Jan Mücke (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jan Mücke
Geburtstag
18.11.1973
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wohnort
Dresden
Wahlkreis
Dresden II - Bautzen II
Ergebnis
12,0%
Landeslistenplatz
1, Sachsen
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(...) Gleichwohl halte ich die Abschaffung der Straffreiheit nach einer
Selbstanzeige für nicht sachgerecht. Entscheidend ist, dass der
Steuersünder hierbei einen Sachverhalt zur Anzeige bringt, der sonst
möglicherweise nicht hätte ermittelt werden können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
17.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Mücke,

mit großer Bestürzung habe ich gestern Ihre Kommentare zum Bahnstreckenbau Berlin-Dresden bei RBB - Klartext verfolgt. Ihnen ist es also egal, was die Bahn zur Machbarkeit von Fahrgeschwindigkeiten sagt und sie sind eher dafür, mit öffentlichen Mitteln Brücken zu bauen, die unnötig sind? Wenn Züge dort nicht 200 km/h fahren können und die Brücken deswegen eigentlich nicht gebraucht werden, dafür aber eine kleine Kommune mit Schulden belastet wird, ist das für sie in Ordnung? Ist das Ihr Verständnis des Sparsamkeitsgebots der öffentlichen Hand?
Ich würde mich sehr freuen von Ihnen eine Erklärung zu diesem Sachverhalt zu erhalten, falls der rbb die Details falsch oder unvollständig dargestellt hat.
Das Argument, daß der Gesetzgeber entschieden hat und deswegen gebaut wird, lasse ich nicht gelten, denn auch der Bundestag kann die Physik nicht für ungültig erklären und Gesetze kann man der Realität auch anpassen. Es gab auch Zeiten, zugegeben etwas weiter hergeholt, da sagte der Gesetzgeber, Homosexualität sei strafbar, das wäre für unseren Außenminister sicher auch kein Zustand, den er einfach so hinnehmen würde. Gerade die FDP spricht doch so oft von Schuldenabbau und Sparsamkeit, da sollten doch Sie besonders daran interessiert sein, unnötige Bauvorhaben eben nicht durchzuführen.

Antwort von Jan Mücke
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04.06.2013
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

Ihr Ärger ist nach der verfälschenden Berichterstattung durch die Sendung RBB-Klartext zunächst nachvollziehbar, entbehrt jedoch insofern jeder Grundlage, als dass die Informationen der Sendung in einem entscheidenden Punkt schlicht falsch waren.

Die ABS Berlin – Dresden ist im Bundesverkehrswegeplan 2003 und im geltenden Bedarfsplan Schiene in zwei Baustufen jeweils im Vordringlichen Bedarf enthalten. Die erste Baustufe umfasst den Ausbau für eine Streckengeschwindigkeit von 160 km/h mit Option auf 200 km/h. In der zweiten Baustufe erfolgt die Anhebung der Streckengeschwindigkeit weitestgehend auf 200 km/h.

Der Ausbau einzelner Abschnitte im Rahmen der ersten Baustufe für eine Streckengeschwindigkeit von 160 km/h wurde im Wesentlichen Ende 2006 fertig gestellt. Mit Mitteln des Konjunkturprogrammes I wurde der Ausbau des Abschnittes Doberlug-Kirchhain – Brenitz-Sonnewalde einschließlich der Errichtung des elektronischen Stellwerkes (ESTW) in Doberlug-Kirchhain sichergestellt. Der Ausbau des Abschnittes wurde Ende 2010 abgeschlossen und das ESTW im April 2011 in Betrieb genommen.
Zwischenzeitlich erfolgte im Jahre 2012 der Umbau des Abschnittes Neuhof - Baruth.

Es ist beabsichtigt, in den Jahren 2014 bis 2016 den ca. 80 km langen Abschnitt Wünsdorf – Elsterwerda weiter auszubauen. Im Gegensatz zu den falschen Informationen der zitierten Sendung, nach denen Doberlug-Kirchhain nur mit 140 km/h befahren werden könne, wird die gesamte Strecke bis Hohenleipisch auf 200 km/h ausgebaut. Lediglich der 12 km lange Abschnitt Hohenleipisch-Elsterwerda wird aus technischen Gründen nur mit 160 km/h befahren werden können und auch nur entsprechend ausgebaut.

