Jella Teuchner (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Jella Teuchner
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Industriekauffrau, Gewerkschaftssekretärin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Passau
Landeslistenplatz
22, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Die afghanischen Sicherheitskräfte müssen selbst in der Lage sein, Sicherheit im eigenen Lande zu gewährleisten. Diese Bemühungen brauchen den Schutz durch militärische Präsenz. Wir können die Menschen in Afghanistan nicht allein und im Stich lassen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
30.09.2008
Von:
Max

Sehr geehrte Frau Teuchner,

Wie ich über die VDK Homepage erfahren musste hat der VDK über 2,5 Millionen Unterschriften zu Absenkung der MwSt auf 7% eingereicht.
Wieso ist diese noch nicht durch Ihre Regierung geschehen.
Laut Pharmaindustrie könnten die Krankassenbeiträge bis zu 0,3% gesenkt werden, wenn sich die Regierung endlich dieser Sache annehmen würde.
Die gleiche Regierung hat die Absenkung der MwSt auf Sesselliftfahrten beschlossen.
Aber vermutlich hat der Fremdenverkehr eine bessere Lobby als kranke Menschen und Rentner, den hier wurde ganze Lobbyarbeit geleistet.
Wieso müssen Rentner die eine Betriebsrente bekommen auf diese den vollen Beitragssatz auf Kranken und Pflegeversicherung leisten, wir haben deswegen auch keine bessere Versorgung sonder weniger Geld auf dem Konto.
Warum gehen die Tabak und Alkoholsteuer immer noch in den Staatssäckel und kommt nicht den Krankassen zu gute.
Die Krankenkassen müssen für Krankheiten die durch Tabak und Alkoholgenuss aufkommen.
Also ist es an der Zeit diese Steuern an die Krankenkassen abzuführen.
Warum wird die höher Bezahlung der Krankenhäuser nicht Steuerlich finanziert, sondern über Kassenbeiträge der gesetzlich versicherten., andererseits werden Milliarden an Steuergelder sinnlos verprasst (siehe KFW, IKB, und verschiedene Landesbanken) und für das nötigste ist kein Geld da.
Wieso gibt es in Deutschland keine Kostenkontrolle auf Medikamente, Deutschland ist das einzige EU Land wo die Pharmaindustrie die Preise festlegen kann, daher auch die überhöhten Preise, wenn sich der Wirkstoff geringfügig ändert wird es als neues Arzneimittel mit einem deutlich höhern Preis verkauft.
Es muss endlich eine Kostkontrolle stattfinden da der Krankenkassenbeitrag ansonsten wieder erhöht werden muss.
All diese Maßnahmen würden zur Senkung der Krankenkassenbeiträge führen.

Mit freundlichen Grüßen
Max
Antwort von Jella Teuchner
2Empfehlungen
07.10.2008
Jella Teuchner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 30. September, in dem sie einige Fragen zur Gesundheitspolitik und Steuerpolitik aufwerfen.

Gerne will ich zunächst auf die Frage nach einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel eingehen, wie ihn der VdK fordert:

Es ist mir nicht nachvollziehbar, warum es z.B. für pornografische Schriften, Schnittblumen und Tierfutter einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gibt, für Arzneimittel allerdings der reguläre Mehrwertsteuersatz gilt.

Ein aus meiner Sicht wünschenswerter Weg, dies zu ändern, wäre, dass Arzneimittel in den Anhang 2 (Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände) aufgenommen wird. Dies würde folglich zu Steuermindereinnahmen führen. Sie verweisen auf den finanzpolitischen Spielraum durch die höheren Steuereinnahmen von Bund und Ländern im letzten Jahr. Eine mögliche Gegenfinanzierung könnte aber auch erreicht werden, wenn man bestimmte Produkte aus dem erwähnten Anhang streichen würde.

Änderungen in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes würden allerdings auf Widerstände stoßen und Begehrlichkeiten wecken bei denjenigen Interessengruppen, die andere Produkte repräsentieren oder vertreiben. Steuerausfälle würden zudem der Haushaltskonsolidierung zuwider laufen, das Bundesministerium der Finanzen lehnt eine Änderung der Mehrwertsteuersätze strikt ab. Ebenfalls besteht mitunter die Befürchtung, dass eine Steuerermäßigung mitnichten den Krankenkassen, sondern den Pharmakonzernen zugute kommen würde.

Ich kann mit vorstellen, dass eine Zustimmung zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für den Koalitionspartner sehr schwer wird. In der letzten Legislaturperiode ist die rot-grüne Bundesregierung beispielsweise mit der Forderung, Schnittblumen, Tiernahrung u.ä. mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu besteuern an der CDU-CSU-Mehrheit im Bundesrat gescheitert.

