Jan Mücke (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jan Mücke
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
18.11.1973
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wohnort
Dresden
Wahlkreis
Dresden II - Bautzen II
Ergebnis
12,0%
Landeslistenplatz
1, Sachsen
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(...) Ihrer Kritik an der Einführung des Euro und an unseren Bemühungen zur Wahrung der Stabilität unserer Gemeinschaftswährung und zur Sicherung der inneren Stabilität der Europäischen Union weise ich entschieden zurück. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
08.01.2011
Von:

Werter Herr Jan Mücke!

Ich habe Ihnen am 18.11.2010 eine Frage zur Vergangenheitsbewältigung der FDP gestellt, diese Frage ist bis heute nicht beantwortet. Ich bitte Sie diese Frage doch zu beantworten.

Si8e haben gegen einen Baustop von S21 gestimmt, wie können Sie dieses begründen, zumal immer in der Winterszeit viele Mängel zur Bewältigung des Personenverkehrs kommt. In diesen Winter sind dind diese Mängel graviernd gewesen. Ich bin deshalb für die sortige beendigung des Unternehmens S21 zu mal dieses Version sehr fraglich ist und vom Volk (größter Teil) nicht gewünscht wird. Warum werden diese Mittel nicht umgeschichtet und moderne den witterungsbediengungen angepasste Verkehrsmittel angeschafft?

Bitte beantworten Sie nicht diese frage, ja das Projekt S21 ist durch alle Stufen durchlaufen und wurde soi bestätigt. eine Stufe ist dabei nicht befragt worden das Volk, der oberste Soverän des Staates.

Viele Grüße
Antwort von Jan Mücke
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02.03.2011
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom Januar 2011, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum Bahnhofsprojekt "Stuttgart 21" bitten. Gern werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen.

Der Bau von "Stuttgart 21" hat nach einem 20-jährigen Diskussions- und Partizipationsprozess auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen im vergangenen Jahr begonnen. Insofern ist Ihre Anmerkung, nach der das Volk nicht in die Entscheidungen zu dem Bauprojekt eingebunden war, nicht richtig. Auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung bestand die Möglichkeit zur kontroversen Auseinandersetzung. Letztlich hat sich im demokratischen Prozess die Mehrheitsmeinung durchgesetzt, dass die Vorteile eines unterirdischen Bahnhofs überwiegen. Diese Meinung wird nach den harten Auseinandersetzungen im vergangenen Jahr und dem ausführlichen Schlichtungsgesprächen unter Heiner Geißler auch von der Mehrheit der Bevölkerung vertreten. Nach einer repräsentativen Umfrage des Südwestrundfunks und der Stuttgarter Zeitung vom Dezember 2010 befürworten jetzt 54 Prozent der Bürger das Bahnprojekt. 38 Prozent sind dagegen.

Das Schlichtungsverfahren über "Stuttgart 21" hat somit gezeigt, dass die vor allem von den Grünen geschürte "Dagegen-Haltung" einer am Kosten-Nutzen-Prinzip orientierten öffentlichen Verhandlung nicht standhält. Die Vorteile einer unterirdischen Durchgangsstation gegenüber dem bisherigen Kopfbahnhof überwiegen die vermeintlichen Nachteile. Im Zusammenspiel mit den im Schlichterspruch geforderten Nachbesserungen, wie beispielsweise dem Nachweis für die höhere Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofs und den Erhalt der Bäume im Schlossgarten, ist eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung gefunden worden.

Gleichzeitig haben uns die Ereignisse um den Bahnhofsneubau gezeigt, dass wir uns auf dem erreichten Grad des gesellschaftlichen und demokratischen Miteinanders nicht ausruhen dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen und ihnen Gestaltungsmöglichkeiten zu bieten, muss die Richtschnur moderner Politikgestaltung sein. Am Ende des Diskussionsprozesses muss aber die demokratisch legitimierte Mehrheitsentscheidung auch von den Kritikern einzelner Projekte akzeptiert werden. Eine mutwillig herbeigeführte Eskalation wie bei den Auseinandersetzungen um "Stuttgart 21" ist falsch und schürt Ängste.

