Jan Mücke (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jan Mücke
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Geschäftsführer, Stadtrat
Wahlkreis
Dresden II - Meißen I
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Sachsen
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Auch ich halte das gegenwärtige System, in dem es für Arbeitslose einen zu geringen Anreiz gibt, sozialversicherungspflichtige Arbeit anzunehmen, für falsch. (...) Die Lösung der FDP-Bundestagsfraktion liegt in einer umfassenden Steuerreform. Gerade im Niedriglohnbereich muss zu jeder Zeit der Anreiz bestehen bleiben, mehr Geld zu verdienen. Möglich wird dies durch das Liberale Bürgergeldmodell, das die FDP auf dem Bundesparteitag 2005 in Köln beschlossen hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
21.05.2008
Von:
Ada

Sehr geehrter Herr Mücke,

die Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten beim
Arbeitsentgelt stellt meines Erachtens eine mittelbare Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Ausrichtung dar, die durch die EU-Richtlinie 2000/78/EG verboten ist, wenn sich die Lebenspartner in "einer vergleichbaren Situation" wie Ehepaare (z.B. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) befinden. Wann wird das Steuerrecht, das Adoptionsrecht, das Erbrecht und das Besoldungsrecht für Beamte bei eingetragenen Lebenspartnerschaften der Ehe gleichgestellt?
Wie ist Ihre Meinung dazu? Was werden Sie konkret machen, um diese Benachteiligung im Bundestag zu thematisieren?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Ada
Antwort von Jan Mücke
7Empfehlungen
27.05.2008
Jan Mücke
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Gleichstellung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten. Ich selbst bin der Meinung, dass die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern in den von Ihnen genannten Bereichen überfällig ist. Damit stehe ich in der FDP nicht allein. Die FDP-Bundespartei hat auf dem Parteitag am 7. Mai 2005 beschlossen, dass alle bestehenden Benachteiligungen eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe zu beseitigen sind. Das ist ein klarer Auftrag.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat bei verschiedenen Gesetzesvorhaben der Regierung eine Gleichstellung bereits mehrfach beantragt. Darunter fällt neben dem Einkommensteuergesetz ausdrücklich auch das Besoldungsrecht für Beamte, das gemeinsame Adoptionsrecht und das Erbrecht. Den letzten entsprechenden Antrag haben wir im April diesen Jahres eingebracht (Drs. 16/8875, beigefügt). Diese Anträge wurden jedoch von den Regierungsparteien ebenso abgelehnt, wie der Gesetzentwurf, den die FDP-Bundestagsfraktion zur Gleichstellung von Lebenspartnern bei der Erbschaftsteuer eingebracht hat (Drs. 16/2087, beigefügt).

Gegen die Regierungsmehrheit im Bundestag sehe ich zurzeit noch keine Möglichkeit, eine vollständige Gleichstellung zu erreichen. Die FDP-Fraktion im Bundestag wird diese Forderungen jedoch auch weiterhin thematisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
25.05.2008
Von:

Sehr geehrter Mücke,

unter der Überschrift "Kein Verkauf von Bahnaktien" erhielten Sie von mir im Auftrag von weiteren 27 Bürgern die Aufforderung einem Verkauf von Bahnaktien nicht zu zustimmen. Wie werden Sie abstimmen? Sollten Sie unserer Forderung nicht folgen wollen, so wären wir auf diesem Wege über eine Erläuterung Ihres Abstimmungsverhaltens oder einer persönlichen Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jan Mücke
bisher keineEmpfehlungen
27.05.2008
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Ich habe Ihr Schreiben, auf das Sie sich beziehen, erhalten und bereits beantwortet. Es müsste Ihnen in Kürze zugehen. Um auch anderen Interessierten meine Position zum Thema Bahnprivatisierung zu verdeutlichen, füge ich die an Sie gerichtete Antwort diesen Zeilen an.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke


Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich für ein klares Strukturkonzept für den Bahnsektor ein, das auf Attraktivitäts- und Effizienzsteigerung durch Wettbewerb und Privatisierung setzt. Mit dieser Strategie werden weiter die Ziele der Bahnreform von 1994 verfolgt: Mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen und den Staatshaushalt spürbar zu entlasten. Zur Privatisierung haben wir seit vielen Jahren eine eindeutige Position. Wir sind für die Privatisierung der Verkehrssparten der Deutschen Bahn, jedoch gegen eine Privatisierung als integrierter Konzern mit Schienennetz.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, dass die Bundesregierung den im September 2007 eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuordnung der Eisenbahnen des Bundes nicht mehr weiterverfolgt. Dieser Gesetzentwurf beinhaltete eine Teilprivatisierung der Deutschen Bahn mit integriertem Schienennetz, was ordnungs-, verkehrs- und industriepolitisch kontraproduktiv gewesen wäre. Das nunmehr am 28. April vom Koalitionsausschuss beschlossene Privatisierungsmodell ist demgegenüber ein Fortschritt, weil das Netz nicht integriert teilprivatisiert wird und weil die Trennung von Netz und Betrieb bereits strukturell angelegt ist. Allerdings kann der Koalitionsbeschluss aus unserer Sicht nur ein Einstieg in die Privatisierung sein, keinesfalls der Endzustand. Die von der Bundesregierung gewollte Beschränkung der Beteiligung Privater auf 24,9 % und der Ausschluss des unternehmerischen Einflusses privater Investoren haben mit einer echten Privatisierung wie etwa bei der Deutschen Telekom AG oder der Deutschen Post AG nichts zu tun. Die Deutsche Bahn AG als dauerhafter Staatskonzern ist für den Steuerzahler hochriskant. Im Bankenbereich musste der Steuerzahler in den letzten Wochen mit etwa 30 Milliarden Euro für Misswirtschaft von Unternehmen geradestehen, die sich im Eigentum oder Miteigentum des Staates befinden. Niemand kann ausschließen, dass ähnliche Risiken auch im internationalen Logistikmarkt auftreten können. Verkehr und Logistik sind keine Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge. Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt es ab, dass ein Staatskonzern - abgesichert auf Kosten des Steuerzahlers - echten Privatunternehmen Konkurrenz macht.

Auch aus unserer Sicht lässt das Verkehrsangebot der Deutschen Bahn teilweise zu wünschen übrig. Dies wird insbesondere im Freistaat Sachsen deutlich. Verbesserungen werden jedoch nicht durch einen Verzicht auf die Kapitalprivatisierung der DB erreicht. Die Einstellung des InterRegio-Verkehrs sowie mehrerer InterCity-Verbindungen (darunter auch die Sachsen-Franken-Magistrale) erfolgte zu einer Zeit, als sich die Deutsche Bahn hundertprozentig im Eigentum des Bundes befand. Vielmehr erhalten durch die von uns angestrebte Herauslösung der Infrastruktur aus dem DB-Konzern auch Drittanbieter die Möglichkeit des diskriminierungsfreien Zugangs zum Schienennetz. Neue Marktteilnehmer werden das Verkehrsangebot nachhaltig bereichern. Die Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn wird auch nicht dazu führen, dass der Bund bei unternehmerischen Entscheidungen der Bahn neuerdings keinen politischen Einfluss mehr ausüben kann; denn ein solches Verhalten verbietet sich bereits heute. Anfang der 90er Jahre lagen die Einnahmen aus dem Transportgeschäft der Deutschen Bahnen unterhalb der Personalkosten. Die Bahnen belasteten den Steuerzahler immens und stellten ein stetig zunehmendes Haushaltsrisiko dar. So war eines der Ziele der Privatisierung der Deutschen Bahnen 1994, den Bahnbetrieb durch Effizienzsteigerungen wieder wirtschaftlicher zu gestalten. Die nunmehr als Aktiengesellschaft aufgestellte Deutsche Bahn sollte nicht mehr politischen Einzelentscheidungen ausgesetzt sein, sondern - unter Berücksichtigung des Daseinsfürsorge-Auftrags - unternehmerisch frei entscheiden dürfen.

Am 08. Mai 2008 hat sich auch der Bundestag in 1. Lesung mit der Bahnprivatisierung beschäftigt. Beratungsgegenstand war nicht ein neuer Gesetzentwurf, sondern lediglich ein Antrag der Koalitionsfraktionen. Dieser Antrag enthält nichts anderes, als eine wörtliche Wiederholung des Beschlusses der Koalitionsrunde vom 28. April, angereichert mit etwas Lyrik zum Eisenbahnwesen. Anders als in einem Gesetz werden in dem Antrag lediglich die Eckpunkte der geplanten Privatisierung beschrieben. Die genaue Ausgestaltung bleibt dann der Regierung vorbehalten. Der Antrag ist gewissermaßen der formale Arbeitsauftrag des Parlaments an die Regierung. Er hat lediglich deklaratorische Bedeutung; echte Gestaltungs- oder Änderungsmöglichkeiten hat der Bundestag nur theoretisch, faktisch jedoch nicht, da die Koalitionsfraktionen den Absprachen im Koalitionsausschuss folgen werden.

