Jens Petermann (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jens Petermann
© Die LINKE
Geburtstag
16.07.1963
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Arnstadt
Wahlkreis
Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen
Ergebnis
32,2%
Landeslistenplatz
6, Thüringen
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(...) Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bin seit Dezember 2010 Mitglied der Partei DIE LINKE. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Petermann,

zur Zeit wird das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Entwurf März 2012, Vorlage November 2012) beraten. Als Mitglied im Rechtsausschuss und Obmann der LINKEN sind Sie sicherlich damit vertraut.

In diesem Gesetz sollen auch die Honorare von Dolmetscher(innen) und Übersetzer neu festgesetzt werden (Artikel 7, hier Seite 164). Ich gehöre dem Dolmetscher-Treffen an, die vorgesehen Sätze machen uns große Sorgen:
• Für Übersetzer galt seit 1994 ein Zeilenhonorar von (umgerechnet) 1,10 Euro bei einfachen Texten, 3,30 Euro für mittelschwere und 4,73 Euro für sehr schwere Texte. 2004 wurde das Honorar für einfach Texte auf 1,25 Euro erhöht, für schwere Texte auf 1,85 Euro bzw. 4 Euro gesenkt. Jetzt soll erneut nur das Honorar für einfache Texte leicht auf 1,30 Euro erhöht werden. Für schwere Texte soll es auf 1,56 Euro gesenkt werden – also auf die Hälfte bzw. ein Drittel der Sätze von 1994!
• Dolmetscher bekamen seit 1994 je nach Sprache und Tageszeit Honorare von 25 bis 78 Euro pro Stunde. 2004 wurden diese Honorare auf einheitlich 55 Euro festgelegt, für viele eine Kürzung. Jetzt ist geplant, das Honorar auf 70 bis 75 Euro zu erhöhen und damit nur fast den Höchst von 1994 (damals bis 78 Euro pro Stunde) wieder zu erreichen.

Dolmetscher und Übersetzer, die für Polizei und Gericht arbeiten, können kaum davon leben. Alle, die aufgrund ihrer Qualifikation die Möglichkeit haben, müssen Aufträge in der Wirtschaft suchen. Wie wollen Sie die Qualität des Dolmetschen und der Übersetzungen in der Justiz sichern, wenn die Bezahlung über 20 Jahre so verschlechtert wird?

Viele Behörden üben auf Dolmetscher Druck aus, eine niedrigere Bezahlung zu akzeptieren. Was halten Sie von dem Vorschlag, zur Qualitätssicherung der Sprachmittlung im JVEG zu verankern, dass die dort ermöglichten "Vereinbarungen" über eine schlechtere Bezahlung auf Dolmetscher und Übersetzer nicht angewendet werden dürfen?

Mit freundliche Grüßen
Antwort von Jens Petermann
4Empfehlungen
29.01.2013
Jens Petermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Dieses Gesetz wird federführend im Rechtausschuss behandelt werden und ich bin der für meine Fraktion zuständige Berichterstatter. Am 31. Januar 2013 wird dieses Gesetz zusammen mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfegesetzes in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages behandelt werden.

Sie sprechen in Ihrer Anfrage das Problem der Honorare für Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer an. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, die Honorare für Dolmetscher- und Übersetzertätigkeiten zu verändern – und die wie Sie richtig feststellen nur gering nach oben und für manche Tätigkeiten auch nach unten.

Ich nehme Ihre Befürchtungen sehr ernst. Der Linken ist es ein Grundanliegen, allen Menschen ein angemessenes Auskommen zu sichern. Auch die Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, die für die Justizbehörden arbeiten müssen dem Aufwand und der Ausbildung angemessen entschädigt werden, um von ihrer Arbeit leben zu können. Ich schätze die Arbeit und die Bedeutung der Dolmetscher und Übersetzer für die Justiz sehr. Bereits im Jahre 2012 habe ich mit Vertretern des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. getroffen. Anlässlich dieses Gespräches haben wir über nahezu alle Verschlechterungen, die der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition für die Dolmetscher und Übersetzer bereit hält, gesprochen. Ich werde in meinen Redebeiträgen im Plenum des Deutschen Bundestages und bei den Beratungen im Rechtsausschuss auf die mir hinreichend bekannten Missstände hinweisen. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss werden auch durch externe Sachverständige alle Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfes zu Tage treten und auch den Kollegen der Koalition vor Augen geführt. Mit diesem Vorgehen kann es möglich sein, die Koalition von den vorhandenen Defiziten zu überzeugen und Änderungen herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Petermann
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Frage zum Thema Soziales
20.01.2013
Von:

