Janine Wissler (DIE LINKE)
Abgeordnete Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
23.05.1981
Berufliche Qualifikation
 
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Die.Linke-Fraktionsvorsitzende
Wohnort
-
Wahlkreis
Frankfurt am Main VI
Ergebnis
5,7%
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Das "Wachstumsdogma" in politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kreisen führe ich auf die Tatsache zurück, dass Triebkraft unseres Wirtschaftssystems die Verwertung investierten Kapitals ist, also dessen Vermehrung. Kapitalismus funktioniert ohne erweiterte Kapitalreproduktion nicht, er kommt in die Krise, deren Anfang gleichbedeutend ist mit Stagnation, also Nullwachstum. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Soziales
08.04.2012
Von:

Wie hoch wäre der zahlbare prozentuale Anteil der Rentenvers. bzw. Krankenvers. bei Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen und Einführung eines schweizerischen Systems in die ALLE, Einkommensarten einzahlen müßten ?
Wäre das nicht eine Anschub-Finanzierung vor allem für die Binnen-Konjunktur, Rentner, Hartz 4 Empfänger Mini-Jobber, Zeitarbeiter,und jugendliche Mießverdiener und dem sogenannten Mittelstand letzlich ALLEN.
Nach meiner groben Rechnug ist doch ein "kleiner" Unterschied ob rund 10% o. 20% vom Brutto bei der Rentenzahlung abgeführt werden müssen. Ahnliches bei Krankenkassenbeiträgen.
Das sogenannte Äquivalenz-Prinzip greift bei sozialen Fragen vom Prinzip her schon nicht.

Mit freundlichen Grüßen M. B.
Antwort von Janine Wissler
bisher keineEmpfehlungen
29.04.2012
Janine Wissler
Sehr geehrter Herr ,

wir haben die Finanzierbarkeit unseres Konzeptes einer solidarischen BürgerInnenversicherung im vergangenen Jahr durch eine unabhängige Studie ausführlich berechnen lassen. Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung war unter anderem, dass bei Einbeziehung aller Einkommen - also einschließlich solcher aus zum Beispiel Kapitalanlagen, Zinsen und Mietverhältnissen - und einer paritätischen Finanzierung durch Beschäftigte und Arbeitgeber der Beitrag für die Gesundheitsversorgung auf 10,5% gesenkt werden könnte. Eine Praxisgebühr oder andere Zuzahlungen wären überflüssig. Voraussetzung dafür wäre die Schaffung einer einheitlichen Krankenversicherung für alle Einkommensbezieher und die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Alle Versicherten würden also in dieselbe Versicherung einzahlen. Legt man eine Beitragsbemessungsgrenze zugrunde wie sie derzeit bei der Rentenversicherung üblich ist (5.500 Euro brutto im Monat), so läge der Gesundheitsversicherungssatz bei 11,7% und damit immer noch unter dem derzeitigen Durchschnitt von 12,2% - Zuzahlungen und Praxisgebühr wären aber ebenfalls abgeschafft.
Das würde einen Zuwachs an verfügbarem Einkommen bei der überwiegenden Mehrzahl der Versicherten nach sich ziehen, besonders bei Normal- und Geringverdienern. Insbesondere in personalintensiven Branchen, etwa bei Dienstleistungen, könnten bis zu 950.000 Arbeitsplätze durch den Kaufkraftschub aufgebaut werden, zumal dem gesamten Gesundheits- und Pflegebereich, der in unserem Land chronisch unterfinanziert ist, mehr Mittel zur Verfügung stünden, um ein angemessenes Versorgungsniveau sicherzustellen.
Mit der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung kann der Beitragssatz in der Pflegeversicherung - trotz sofortigen Ausgleichs des Realwertverlusts der Pflegesätze und einer Erhöhung der Sachleistungen um weitere 25 % - dauerhaft deutlich unter 2 % gehalten werden. Auch der Spielraum für eine teilhabeorientiert Pflege wäre damit gegeben.
Der Schlüssel zu einer sozial gerechten und voll leistungsfähigen Sozialversicherung besteht in der Aufhebung der Zersplitterung und Privatisierung der Systeme der sozialen Absicherung durch Privatisierung und Konkurrenz durch private Versicherungsunternehmen, die sich auf zahlungskräftige Klienten spezialisieren und die Versorgung der Gesamtbevölkerung der Gesetzlichen Krankenversicherung überlassen. Entsprechendes gilt auch für die privaten Betreiber von Krankenhäusern und Kliniken.
Die Alternative ist, wie Sie sagen, die weitere Steigerung der Versicherungs- und Zuzahlungssätze, die zu Altersarmut, gesundheitlicher Unterversorgung und finanziellen Risiken durch Krankheit und Unfälle führt.

