Jerzy Montag (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
13.02.1947
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
München
Wahlkreis
München-Süd
Ergebnis
13,3%
Landeslistenplatz
6, Bayern
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(...) Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben völlig Recht, die Atomenergie ist eine unbeherrschbare Hochrisikotechnologie. Alle Atomkraftwerke, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit, müssen so schnell wie möglich abgeschaltet werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
30.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Montag,

nach dem Reaktor GAU in Japan sorge ich mich um unsere Gesundheit. Leider
muß ich feststellen, daß die Bundesregierung die Öffentlichkeit nicht informiert,
vgl auch die Meldung des Umweltinstitutes München vom 29.03.2011.
( www.umweltinstitut.org ).
Ist es richtig, daß die Sicherheitsstandards für japanische Lebensmittel gesenkt
worden sind?

Bitte drängen Sie auf eine offenere Informationspolitik!

mfg


Biologe
Antwort von Jerzy Montag
bisher keineEmpfehlungen
06.04.2011
Jerzy Montag
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ja, ich gebe Ihnen Recht, die Informationspolitik der Bundesregierung lässt tatsächlich sehr zu wünschen übrig.
Und ja, es stimmt auch, die Grenzwerte von Cäsium 134 und Cäsium 137 sind EU-weit angehoben worden. Bisher ergeben sich die Werte aus der VO 733/2008/EG (die sogenannte Tschernobyl-Verordnung). Diese Verordnung wurde erlassen, um Grenzwerte für Lebensmittel festzulegen, die nach dem Unfall von Tschernobyl noch mit radioaktivem Cäsium belastet sind (heute z.B. noch Pilze und Wildbrett). Diese Verordnung stellt dabei auf eine langfristige Belastung ab.

Die jetzt erlassene Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission dagegen ist nur 3 Monate gültig. Sie war als reine Vorsichtsmaßnahme gedacht. Durch die Verordnung werden Höchstwerte für radioaktive Isotope, Cäsium, Iod, Plutonium und Strontium festgelegt. Sie ermöglicht EU-weit Einfuhrkontrollen und fordert Dokumentationspflichten an den Außengrenzen der Europäischen Union von Produkten aus bestimmten japanischen Regionen. Sie schreibt auch vor, dass bei den Grenzkontrollen stichprobenartig Laboranalysen auf Cäsium 134, Cäsium 137 und Iod-131 vorgenommen werden müssen.
Als Referenzwerte nicht nur für radioaktive Isotope, Plutonium, Strontium und Iod, sondern eben auch für Cäsium verweist die Kommission in ihrer Durchführungsverordnung auf die Euratom-Verordnung Nr. 3954/1987, die in der Folge der Tschernobyl-Katastrophe erlassen worden ist und Höchstwerte für den Fall einer nuklearen Katastrophe vorsieht. Diese Verordnung ist so konzipiert, dass sie im Falle eines solchen Unfalls quasi von heute auf morgen von der Kommission aktiviert werden kann und damit die EU-Bevölkerung durch EU-weit geltende Grenzwerte geschützt werden kann. Und diese Verordnung enthält Grenzwerte für Cäsium 134 und Cäsium 137, die höher sind als die, die 2008 durch die "Tschernobyl-Verordnung" dauerhaft eingeführt worden sind.

Mit anderen Worten: ohne diese Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission hätten wir zwar niedrigere Grenzwerte für Cäsium 134 und Cäsium 137, dafür aber keine EU-weiten Einfuhrkontrollen, Dokumentationspflichten und stichprobenartige Laboranalysen japanischer Produkte.
Die Maßnahme war daher vom Grundsatz her gut, weil sie EU-weit Kontrollen an den Außengrenzen der Union ermöglicht, aber in der konkreten Ausführung ist sie mangelhaft! Die Cäsium 134, und Cäsium 137 Werte hätten an die nun geltenden längst angepasst werden müssen. Auch ist nicht verständlich, warum die stichprobenartigen Laboranalysen bei den Grenzkontrollen sowie die Dokumentationspflichten sich nur auf Cäsium 134, Cäsium 137 und Iod-131 beziehen, nicht aber auch auf Strontium und Plutonium. Und Sie haben natürlich völlig Recht: es ist absurd, Lebensmittel in die EU einzuführen, die in Japan selbst nicht verkauft werden dürfen.

