Jella Teuchner (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Jella Teuchner
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Industriekauffrau, Gewerkschaftssekretärin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Passau
Landeslistenplatz
22, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Ich kann mit vorstellen, dass eine Zustimmung zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für den Koalitionspartner sehr schwer wird. In der letzten Legislaturperiode ist die rot-grüne Bundesregierung beispielsweise mit der Forderung, Schnittblumen, Tiernahrung u.ä. mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu besteuern an der CDU-CSU-Mehrheit im Bundesrat gescheitert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
25.05.2008
Von:

Werte Frau Teuchner!

Warum gibt es in Deutschland eine Art der modernen Sklavenhaltergesellschaft, (Zeitarbeit)? Andere Staaten kennen den Begriff, gleicher Lohn für gleiche Arbeit. In Deutschland ist er unbekannt. Wann wird dieser Teil der Diskiminierung abgeschafft?

Brüssel hat diesbezüglich bereits etwas ausgesagt und Deutschland schiebt es vor sich her. Wann wird es ein Gesetz, welches man nicht umgehen, oder durch einen Winkeladvokaten aushebeln kann, geben, welches die Zeitarbeit befristet und das Unternehmen, in welches man ausgeliehen wurde, zwingt, entweder den selben Lohn wie ein regulärer Angestellter zu zahlen, (einschlieslich aller Sonderzahlungen + Urlaub), oder den Leiharbeiter fest, (mit gleichen Konditionen), zu übernehmen?

Es wäre doch zumindestens empfehlenswert, sich in den Nachbarstaaten, (Schweiz, Dänemark, Frankreich, Österreich), diesbezüglich zu erkundigen. Und es wäre auch mal nachdenkenswert, etwas über den Tellerrand hinauszuschauen, (Finnland, Island, Kanada). Warum will man nichts lernen, was andere möglicherweise anders und vielleicht auch besser machen?
Antwort von Jella Teuchner
5Empfehlungen
17.06.2008
Jella Teuchner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Arbeit, speziell Zeitarbeit.

Zeitarbeit ist ein wichtiger Beschäftigungsmotor am Standort Deutschland. Zeitarbeit als Erwerbsform hierzulande ist jedoch nach wie vor die Ausnahme: Bezogen auf 40 Millionen Erwerbstätige liegt der Anteil der Zeitarbeit nur bei 1,7 Prozent, gegenüber 1,3 Prozent im Jahr 2005. Zum Vergleich: In Frankreich (2,5 Prozent), Großbritannien (2,9 Prozent) und den Niederlanden (4,4 Prozent) sind die diesbezüglichen Anteile deutlich höher.

Zeitarbeit soll eine Brücke in reguläre Beschäftigung sein. Zeitarbeit darf nicht für Lohndumping und Tarifflucht missbraucht werden, da gebe ich Ihnen völlig Recht. Es darf nicht sein, dass Kollegen, die im gleichen Betrieb dieselbe Arbeit machen, unterschiedlich bezahlt werden. So hat es auch der Gesetzgeber vorgegeben: im ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde der Grundsatz der Entgeltgleichheit eingeführt, §§ 3 I Nr. 3, 9 Nr. 2, 10 IV Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Verleihbetrieb ist zu gleicher Bezahlung von Leiharbeitnehmern und Festangestellten verpflichtet.

Allerdings – und das ist das Problem – kann von diesem Grundsatz durch Tarifvertrag abgewichen werden. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist eine Öffnungsklausel enthalten, wonach die Tarifparteien vom Gleichstellungsgrundsatz auch nach unten abweichen können. Davon haben die Tarifparteien großflächig Gebrauch gemacht. Die Tarifbedingungen in der Zeitarbeit weichen zum Teil erheblich vom gesetzlichen Leitbild "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ab.

Die SPD bemüht sich schon lange, Armutslöhne zu bekämpfen. Wir wollen branchenspezifische Mindestlöhne auf Basis von Tarifverträgen und einen gesetzlichen Mindestlohn. Der Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat aktuell zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und das Mindestarbeitsbedingungengesetz, um für weitere Branchen existenzsichernde Löhne einzuführen.

Nach zähem Ringen mit der CDU/CSU, die beide Gesetzentwürfe lange blockiert hat, ist es der SPD gelungen, im Koalitionsausschuss am 12. Juni 2008 ein Verfahren für die Mindestlohngesetze zu beschließen. Damit ist eine gute Grundlage geschaffen, um die Gesetze noch vor der Sommerpause auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Gerade für die interessierten Branchen an der Aufnahme im Arbeitnehmerentsendegesetz brauchen wir baldmöglichst eine klare Rechtsgrundlage.