Beste Grüße

Janine Wissler
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
09.05.2012
Von:

"Waldgesetz" - Seit einigen wochen vermehren sich die Infos dass die hessische Landesregierung unter Umweltministerin Lucia Puttrich an einem Waldgesetz arbeiten. Hauptknackpunkt ist für mich und viele meiner Freunde dass dieses Gesetz das radfahren im Wald (Mountainbiken) rigoros einschränken soll. Es soll wohl eine Wegbreitenregelung geschaffen werden wie schon in Baden-Württemberg. Ergebnis wäre eine Verbannung der Biker auf die breiten Forstwege. Ein befahren von schmalen Wanderpfaden etc. würde zu einem kriminellen Akt und mit hohen Bussgeldern belegt. Dass ganze geschieht natürlich wieder mal unter dem Vorwand "Sicherheit und Umweltschutz" - den zwei sehr beliebten Totschlagargumenten der heutigen Zeit.

Wie stehen SIE dazu ?
Antwort von Janine Wissler
1Empfehlung
18.07.2012
Janine Wissler
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Der Gesetzentwurf der Landesregierung lag mir zum Zeitpunkt Ihrer Frage noch nicht vor, die Fraktionen haben ihn erst vor kurzem erhalten, so dass ich Ihnen erst jetzt qualifiziert antworten kann.

Nach Durchsicht des Gesetzentwurfs teile ich Ihre Bedenken. Die geplanten Neuregelungen sind nicht nachvollziehbar und werden in der Praxis zu Unklarheiten führen, u.a. weil nicht klar ist, was unter Wegen, "die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können", genau zu verstehen ist und woran man diese erkennt. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum Radfahrer nur Wege benutzen sollten, die so breit sind, dass sie von einem Kraftfahrzeug zu befahren sind.

Sicher ist es im Sinne des Naturschutzes notwendig, dass Waldbesucher die Umwelt und die dort beheimateten Tiere achten und nicht einfach quer durchs Dickicht gehen oder fahren. Warum die Wege allerdings derart breit sein müssen, ist wirklich unverständlich. Das sehen auch die Umweltverbände so, die an dieser Stelle keinen Handlungsbedarf sehen, und auch Hessenforst spricht von lediglich sechs bis sieben Stellen in hessischen Wäldern, wo es ernste Naturschäden durch Mountainbiker gebe. Diese Problemfälle ließen sich ohne weiteres durch klare Absprachen und die Schaffung von ausgewiesenen Strecken beheben.

Auch das Argument einer mangelnden Rücksichtnahme von einigen Radfahrern gegenüber Fußgängern ist nicht stichhaltig. Wenn eine Minderheit sich nicht an Regeln hält, helfen auch verschärfte Regeln nichts, die wiederum gebrochen werden. Damit bestraft man in erster Linie all jene, die sich fair und rücksichtsvoll verhalten.

Ich denke, dass die Gefahren für den hessischen Wald nicht von Radfahrern ausgehen. Daher sind auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Strafen von bis zu 100.000 (!) Euro absurd. Ich würde mir wünschen, die Landesregierung würde so konsequent gegen tatsächliche Umweltsündern vorgehen, die einen hohen Schadstoffausstoß produzieren und dazu beitragen, dass die Wälder beispielsweise durch sauren Regen geschädigt werden.

Ich finde die Argumentation der Landesregierung, dass es hierbei um den Schutz des Waldes ginge, wenig überzeugend. Immerhin war es diese Landesregierung, die dafür verantwortlich war, dass 300 Hektor besonders schützenswerter Bannwald abgeholzt wurde, um eine weitere Landebahn am Frankfurter Flughafen bauen zu können.

Ein Sprecher des Umweltministeriums hat bereits eingeräumt, dass der Gesetzentwurf in Zusammenarbeit mit den Grundbesitzern entstanden sei, und das merkt man dem Gesetzentwurf an.

Radfahren sollte in Hessen stärker als bisher gefördert werden, eine derartige Kriminalisierung von Radfahrern hingegen ist nicht hinnehmbar. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass die Einwände und Bedenken, die Sie vorbringen, auch in die Beratungen des Landtags einfließen.