Die betroffenen Bahnübergänge im Bereich der Gemeinde Rückersdorf werden innerhalb des Planfeststellungsverfahrens zum Abschnitt Doberlug-Kirchhain – Hohenleipisch planfestgestellt. Es ist vorgesehen, die Bahnübergänge Rückersdorf Süd und Rückersdorf Nord durch den Neubau von Straßenüberführungen zu ersetzen und den BÜ Bad Erna ersatzlos mit Wegeausbau zu schließen. Zu den technischen Lösungen der BÜ-Beseitigungen finden mit dem Landrat Elbe-Elster und dem Bauamt Elsterland Gespräche statt. Hinsichtlich der Finanzierung des Straßenbaulastträgerdrittels gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetzt ist das Land Brandenburg bereit, den Kommunen 75 Prozent ihres Drittels zu fördern. Damit würde sich die finanzielle Belastung der Kommunen bei der notwendigen Beseitigung der Bahnübergänge wesentlich reduzieren.

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse wird durch das Eisenbahn-Bundesamt sichergestellt, dass nur in Streckenabschnitten, die künftig mit mehr als 160 km/h befahrbar sein werden, die Bahnübergänge beseitigt werden.

Ein "Schildbürgerstreich", wie man ihn nach der Berichterstattung des RBB vermuten könnte, ist so ausgeschlossen.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung verhindern (Grünen-Antrag)
10.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Mücke,

könnten Sie bitte Ihre Gründ darlegen, warum Sie gegen den Antrag der Grünen - "Keine Privatisierung der Wasserversorgung | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür | (Drucksache 17/12394)” als auch gegen den Antrag "Wasser als Menschenrecht | Antrag der Fraktion Die Linke | Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern (Drucksache 17/12482)” gestimmt haben?

MfG
Antwort von Jan Mücke
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08.04.2013
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.März 2013, in welchem Sie mich fragen, warum ich am 28.2.13 im Bundestag gegen den Antrag der Grünen "Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür (Drucksache 17/12394)” als auch gegen den Antrag der Fraktion Die Linke "Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern (Drucksache 17/12482)” gestimmt habe. Gerne werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen.

Lassen Sie mich zunächst auf die Konzessions-Richtlinie im Allgemeinen eingehen. Sie ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Wettbewerb und Rechtssicherheit. Ziel der geplanten Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen ist es, mehr Rechtssicherheit und einen besseren Zugang zu den Konzessionsmärkten zu schaffen. Diese Ziele sind ordnungspolitisch sinnvoll. Denn Konzessionen sind meist Vorhaben mit erheblichem wirtschaftlichen Potenzial. Es ist wichtig, dass Konzessionen – wie öffentliche Aufträge auch – in einem transparenten und wettbewerblichen Verfahren vergeben werden. Denn ein Auswahlwettbewerb kann zu einer breiteren Angebotspalette und damit zu einem besseren Preis-Leistungsverhältnis der Güter führen. Ein wichtiger Faktor für mehr und bessere Angebote ist ein effektiver Rechtsschutz. Denn wenn Bieter die Vergabeentscheidung rechtlich überprüfen lassen können, sind sie eher bereit, sich dem Wettbewerb zu stellen und ein Angebot abzugeben. Ein transparentes Vergabeverfahren leistet darüber hinaus auch einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung.

Auch im Wassersektor bleibt die Entscheidungsfreiheit der Kommunen gewahrt. An weiteren Erleichterungen für Stadtwerke und kommunale Kooperationsformen wird derzeit intensiv gearbeitet. Die Bundesregierung nimmt die Bedenken vieler Marktteilnehmer im Zusammenhang mit der geplanten Konzessionsrichtlinie sehr ernst. Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, dessen Qualität und Verfügbarkeit für alle und zu fairen Preisen auch künftig sicher gestellt sein muss. Die Bundesregierung hat sich deshalb in Brüssel mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Organisation der Wasserversorgung auch weiterhin in kommunaler Hand bleiben kann. Wir werten es als positives Signal, dass Kommissar Barnier den besonderen Strukturen der deutschen Wasserwirtschaft Rechnung tragen will. Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich vergaberechtliche Erleichterungen im Wassersektor, sofern dabei auch berechtigte Interessen privater Unternehmen an einem transparenten und diskriminierungsfreien Marktzugang hinreichend gewahrt bleiben.

Sehr geehrter Herr , es gibt auch künftig keinen Zwang zur Privatisierung der Wasserversorgung. Die Bundesregierung hat in den bisherigen Verhandlungen durchgesetzt, dass Kommunen auch künftig alleine entscheiden können, ob sie öffentliche Aufgaben wie z.B. die Wasserversorgung selbst wahrnehmen oder den Markt einschalten wollen. Von einer "drohenden Zwangsprivatisierung" kann keine Rede sein.