Wir fordern daher die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner, auf, Druck in Brüssel auszuüben, damit
  • Radioaktivitäts-Höchstwerte für Lebensmittel aus Japan nach dem Vorsorgeprinzip so niedrig wie möglich gehalten werden und die Erkenntnisse der japanischen Regierung berücksichtigt werden,
  • Untersuchungspflichten auch für Strontium und Plutonium festgelegt werden
  • das wissenschaftliche Konzept zur Risikobewertung und Festlegung der Höchstwerte auf den Prüfstand gestellt wird
und außerdem dafür zu sorgen, dass die Verbraucherministerkonferenz festlegt, dass die Lebensmittelkontrollen der Bundesländer auf die Untersuchung einer Strahlenbelastung ausgeweitet werden.

In der Grünen Bundestagsfraktion wird das Thema federführend von Ulrike Höfken, unserer Sprecherin für Ernährungspolitik, bearbeitet: www.ulrike-hoefken.de

Mit freundlichen Grüßen

Jerzy Montag
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
23.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Montag!

Ich habe bei Youtube ein Video gefunden, wo sie in Zusammenhang mit den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Bundestag von einer "Strafsucht" sprechen. Frau Steinbach von der CDU, nicht meine bevorzugte Partei oder Politikerin, behauptet, Sie hätten von "fundamentalistischer Rachsucht" gesprochen. www.youtube.com
Ich möchte wissen, wie die Grünen über einen Bischof hergefallen wären, der sich gewagt hätte, so eine Aussage in den Mund zu nehmen!
Wir haben hier das Problem, dass Opfer oft für ihr Leben gezeichnet sind und erst viele Jahre nach dem Missbrauch es fertig bringen, über das Erlebte zu reden. Die meisten Täter können aber dann wegen der Verjährung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, weil die Taten verjährt sind.
Muss sich Verjährung nicht auch nach der Art der Straftat und nach der Wahrscheinlichkeit der Zeitdauer bis zum bekannt werden einer Tat orientieren?
Ist das Strafrecht nicht sinnlos, wenn die Verjährung für sexuelle Delikte so kurz ist, dass Täter relativ sicher sein können nicht mehr belangt zu werden?
Wie kommen Sie in dieser Situation dazu, von einer Sucht nach Strafe zu sprechen?
Die Mehrzahl der Missbräuche findet nicht im Umfeld der Kirchen statt, aber durch ein besseres Verhalten der Verantwortlichen in der Kirche hätte manche Folgetat dort vermieden werden können. Nachdem nun durch die kirchlichen Täter einer weiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist, welche schwerwiegenden Folgen sexueller Missbrauch hat, möchte ich zusätzlich wissen, was planen Sie zu tun, um solches Geschehen in der ganzen Gesellschaft aufzudecken und wie könnte eine Profilaxe zur Vermeidung von Missbrauchshandlungen aussehen? Was kann die Politik hier in der Gesetzgebung und Finanzierung leisten?

Mit bestem Gruß,
Antwort von Jerzy Montag
2Empfehlungen
24.05.2011
Jerzy Montag
Sehr geehrter Herr ,


vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung einer Tat scheint mir nicht geeignet, um die Dauer der Verjährung zu bestimmen. In einem Rechtsstaat muss Rechtssicherheit für den Einzelnen und die Allgemeinheit gewährleistet sein. Jede/r muss wissen, wann er für sein individuelles Verhalten mit Strafe zu rechnen hat - und wann nicht. Wahrscheinlichkeiten sind daher keine Grundlage für die Frage, ob eine Strafe noch angedroht werden kann oder nicht. Natürlich darf eine Verjährung nicht so kurz sein, dass der Täter sicher sein kann, nicht belangt zu werden. Das ist aber auch nicht der Fall. Ich stimme ihnen daher zu, dass die strafrechtliche Verjährung sich nach der Art der Straftat zu richten hat. So ist es im deutschen Strafgesetzbuch aber auch vorgesehen. Die Verjährung ist abhängig vom Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe. Konkret im Sexualstrafrecht haben wir Verjährungsfristen von bis zu 20 Jahren, nach Aufnahme von Ermittlungen bis zu 40 Jahren. Das deutsche Strafrecht ist hier sehr differenziert und ich sehe hier grundsätzlich keinen Änderungsbedarf, mit vielleicht einer Ausnahme: Die Vorschriften zur Hemmung der Verjährung ordnen das Ruhen der Verjährung für bestimmte Sexualdelikte an. Der Beginn der Verjährungsfrist ist in diesen Fällen bislang nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Opfers hinausgeschoben. Die Dauer der Hemmung sollte nach unserer Auffassung bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden, um so mehr Raum dafür zu schaffen, eine eventuelle Traumatisierung durch die Tat verarbeiten zu können. Meine Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits auf den Weg gebracht. Im Übrigen werden die meisten Straftäter innerhalb der Verjährungsfristen bekannt und verfolgt. Leider waren es bei den bekannt gewordenen Fällen des sexuellen Missbrauchs gerade die Institutionen (besonders aber nicht nur die katholische Kirche), die durch organisierte Vertuschung eine Verfolgung hintertrieben. Hier gilt es anzusetzen um für eine rasche Einschaltung der Staatsanwaltschaft zu sorgen. Ich arbeite deshalb am sog. "Runden Tisch Missbrauchsopfer" im Bundesjustizministerium mit, wo für alle Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Leitlinien für eine umgehende Einschaltung der Ermittlungsbehörden bei Verdacht eines sexuellen Missbrauchs erarbeitet wurden.