Beste Grüße
Janine Wissler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.06.2012
Von:

Sehr geehrter Frau Wissler,

zufällig habe ich von der geplanten Änderung des Hessischen Forstgesetzes erfahren. Im Entwurf heißt es unter anderem:

"Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste Wege, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können."

Und:

"Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist."

Jetzt frage ich mich: was soll der Zweck dieses Gesetzes sein? Und ist eine solche Regelung überhaupt verfassungsgemäß? Denn zum einen existiert ein allgemeines Betretungsrecht des Waldes, das hier meiner Meinung nach schon unzulässig eingeschränkt wird und zum anderen sollten Gesetze doch so formuliert sein, dass sie eindeutig nachvollziehbar und durchführbar sind. Hier ergeben sich gleich mehrere Punkte, an denen ich Zweifel habe, ob dies gegeben ist. Zum Beispiel:

Wie breit ist ein zweispuriges Kraftfahrzeug? Was ist ein "nicht geländegängiges" Kraftfahrzeug"? Woran erkenne ich, ob ein Weg von einem "nicht geländegängigen" Kraftfahrzeug befahren werden kann? Woran erkenne ich, ob ein Weg ganzjährig befahren werden kann?

Es wäre schön, könnten Sie mir mitteielen, wie ihre Fraktion zu diesem Entwurf steht, bevor CDU und FDP in braver Vertretung der Jagd- Und Forstbesitzer-Lobby den hessischen Wald wieder unter Feudalherrschaft stellen - betreten nur nach Gutdünken der Eigentümer.

In Erwartung ihrer Antwort,

Antwort von Janine Wissler
1Empfehlung
09.07.2012
Janine Wissler
Sehr geehrter Herr ,

die Landesregierung will in der Tat das hessische Waldgesetz ändern, der Gesetzentwurf ist den Landtagsfraktionen in der letzten Woche zugegangen.

Nach der ersten Durchsicht des Gesetzentwurfs teile ich Ihre Bedenken. Die geplanten Regelungen sind nicht nachvollziehbar und werden in der Praxis zu Unklarheiten führen, u.a. weil nicht klar ist, was unter Wegen, "die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können", genau zu verstehen ist und woran man diese erkennt. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum Radfahrer nur Wege benutzen sollten, die so breit sind, dass sie von einem Kraftfahrzeug zu befahren sind.

Sicher ist es im Sinne des Naturschutzes notwendig, dass Waldbesucher die Umwelt und die dort beheimateten Tiere achten und nicht einfach quer durchs Dickicht gehen oder fahren. Warum die Wege allerdings derart breit sein müssen, ist wirklich unverständlich.

Ich denke, dass die größten Gefahren für den hessischen Wald nicht von Radfahrern oder gar Rollstuhlfahrern, die im Gesetz ja ebenfalls erwähnt sind, ausgehen.
Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass die Einwände und Bedenken, die Sie vorbringen, auch in die Beratungen des Landtags einfließen.

Leider betreibt die Landesregierung auch an anderer Stelle eine Verkehrspolitik, die sich durch die klare Bevorzugung des Automobil- und Flugverkehrs auszeichnet. Rad- und Fußverkehr, aber auch der ÖPNV haben bei dieser Prioritätensetzung das Nachsehen. Und sicher haben Sie Recht mit Ihrer Vermutung, dass es bei diesem Gesetz auch um die Besitzer großer Ländereien und Forstgebiete geht.

Beste Grüße
Janine Wissler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Wissler,

ich habe gelesen, dass der neue "Staatsvertrag" in Bezug auf GEZ-Gebühren bis zum 31.12.2012 von allen Landesparlamenten abgesegnet werden soll. Es ist ein Skandal, was da abgesegnet werden soll:

Die GEZ - Mitarbeiter dürfen bei Einwohnermeldeämtern Informationen einholen. (das ist meines Erachtens gesetzeswidrig und datenschutzrechtlich nicht legal).

