Jerzy Montag (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jerzy Montag
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in München
Wahlkreis
München-Süd
Landeslistenplatz
4, Bayern
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(...) Wir Grüne teilen Ihre und die von foodwatch geäußerte Kritik an Minister Seehofers Plänen voll und ganz. Sein Vorschlag, Nährwertkennzeichnungen unverbindlich und auf einer freiwilligen Basis zu erstellen, ist eine Mogelpackung, uneinheitlich und unverständlich, Seehofer ignoriert die Forderungen von Ernährungsfachleuten, Kinderärzten und Verbraucherverbänden nach einem einfachen und klaren Konzept. Die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger verwenden im Schnitt nur sieben Minuten täglich für die Auswahl Ihrer Lebensmittel, deshalb fordern auch wir die Einführung eines Systems, welches die VerbraucherInnen nicht überfordert und ihnen schnell die Möglichkeit gibt, sich über den Nährwert des gekauften Produkts zu informieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
09.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Montag,

innerhalb der Grünen gibt es eine rege Debatte um das Grundeinkommen. Ich möchte Sie bitten, zu erläutern, ob Sie für das bedingungslose Grundeinkommen ohne Überprüfung sind oder für eine "verwässerte" Variante mit Kontrollmechanismen?
Antwort von Jerzy Montag
3Empfehlungen
11.07.2007
Jerzy Montag
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Grundeinkommen. In der Tat gewinnt die Debatte über ein bedingungsloses Grundeinkommen immer mehr an Bedeutung - auch in unserer Partei. Wir nehmen die verschiedenen Vorschläge sehr ernst.

Meines Erachtens ist aber Skepsis angebracht, wenn damit geworben wird, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen eine globale Alternative zum bestehenden Sozialstaat sein könnte. Die meisten sozialstaatlichen Institutionen werden (auf lange Sicht) nicht entbehrlich. Die Rentenversicherung kann nicht über Nacht abgeschafft werden, über viele Jahrzehnte wären erworbene Ansprüche zu bedienen. Auf die Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder auch die Eingliederungshilfe für Behinderte kann gar nicht verzichtet werden. Da viele Bürgerinnen und Bürger arbeiten wollen wird unseres Erachtens auch Arbeitsmarktpolitik nicht entbehrlich. Ganz zu schweigen davon, dass Bildungseinrichtungen verbessert und ausgebaut werden müssen und nicht abgebaut werden können.

Wir werden uns also auch in Zukunft darüber zu unterhalten haben, wie viel Geld wir für diese Aufgaben ausgeben wollen und wie Bildung oder auch der Schutz bei Pflegebedürftigkeit am besten gewährleistet werden können.

Selbst die Befürworterinnen und Befürworter eines Grundeinkommens räumen ein, dass ein bundeseinheitliches Grundeinkommen nicht überzeugend wäre. Die sehr unterschiedlichen Wohnkosten müssten mithin berücksichtigt werden (über eine Regionalisierung oder über das Wohngeld). Auch räumen sie ein, dass die Bedarfe der Antragstellerinnen und Antragsteller nicht über einen Kamm geschoren werden können. Besondere Bedarfe wären rechtlich also zu decken.

Selbstbestimmung und Solidarität bilden die normative Grundlage in einer Gesellschaft, in welcher der Wunsch nach sozialem Zusammenhalt fester Bestandteil des Selbstverständnisses ist. Zusammenhalt wird nur dann erhalten, wenn sich die Gesellschaft auf Prioritäten einigt. Eine solche Priorität ist aus grüner Sicht die Parteinahme für die Schwächsten. Dazu gehört, dass sozialstaatliche Leistungen die Befähigung der Menschen zum Ziel haben müssen, ein Leben in eigener Regie zu führen. Dauerhafte Alimentierung widerspricht diesem Ziel.