Außerdem wird die interkommunale Zusammenarbeit keineswegs eingeschränkt. Weiterhin gilt: Städte und Gemeinden können auch im Wasserbereich grundsätzlich frei zusammenarbeiten. Es bleibt also weiterhin möglich, die Wasserversorgung gemeinsam durch verschiedene Kommunen zu organisieren, ohne die Pflicht private Wasserversorger einschalten zu müssen. Der Richtlinienentwurf schafft Klarheit, welche Rahmenbedingungen für diese kommunale Zusammenarbeit gelten und überführt damit die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs in geschriebenes Recht. Nur wenn Kommunen entscheiden, private Anbieter einzubeziehen, ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Ist dieses Unternehmen allerdings weit überwiegend für diese Kommune tätig, kann in vielen Fällen gleichwohl auf eine Ausschreibung verzichtet werden.

Soll ein privates Unternehmen mit der Wasserversorgung beauftragt werden, muss dies nach transparenten und diskriminierungsfreien Regeln geschehen. Schon heute müssen Konzessionen in einem durchschaubaren und jedem zugänglichen Verfahren vergeben werden. Selbstverständlich können öffentliche Auftraggeber dabei hohe Anforderungen etwa an die Qualität der Leistungen, an Innovationen oder Umweltstandards stellen. Die Versorgungssicherheit sowie die Investition in Netze können ebenfalls vertraglich sichergestellt werden. Darüber hinaus ist die Qualität des Trinkwassers in Deutschland gesetzlich in der Trinkwasserverordnung geregelt. Dies gilt unabhängig davon, ob Wasserversorgung privat oder durch kommunales Unternehmen erfolgt. Ein wichtiger Fortschritt durch die Konzessionsrichtlinie ist der Rechtschutz, den die neue Konzessionsrichtlinie eröffnet. So sollen Bieter, die ihre Rechte verletzt sehen, künftig eine formale Nachprüfung einfordern können. Das erhöht die Rechtsicherheit und stärkt den Wettbewerb.

Der Neue Kompromissvorschlag von Kommissar Barnier schafft Erleichterungen für Stadtwerke und kommunale Kooperationsmodelle im Wasserbereich. Der im EP-Binnenmarktausschuss am 21. Februar 2013 angekündigte Vorschlag von Kommissar Barnier könnte die besondere Situation von vielen Stadtwerken und Zweckverbänden in Deutschland entschärfen: Er bringt z.B. ein Stadtwerk 80 % seines Umsatzes im Wasserbereich für die Heimatkommune, so soll nach dem Vorschlag von Barnier diese Wasserkonzession auch künftig nicht EU-weit ausgeschrieben werden. Das Stadtwerk muss lediglich bis 2020 seine Wassersparte von den übrigen Aktivitäten (z.B. im Energiebereich) organisatorisch, zumindest aber buchhalterisch trennen. Sobald konkrete Textvorschläge vorliegen, wird die Bundesregierung diese genau prüfen. Entscheidend ist, eine Lösung zu finden, die sowohl Erleichterungen für die besonderen Strukturen im Wassersektor bringt, anderseits aber den berechtigten Interessen privater Unternehmen an einem transparenten und diskriminierungsfreien Marktzugang hinreichend Rechnung trägt.

Sehr geehrter Herr , ich bin dafür, dass eine öffentliche Aufgabe auch privatwirtschaftlich organisiert werden kann, wenn damit eine höhere Kosteneffizienz und vor allem Versorgungssicherheit und Preisstabilität verbunden ist. Für Liberale ist eine Privatisierung kein Selbstzweck, es macht keinen Sinn, ein staatliches Monopol durch ein privates zu ersetzen. Sinn einer Privatisierung muss immer die Herstellung eines Wettbewerbs sein, damit die kosteneffiziente Aufgabenerledigung im Vordergrund steht. Es ist aufgrund der Wassererzeugungsstrukturen (Trinkwasserzweckverbände, Talsperrenverwaltungen etc.) sehr zweifelhaft, ob hier in ein öffentliches Trinkwassernetz verschiedene Anbieter einspeisen und damit ein Wettbewerb entstehen würde. Deshalb wird in aller Regel eine Privatisierung keinen Sinn machen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
11.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Mücke,

leider war es mir gestern, am 10. April auf der Veranstaltung im Klausner Saal in Berlin nicht gelungen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. So folge ich einer Empfehlung des Herrn Dr. Hatzfeld und wende mich auf diese Weise an Sie.
Auf einer Veranstaltung vor fast genau 2 Jahren im Freiberger Brauhaus zur geplanten Ortsumge-
hung war öffentlich erstmals zu hören, dass neben der West- auch eine Ostumgehung geplant sei.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie neben der aktuellen Situation zur beklagten Westumgehung auch zu den Planungen zur Ostumgehung Aktuelles mitteilen könnten.
Ihre Ausführungen erwartend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
.
Antwort von Jan Mücke
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07.05.2013
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft zum Sachstand der Maßnahme B 101/B 173, Ortsumgehung Freiberg.