Grundsätzlich brauchen wir ein waches und empathisches Umfeld, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Wir sind alle aufgerufen, gefährdeten Kindern und Jugendlichen zu helfen und sie zu stärken, damit möglicher Missbrauch nicht vertuscht und verdrängt, sondern sofort zur Anzeige gebracht wird.


Mit freundlichen Grüßen
Jerzy Montag
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Frage zum Thema Umwelt
04.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Montag,

seit dem Vorfall im AKW Fukushima in Japan verfolge ich die Diskussion um den Ausstieg aus der Kernkraft. Klar ist für mich, dass der Ausstieg längst hätte passieren müssen, bzw. dass kein Politiker vor seinem Gewissen und uns Wählern die Nutzung dieser Energie verantworten kann.

Völliges Unverständnis hege ich für die Tatsache, dass die Betreiber von AKWs nicht nach dem Verursacherprinzip behandelt werden. Wenn ICH Müll verursache, muss ich für seine fachgerechte Entsorgung geradestehen, ich bezahle Müllgebühren, recycle Papier, Plastik und Glas, und was geschieht mit den großen "Dreckschleudern" ? Vater Staat sorgt für die Auffindung und Überprüfung von Zwischen- und Endlagern. Wer kommt für den Transport zu den Wiederaufbearbeitungsanlagen, oder zu den diversen Zwischen- oder Endlagern auf? Wer für die Wiederaufbereitung, die Polizeieinsätze, Forschungsprojekte? Wer bezahlt oder beseitigt Umweltschäden, entschädigt kranke Menschen? Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob die Betreiber hierbei einen Anteil bezahlen (bitte klären Sie mich diesbezüglich auf), aber ich gehe davon aus, dass all dies oder zumindest ein Großteil davon von unseren Steuergeldern bezahlt wird. Für den Strom, den ich verbrauche bezahle ich ja sowieso. Wir beziehen im Übrigen Öko-Strom.
Mein persönliches Fazit: Kein Stromanbieter muss sich beschweren, wenn die staatlich subventionierte Energie, durch deren Verkauf er Milliarden erwirtschaftet, plötzlich nicht mehr so populär ist, bzw. als Einnahmequelle wegfallen wird. Das fehlende Verursacherprinzip ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit und niemand könnte ernsthaft ein AKW betreiben, wenn er für alle damit zusammenhängenden Kosten verantwortlich gemacht würde. Dass das lange möglich war, rechtfertigt nicht ein Weitermachen auf dieser Basis. Das sollten die zuständigen Politiker den Betreiberfirmen endlich klar machen!
Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Jerzy Montag
1Empfehlung
24.05.2011
Jerzy Montag
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben völlig Recht, die Atomenergie ist eine unbeherrschbare Hochrisikotechnologie. Alle Atomkraftwerke, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit, müssen so schnell wie möglich abgeschaltet werden.
Die Grüne Bundestagsfraktion hat einen Fahrplan vorgelegt, wie wir den deutschen Atomausstieg bis 2017 schaffen können:
www.gruene-bundestag.de