Guten Tag Herr Petermann,

da uns die Unabhängige Patientenberatung geraten hat, einen Abgeordneten zu suchen, der unser Problem in den Bundestag trägt, wende ich mich heute an Sie.
Mein Mann ist durch eine falsche Beratung seitens des Arbeitsamts 2001 in die Private KV, er hatte sich damals selbständig gemacht, da er keine Arbeit in Aussicht hatte. Er merkte schnell, dass das die falsche Entscheidung war und versuchte zurück in die Gesetzliche KV zu kommen. Leider waren die Gesetzmäßigkeiten immer so, das er nicht aufgenommen werden konnte. Nun ist er seit November 2012 wieder Angestellter, jetzt aber bereits 57 Jahre, und somit hat er die Altersgrenze für einen Wechsel überschritten. Wir möchten, dass das Gesetz neu geregelt wird. Es sollte jeder die Möglichkeit haben, der unter einer bestimmten Einkommensgrenze im Jahr liegt, zurück in die Gesetzliche KV zu gehen, auch wenn er bereits älter als 55 Jahre ist.
Wir als Privatpersonen können keine Gesetzesänderung im Bundestag auf die Tagesordnung bringen, deshalb unsere Bitte an Sie. Damit sprechen wir für viele Betroffene, die auch nicht mehr wissen, wie sie ihre KV noch bezahlen sollen.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüße,

Ulrich und aus Suhl.
Antwort von Jens Petermann
1Empfehlung
31.01.2013
Jens Petermann
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Problem Versicherter, nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können und nun hohen und steigenden Beiträgen in der PKV ausgesetzt zu sein, ist mir gut bekannt. Die Beiträge in der PKV steigen vor allem für ältere Menschen steil in die Höhe bei sinkendem Einkommen. Dies bringt viel ältere Versicherte in große finanzielle Nöte und häufig in Armut. Dies zeigt neben vielen anderen Gründen, dass die PKV nicht geeignet ist, eine solide gerechte Finanzierung des Gesundheitssystems herzustellen. Die Linksfraktion will daher die Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen und alle Menschen, die in Deutschland leben in der solidarischen Bürgerinnen und Bürgerversicherung versichern ( dip21.bundestag.de ). Die Beiträge richten sich allein nach dem Einkommen und da alle Einkommen, auch aus Kapitalerträgen oder Vermietungen verbeitragt werden, könnte der Beitragssatz deutlich sinken. Eine wissenschaftliche Studie hat einen Beitragssatz von ca. 10,5 % also 5,25% für die Arbeitgeber und 5,25% für die Arbeitnehmer errechnet.

Mit Einführung der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung wäre also Ihr Versicherungsproblem gelöst.