Bei der grünen Grundsicherung geht es auch um gesellschaftliche und politische Teilhabe. Der Staat ist hier mehr als ein Geldverteiler: Er muss aktivieren, indem er Strukturen schafft, in denen Potenziale des oder der Einzelnen entdeckt und entwickelt werden können. Wichtig ist die Differenzierung zwischen unterschiedlichen Lebensverläufen und persönlichen Voraussetzungen. Wir wollen einen Sozialstaat, der die soziale Orientierung des oder der Einzelnen fördert, statt die jeweilige Lebenslage zum "sozialen Schicksal" erstarren zu lassen. Das aber passiert leicht, wenn sich der Kontakt auf die monatliche Kontoüberweisung beschränkt.

Wer Menschen bei der Entfaltung ihrer Potenziale unterstützen will, muss ihnen mehr anbieten als bloße Geldtransfers. Diese allein eröffnen langfristig keinen Raum für neue Lebensentwürfe. Grüne Grundsicherung setzt sich deshalb aus zwei gleichrangigen Bestandteilen zusammen: Teilhabegarantie und Existenzsicherung.

Mit besten Grüßen,

Jerzy Montag, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.01.2007
Von:

Sehr geehrter Hr. Montag,

im Newsticker von Heise Verlag vom 27.01.07 ( www.heise.de ) mußte ich lesen, daß es grundsätzlich zulässig ist, das Bundestagabgeordnete nachrichtendienstlich überwacht werden können. Soll heißen, daß also die Exekutive die Legislative ohne ihr Wissen "verwanzen", telefonisch abhören bzw. beschatten kann.
Ich hätte dazu gerne gewußt, ob dieses, Ihrer Meinung nach, zu einer demokratischen Grundordnung gehört?
Denn ich befürchte persönlich, daß dieses ein weiterer Baustein ist, um in ein Überwachungstaat unbekannten Ausmaßes zu gleiten. Wobei wir als Bürger noch "fröhlich" dieses über die Steuern bezahlen.

mfg
A.

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Frage zum Thema Integration
21.02.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Montag,

bald steht die Entscheidung im Bundestag zum Bleiberecht, bzw. der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes an. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie uns Ihre Position zu erläutern. Ein auch von Ihnen gestellter Antrag der Grünen im Bundestag im November 2006 (Bundestag Drucksache 16/3340) formulierte ja bereits einige deutliche Forderungen an ein neues Bleiberecht, enthält aber auch sehr schwammige Formulierungen wie "Es dürfen keine unverhältnismäßigen Anforderungen an die Erfüllung von Mitwirkungspflichten gestellt werden."
Der Beschluss der Innenministerkonferenz bedeutet einen einmaligen "Gnadenerlass", der nur für Menschen gilt, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist sind. Eigentlich sollte das Zuwanderungsgesetz die Praxis von "Kettenduldungen" abschaffen, bislang ist das leider nicht passiert – und die Situation ist für die ungefähr 200.000 Geduldeten unerträglich. Wie stehen Sie zu der Alternative eines verankerten Rechtsanspruchs auf gesicherten Aufenthalt, der auch später eingereisten ein "Hineinwachsen" in ein Aufenthaltsrecht ermöglicht?
Um ein Bleiberecht zu erhalten, muss der zuvor Geduldete Arbeit finden – das würden die Betroffenen ja auch sehr gerne, aber nur allzu oft ist es ihnen aus Mangel an Arbeitsplätzen nicht möglich. Die inhumane Konsequenz ist dann, dass eine Familie, die mehr als sechs Jahre hier lebt und Kinder hat, die hier geboren wurden und zur Schule gehen, abgeschoben wird – finden Sie das angemessen und menschenwürdig?
Eine Fülle von Ausschlusskriterien führt dazu, dass die meisten Geduldeten kein Bleiberecht erhalten. Eine Stellungnahme der Grünen bezeichnete den Beschluss der Innenminister als "engherzige Regelung" – was ist Ihre Position?
Nicht zuletzt werden im Zuge der Bleibrechtsregelung weitere Verschärfungen im Ausländerrecht angekündigt – wie stehen Sie zu diesem Punkt?

A. -
Karawane München
Antwort von Jerzy Montag
bisher keineEmpfehlungen
11.07.2007
Jerzy Montag
Vorbemerkung: Diese Frage wurde bereits am 09. März in einer E-Mail an Frau - beantwortet. Hier die Antwort im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau -,

mit großer Sympathie habe ich Ihre E-Mail vom 21.2. gelesen, in der Sie sich eindringlich für eine Bleiberechtslösung für langjährig geduldete Menschen einsetzen.