Die Europäische Kommission verfasste aktuell ein Konsultationspapier, bei der Ansichten zu den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen ermittelt werden. Ich hoffe, dass dies künftig zu einer Harmonisierung von Mehrwertsteuersätzen auf Arzneimitteln führen kann.

Ich ermutige Sie daher, das Thema in der politischen Diskussion weiter anzuführen und Ihre Meinung ebenfalls dem Koalitionspartner, der Unionsfraktion und ggf. der Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel, mitzuteilen.

Zur Frage, warum Rentner bei einer Betriebsrente den vollen Beitragssatz auf die Kranken- und Pflegeversicherung leisten müssen, will ich folgendermaßen antworten:

Das Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung beruht auf dem Solidarausgleich zwischen sozial schwächeren und sozial stärkeren Mitgliedern. Mit Rentenbeginn ist ein Versicherter nicht mehr als Arbeitnehmer (Aktiver) versichert, sondern als Rentner oder Versorgungsempfänger (Passiver). Für dieses Versicherungsverhältnis gelten besondere Beitragsbemessungsgrundlagen, die nicht mehr das Arbeitsentgelt, sondern Rente und Versorgungsbezüge zur Grundlage haben, die während der Zeit als Aktiver angespart wurden. Auch aus der Rente werden Krankenversicherungsbeiträge erhoben, obwohl der Arbeitnehmer in der Ansparphase aus dem Arbeitsentgelt auch schon Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen hatte. Hierzu hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass Renten der gesetzlichen Rentenversicherung selbst dann beitragspflichtig sind, wenn sie allein auf freiwilligen Beiträgen beruhen und der Rentner niemals eine Berufstätigkeit ausgeübt hat. Letztlich können für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen keine anderen Grundsätze gelten. Der Beitragspflicht, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Beitragszahler berücksichtigt, steht als Gegenleistung der Bestand des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber. Die Versicherten sind im Rahmen des Solidaritätsprinzips an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt und erhalten hierfür den umfassenden Krankenversicherungsschutz.

Desweiteren fragen Sie, warum die Erlöse aus Tabak- und der Alkoholsteuer nicht direkt den Krankenkassen zufliessen können.

Sowohl die Tabak- als auch die Alkoholsteuern sind indirekte Steuern, wobei der Bund nur die Erlöse aus der Tabak- und Branntweinsteuer erhält, den Ländern kommen die Erlöse der Biersteuer zugute. 2006 nahm der Bund rund 14,3 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer ein sowie 2,1 Milliarden Euro aus der Branntweinsteuer. Im Bundeshaushalt 2007 sind Ausgaben von jeweils 270,5 Milliarden Euro eingeplant. Davon entfallen u.a. auf die Leistungen an die Rentenversicherung 78,5 Milliarden Euro, auf Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik 42,9 Milliarden Euro. Weitere Bereiche sind Ausgaben für Verteidigung, Bildung, Verkehr, Inneres, Gesundheit, Umwelt usw.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland finanziert sich hauptsächlich über Beiträge der Versicherten -- somit fundamental anders als die erwähnten Steuern. Von den etwa 50 Millionen gesetzlich Versicherten erhob die GKV 2007 etwa 150 Milliarden Euro Beiträge.

Ein wie auch immer gearteter Umfluss der Erlöse aus Tabak- und Branntweinsteuer zur GKV würde anderen Finanzierungsbereichen Mittel entziehen, die mit gutem Recht (siehe oben) finanziert werden. Ganz abgesehen davon ist es aus meiner Sicht nicht zielführend, die GKV den Schwankungen von Steuereinnahmen abhängig zu machen.

Sehr geehrter Herr ,

die Finanzierung der öffentlichen Krankenhäuser wird derzeit neu geregelt. Bisher bestand eine duale Finanzierung. Die laufenden Kosten werden durch die Krankenkassen über einen (Fall-) Pauschalsatz für eine bestimmte Diagnosen getragen. Die Investitionen, die für ein Krankenhaus anfallen, werden für die Krankenhäuser, die im Krankenhausplan de.wikipedia.org enthalten sind, durch das jeweilige Bundesland übernommen. In den letzten Jahren haben alle Bundesländer ihre Investitionszuschüsse gekürzt, die Krankenhäuser mussten so dringende Investitionen aus den Zuschüssen für laufende Kosten finanzieren. Dies hatte die Folge, dass im Personalbereich gespart wurde, dass die Verweildauer der Patienten zurückging und die Bettenzahl reduziert wurde.

Die bisherige Finanzierung hatte den Nachteil, dass die Länder hier ihren Verpflichtungen viel zu wenig nachkamen.