Verfassungsrechtlich ist grundsätzlich gegen den von der Koalition vorgesehenen Verzicht auf ein Privatisierungsgesetz nichts einzuwenden. Dies ist durch Art.87 e GG gedeckt. Privatisiert wird nicht die Deutsche Bahn AG, sondern lediglich ihre Tochtergesellschaften, soweit sie Verkehr und Logistik zum Geschäftsgegenstand haben. Dies kann durch Beschlüsse von Hauptversammlung und Aufsichtsrat der DB AG erfolgen. Anders könnte die verfassungsrechtliche Beurteilung allerdings aussehen, wenn es zu einer weitgehenden Personenidentität der Vorstände von DB AG und der Transport- und Logistik AG kommt, insbesondere beim Vorstandsvorsitzenden. Dann nämlich gewinnt die Tatsache an Bedeutung, dass das Netz weiterhin durch einen Beherrschungsvertrag an die Holding gebunden ist und der Vorstand der teilprivatisierten Transport- und Logistik AG faktisch in die Infrastruktur hineinregieren kann. Wir werden diesen verfassungsrechtlichen Aspekt also im Auge behalten.

Politisch ist der Verzicht auf ein Privatisierungsgesetz jedenfalls fragwürdig. Die Bahnprivatisierung ist seit über fünf Jahren Gegenstand einer politischen Diskussion, an deren Ende nach Auffassung aller Beteiligten ein Privatisierungsgesetz stehen sollte. Folgerichtig wurde im Sommer 2007 von der Bundesregierung ein Privatisierungsgesetz eingebracht. Dieses wurde jedoch durch die Beschlüsse des SPD-Bundesparteitags im Oktober 2007 hinfällig. Nachdem klar wurde, dass auf ein Privatisierungsgesetz verzichtet wird und damit die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages zurückgedrängt werden sollen, haben wir im April 2008 den Antrag "Bahnprivatisierung zügig und konsequent beschließen" (Drucksache 16/8774) eingebracht. Darin werden im Wesentlichen zwei Forderungen erhoben: erstens die Entscheidung über die Privatisierung durch ein Gesetz, zweitens die rechtzeitige Verabschiedung der notwendigen Begleitgesetzgebung.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen wird bereits am 29. Mai in 2./3. Lesung im Bundestag beraten. Die FDP-Bundestagsfraktion wird dem Koalitionsantrag aus den dargestellten Gründen voraussichtlich nicht zustimmen. Die FDP setzt sich für eine echte Privatisierung ein, nicht jedoch für eine Pseudo-Privatisierung, denn wir wollen eine Wettbewerbsbranche Schienenverkehr, dazu braucht es eine klare Struktur. Die Verkehrs- und Transportsparten der DB müssen vollständig privatisiert werden. Das Schienennetz sollte von den Konzernschwestern getrennt und als neutrale Plattform für alle in Deutschland tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen dienen. Für diesen Weg wird sich die FDP-Bundestagsfraktion weiter stark machen.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.05.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Mücke!

Leisten Sie mit der Argumentation "Liberalität" in Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutz nicht "Wolf-im-Schafspelz"-Dienste?

Die Tabakindustrie ist in den USA bundesgerichtlich im größten Wirtschaftsprozess der Weltgeschichte als weltumspannende kriminelle Vereinigung verurteilt worden (1).

Sie meinen doch mit Liberalität nicht Narrenfreiheit bzgl. Schleichwerbung im Kinderfernsehn (2) oder Forschungsverfälschung (3) durch die Tabakindustrie?

Sind suchtverstärkenden Zusatzstoffen (bis zu 600!!!) nicht Freiheitsberaubung(1)? Wo bleibt Ihr Einsatz gegen diese Nikotinsklaverei?

Die WHO urteilte jüngst: "Tabak entwickelt sich zu einer der größten Gesundheitskatastrophen der Weltgeschichte" (4)-
Sehen Sie hierzu und zur gezielten Suchterzeugung bei Kindern und Jugendlichen keinerlei Handlungsbedarf?