Sehr geehrter Herr , ich verstehe Ihre Verärgerung über fehlende Kapazitäten im Bahnverkehr und Unzulänglichkeiten bei der Versorgung im Winter. Hier ist die Deutsche Bahn gemeinsam mit ihren Partnern aus Politik und Wirtschaft um Verbesserungen bemüht. Als Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr setze ich mich persönlich dafür ein, dass diese Probleme gelöst werden. Eine Abkehr vom wirtschaftlich und technisch sinnvollen Fortschritt - und nichts anderes wäre ein Ende der Bauarbeiten in Stuttgart - ist hier aber nicht die richtige Lösung, sondern würde uns in unserer Entwicklung zurückwerfen.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Familie
09.01.2011
Von:

Werter Mücke,

neulich haben wir unseren aktualisierten Elterngeldbescheid erhalten. Es sind 35 Euro weniger. Damit können wir leben und es ist ja auch für eine gute Sache. Was ich nicht verstehe ist, dass der Maximalbetrag für das Elterngeld nicht in gleichem Maße und sogar überhaupt nicht abgesenkt wurde. Das bedeutet doch, dass sich Menschen deren 65% des Nettoeinkommens über den 1800 Euro liegen überhaupt nicht an der Rettung unserer Staatsfinanzen beteiligen. Das verstehe ich nicht. Können Sie mir das bitte erklären? Eine Absenkung auf 1750 Euro wäre doch wirklich eine runde Sache gewesen und hätte der Mitte der Gesellschaft gezeigt, dass nicht nur sie immer zahlen müssen, sondern manchmal auch die anderen.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias
Antwort von Jan Mücke
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18.05.2011
Jan Mücke
Sehr geehrter ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Januar 2011, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum Elterngeld bitten. Gern werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen. Für meine späte Antwort bitte ich um Nachsicht.

Ich freue mich, dass Sie unserer Entscheidung Kürzungen vorzunehmen nachvollziehen können – auch wenn es Sie und Ihre Familie persönlich betrifft.

Elterngeld war und ist gedacht als finanzielle Unterstützung und Anreiz für berufstätige Mütter und Väter. Elternteile die sich für die Betreuung Ihres Kindes in den ersten 14 Lebensmonaten entscheiden, sind nicht voll erwerbsfähig. Damit sollen auch diejenigen zu Nachwuchs ermutigt werden, die sich dies aus Sorge um ihren Lebensunterhalt bislang nicht vorstellen konnten. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.

Im Zuge des Sparpakets wurde der Höchstsatz ab einem bereinigten Nettoeinkommen von 1.240 Euro von 67 Prozent auf 65 Prozent gekürzt. Die Einsparbelastung wird somit insgesamt gerechter, da auch Bezieher von mittleren und höheren Nettoeinkommen in die Sparanstrengungen einbezogen werden. Für die Bezieher kleinerer Einkommen bis 1.000 Euro gibt es weiterhin den Geringverdienerzuschlag und auch der Geschwisterbonus bleibt. Mit der Anrechnung von Elterngeld bei ALG-II-Empfängern auf Leistungen nach dem SGB II gelten für das Elterngeld nun dieselben Regelungen wie für das Kindergeld. So werden auch stärkere Anreize zur Aufnahme einer Arbeit gesetzt und das Lohnabstandsgebot gewahrt.

Es ist dabei richtig, dass sich die Obergrenze des zu beziehenden Elterngeldes insgesamt nicht verschiebt. Da aber der Anteil am Elterngeld linear von 67 auf 65 Prozent des einstigen Nettogehalts gesunken ist, braucht man ein höheres Ausgangseinkommen, um den Maximalbetrag von 1800 Euro zu erhalten. Das heißt, es kommen weniger Eltern als bisher in den Genuss der höchsten Förderung. Hier gibt es somit keine Bevorzugung der einen oder anderen Verdienstklasse und auch nach den Änderungen kommt das Elterngeld allen Einkommensgruppen gleichermaßen unterstützend zugute.
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen wurde dieser Kompromiss gefunden.

In der schwarz-gelben Koalition gab und gibt es unterschiedliche Meinungen zu dieser Lösung. Die FDP-Bundestagsfraktion hätte sich auch noch mehr Bewegung in dieser Frage vorstellen können.