Nach deutschem Gesetz gilt für Atommüll das Verursacherprinzip: Wer ihn produziert, muss die Entsorgung bezahlen.
In der Praxis haben die AKW-Betreiber jedoch den Großteil der Kosten geschickt abgewälzt. So stammt z.B. der Atommüll im ehemaligen Salzbergwerk Asse nicht – wie offiziell behauptet – zu lediglich fünf Prozent aus kommerziellen Atomkraftwerken, sondern zu drei Vierteln, vor allem aus den AKWs Obrigheim und Gundremmingen.
Der Trick: Der Müll aus den AKWs wurde zunächst in die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) geliefert und dort auf Kosten des Staates und unter Beteiligung der AKW-Betreiber noch einige Monate "beforscht". Für die AKW-Betreiber war die WAK eine exzellente Waschanlage: Kommerzieller Müll ging rein, staatlicher kam wieder raus.
Die Asse ist marode und der denkbar schlechteste Ort, um radioaktiven und giftigen Müll zu lagern. Jetzt müssen die mindestens 126.000 Fässer geborgen werden. Dabei weiß niemand so genau, was in den Fässern schlummert. Die Asse ist ständig von einem massiven Wassereinbruch bedroht. Schon jetzt sickern täglich zwölf Kubikmeter Wasser in das Bergwerk. Und das Wasser wird zu einer massiven Bedrohung. Es besteht die Gefahr, dass radioaktive und giftige Stoffe ausgespült werden und so ins Grundwasser gelangen. Die Feuchtigkeit bedroht die Stabilität der Kammern. Korrosion und Zersetzungsvorgänge werden beschleunigt, und es entstehen explosive Gase wie Wasserstoff und Methan. Nun muss die Asse saniert werden. Für die Asse zahlen die Atomkonzerne 1,9 Millionen Euro, während die Sanierung wahrscheinlich 2 bis 4 Milliarden Euro kosten wird. An der Stilllegung des DDR-Endlagers Morsleben haben sich die Atomkonzerne mit 85 Millionen Euro beteiligt. Die tatsächlichen Kosten lagen jedoch bei 2,3 Milliarden Euro. Die Differenz wurde aus dem Steuersäckel beglichen. Der Steuerzahler muss also für die Altlasten der Atomindustrie gerade stehen.

Jede Kilowattstunde Atomstrom wird mit etwa vier Cent subventioniert. Bei den Erneuerbaren Energien beträgt die Subvention nur zwei Cent. Vier Cent, das klingt ja nicht viel. Wenn aber bedacht wird, wie viel Strom deutsche Meiler seit ihrer Inbetriebnahme produziert haben, kommt eine beachtliche Summe zusammen. Da die Meiler längst abgeschrieben sind, klingelt es mit jeder produzierten Kilowattstunde in der Kasse der Betreiber. Bisher hat der Staat 204 Milliarden Euro Steuergeld in die Atomwirtschaft gesteckt. Und es kommen weitere Kosten auf uns zu. Die Entsorgung der Brennstoffe und die Rückholung des Atommülls aus der maroden Asse. Es wird mit weiteren Kosten für den Staat von 100 Milliarden Euro gerechnet.
Atomkraftwerksbetreiber müssen nur eine Haftpflichtversicherung über 2,5 Milliarden Euro nachweisen. Darüber hinaus haftet der Betreiber mit seinem gesamten Kapital. EnBW, E.on, RWE und Vattenfall verfügen zusammen über 40 Milliarden Euro Kapital. Diese Summe würde bei weitem nicht ausreichen, um die durch einen GAU entstehenden Schäden zu decken. Für alle Schäden, die darüber hinausgehen, haftet der Staat und damit der Steuerzahler. Die Prämien für eine Haftpflichtversicherung, die die geschätzte Schadenssumme von 2,5 bis 5,5 Billionen Euro abdecken würde, wären so teuer, dass sich der Betrieb von Atomkraftwerken nicht mehr rentieren würde. Das Einspringen des Staates im Schadensfall sorgt dafür, dass die Kraftwerksbetreiber diese Versicherungen nicht abschließen müssen. Diese Haftungsgarantie des Staates ist eine implizite Subvention.

Weitere Informationen zum Atommüll finden Sie in dieser Broschüre der Grünen Bundestagsfraktion: www.gruene-bundestag.de

Außerdem hat die Grüne Partei "20 Fakten über Atomkraft" zusammengestellt, die Sie auch interessieren könnten: www.gruene.de

Natürlich sind nicht nur die PolitikerInnen, sondern auch die Menschen gefordert. Als Verbraucherin Ökostrom zu beziehen, ist genau der richtige Weg. Damit zeigen Sie den Atomkonzernen, dass Sie kein Geld für die Energieform der Vergangenheit ausgeben wollen. Es hilft, wenn Sie noch viele andere Menschen zum persönlichen Atomausstieg animieren: atomausstieg-selber-machen.de

Mit freundlichen Grüßen

Jerzy Montag
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Montag,

das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche die nachträgliche Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht kritisierte sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktische Umsetzung im Justizvollzug. Angesichts der Mängel bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes ist Kritik an der aktuellen Bundesregierung und den Ländern sicher gerechtfertigt. Sie sprachen in der Presse allerdings von einem "rechtspolitischen Scherbenhaufen". Da stellt sich für mich die Frage, wer ihn angerichtet hat.