Wollen Sie sich am Mega-Marketing-Missbrauch vom Begriff "Freiheit" durch die tödliche Tabakindustrie beteiligen?

Da alle 3 Tage über 1000 Raucher sterben
habe ich tausend ???

Dr.
Hausarzt/Internist, Palliativmedizin

(1) "Das Geschäft mit dem Tod" Jura- und Wirtschafts-Professor Michael Adams, Hamburg, Zweitausendeins, 10/07
(2) Drogenbeaftragte Bätzing-Studie, BMG
(3) Deutsches Ärzteblatt 3/07
(4) WHO, Welttabakbericht 4/2008
Antwort von Jan Mücke
9Empfehlungen
03.06.2008
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr Dr. ,

Freiheit ist weit mehr als ein Marketingbegriff. Der Liberalismus ist im Wesentlichen inspiriert von der Aufklärung. Wir Liberale setzen uns gegen staatliche Bevormundung und für die Suchtprävention durch zielgruppenorientierte Aufklärung ein. Schleichwerbung im Kinderfernsehen und Forschungsverfälschungen missbillige ich genauso wie Sie.

Ich selbst bin Nichtraucher und hoffe, dass möglichst wenige Menschen überhaupt erst damit anfangen. Eine Darstellung von Fakten, die gegen das Rauchen sprechen, unterstütze ich ausdrücklich. Ich will dieses Portal gern auch selbst dazu nutzen. So gefährdet das Rauchen nicht nur die Gesundheit, sondern verkürzt die Lebensdauer durchschnittlich um sieben Jahre. 5,1 Prozent aller Sterbefälle in Deutschland sind ursächlich auf den Konsum von Tabak oder Tabakprodukten zurückzuführen. Dabei beginnt fast jeder vierte Raucher mit dem Rauchen bereits sehr früh - im Alter von zehn Jahren. Das sind in der Tat dramatische Zahlen.

Genau deshalb muss unser besonderes Augenmerk bei unseren Kindern und Jugendlichen liegen. Wir müssen durch Aufklären und Informieren dafür sorgen, den frühen Einstieg ins Rauchen zu verhindern. Aufklärung und Prävention sind der richtige Weg. Dieser wird bereits beschritten und muss konsequent fortgesetzt und deutlich ausgeweitet werden. Mit 18 Prozent ist der Anteil rauchender Jugendlicher im Jahr 2007 immerhin so niedrig wie nie zuvor.

Von Verboten halte ich jedoch nicht viel. Wer in seiner Stammkneipe plötzlich nicht mehr rauchen darf, hört in den seltensten Fällen auf zu rauchen - er geht einfach nicht mehr hin. Der Staat hat die Aufgabe zu informieren, er sollte den Bürger nicht bevormunden. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass sich der Nichtraucherschutz auf die Bereiche konzentriert, in denen besonders Kinder und Jugendliche betroffen sind und die von Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht werden müssen. In anderen Bereichen - insbesondere in der Gastronomie - sollten sowohl der Gastwirt bzw. der Besitzer des Betriebes als auch der Gast weiterhin wählen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Arbeit
27.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Mücke,

