Jerzy Montag (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jerzy Montag
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in München
Wahlkreis
München-Süd
Landeslistenplatz
4, Bayern
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(...) Bei der grünen Grundsicherung geht es auch um gesellschaftliche und politische Teilhabe. Der Staat ist hier mehr als ein Geldverteiler: Er muss aktivieren, indem er Strukturen schafft, in denen Potenziale des oder der Einzelnen entdeckt und entwickelt werden können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
09.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Montag,

innerhalb der Grünen gibt es eine rege Debatte um das Grundeinkommen. Ich möchte Sie bitten, zu erläutern, ob Sie für das bedingungslose Grundeinkommen ohne Überprüfung sind oder für eine "verwässerte" Variante mit Kontrollmechanismen?
Antwort von Jerzy Montag
3Empfehlungen
11.07.2007
Jerzy Montag
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Grundeinkommen. In der Tat gewinnt die Debatte über ein bedingungsloses Grundeinkommen immer mehr an Bedeutung - auch in unserer Partei. Wir nehmen die verschiedenen Vorschläge sehr ernst.

Meines Erachtens ist aber Skepsis angebracht, wenn damit geworben wird, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen eine globale Alternative zum bestehenden Sozialstaat sein könnte. Die meisten sozialstaatlichen Institutionen werden (auf lange Sicht) nicht entbehrlich. Die Rentenversicherung kann nicht über Nacht abgeschafft werden, über viele Jahrzehnte wären erworbene Ansprüche zu bedienen. Auf die Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder auch die Eingliederungshilfe für Behinderte kann gar nicht verzichtet werden. Da viele Bürgerinnen und Bürger arbeiten wollen wird unseres Erachtens auch Arbeitsmarktpolitik nicht entbehrlich. Ganz zu schweigen davon, dass Bildungseinrichtungen verbessert und ausgebaut werden müssen und nicht abgebaut werden können.

Wir werden uns also auch in Zukunft darüber zu unterhalten haben, wie viel Geld wir für diese Aufgaben ausgeben wollen und wie Bildung oder auch der Schutz bei Pflegebedürftigkeit am besten gewährleistet werden können.

Selbst die Befürworterinnen und Befürworter eines Grundeinkommens räumen ein, dass ein bundeseinheitliches Grundeinkommen nicht überzeugend wäre. Die sehr unterschiedlichen Wohnkosten müssten mithin berücksichtigt werden (über eine Regionalisierung oder über das Wohngeld). Auch räumen sie ein, dass die Bedarfe der Antragstellerinnen und Antragsteller nicht über einen Kamm geschoren werden können. Besondere Bedarfe wären rechtlich also zu decken.

Selbstbestimmung und Solidarität bilden die normative Grundlage in einer Gesellschaft, in welcher der Wunsch nach sozialem Zusammenhalt fester Bestandteil des Selbstverständnisses ist. Zusammenhalt wird nur dann erhalten, wenn sich die Gesellschaft auf Prioritäten einigt. Eine solche Priorität ist aus grüner Sicht die Parteinahme für die Schwächsten. Dazu gehört, dass sozialstaatliche Leistungen die Befähigung der Menschen zum Ziel haben müssen, ein Leben in eigener Regie zu führen. Dauerhafte Alimentierung widerspricht diesem Ziel.

Bei der grünen Grundsicherung geht es auch um gesellschaftliche und politische Teilhabe. Der Staat ist hier mehr als ein Geldverteiler: Er muss aktivieren, indem er Strukturen schafft, in denen Potenziale des oder der Einzelnen entdeckt und entwickelt werden können. Wichtig ist die Differenzierung zwischen unterschiedlichen Lebensverläufen und persönlichen Voraussetzungen. Wir wollen einen Sozialstaat, der die soziale Orientierung des oder der Einzelnen fördert, statt die jeweilige Lebenslage zum "sozialen Schicksal" erstarren zu lassen. Das aber passiert leicht, wenn sich der Kontakt auf die monatliche Kontoüberweisung beschränkt.