Ihren Wunsch für ein Gesetz, dass es allen Versicherten erlaubt bei Unterschreitung einer bestimmten Einkommensgrenze in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren (gemeint sein können eigentlich nur Selbstständige oder Menschen über 55 die nicht zurück in die GKV können, denn Angestellte, die die Versicherungspflichtgrenze unterschreiten, wechseln zurück in die GKV), hätte leider problematische Folgen. Da die meisten Versicherten im Ruhestand geringere Einkommen erzielen als im Arbeitsleben, würden damit die meisten älteren Privatversicherten in die GKV zurückkehren können. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die meisten Versicherten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden. Da allein ein Drittel aller Gesundheitskosten eines Versicherten im letzten halben Jahr seines Lebens anfallen und ältere Menschen grundsätzlich im Durchschnitt höhere Gesundheitskosten verursachen, würde die Regelung dazu führen, dass die private Krankenversicherung noch mehr die Gesunden und Jungen versichert. Damit würden die Kosten der private Krankenversicherung deutlich sinken können und noch mehr Menschen würden sich in jungen Jahren privat versichern, da sie auch keine Angst haben müssten, später die steigenden Tarife bezahlen zu müssen. Gleichzeitig müsste die GKV teurer werden, da sie viel mehr Kosten zu tragen hätte - die sie auch nicht wirklich gegenfinanziert bekommt, da ja nur die Versicherten mit geringem Einkommen wechseln können sollen und die Tarife der GKV vom Einkommen abhängen. Ihr Vorschlag würde also zu einer deutlichen Selektion führen: die günstigen gutverdienenden Versicherten in die PKV, die weniger gut verdienenden teureren Versicherten in die GKV. Das ist teilweise jetzt schon so und würde deutlich verstärkt. Das ist aber extrem unsolidarisch und kann für die Linksfraktion nicht die Lösung sein.
Leider kommt es sehr häufig vor, dass Menschen schlecht oder sogar falsch beraten in die private Krankenversicherung wechseln. In der Regel finden solche Beratungen durch PKV-Versicherungsvertreter statt. Hier muss dringend etwas geändert werden. Die Risiken und künftigen Kosten einer Privatversicherung müssen realistisch weitergegeben werden. Dies ist naturgemäß schwierig umzusetzen, solange Versicherungsvertreter durch den Verkauf einer Versicherung Provisionen erhalten. Trotzdem brauchen wir hier mehr Schutz für die Bürgerinnen und Bürger. Dass Ihr Mann vom Arbeitsamt falsch beraten wurde, ist ein ernstes Problem. Vereinbarungsgemäß wird die in der Fraktion fachlich zuständige Kollegin Frau Bunge sich im weiteren mit Ihrem Anliegen befassen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Petermann
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Petermann,

Herr Georg Schmid trat zurück. Seine Frau beschäftigte er offensichtlich 23 Jahre lang, unrechtsmäßig, für z.Z. 5.500 Euro pro Monat.
Bezahlt Herr Schmid diese Riesensumme zurück? Warum wird soetwas nicht strafrechtlich verfolgt?

Vor ein paar Monaten wurde ein 16 jähriger Schwarzfahrer zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt.
In Norwegen gibt es meine Wissens sehr gute Angebote für solche Straftäter, man bekommt dort eine tatsächliche zweite Chance. Und die Rückfallquote ist dort sehr gering.
Warum wendet man soetwas nicht auch hier an? Stichwort "Schwitzen statt sitzen".

Beispiel drei: Herr Wiesheu. Er fuhr volltrunken einen Menschen tot, wurde lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und wurde danach Minister.
Wie passt das zusammen?
Ich meine Kapitaldelikte gehören gleich behandelt, d.h. Herrn Schmids Vergehen sollte so geahntet werden wie das Vergehen des jungen Schwarzfahrers.
Meines Erachtens gehören Gewaltdelikte anders bestraft als die Delikte von Schwarzfahrern, von kleinen Dieben usw. Ich meine, bei solchen Vergehen würde es auch andere Möglichkeiten geben, um diese Täter zu bestrafen.
Ich verstehe z.B. nicht, dass manche U-Bahnschläger mit einer Bewährung davon kamen, Schwarzfahrer aber u.U. eingesperrt werden? Es gibt Mütter von Schulschwänzer, die ein Bußgeld nicht bezahlten, und ebenfalls eingesperrt wurden. Ich meine, da gäbe es andere Möglichkeiten

Bei Gewaltdelikten oder Unfalltod verursacht durch einen Betrunkenen, müsste m.E. härter durchgegriffen werden als bei einem Schwarzfahrer. Sehen Sie das auch so?

Zum besseren Verständnis sende ich Ihnen drei Links mit, in denen Sie die jeweilige Beispiele sehen:

de.wikipedia.org

www.sueddeutsche.de

www.derwesten.de

Mit freundlichen Grüßen

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