Auch die Zeitarbeitsbranche sieht die Notwendigkeit für einen branchenspezifischen Mindestlohn, es liegt ein entsprechender Antrag vor, ihre Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen.

Meine Fraktion und ich wollen mit den Mindestlohngesetzen ehrliche Unternehmen vor unfairer Billigkonkurrenz schützen. Der Wettbewerb soll über bessere Produkte und Dienstleistungen und besseres und effizienteres Management erfolgen und nicht über die Höhe der Löhne der Beschäftigten.

Zudem ist am 9. Juni 2008 im EU-Beschäftigungsministerrat in Luxemburg eine politische Einigung über die Richtlinien zur Arbeitszeit und zur Leiharbeit erzielt worden. Die Leiharbeitsrichtlinie macht den in Deutschland bereits seit 2004 geltenden Gleichstellungsgrundsatz («equal pay - equal treatment») auch europaweit zum Maßstab. Die Mitgliedstaaten können aber - wie bereits heute in Deutschland - zulassen, dass in Tarifverträgen andere Regelungen getroffen werden.

Wir brauchen deshalb branchenspezifische Mindestlöhne auf Basis von Tarifverträgen und einen gesetzlichen Mindestlohn.

Mit freundlichen Grüßen
Jella Teuchner
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
09.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Teuchner

Jeder redet über Diäten und schimpft, aber keiner weiß wozu Diäten da sind?
Bitte sagen Sie mir warum bekommt ein Politiker Diäten und für was ? Ich würde es gerne meinen Kollegen weiter erzählen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jella Teuchner
3Empfehlungen
11.07.2008
Jella Teuchner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten möchte.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diät"). Das ist eine zu versteuernde Entschädigung als Ausgleich für Verdienstausfälle durch die Ausübung ihres Mandats (so genannte Diäten, von französisch "diète ": die tagende Versammlung).

Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die "Entschädigung" der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Wir brauchen deshalb eine angemessene Abgeordnetenentschädigung.

Mit freundlichen Grüßen
Jella Teuchner
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Frage zum Thema Soziales
19.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau. Teuchner

Mich würde interesieren warum hat man nach der Widervereinigung keinen seperaten Rentenfond für die neuen Bundesländer eingefürt.Stadessen werden die Rentenkassen für Leute geplündert die nie in das System einbezahlt haben.Was halten Sie davon Alkoholabgabe erst ab 21 Jahren.?
Antwort von Jella Teuchner
3Empfehlungen
22.07.2008
Jella Teuchner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Frage, die Sie mir auf dem Portal abgeordnetenwatch.de stellten.

Die deutsche Wiedervereinigung von 1990 war eine große Herausforderung, auch für das System der Rentenversicherung. Grundlage dafür war laut Einigungsvertrag Artikel 18, Grundsätze der Sozialversicherung, Ziel dabei war eine Organisationsstruktur der Sozialversicherung, die der in der Bundesrepublik Deutschland entspricht.

Die Rentner in den neuen Bundesländern hierbei pauschal als Subventionsempfänger aufzuführen, weil deren Bewohner in die westdeutsche Rentenversicherung niemals eingezahlt haben, halte ich für nicht gerechtfertigt, weil damit der Eindruck erweckt wird, als müssten die westdeutschen Beitragszahler oder die Bundeskasse alle dortigen Renten finanzieren: Weil es sich um eine Umlagefinanzierung handelt, begann am Tage der Wiedervereinigung die Beitragszahlung der dortigen Pflichtversicherten und die Zahlung der dortigen Renten. Wäre dafür eine eigenständige Kasse gebildet worden, so wäre deren prozentualer Zuschussbedarf anfänglich ähnlich hoch gewesen wie der in den alten Bundesländern. Diese Kasse hätte aber die wachsenden Probleme mit der Alterspyramide ebenfalls zu spüren bekommen und den Einbruch bei den Beiträgen durch die Arbeitslosigkeit, letzteres jedoch in stärkerem Maße als in den alten Bundesländern.

In einer zweiten Frage sprechen Sie die Alkoholabgabe ab 21 Jahren an.

Nicht nur unter Erwachsenen, auch unter Jugendlichen ist Alkohol das am weitesten verbreitete Rauschmittel. Zwar trinken rund ein Viertel der Jugendlichen zwischen 12-17 Jahren kein Alkohol über das Jahr, aber 31 % der Jungen und 20 % der Mädchen weisen bereits in diesem Alter riskante Konsummuster in Form des sog. Koma-Trinkens" auf.

