigkeit befasst. Ersteres umfasst vor allem die Kontrolle der Umsetzung der bislang vereinbarten Reformen. Ich bin mir sicher, dass wir uns weiterhin sowohl auf das kompetente Urteil von IWF, Kommission und EZB verlassen können, als auch darauf, dass die griechischen Verantwortungsträger alle notwendigen Schritte unternehmen, um die gesetzten Sparziele konsequent umzusetzen. Dass diese Maßnahmen unverzichtbar sind, daran ändert auch der gegebenenfalls mögliche Abbau von Gas- und Erdölvorkommen im Mittelmeer nichts. Ob deren Umfang allerdings das von Ihnen aufgegriffene Attribut "märchenhaft" verdient, dessen bin ich mir nicht sicher. Hier sollten die weiteren Untersuchungen von Seiten der griechischen Behörden abgewartet werde. Wobei ich mir jedoch sicher bin, dass das Vorhandensein von Rohstoffvorkommen nicht bei der Bewältigung der aktuell vorherrschenden Staatsschuldenkrise in Griechenland hilft. Abgesehen von den zu erwartenden technischen Schwierigkeiten bei der Förderung des Erdöls in sehr großen Wassertiefen und den zu treffenden komplizierten Absprachen mit den Nachbarn Libyen und Ägypten über die Abgrenzungen des Seegebiets und die Möglichkeiten zur Rohstoffförderung, spricht dagegen vor allem die zu erwartende immens große Zeitspanne zwischen dem Beginn der Exploration und dem tatsächlichen Förderbeginn. Experten gehen hier von mindestens 10 Jahren aus.
Dennoch sind die Rohstoffvorkommen natürlich dazu geeignet, die griechische Handelsbilanz zu verbessern. Die Schuldenprobleme werden sie allerdings nicht lösen.


Mit freundlichen Grüßen
Joachim Spatz MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Spatz,

Das ACTA-Abkommen wird im Moment noch auf europäischer Ebene behandelt. Meines Verständnisses nach (ich hoffe ich irre mich) hat die Bundesregierung in der Vergangenheit schon angekündigt, das Deutschland dem Abkommen beitreten wird, im Sinne von "ist sowieso schon beschlossen". Werden sich das Parlament und Sie als mein gewählter Vertreter im selbigen nicht mit der Angelegenheit beschäftigen, bevor die Bundesrepublik sich an ein Abkommen bindet, welches aller Voraussicht nach Auswirkungen auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung haben könnte?
Wie werden Sie abstimmen?

Mit freundlichem Gruß,

Antwort von Joachim Spatz
bisher keineEmpfehlungen
02.03.2012
Joachim Spatz
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte. Die engagierte und öffentliche Debatte zu dem Übereinkommen ACTA begrüße ich ausdrücklich. Es ist notwendig und geboten, dass alle Fakten auf dem Tisch liegen.
ACTA liegt derzeit auf Eis. Die Europäische Kommission hat auf massive Proteste der Öffentlichkeit reagiert und angekündigt, das Abkommen juristisch durch den Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Ich halte diese Vorgehensweise für richtig. Sie wird zu einer Beruhigung und Versachlichung der Debatte führen. Nach Abschluss dieser Prüfung wird eine Neubewertung vorzunehmen sein. Grundsätzlich stellte ich fest, dass für Deutschland durch ACTA keinerlei Gesetzgebungsbedarf bestünde. Aufgrund der zurzeit laufenden Diskussion möchte ich betonen:
Mit der FDP wird es keine Sperrung von Internetzugängen oder Netzsperren anderer Art geben. Auch eine Überwachung der Nutzer durch ihre Internetzugangsprovider schließen wir aus. Ein sanktioniertes Warnmodell ("three-strikes") kommt nicht in Frage. Auch eine umfassende Überwachung der Kommunikation im Netz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen steht mit der FDP nicht zur Debatte.
Jetzt gilt es, die notwendige Transparenz bei den Beratungen besonders im Europäischen Parlament herzustellen. Die bisherige intransparente Verhandlung des ACTA-Abkommens war inakzeptabel. Die Verhandlungspartner des Abkommens, unter anderem die EU-Kommission, müssen sich vorwerfen lassen, dass sie die aktuellen Proteste durch ihre sehr intransparente Verhandlungsweise selbst ausgelöst haben. Die Verhandlungen zu ACTA waren demokratisch entkoppelt und bürgerfern. Sie haben dazu geführt, dass Unmut und Unsicherheit bei Internetnutzern gewachsen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Spatz
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