Jens Petermann (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jens Petermann
Geburtstag
16.07.1963
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Arnstadt
Wahlkreis
Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen
Ergebnis
32,2%
Landeslistenplatz
6, Thüringen
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(...) Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das am 8. Mai 1949 von ihm beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

im Freistaat existieren "fachliche Empfehlungen" zur "Kooperation" zwischen Jugendamt und Familiengericht.

Diese sehen unter anderem regelmäßige Datenübermittlungen bei Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten vor, für die weder ein vernünftiger Sachzweck ersichtlich ist noch eine Rechtsgrundlage nach den geltenden Datenschutzgesetzen und § 203 StGB (vgl. Antwort von MdB Wunderlich, 1).

So sollen Familiengerichte wohl regelmäßig Kopien von Schriftsätzen und Gutachten der Parteien an die Jugendämter übermitteln, die in solchen Verfahren in der Regel nicht verfahrensbeteiligt sind, lediglich vom Gericht anzuhören sind bzw. gem. § 50 SGB VIII mitzuwirken haben. Besagte Schreiben enthalten regelmäßig Privatgeheimnisse, auch sog. Drittgeheimnisse und auch Gerüchte / Fehldiagnosen über private Lebensverhältnisse.
Als Psychiater sind mir die pathogenen Folgen kursierender Gerüchte vertraut. Jugendämter sollen für ihre Tätigkeit erforderl. Daten bei den Betroffenen erheben (§§ 61 ff SGB VIII).

Die besagten "fachl. Empfehlungen" einer namentlich nicht weiter beschriebenen "interdisziplinären Arbeitsgruppe" finden sich im Internet unter Punkt "A, I 1.", S. 2 bei (2).
In einem - u.a. auf Gewaltenteilung und unabhängiger Rechtssprechung basierenden - Rechtsstaat gibt es m. W. keinerlei gesetzliche Grundlage zur "Kooperation" eines Richters mit irgend einer Behörde. (Es stimmt z.B. auch nicht, daß ein Richter ein Jugendamt um die doch gesetzlich vorgeschriebene MITWIRKUNG im Verfahren "bitten" müßte.)

Ich hätte gern von Ihnen in Erfahrung gebracht, wie Sie als Thüringer Jurist zu den wohl illegalen Empfehlungen der gesichtslosen "Arbeitsgruppe" stehen.


Mit frdl. Gruß
W. M.
Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland

1) www.abgeordnetenwatch.de
2) www.ljrt-online.de
Antwort von Jens Petermann
1Empfehlung
12.05.2011
Jens Petermann
Sehr geehrter Herr ,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Veranlassung sehe, Ihrem Begehren nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Petermann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.04.2011
Von:

Guten Tag Herr Petermann,

ich suche Argumentationshilfen zum Thema MLPD und Verfassungsfeindlichkeit auch in Verbindung mit den Unvereinbarkeitsbeschlüssen der IG Metall. Darüber hinaus interessiert mich Ihre persönliche Auffassung dazu, zum einen als Jurist und zum anderen als Vertreter der Linken im Bundestag.
Freundliche Grüße aus Eisenach

Antwort von Jens Petermann
1Empfehlung
12.05.2011
Jens Petermann
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Für Parteien gilt das sog. Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG. Die Verfassungswidrigkeit einer Partei muss durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden. So lange dies nicht geschehen ist, gilt eine Partei unabhängig davon, was sie für Inhalte vertritt, als verfassungsgemäß. Daraus folgt, dass eine Partei auch so lange an der politischen Willensbildung teilnimmt. Seine historische Grundlage hat das Parteienprivileg in den Parteiverboten, die durch die Hitlerdiktatur ausgesprochen wurden.
Das Verfahren zum Parteiverbot ergibt sich aus Art. 93 Abs. 1 Nr. 5 GG i.V.m. §§ 13 Nr. 2, 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).

Der von Ihnen angesprochene Unvereinbarkeitsbeschluss der IG Metall kann demnach nicht auf eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der MLPD gestützt werden. Er ist
Ausdruck der Privatautonomie, d.h. Vereine, wie auch die IG Metall, treffen die Entscheidung, wen sie als Mitglieder aufnehmen oder ausschließen selbst.
Das Recht des Selbstschutzes der Gewerkschaften gibt diesen die Möglichkeit in bestimmten von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen eine Mitgliedschaft zu beenden. So bei gewerkschaftsfeindlichen Parteien und Organisationen, bei radikalen Parteien sowie im Falle einer konkurrierenden Betriebsratskandidatur für eine andere Gewerkschaft. Eine Verletzung von Art. 21 GG sieht die Rechtsprechung nicht, da die Gewerkschaften den Schutz von Art. 9 GG genießen. Nach der Rechtsprechung müssen allerdings Gewerkschaften einen Beitrittswilligen aufnehmen, wenn die Gewerkschaft eine überragende Stellung im wirtschaftlichen und sozialen Bereich inne hat (BGHZ 93, 51).