vielen Dank für Ihre ausführliche und interessante Antwort zum Grundeinkommen.
Gestatten Sie mir noch eine Frage zu Ihrem hauptsächlichen Argument gegen ein Grundeinkommen. Sie schreiben: "Schwerer ... wiegt jedoch die Auswirkung auf die Psyche derjenigen, die dieses Grundeinkommen als einziges Einkommen in Anspruch nehmen. Die Gefahr, dass sich große Teile der Bevölkerung langfristig aus der Arbeitsgesellschaft verabschieden, ist groß. Wo Götz Werner die mögliche Entfaltung kreativer Kräfte sieht, sehe ich eher die Verwahrlosung einer wachsenden Bevölkerungsgruppe. Wer einmal arbeitslos und auf den Sozialstaat angewiesen war, weiß, wie schnell man ohne Arbeit in ein Phlegma fällt und wie schwer es ist, sich selbst aus diesem Tief wieder zu befreien."
Meinen Sie mit "große Teile der Bevölkerung" eine Mehrheit oder eine Minderheit der Menschen in unserem Land?
Wenn Sie eine Minderheit meinen, wäre das nicht eine Politik zu Lasten der (vielleicht übergroßen) Mehrheit?
Wenn Sie eine Mehrheit meinen, spräche dies nicht gegen die Fähigkeit der Menschen zu einem selbstbestimmten Leben? Ein Arbeitszwang, um den Menschen an der Ausübung seiner sonst "schlechten Natur" (phlegmatisch, faul, anti-sozial) zu hindern? Dieser an sich unmündige Mensch wäre dann der oberste Souverän in unserem Lande? Müsste man sich da nicht über eine andere Staatsform Gedanken machen? Wären dann radikale Parteien nicht ehrlicher. Diese geben nämlich noch nicht einmal vor, dass sie den Menschen als Menschen achten. Seine Existenzberechtigung besteht darin Teil des Kollektvis oder wahlweise der Volksgemeinschaft zu sein.
Wie könnte man auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, wenn man gleichzeitig dem Soverän Unmündigkeit unterstellte?
Gewiss möchte ich Ihnen nichts unterstellen, aber Ihre Antwort wirft diese Fragen auf? Liegt in Ihrer Antwort eine ungewollte Selbstoffenbarung? Bestimmt aber nur ein Missverständnis, das Sie aufklären können.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jan Mücke
9Empfehlungen
03.06.2008
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

als Liberaler liegt es mir fern, jemandem vorzuschreiben, wie er sein Leben zu gestalten hat. Es liegt mir auch völlig fern, von einer "schlechten Natur" eines Menschen zu sprechen, wenn er lieber zu Hause sitzt als arbeiten zu gehen. Ich weise Sie darauf hin, dass dies allein Ihre Worte sind. Aus dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben jedoch ein Recht des Einzelnen abzuleiten, sich ohne Gegenleistung seinen Lebensunterhalt vom Steuerzahler finanzieren zu lassen, ist absurd.

In welchem Ausmaß bei dem diskutierten Modell die Bürger sich auf das bedingungslose Grundeinkommen beschränken und sonst keiner bezahlten Arbeit nachgehen würden, ist schwer abzuschätzen, da es ein solches Modell in der Praxis - in der von Götz Werner geforderten Höhe der Transferleistung - nicht gibt. Es ist für die theoretische Diskussion, die Sie führen wollen, auch unerheblich. Auf die Gefahren eines solchen Angebots habe ich hingewiesen. Dies ist auch völlig legitim. Daraus wiederum abzuleiten, "man" unterstelle dem Bürger Unmündigkeit, ist nicht richtig.

Noch einmal in den Worten Dirk Niebels: "Es gibt ein Recht auf Faulheit in einer freien Gesellschaft. Es gibt nur keinen Anspruch darauf, dass die Allgemeinheit sie finanziert."

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
04.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Mücke,
Sie schrieben am 3.6.2008:
"...insbesondere in der Gastronomie - sollten sowohl der Gastwirt bzw. der Besitzer des Betriebes als auch der Gast weiterhin wählen dürfen..."

Damit ein Nicht-Nikotinsüchtiger wählen kann, muß ein Angebot an rauchfreien Lokalen vorhanden sein. Gerechterweise vielleicht fifty-fifty in jeder Gemeinde (obwohl die Nikotinsüchtigen in der Minderzahl sind).
Ich frage Sie daher ernsthaft:
Warum haben die Gastwirte nicht schon längst in einer Art Lotterie oder mit Strohhalm-ziehen unter sich ausgemacht, wer zu den 50% rauchfreien, und wer zu den 50% verräucherten Lokalen gehört? Zeit genug war ja dafür vorhanden. Warum also sind bis heute noch nicht die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, daß Nicht-Nikotinsüchtige frei wählen können, in welche Lokale sie gehen wollen ohne ihre Gesundheit ruinieren zu lassen?
Oder sind einige Leute freier als andere?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jan Mücke
7Empfehlungen
12.06.2008
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

jeder Gastwirt hat das Recht, sein Lokal rauchfrei zu halten oder rauchfreie Räume zu bestimmen. Da ein Bedarf an rauchfreien Lokalen besteht, existieren sie bereits flächendeckend. Ich bin mir sicher, dass es auch in Ihrem Wohnort welche gibt. Dadurch, dass Sie explizit rauchfreie Betriebe wählen, unterstützen Sie sie. Der Vorschlag einer "Lotterie" ist daher überflüssig und im Übrigen praktisch nicht durchführbar.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke
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