Bund und Länder haben sich nun nach langem Streit auf eine Reform der Krankenhausfinanzierung verständigt. Die etwa 2100 Kliniken in Deutschland sollen im kommenden Jahr rund drei Milliarden Euro zusätzlich erhalten.

Hinsichtlich der Kosten und Preisstrukturen bei Medikamenten wurde bereits 2006 ein Gesetz beschlossen, dass die Kosten begrenzt. Unter anderem wurden die Festbeträge für Generika, also günstige Nachahmerpräparate, gesenkt mit dem Ziel einen Wettbewerb um niedrigere Preise einzuleiten. Stiege der Anteil der besonders günstigen Medikamente auf 20 Prozent, könnten die Krankenkassen 300 Millionen Euro im Jahr sparen, bei einem Anteil von 30 Prozent sogar 800 Millionen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre vielen Fragen beantworten,

mit freundlichen Grüßen, Jella Teuchner
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
21.10.2008
Von:
-

Sehr geehrte Frau Teuchner,
die Nikotin-Werbung im Fernsehen wurde unterbunden. Die Alkoholwerbung wurde eingeschränkt, wenn auch, für mich unverständlich, warum fast jede Sportübertragung mit Alkoholwerbung eingeleitet wird.
Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Warum wird die Werbung der Pharmaindustrie im Fernsehen nicht auch unterbunden? Durch diese Werbung werden viele Menschen zu Fehldiagnosen verleitet und das manchmal mit fatalen Folgen.
Außerdem könnten die Pharmakonzerne durch die eingesparten Werbegelder (und diese sind nicht gerade billig) die Preise für Medizin-Präparate senken.
Die Krankenkassen würden Geldausgaben einsparen.
Die Krankenkassenbeiträge könnten gesenkt werden!
Mit Freundlichen Grüssen
-
Antwort von Jella Teuchner
1Empfehlung
27.10.2008
Jella Teuchner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage nach dem Verbot zur Arzneimittelwerbung.

Medikamentenwerbung ist nahezu allgegenwärtig. Kaum eine Zeitschrift kommt ohne sie aus, kaum ein Arzt ist vor Besuchen der Arzneiproben verteilenden Pharma-Referenten sicher. Im Fernsehen kommt Medikamentenwerbung sehr oft vor.

Der Konsument von TV und Zeitschriften hat ein Recht auf Werbung. Es gibt aus gutem Grunde für bestimmte Krankheiten berechtige gesetzliche Einschränkungen. Die Bürgerinnen und Bürger, ob gesund oder krank, sind durchaus in der Lage, zwischen markschreierischer Reklame und informativer Werbung zu unterscheiden.

Sehr gefährlich sind aus gesundheitlicher Sicht übermäßiger Alkohol- und Fettkonsum, die viele Erkrankungen verursachen, an denen die Menschen letztlich auch sterben können. Auch beim Autofahren verletzen sich jedes Jahr viele Menschen schwer. Dennoch verbietet niemand die Bewerbung der potenziell riskanten Produkte im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, in Zeitschriften, im Kino oder im Internet. Vielmehr werden in der Werbung die positiven Effekte in den Vordergrund gestellt.

Es gibt zwei Ausnahmen von dieser Regel: Zigaretten und Medikamenten-Werbung. Bei den Zigaretten steht das Risiko prominent auf jeder Packung. Doch für verschreibungspflichtige Arzneimitteln sind weder öffentliche Werbung noch die Produktwahl durch den Laien erlaubt.

Mit den Beiträgen der gesetzlich Versicherten Mitglieder der Krankenversicherung sowie dem Arbeitgeberanteil und dem Steuerzuschuss werden sämtliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen finanziert.

Ein Verbot der Arzneimittelwerbung für Pharmaunternehmen würde unter Umständen bedeuten, dass den Unternehmen finanzielle Einnahmen wegbrächen, so dass sie weniger Geldmittel für Forschung und Entwicklung zur Verfügung hätten. Die Preise für Arzneimittel könnten somit auch steigen, weil die Forschung und Entwicklung fortgeführt werden muss, so dass damit auch die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung steigen müssen.

Mit Freundlichen Grüßen,

Jella Teuchner
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Frage zum Thema Gesundheit
16.01.2009
Von:

Liebe Frau Abgeordnete,
was ist dran an dem Gerücht, dass die Krankenkassen sich seit 1.1.09 um chronisch Kranke reißen ?
Immer wieder werde ich darauf angesprochen, verstärkt seit diese Thematik auch bei Anne Will am 5,1.09 zur Sprache kam.
Für eine Antwort per E-Mail, die mir hilft gegen diesen Quatsch zu argumentieren wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Jella Teuchner
1Empfehlung
20.01.2009
Jella Teuchner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage an mich, die ich gerne beantworte.