Mein Vermieter muss der GEZ Auskunft geben (über mich), was in mir Befremden und Mißtrauen hervorruft, denn ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass hier bespitzelt werden soll.
Wie läßt sich das mit dem Grundrecht vereinbaren (Unversehrtheit der Wohnung)?
Der Betrag, um den es hier geht, sind 17,98 Euro monatlich. Da ich meine Rente schon selbst finanzieren darf, meinen Zahnersatz selbst finanzieren darf, Medikamente selbst zahlen muss, habe ich den Eindruck, durch diesen vermeintlichen Staatsvertrag,noch mehr geschröpft zu werden, ich erhalte ja noch nicht einmal eine Gegenleistung (also gehe ich davon aus, dass dies eine Steuer ist.) Ich zahle zwar Rentenversicherung, bekomme aber keine, wenn ich keine Zusatzversicherung habe. Ich zahle zwar Krankenversicherung, kann aber meine Zähne nicht mehr zahlen, wenn sie im Alter herausfallen (Kreditaufnahme bzw. Ratenzahlungen). Ich zahle zwar GEZ-Gebühren, kann aber kein Radio hören und kein Fernsehen schauen, weil ich keines von beiden besitze.

Was gedenkt die LINKE in Bezug auf die Abstimmung zu tun? Ich gehe einmal davon aus, dass sie gegen dieses ungerechte Mach(t)werk der GEZ stimmt.
Wie ist Ihre Prognose, wird das Landesparlament das grundgesetzwidrige Werk absegnen, so wie das Bundesparlament es abgesegnet hat? Nach meiner Information kann das abgeschmettert werden, insofern nur ein Landesparlament nicht dafür stimmt. Da hoffe ich doch, dass die Parteien in Hessen mal an die Bürger denken, die sowieso schon ihr letztes Hemd abgegeben haben....

Mit der Bitte um Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen


Antwort von Janine Wissler
bisher keineEmpfehlungen
22.12.2012
Janine Wissler
Sehr geehrte Frau ,

als LINKE haben wir gegen die Neuregelungen des Staatsvertrags sowohl auf Bundesebene wie auch in allen Landesparlamenten gestimmt, in denen wir mit Fraktionen vertreten sind. Die neue, haushaltsbezogene Regelung führt für viele Menschen zu einer Verdreifachung der monatlichen Gebühren, die sie zu entrichten haben, denn Nur-Radiobesitzer zahlten bisher 5,76 Euro im Monat. Und es gibt weiterhin Menschen, die gar keine Empfangsgeräte benutzen und ihre Nachrichten und Unterhaltung von Anbietern beziehen, die an den GEZ-Einnahmen nicht beteiligt werden, wie Zeitungen oder Filmvertriebsunternehmen. Durch die Neuregelung werden künftig nicht mehr 32 Millionen Nutzer zur Kasse gebeten, sondern 40 Millionen Haushalte, und zwar unabhängig davon, welche Medien sie tatsächlich nutzen. Die Höhe der Gebühren ist hoch, sie summieren sich pro Jahr auf mehr als 200 Euro pro Haushalt. Das ist gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen eine echte Belastung, zu der sie pauschal und ohne Widerspruchsrecht herangezogen werden.
Die Zukunft wird zeigen müssen, ob der Grundsatz "Eine Wohnung – ein Beitrag" wirklich Grundlage der Gebührenerhebung wird und nicht statt auf Wohnungen auf Haushalte berechnet wird.
Völlig unangemessen finde ich die Entlastung der Unternehmen bei der kommenden Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nach Angaben von ARD und ZDF werden diese künftig um 100 Millionen, von 650 auf 550 Millionen, Euro entlastet. Diesen Fehlbetrag müssen die anderen Beitragszahler ausgleichen.
Ich finde, eine öffentliche Dienstleistung wie die öffentlich-rechtlichen Medien sie bereit stellen, muss auch weiterhin öffentlich finanziert werden. Und die Öffentlichen müssen vor einer Abhängigkeit von Werbeeinnahmen bewahrt werden, um unabhängig von privaten Sponsoren qualitativ hochwertige Sendungen produzieren zu können. Das ließe sich aber besser über eine Steuerfinanzierung realisieren, bei der Besserverdiener und Unternehmer an den öffentlichen Aufgaben auch stärker beteiligt werden. Die GEZ-Gebühren in ihrer jetzigen Form laufen auf eine Kopfsteuer hinaus, die Einkommensunterschiede kaum beachtet und für die tatsächliche Inanspruchnahme der gebotenen Leistungen völlig blind ist.
Ich finde die Neuregelung in dieser Form vor allem unsozial, und sie schert unter dem Banner der Entbürokratisierung unterschiedlichste Mediennutzer über einen Kamm.



Janine Wissler (MdL)
Fraktionsvorsitzende
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
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