Wer Menschen bei der Entfaltung ihrer Potenziale unterstützen will, muss ihnen mehr anbieten als bloße Geldtransfers. Diese allein eröffnen langfristig keinen Raum für neue Lebensentwürfe. Grüne Grundsicherung setzt sich deshalb aus zwei gleichrangigen Bestandteilen zusammen: Teilhabegarantie und Existenzsicherung.

Mit besten Grüßen,

Jerzy Montag, MdB
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Frage zum Thema Soziales
23.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Montag,

nach Berichten der Lausitzer Rundschau können Hartz-IV-Empfänger nicht die Abwrack-Prämie für den Kauf eines Neuwagens in Anspruch nehmen. Der Betrag wird ihnen von der Grundsicherung abgezogen. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Fraktion der Linken hervor.
Denken Sie nicht, dass das Vorgehen gegen den Rechtswert der Gleichheit verstößt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jerzy Montag
11Empfehlungen
27.02.2009
Jerzy Montag
Sehr geehrter Herr ,

Es ist richtig, dass die Abwrackprämie nach Plänen der Bundesregierung als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden soll. Wir halten das für falsch und werden auf die Bundesregierung hinwirken, dieses Vorhaben aufzugeben.

Zunächst sind wir der rechtlichen Auffassung, dass es sich bei der Abwrackprämie um eine zweckbestimmte Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II handelt und deswegen nicht als Einkommen berücksichtigt werden darf. Die Abwrackprämie muss also von der Verrechnung mit Arbeitslosengeld II ausgenommen werden.

Ein anderes Vorgehen würde auch gegen das alltägliche Gerechtigkeitsempfinden verstoßen: Gerade Empfänger von Arbeitslosengeld II haben unter normalen Umständen große Schwierigkeiten, alte und möglicherweise nicht mehr voll funktionstüchtige Fahrzeuge durch neue zu ersetzen. Ihnen fehlen dazu schlicht die Geldmittel. Dennoch sind sie gerade in ländlichen Räumen für die Aufnahme von Arbeit auf ein Auto angewiesen. Ohne Fahrzeug ist der Arbeitsort oftmals nicht zu erreichen.

Wenn sich die Bundesregierung schon für das unter ökologischen Gesichtspunkten mehr als fragliche Instrument der Abwrackprämie entscheidet, dann muss es diese auch für alle zugänglich machen. Wenn es- was selten genug sein dürfte- für ALG II- Empfänger durch die Abwrackprämie ermöglichst wird, ein altes durch ein neuwertiges Auto zu ersetzen, dann sollten sie nicht durch das Streichen von Arbeitslosengeld II- Zahlungen im Umfang von 2.500 € dafür bestraft werden.

Alles Gute für Sie und mit freundlichen Grüßen

Jerzy Montag, MdB
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Frage zum Thema Soziales
10.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Montag, bei Recherchen im Internet stieß ich auf Ihren sehr informativen Beitrag zur Begrenzung der PKH auf Ihrer Seite
www.jerzy-montag.de .
Da dieser Entwurf mir noch überhaupt nicht bekannt war und er ja schon ein bisschen "in die Jahre" gekommen ist, wann ist damit zu rechnen, dass er wieder auftaucht? Nach der Bundestagswahl?
Sehr ich das richtig, dass man z.B.als Bezieher .von Peterle IV (= Hartz IV) wenig bis keine Möglichkeit mehr hat gegen Bescheide vom Arbeitsamt vorzugehen übver das Sozialgericht?
Ich beziehe noch icht Peterle IV, aber das geht ja schneller als man denkt.
Wie ist es erklärlich, dass so ein Gesetz (vorerst) ganz leise abtaucht - keinerlei Presseberichte - , um dann irgendwann wie der Phönix aus der Asche wieder autzutauchen?
Antwort von Jerzy Montag
5Empfehlungen
13.07.2009
Jerzy Montag
Sehr geehrter Herr ,

Besten Dank für Ihre Frage.