Seit Anfang des Jahres gibt es Meldungen, die sich darauf beziehen, dass immer mehr gesetzliche Krankenkassen immer öfter versuchen Ärzte unter Druck zu setzen, damit diese mit übertriebenen Diagnosen den Kassen zu Sonderleistungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) verhelfen.

Zur Abdeckung ihrer Pflichtleistungen und Verwaltungskosten erhalten alle gesetzlichen Kassen aus dem Gesundheitsfonds eine einheitliche Zuweisung pro Mitglied. Für jeden bei ihnen versicherten chronisch Kranken bekommen die Kassen aus dem Morbi-RSA (einem Fonds im Gesundheitsfonds) Sonderzuweisungen. Insgesamt sind 80 Krankheiten im RSA aufgelistet, für die es solche Zahlungen gibt.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Krankenkasse erscheint es logisch, sich entweder um völlig gesunde oder chronisch kranke, multimorbide Mitglieder zu bemühen. Allerdings halte ich dieses Verhalten für sehr fragwürdig wenn Ärzte leicht Kranke zu schwer Kranken degradieren sollten.

Mit freundlichen Grüßen,

Jella Teuchner
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Frage zum Thema Gesundheit
20.01.2009
Von:

Liebe Frau Abgeordnete,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.1. auf meine Frage vom 16.1.09.
Sollte ein Arzt seinen Patienten der Krankenkasse gegenüber kränker machen als er tatsächlich ist, wäre das nicht eine Straftat? Würde sich nicht auch die Kasse als Anstifter straffällig machen? Müsste da nicht die Staatsanwaltschaft einschreiten ?
Außerdem könnte der Patient durch seine Lebensversicherung erhebliche Nachteile erleiden, wenn seine von ihm der Versicherung gegenüber eröffneten Vorerkrankungen nicht mit denen vom Arzt der Kasse gemeldeten übereinstimmen.
Das könnte im Versicherungsfall zu einer Katastrophe führen. Wie kann man sich da als Patient schützen ?

Mit freundlichen Grüssen
.
Antwort von Jella Teuchner
1Empfehlung
22.01.2009
Jella Teuchner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Rückfrage vom 20. Januar 2009.

Sollte ein Arzt einen seiner Patienten kränker machen, als er eigentlich ist und das bei der Krankenkasse angeben, müsste es in erster Linie jemanden geben, der dagegen gerichtlich klagen würde. Das Gericht entscheidet natürlich dann darüber.

Sämtliche Vorerkrankungen müssen nur bei Vertragsabschluss mit einer Privaten Krankenversicherung angegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jella Teuchner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Teuchner,

wie stehen Sie zur geplanten Novelle des Telemediengesetzes?
Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, unterstützen inzwischen fast 85.000 Bürgerinen und Bürger eine Petition gegen diese Novelle - halten auch Sie diese Menschen für potentielle Kinderschänder?

Ich möchte Ihnen folgende Informationen zum Thema an die Hand geben, die Ihnen vielleicht noch nicht vorliegen:
Laut einer aktuellen Veröffentlichung des CCC (falls Sie diesem nicht vertrauen, die Zahlen sind leicht recherchierbar) liegen 96% der Websites, die auf den Sperrlisten von Dänemark und Finnland stehen, in Europa, den USA, Australien und Kanada, also in Ländern, in denen rechtlich ohne große Probleme gegen Server mit Kinderpornographie vorgegangen werden kann. Dass dies nicht getan wird, obwohl die Server bekannt sind, sondern der Straftatbestand in Deutschland einfach ausgeblendet werden soll, ist schon ein Indiz dafür, dass es eben keinesfalls um die Ausblendung von Kinderpornographie geht - die einfacher und effektiver erreicht werden könnte -, sondern um die Ausblendung von Websites, ohne dass diese mit verfügbaren rechtlichen Mitteln vom Netz genommen werden könnten, weil sie legal sind.

Wenn Sie die Sperrlisten der skandinavischen Länder durchsuchen, was in Deutschland allerdings schon eine Straftat ist, dann werden bzw. würden Sie dort auch Websites von Online-Casinos, legaler homosexueller Pornographie sowie bekannte internationale Web-Foren und private Weblogs finden. Möglich wurde dies dadurch, dass, genauso wie in Deutschland geplant, die Kriterien für zu sperrende Seiten nicht explizit in einem Gesetzestext verankert, sondern geheimgehalten wurden und einer staatlichen Behörde unterlagen. Spätestens hier ist ein Eingriff in die Informationsfreiheit gegeben, da nicht mehr nur Seiten mit illegalem Inhalt unterdrückt werden, sondern auch Seiten, die nach deutschem Recht legal sind.

Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Abstimmung!

Hochachtungsvoll,


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