Dieser stellt sich wie folgt dar:
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind im Vordringlichen Bedarf die Maßnahmen B 101, Ortsumgehung Freiberg/West und B 173, Ortsumgehung Freiberg/Ost enthalten.

Die Bundesfernstraßen werden gemäß den Artikeln 90 und 85 des Grundgesetzes von den Ländern, hier vom Freistaat Sachsen, im Auftrag des Bundes verwaltet. Der Freistaat Sachsen ist dem gesetzlich festgelegten Planungsauftrag nachgekommen und hat die Planung der beiden Maßnahmen als eine Gesamtmaßnahme (Länge: 13,3 km und Kosten: 65,7 Mio. €) vorangetrieben.

Im Februar 2010 wurde von der zuständigen Planfeststellungsbehörde des Freistaates Sachsen der zur Baurechtsherstellung erforderliche Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dieser wurde beklagt und drei Kläger haben die Aussetzung des sofortigen Vollzugs beantragt. Im Juni 2011 fand eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Zwei Klagen wurden abgewiesen. Das Gericht hat mit Urteilsverkündung im Juli 2011 die Klage der Naturschutzvereinigung BUND als begründet angesehen und festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf.

Notwendig ist eine Ergänzung- bzw. Änderung der Planung, vor allem im Bereich Artenschutz. Eine grundsätzliche Korrektur der Straßentrasse ist nach Aussage der Auftragsverwaltung nicht notwendig. Die Planergänzungen bzw. Planänderungen sind in einem weiteren eigenständigen Planfeststellungsverfahren zu behandeln.

Derzeit werden vom Land Sonderuntersuchungen zu den Fledermäusen im Hospitalwald und dem Zauneidechsenvorkommen im östlichen Abschnitt der Ortsumgehung durchgeführt. Die Abschlussberichte sollen nach Aussage der Auftragsverwaltung Sachsen im III. Quartal 2013 vorliegen. Darauf aufbauend werden vom Land die erforderlichen artenschutzrechtlichen Maßnahmen festgelegt und die landschaftspflegerische Begleitplanung überarbeitet. Im Anschluss sind die vom Land geänderten Unterlagen einschließlich der daraus resultierenden Kostenfortschreibung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorzulegen. Erst nach der Erteilung des Gesehenvermerkes durch das BMVBS kann das Land erneut das Planfeststellungsverfahren beantragen. Zum Zeitpunkt der Beantragung sind nach Auskunft des Landes noch keine Aussagen möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und
stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
09.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Mücke,

danke für Ihre Antwort. Diese enthält jedoch keinerlei Neuigkeiten. Außerdem sind Sie auf einen wichtigen Teil meiner Frage leider gar nicht eingegangen. Auf einer FDP-Veranstaltung am 11.April 2011 im Freiberger Brauhaus waren Sie zur Freiberger Ortsumgehung mit der Aussage aufgetreten, daß man bei einem solchen Projekt großräumig denken müsse. "Deshalb habe man eine Ost- und Westumgehung geplant". Ich glaube nicht, daß Sie als Staatssekretär eine Aussage machen, die auf bloße Vermutung beruht. Ich bitte Sie nun nochmals um alle allgemeininteressanten Angaben zu der geplanten und von Ihnen in der o.g. Veranstaltung erwähnten Ostumgehung.

Mit freunflichen Grüßen
.
Antwort von Jan Mücke
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10.05.2013
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor. Ich habe nie von einer Ostumgehung gesprochen, sondern immer von einem Bau in zwei Abschnitten: die Westumfahrung und im Anschluss daran eine südlich gelegene Weiterführung der Ortsumgehung, um die Gewerbegebiete im Osten der Stadt zu erschließen. Den Sachstand zu dieser Maßnahme habe ich bereits dargestellt.

In Zukunft würde ich Sie bitten, Fragen an mich als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch dorthin zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Umwelt
15.05.2013
Von:

Wie setzten Sie sich für ein Schutzgebiet "Hohe Arktis" ein, um das sensible Ökosystem zwischen Grönland, Alaska und Sibirien zu erhalten?
Antwort von Jan Mücke
1Empfehlung
06.06.2013
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Mai 2013, in welcher Sie wissen möchten, wie ich mich für ein Schutzgebiet "Hohe Arktis" einsetze. Gerne gehe ich im Folgenden näher darauf ein.