Nach meiner persönlichen Auffassung als Jurist und Linker gefragt, halte ich die MLPD für nicht verfassungswidrig. Dafür bekämpft die MLPD die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht aggressiv-kämpferisch.
Die politischen Inhalte muss man nicht teilen. Schon aus historischer Erfahrung lehne ich es ab, eine Diktatur durch eine andere zu ersetzen. Die MLPD reklamiert für sich eine Partei neuen Typs zu sein und begreift sich als Vorhut, also als Avantgarde der Arbeiterklasse. Das geschichtliche Verhältnis der MLPD zu den Verbrechen von Stalinismus und Maoismus ist völlig inakzeptabel.
Die LINKE indes erhebt keinen Führungsanspruch gegenüber irgendwelchen Schichten, Klassen oder gesellschaftliche Gruppen. Mit Stalinismus und Maoismus hatte die PDS und bereits 1989 endgültig gebrochen. Demokratischer Sozialismus als Gesellschaftsformation kann nicht gegen oder über die Menschen hinweg errichtet werden. Vielmehr sehe ich es als meine und Aufgabe der LINKEN an mit den Menschen im Diskurs eine Gesellschaft zu entwickeln, die den sozialen, ökologischen und demokratischen Bedürfnissen entspricht. Denn eines ist sicher weder der real existierende Sozialismus der DDR, noch der real existierende Kapitalismus der jetzt in Deutschland besteht, war und ist in der Lage die sozialen, ökologischen und demokratischen Probleme der Gesellschaft zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Petermann
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Frage zum Thema Gesundheit
11.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Sie hatten hier am 12.05.11 geschrieben, es sei Ihnen "nicht gestattet", "Rechtsauskünfte über konkrete Rechtsfragen im Einzelfall zu erteilen" (1).

Bitte teilen Sie mir mit
1. welchen Einzelfall Sie durch mich angesprochen sahen, da ich mir dessen auch nach nochmaligem Durchlesen meiner Fragen gar nicht bewußt bin.

2. welche ganz konkrete Rechtsnorm Ihnen ggf. tatsächlich verbieten soll, mir diese allgemeine Auskunft doch zu erteilen und welche Sanktionen Ihnen drohen würden.

Mit frdl. Gruß
Dipl. Med.
Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland

1) www.abgeordnetenwatch.de

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Frage zum Thema Wirtschaft
12.04.2012
Von:

Sg Herr Petermann,

nicht die "gezielte Deindustrialisierung durch die Treuhand" ist der Grund für die wirtschaftlichen Defizite in Suhl, sondern eine marode Staatswirtschaft der DDR, die mit Maschinen aus den 30er Jahren in den 80er Jahren "Weltspitze" sein wollte. Ist nicht vielmehr eine völlig verfehlte Förderpolitik seit Anfang der 90er Jahre ebenfalls mit verantwortlich, die nur Großindustrie in Visier hatte (wie sinnlos das war sieht man an Opel in Eisenach) und eben nicht auf die innovativen, am Beginn einer hocheffizienten Wertschöpfungskette stehende kleinen Mittelständler setzte? Vielmehr wurde jedes s.g. Produzierende Gewerbe hochsubventioniert, dass irgendein Zulieferteil für den Zulieferer eines Zulieferers produzierte. Auch die Forderung nach gesetzl. Mindestlohn und die Verleumdung der Zeitarbeit hilft der Wirtschaft nicht aus der Produktivitätsfaller herauszukommen. Ist es nicht vielmehr die Blockadehaltung der Stadtratsfraktion der LINKEN in Suhl, die eine Sanierung der GeWo durch den Verkauf von Wohnungen verhindert hat? Braucht es nicht wirklich mehr wirtschaftlichen Sachverstand, als er ih Ihrer Partei auf allen Ebenen vorhanden ist? Wie erklären Sie denn den Steuerzahlern, dass mit Steuermitteln Wohnblocks saniert wurden, die jetzt wieder mit Steuermitteln abgerissen werden, um sich lästige Konkurrenz im Wohnungsmarkt vom Hals zu halten und die Mieten durch Verknappung steigen zu lassen? Ist das nicht klassische Planwirtschaft zu Lasten des Verbrauchers, des "Kleinen Mannes" dessen Anwalt Ihre Partei so gerne in zweifelhaften Aufführungen gibt?
Antwort von Jens Petermann
1Empfehlung
20.09.2012
Jens Petermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Um Ihre Position, wonach in der DDR mit Maschinen aus den 30er Jahren Weltspitzenproduktion hergestellt werden sollte, nachvollziehen zu können, fehlt mir die empirische Grundlage. Gewiss gab es Betriebe, die sehr alte Maschinen einsetzten, was übrigens auch heute noch geschieht. Nach meiner Erinnerung gab es jedenfalls auch hochmoderne Betriebe, die das Weltniveau bestimmten, z.B. in der Optik-und Elektronikbranche. Eine differenzierte Sicht hilft hier, um das tatsächliche Bild besser wider zu spiegeln.