Sie sprechen ein sensibles Thema an, bei dem die Koalitionspartner selbst zerstritten sind. In diesen Tagen wird sich in der Koalitionsrunde zeigen, ob der Koalitionskompromiss wie am 14.11. ausgehandelt verabschiedet werden kann oder ob die unnötigen Vorbehalte der CSU - allen voran Stoiber - oder einiger Unions-Länder nochmal zu einem Aufschnüren des Pakets führen werden.

Der Koalitionskompromiss ist erstmal tatsächlich ein Schritt voran, da ca. 100.000 Menschen damit die Chance auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus und die Möglichkeit zur Integration gegeben wird. Außerdem hatte die große Koalition bei den Eckpunkten für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung vereinbart, dass diejenigen geduldeten Flüchtlinge, die noch keinen Arbeitsplatz haben, eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erhalten sollen – damit entfällt das Vorrangprinzip bei der Arbeitssuche. Wir kritisieren aber, dass damit die restlichen rund 90.000 geduldeten Menschen in einem ungesicherten Aufenthaltsstatus verbleiben werden. Wir fordern deswegen die Bundesregierung auf, die entwürdigende Kettenduldungspraxis abzuschaffen. Näheres finden Sie dazu in unserem Antrag (BT-Drucksache 16/3340) unter dip.bundestag.de

Leider ist in der nach dem Kompromiss stattfindenden Innenministerkonferenz erneut der Streit innerhalb der Koalition darüber ausgebrochen und die gerade eine Woche zuvor beschlossenen Eckpunkte wurden wieder in Frage gestellt. Das Thema Bleiberecht muss aber dort behandelt werden, wo es hingehört - im Parlament und nicht in der intransparenten Konferenz der Länderinnenminister.

Weitere Verschärfungen im Ausländerrecht darf es überdies nicht geben und lehnen wir entschieden ab.

In den nächsten Wochen werde ich mich zudem mit Vertretern der Jugendlichen ohne Grenzen e.V. zu einem Gespräch treffen, um die Problematik des Themas gerade für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zu erörtern.

Wir hoffen, hiermit Ihrem Anliegen zu entsprechen und wünschen Ihrem Engagement viel Erfolg, denn es dient der notwendigen Integration von Menschen, die nach jahrelanger Ungewissheit eine tragfähige Zukunftsperspektive in Deutschland erhalten sollten.

Mit besten Grüßen,
Jerzy Montag, MdB
rechtspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Montag

Halten Sie eine derartige Methode wirklich für ein jungendtypisches Fehlverhalten für angemessen?

www.anti-graffiti-hunde.de
Antwort von Jerzy Montag
1Empfehlung
09.07.2007
Jerzy Montag
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Mai 2007.

Auf der von Ihnen verlinkten Homepage wirbt ein privates Unternehmen damit, Haus- und Grundstückseigentümer mithilfe des Einsatzes von Hunden vor Graffiti zu schützen.

In der letzten Legislaturperiode habe ich - und ich gehe davon aus, dass dies der Grund ist, warum Sie Ihre Anfrage an mich richten - für die grüne Fraktion die Änderung in der Strafnorm § 303 StGB (Sachbeschädigung) im Hinblick auf Graffiti mit unserem damaligen Koalitionspartner verhandelt.

Zum Hintergrund der damaligen Gesetzesänderung: Viele private Eigentümer von Gebäuden in Großstädten, aber auch öffentliche Eigentümer von Verkehrsmitteln, waren und sind von unerwünschtem Graffiti betroffen; sie müssen oft sehr kostspielige Verfahren bemühen, um die Veränderungen wieder zu beseitigen und bleiben nicht selten auf diesen Kosten sitzen, weil die Verursacher unbekannt oder nicht zahlungsfähig sind.