Meiner Meinung nach sollten gewisse Handlungsempfehlungen gelten, damit Kinder und Jugendliche vor Alkohol geschützt werden können:
1. Prävention muss zielgerichtet sein und an den Lebenslagen junger Menschen anknüpfen. Dabei muss der Gesundheitsschutz oberste Priorität haben.
2. Alkoholprävention muss langfristig angelegt und in ein Gesamtkonzept integriert sein.
3. Jugendlicher Alkoholkonsum ist ein arbeitsfeldübergreifendes Thema: Familie, Schule, Freizeit, Vereine, Jugendhilfe und Ausbildung sind geeignete Settings für gezielte Prävention.
4. Kinder und Jugendliche lernen den Umgang mit Alkohol in ihrer Familie und im persönlichen Umfeld. Besonders Erwachsene und ihre Trinkmuster sind wichtige Vorbilder für Kinder und Jugendliche. Erwachsene müssen sich dieser Vorbildfunktion bewusst(er) werden. Eltern und das persönliche Umfeld sollten bei vorbeugenden Maßnahmen deshalb verstärkt ins Blickfeld genommen werden.
5. Besonders bei jüngeren Risikogruppen muss dafür gesorgt werden, dass sich problematische Konsummuster nicht verfestigen.
6. Frühintervention bei Jugendlichen mit problematischem Alkoholkonsum ist erforderlich, um alkoholbezogene Risiken und Schäden zu minimieren. Entsprechende Beratungen, Behandlungen und weitere Interventionen müssen gut aufeinander abgestimmt erfolgen.
7. Das Jugendschutzgesetz ist ein notwendiges Instrumentarium, um Kinder und Jugendliche vor schädlichem Alkoholkonsum zu schützen. Das Jugendschutzgesetz muss eingehalten werden.
8. Es muss eine "Kultur des Hinsehens" entwickelt werden.
Gesellschaftliche Verantwortung muss von allen übernommen werden:
• Keine Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche
• Keine Dumping-Preise für alkoholische Getränke
• Keine Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet.

mit freundlichen Grüße, Jella Teuchner
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Frage zum Thema Gesundheit
20.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Teuchner,

Sie haben gestern das Klinikum in Coburg besucht, mit einer anchließenden Veranstaltung für die Bürger. Da Sie jetzt sicher gut über die Situation vor Ort informiert sind, meine Frage:

Stimmt es, dass sowohl die Kinder- als auch die HNO-Abteilung
vom Coburger Klinikum nach Lichtenfels b.z.w. Kronach verlagert werden sollen?
Wenn ja, wie soll der volkswirtschaftliche Schaden ausgeglichen werden, wenn Kinder aus ländlicher Umgebung deshalb nicht rechtzeitig zu einem Arzt oder Facharzt kommen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Jella Teuchner
1Empfehlung
26.08.2008
Jella Teuchner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20. August 2008.
Die Frage, die Sie stellen, muss vor Ort geklärt werden und daher bitte ich Sie, meinen Abgeordnetenkollegen Dr. Carl-Christian Dressel diese Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen, Jella Teuchner
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Frage zum Thema Gesundheit
26.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Teuchner,

ich bin mit Ihrer Antwort auf meine Frage nach der Schließung der Kinder- und HNO-Abteilung im Klinikum gar nicht zufrieden.
Sie sind genauso wie Dr. Christian Dressel Abgeordnete im Bundestag. sie sind sogar die gesundheitpolitische Sprecherin, also Spezialistin auf diesem Gebiet. Die Frage einfach weiterzuschieben finde ich nicht fair. Meine Frage:
Weshalb sollte ich mich an Herrn Dr. Dressel wenden, wenn Sie die Fachfrau sind?
Mit freundlichem Gruß
Antwort von Jella Teuchner
1Empfehlung
27.08.2008
Jella Teuchner
Sehr geehrte Frau ,

vielen dank für Ihre Frage vom 26. August 2008.

Ob und wie ein Krankenhaus geschlossen wird oder mit einem anderen Krankenhaus zusammengelegt wird entscheidet im Regelfall der Träger, respektive ist es eine krankenhausplanerische Entscheidung des Landessozialministeriums.

Die Frage nach Schließung einzelner Abteilungen des Coburger Krankenhauses empfehle ich Ihnen als gesundheitspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern der SPD-BUNDEStagsfraktion somit an den regionalen Mandatsträger zu stellen. Im Falle der SPD wäre dies mein Abgeordnetenkollege Dr. Carl-Christian Dressel. Mich irritiert wie Sie mir in diesem Zusammenhang Unfairness unterstellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jella Teuchner
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Ihre Frage an Jella Teuchner
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