Die aus Ihrer Sicht verfehlte Förderpolitik liegt in der Verantwortung der regierenden Parteien, DIE LINKE bzw. die PDS waren seinerzeit nicht in Regierungsverantwortung.
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Wohnungspolitik gibt es eine Reihe von Fehlsteuerungen. Besonders gravierend ist das bisher ungelöste Problem der sogenannten Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen.
Hier haben bisher alle Bundesregierungen versagt. Ein wirklich erfolgreicher Stadtumbau Ost, wie er gerade auch in Suhl notwendig ist, kann nur durch schnellstmögliche Lösung der Altschuldenproblematik sichergestellt werden.

Meine Fraktion ist diesbezüglich in der Vergangenheit immer wieder parlamentarisch initiativ geworden, zuletzt mit einem Entschließungsantrag vom 23. März 2012, Bundestags DS 17/1148 ( dip21.bundestag.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Jens Petermann


Jens Petermann MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
01.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Petermann,

werden Sie im "NSU"-Untersuchungsausschuss für EIGENE Ermittlungen plädieren oder sich einzig auf das Aktenmaterial der STA und der Polizei beziehen?
Werden Sie wegen Behinderung der Justiz und anderer anzunehmender Straftaten Anzeige gegen lügende Polizeibeamte stellen und dies öffentlich machen oder hanebüchene Falschaussagen als "läßliche Sünden" der Exekutive gegenüber Judikative und Parlament betrachten?
Anlass (AUSWAHL):

a)"4. November, nach 11.30 Uhr: Als sich die Beamten nähern, eröffnen die Täter sofort das Feuer. \"Wir wussten, dass sie scharfe Waffen hatten. Sie haben mit einer MPi auf uns geschossen\", erinnert sich Polizeidirektor Michael Menzel ."
Quelle www.thueringer-allgemeine.de

b)"Schüsse sind keine gefallen, das hätte ich gehört"
zitierte der STERN hingegen Augenzeugen www.stern.de

c)Im Schutt der ausgebrannten Wohnung "fanden sich" angeblich Presssearchive der NSU - offenbar auf feuerfestem Papier! ("Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen fanden die Ermittler in der ausgebrannten Wohnung, in der Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelebt haben sollen, zudem zahlreiche Zeitungsausschnitte." Quelle: www.spiegel.de )

d)Mundlos und Böjnhard, die beim Bankraub noch als ca. 20-Jährige beschrieben wurden, waren wenige Minuten später im Campingbus offenbar ein jahrzehnt gealtert ...
("Die Polizei gab eine Personenbeschreibung heraus. Beide Männer waren etwa 20 Jahre alt und zwischen 1,80 und 1,85 Meter groß." Quelle: www.thueringer-allgemeine.de )
Mundlos und Böhnhard stammen aus den Geburtsjahrgängen 73 und 77, Quelle: de.wikipedia.org

e)"US-Agenten sollen Polizistenmord beobachtet haben" Quelle: www.welt.de
Antwort von Jens Petermann
4Empfehlungen
08.05.2012
Jens Petermann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit des Untersuchungsausschusses zu den NSU-Morden. Ihre Fragen sind nachvollziehbar, ich versuche, ihnen differenziert zu antworten:
Die unterschiedlichen Aussagen zum Geschehen am 4. November 2011 geben berechtigten Grund zu Nachfragen. Der Untersuchungsauftrag für den Ausschuss bezieht sich allerdings ausdrücklich nicht auf die Polizeiarbeit im November vergangenen Jahres. Ihre diesbezüglichen Fragen sollten dennoch beantwortet werden – dies liegt im öffentlichen Interesse.
Der Ausschuss soll sich zum einen ein Gesamtbild zum "NSU" verschaffen und ermitteln, weshalb die Täter so lange unerkannt bleiben konnten. Die konkreten Einzel-Fragen können Sie diesem Dokument entnehmen: dip21.bundestag.de . Die Ergebnisse und Antworten sollen schließlich dazu führen, dass Struktur und Organisation der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden gegebenenfalls anders gestaltet werden. Vor allem sollen aber Vorschläge zur besseren Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt entwickelt werden.
Angesichts der nicht zu beschönigenden offensichtlichen Versäumnisse in den vergangenen Jahren ist Misstrauen gegenüber den Behörden durchaus angebracht. Es steht zu befürchten, dass Fehler vertuscht werden könnten, um dem Ansehen von Ermittlern und Geheimdiensten nicht noch mehr Schaden zuzufügen.
Derzeit befinden wir uns im Ausschuss erst am Beginn der Beweisaufnahme. Sollte sich herausstellen, dass die angeforderten Akten die Ermittlungen nicht voranbringen können, müssen sich die Abgeordneten in der Tat Alternativen überlegen.
Sie können versichert sein, dass sich DIE LINKE. im Bundestag nicht mit wenig aussagekräftigen Akten zufrieden geben wird. Ich darf meine Kollegin, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestag aus ihrer Rede zitieren:
"Wir sind vorbereitet, das Kontrollrecht des Parlamentes gegenüber den Bundesbehörden notfalls auch in Karlsruhe durchzusetzen."

Mit freundlichen Grüßen
Jens Petermann
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