Auch die FDP stuft die Arktis als eines der empfindlichsten Ökosysteme der Erde als besonders schützenswert ein. Unter anderem aufgrund der Klimaänderung ist die Arktis einem zunehmenden Nutzungsdruck und ihre Umwelt zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt. Die FDP setzt sich in der Bundesregierung dafür ein, Fortschritte insbesondere im internationalen Umweltschutz in der Arktis zu erreichen. Allerdings müssen wir für unseren Handlungsspielraum die politischen und rechtlichen Gegebenheiten in Betracht ziehen. Anders als in der Antarktis umfasst die Arktis Meeresgebiete und Landmassen, die weitgehend unter den arktischen Staaten aufgeteilt sind. Neue rechtliche Regelungen und Standards setzen daher das Einverständnis dieser Staaten voraus. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein arktischer Anrainerstaat und hat im Arktischen Rat lediglich einen Beobachterstatus. Die Möglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland sind insofern auf den Versuch politischer Einflussnahme – zum Teil gemeinsam mit ihren Partnern in der EU – begrenzt.

Derzeit beinhalten neben dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen eine Reihe globaler und regionaler Übereinkommen in den Bereichen biologische Vielfalt, Chemikalien, Meeresumwelt und Atmosphäre den Umweltschutz in der Arktis. Deutschland setzt sich für die strikte Umsetzung und Einhaltung dieser Übereinkommen und damit zugleich für den Schutz der Arktis ein. Auch als Mitgliedstaat spezifischer multilateraler Abkommen wie etwa des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) setzt sich Deutschland für die konsequente Anwendung und vollständige Nutzung des zur Verfügung stehenden Instrumentariums zum Schutz der Arktis ein.
Insbesondere beteiligt sich die Bundesregierung an den schwierigen Verhandlungen zur Überarbeitung des sog. Polar Code im Rahmen der International Maritime Organization (IMO). Der Polar Code soll einen höheren Grad an Verbindlichkeit bekommen und u.a. um zusätzliche Umweltschutzregelungen angereichert werden.

Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen), dessen Vertragspartei Deutschland ist, deckt einen Teil des Arktischen Ozeans mit ab. Vor dem Hintergrund des Deepwater Horizon Unglücks hat die OSPAR-Kommission im September 2010 eine Empfehlung zur Verhütung beträchtlicher akuter Ölverschmutzungen durch Bohraktivitäten im Offshore-Bereich verabschiedet. Im Oktober des Jahres 2011 folgte ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas.

Im Rahmen der Aktivitäten der neuen Climate and Clean Air Coalition (CCAC), der Deutschland im Juni 2012 beigetreten ist, werden Klimaschutz und Luftreinhaltung gemeinsam betrachtet, um somit komplexen Problemfeldern wie dem Schutz der Arktis besser gerecht zu werden. Hintergrund ist die Beobachtung von Rußablagerungen in der Arktis, die zum schnelleren Schmelzen des arktischen Meer-Eises führen könnten. Über das Ausmaß der Rußdeposition in der Arktis liegen uns jedoch noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Klar ist hingegen, dass bei Erhöhung der Rußemissionen durch Schiffe infolge stärkerer Nutzung der Nordpassagen auch eine stärkere Ablagerung von Ruß in der Arktis erfolgen und ein schnelleres Abschmelzen von Meer-Eis und Schnee bedingen würde. Darüber hinaus bleibt es das Ziel Deutschlands und der EU, ein umfassendes Klimaschutzabkommen zu erreichen, das den globalen Temperaturanstieg unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit hält. Damit soll auch der durchschnittliche Temperaturanstieg in der Arktis, der laut IPCC in den vergangenen 100 Jahren doppelt so schnell war wie im globalen Durchschnitt, gestoppt werden.

Innerhalb der Bundesregierung gibt es Überlegungen zu einer deutschen Arktisstrategie. Das Auswärtige Amt hat hierzu unter Bundesaußenminister Guido Westwelle den Entwurf für Leitlinien deutscher Arktispolitik vorgelegt, die sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung befinden.
Diese soll dazu beitragen, den Schutz und Erhalt des Ökosystems Arktis sowie ihrer Bevölkerung noch besser sicherzustellen. Eine solche Strategie soll in Abstimmung mit der EU dazu beitragen, Zielkonflikte zwischen Ökologie und der wirtschaftlichen Ressourcennutzung in der Arktis zu vermeiden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
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