Ich möchte gerne kurz antworten:
Ihre Frage, ob es einen neuen Entwurf zur Begrenzung der PKH geben wird, kann ich nur verneinen.
Sobald es Mehrheiten im Bundesrat geben würde, besteht eine Chance darüber neu zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Jerzy Montag, MdB
Ergänzung vom 20.07.2009
Sehr geehrter Herr ,

Besten Dank für Ihre Frage, auf die ich gern antworte:

Ihre Frage betrifft den Bundesratsentwurf zur Begrenzung von Prozesskostenhilfe. Zu diesem Entwurf hat es in dieser Legislaturperiode nach der 1. Lesung im Plenum eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses gegeben, die für fast alle Vorschläge der Länder verheerend ausgefallen ist. Daraufhin hat sich auch in der Großen Koalition keine Mehrheit für den Gesetzentwurf finden können. Dass also künftig Sozialschwache keine oder nur noch erschwert Prozesskostenhilfe bekommen, wie es sich der Bundesrat gewünscht hätte, war nicht mehrheitsfähig.

Durch das Ende der Legislatur fällt der Entwurf nun der Diskontinuität anheim, d.h. das Verfahren wird nicht in der nächsten Legislatur einfach fortgesetzt. Dem Bundesrat steht es aber selbstverständlich frei, dieselben Vorschläge abermals einzubringen.

Ich tue alles in meiner Macht stehende, dass sich die politische Mehrheit im Bundestag auch nach der Wahl nicht dahingehend ändern, dass diese Vorschläge zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe mehrheitsfähig werden. Wie sie meiner Homepage schon richtig entnommen haben, lehnen wir Grüne derartige Vorschläge jedenfalls vehement ab.

Mit freundlichen Grüßen

Jerzy Montag, MdB
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Frage zum Thema Soziales
25.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Montag,
die Gebühren der Arge-Tel.-Nr. sind wie folgt beschrieben:
" Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend". Da viele Betroffene aus Kostengründen (nicht aus Luxus) nur ein Handy haben, setze ich mich soeben mit meinem Anbieter in Verbindung (Arcor/Vodafone), der Minutenpreis beträgt 72 cent (in Worten: zwiundsiebzig cent), das ist das 18, 5 fache und vekauft wird das als ein neuer Service! Meine Hoffnung, die Banane von der bundesdeutschen Flagge zu entfernen, wird jeden Tag geringer. Unterm Strich heisst das für mich: Ein Arbeitsloser, der 10 Minuten vom Handy mit dem Arbeitsamt telefoniert, hat 1 bis 2 Tage nichts mehr zu essen. Das kann es doch nicht sein! Haben die Grünen versucht, das zu verhindern bzw. bestehen Bestrebungen, diesen Unsinn rückgängig zu machen??? Wenn nicht, empfehle ich die neue deutsche Notrufnummer: 0900 - 112, so werden die Anrufe auch hier sicherlich zurückgehen und schon wieder sind Einsparungen vorzuweisen.
Antwort von Jerzy Montag
4Empfehlungen
10.08.2009
Jerzy Montag
Sehr geehrter Herr ,

Besten Dank für Ihre Nachricht und die Informationen über die Gebühren der Arge- Telefonnummer.

Sie haben völlig Recht und ich verstehe ihre Verärgerung darüber das die Telefongebühren um mit der Agentur für Arbeit zu telefonieren, zu hoch sind. Auch in dieser Institution wurden Service- Center eingerichtet die nicht immer in der selben Stadt sind , was keine Entschuldigung für zu hohe Telefonkosten ist.

Ich persönlich empfehle Ihnen ihr Anliegen direkt an die Agentur für Arbeit weiter zu leiten oder sich mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales in Berlin in Verbindung zu setzen.

Alles Gute für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Jerzy Montag, MdB
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