Das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung wurde doch 2004 von einer rot-grünen Bundesregierung eingeführt, oder? Sie waren damals Berichterstatter Ihrer Fraktion und sagten anlässlich der dritten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag am 18.06.2004: "Unsere Rechtspolitik gehorcht rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen."

Wie stehen Sie heute zu Ihrer Aussage aus dem Jahr 2004, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ihr Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat?

Ihr Abgeordnetenkollege Volker Beck meinte jüngst, das Urteil stelle klar, "was wir Grüne schon immer fordern". Können Sie mir sagen, wohin der Weg bei der Sicherungsverwahrung gehen soll? Was werden die Grünen in diesem wichtigen rechtspolitischen Aufgabenfeld unternehmen, sollten sie 2013 in Regierungsverantwortung kommen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jerzy Montag
bisher keineEmpfehlungen
26.07.2011
Jerzy Montag
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die nachträgliche Sicherungsverwahrung, sondern sämtliche Regelungen hierzu im Strafgesetzbuch für verfassungswidrig erklärt. Ich habe deshalb von einem Scherbenhaufen gesprochen. Das Urteil erfolgte keine sechs Monate nach einer groß angelegten Reform der Sicherungsverwahrung durch schwarz-gelb. Nun ist man selbstverständlich in einer Koalitionsregierung zu Kompromissen gezwungen - und das ist auch gut so. Die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist etwas, was wir als Grüne immer kritisch gesehen haben, auch wenn wir in der Koalition mit der SPD selbst eine Form der nachträglichen Sicherungsverwahrung zum Gesetz gemacht haben. Wenn man etwas nicht verhindern kann, dann kann man versuchen, es nach rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen wenigstens zu verbessern. Zu dieser Aussage stehe ich. Daher haben wir auch vor der schwarz-gelben Reform kritisiert, dass sie die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht konsequent abschafft, insbesondere für die nach Jugendrecht Verurteilten, und wir haben eigene Vorschläge dazu gemacht (vgl. BT-Drucksache 17/4062). Die Vorschläge wurden leider von der Mehrheit im Parlament abgelehnt. Sie können aus diesem Vorschlag übrigens zugleich ersehen wie wir Grünen in Regierungsverantwortung mit diesem wichtigen Thema umgehen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.07.2011
Von:

wie Ihnen bekannt sein müsste, hat das Bundesverfassungsgericht das bestehende Wahlrecht
für verfassungswidrig erklärt und die Politik bis zum 1. Juli 2011 aufgefordert, das Wahlrecht in einem verfassungskonformen Zustand zu ändern. Die Politik ist bis dem nicht nachgekommen, was beschämend ist. Gibt es im Bundestag im Moment Initiativen, hier etwas zu bewegen? Falls nein, bitte ich Sie, dieses Thema unbedingt aufzugreifen. Was wäre eigentlich, wenn es bis zur nächsten Bundestagswahl kein verfassungskonformes Wahlrecht gäbe? Meiner Ansicht besteht dann die Gefahr, dass gegen das Wahlergebnis geklagt werden kann und die Wahl für schlichtweg ungültig erklärt wird. Wo kommen wir dann hin? Das Ende der Demokratie?

Ein weiteres Anliegen:

Art 146 GG:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Wann wird es dem deutschen Volk eigentlich gestattet, über die Verfassung in einer freien Abstimmung zu entscheiden? Dieser Schritt ist seit nun mehr 21 Jahren überfällig.
Ich bitte Sie, diese Thematik im Bundestag zur Sprache bringen.
Die meisten Bürger wünschen sich eine Verfassung, die eindeutig die Bürgerrechte stärkt und
die über jegliche vermeintliche Terrorgefahren erhaben sind.

Zur Eurorettung:

Ich weise Sie darauf hin, dass die Maßnahmen, die zur Eurorettung schlichtweg rechtswidrig sind.
Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass Banken auf Kosten des Steuerzahlers gerettet werden.
Der Beitrag der Banken ist nicht ausreichend. Ich bitte außerdem, langfristige Lösungen zur Finanzkrise zu erarbeiten. Die Frage stellt sich, wann Griechenland oder andere Länder die nächsten Gelder brauchen. Diese Durchwurschtel-Pragmatismus muss ein Ende gesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen


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