Mit der verabschiedeten Änderung in § 303 StGB war im Vergleich zur vorherigen Rechtslage indes keine Strafverschärfung in bezug auf das Graffiti-Sprayen verbunden, die Änderung diente vielmehr der Beweiserleichterung vorliegender Sachbeschädigungen. Nach wie vor gilt: wird mit dem Sprayen in die Substanz einer Sache eingegriffen (oder lässt sich die Farbe nur durch Substanzeingriffe beseitigen) lag und liegt eine Sachbeschädigung vor, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden kann und damit dem Bereich der "leichten Kriminalität" zuzuordnen ist.

Vor diesem Hintergrund habe ich - in Bezug auf die Verfolgung dieses Delikts - auch immer die strikte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Strafverfolgung eingefordert. Wie notwendig die Rückkehr zur Versachlichung der Debatte war, zeigte der tragische Fall des in Berlin bei der Verfolgung eines Graffiti-Delikts durch die Polizei zu Tode gekommenen, völlig unbeteiligten Motorradfahrers.

Die Eigentümer von Grundstücken sollten Ihren Beitrag dazu beitragen, diese Sachlichkeit beim Schutz vor Graffiti-Sprayen zu wahren. Vor diesem Hintergrund empfinde ich ein ungutes Gefühl zu sehen, dass Eigentümer mit abgerichteten Hunden Jagd auf Sprayer machen, wenngleich ich mir natürlich bewusst bin, dass Privatpersonen nicht im gleichen Maße gesetzlich und verfassungsrechtlich gebunden sind wie die Strafverfolgungsbehörden.

Mit freundlichen Grüßen
Jerzy Montag
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Frage zum Thema Arbeit
16.06.2007
Von:

Lieber Herr Montag,

wann sind Sie das letzte mal mit dem öffentlichen Verkehr gefahren ? Wann haben sie das letzte mal mit einer Verkäuferin oder einem Filialleiter einer Discountkette etwas ausführlicher gesprochen ?
Wann mit einem Bauarbeiter (die kommen meistens aus Polen/Kosovo/Litauen ect) ?,
Wann mit arbeitslosen Jugendlichen, an der Ecke wo sich die treffen ?
Diese Fragen können Sie als Grüner wohl noch eher beantworten, als die Abgeordneten aus den anderen Fraktionen,liegt hier nicht ein Problem der deutschen Volksvertreter ?

Mit freundlichem Gruß
Bernd Valier
Antwort von Jerzy Montag
4Empfehlungen
04.07.2007
Jerzy Montag
Sehr geehrter Herr Valier,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

Wenn ich in München bin, also außerhalb der Sitzungswochen des Bundestages, benutze ich so oft es geht öffentliche Verkehrsmittel. Dies ist in meinem Wohnort München-Hadern sehr gut möglich, da U-Bahn und Buslinien in der Nähe sind. Ich habe in meinem Alltag ganz normalen Kontakt zu Nachbarn, Verkäufern und Verkäuferinnen, so wie die meisten anderen Menschen auch.

Gerade jetzt im Juni habe ich mich in München mit den Teilnehmern einer Reisegruppe getroffen, die auf meine Einladung zur politischen Bildung nach Berlin gefahren sind. Unter den Teilnehmern waren hauptsächlich Migranten und Flüchtlinge. Ich habe mich vor der Reise ausführlich mit jugendlichen Flüchtlingen unterhalten und kenne ihre Situation.

Viel Kontakt habe ich auch zu Schülern, da ich regelmässig die Schulen in meinem Wahlkreis 221 besuche und mit dem Jugendlichen über Europa, Demokratie und den Rechtsstaat diskutiere. Es sind sicher auch Jugendliche aus Polen, dem Kosovo und Litauen unter den Schülern - aber da ich keine genaue Umfragen dazu gemacht habe, kann ich Ihnen das nicht sagen.

Im letzten Jahr habe ich eine Gruppe von 90 Berufssschülern aus München nach Berlin eingeladen. Ich finde das Engagement der Berufsschüler beachtlich, da sie für zwei bis drei Jahre ihre Arbeit aufgeben, um sich auf der Berufsschule weiterzubilden. Daher habe ich diese jungen Erwachsenen gerne mit einem Fahrtkostenzuschuss unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen
Jerzy Montag, MdB
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