Durch das Sparpaket gibt es allerdings eine weitere Neuerung, die jetzt auch die Familien mit hohem Einkommen anders in die Berechnungen einbezieht. So entfällt der Elterngeldanspruch künftig für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro. Hinzu kommt, dass Einnahmen, die nicht im Inland versteuert werden oder die nicht inländischen Einnahmen gleichgestellt sind, bei der Elterngeldberechnung nicht mehr berücksichtigt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen meine eigene Position und die Position der FDP-Bundestagsfraktion hinreichend darlegen konnte und verbleibe

mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.03.2011
Von:

Werter Herr Jan Mücke!

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 2.3.11 zum Thema S21.

Sie haben recht, wenn Sie schreiben es gab Möglichkeiten im Vorfeld zu S21 Vorschäge zu machen. Das Problem war das eine andere Variante nicht zur Verfügung stand oder vorgelegt wurde. Dieses Problem wurde auch von den Bahnmenschen im Schlichtungsgespräch anerkannt.
Wenn die Regierung so sicher ist, das die mehrheit für S2 ist, warum wird keine Volksbefragung gemacht???
Wer trägt die Mehrkosten, wenn die veranschlagte Finazierung nicht ausreicht? Zum Vergleich der leipziger Citytunnel hat man jetzt schon einen Finazierungsmehrbedarf von ca. 80%

Viele Grüße
Antwort von Jan Mücke
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18.05.2011
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 14. März 2011, in der Sie sich nach einer Volksbefragung zum Bahnhof Stuttgart 21 erkundigen. Gerne werde ich Ihnen meine Position dazu darlegen.

Im Hinblick auf die Baumaßnahmen zu Stuttgart 21 und das vorherige Beratungsverfahren habe ich Ihnen bereits am 2.März 2011 ausführlich geantwortet. Diesbezüglich hab ich nichts hinzuzufügen.

Ein möglicher Volksentscheid zu S21 liegt allein in der Verantwortung der grün-roten Landesregierung.
Wie ich aber der Presse entnehme, steht bislang noch gar nicht fest, ob überhaupt abgestimmt wird.
Während die Sozialdemokraten abstimmen lassen wollen und den Bau von Stuttgart 21 unterstützen, lehnen die Grünen diesen ab.

Uns Liberale erstaunt dabei besonders, dass während des Wahlkampfs immer betont wurde, dass das Volk am Ende entscheiden wird. Dass nun eine Verfassungsänderung erwogen wird - weil die Grünen fürchten, das die bislang erforderliche Ein-Drittel-Mehrheit (rund 2,5 Millionen stimmberechtigte Bürger) nicht zustande kommt – zeigt die falschen Versprechen von Grünen und SDP.
Es soll jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung mit dem Ziel einer deutlichen Senkung der Ein-Drittel-Mehrheit bei Volksabstimmungen in den Landtag eingebracht werden. Diese Form des politischen Opportunismus lehnen wir Liberale ab.

Was die Möglichkeit einer Kostensteigerung für den Bahnhof angeht, so verweise ich auf den Kostendeckel von 4,5 Mrd. Euro. Darüber hinaus finden derzeit verschiedene Stresstests statt, die detailierte Auskünfte zur Finanzierbarkeit von S21 geben. werden. Dieses Ergebnis müssen wir abwarten. Auf die Resultate dieses Stresstest werden alle beteiligten angemessen reagieren.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
Ergänzung vom 18.05.2011
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 14. März 2011, in der Sie sich nach einer Volksbefragung zum Bahnhof Stuttgart 21 erkundigen. Gerne werde ich Ihnen meine Position dazu darlegen. Im Hinblick auf die Baumaßnahmen zu Stuttgart 21 und das vorherige Beratungsverfahren habe ich Ihnen bereits am 2.März 2011 ausführlich geantwortet. Diesbezüglich hab ich nichts hinzuzufügen.

Ein möglicher Volksentscheid zu S21 liegt allein in der Verantwortung der grün-roten Landesregierung. Wie ich aber der Presse entnehme, steht bislang noch gar nicht fest, ob überhaupt abgestimmt wird. Während die Sozialdemokraten abstimmen lassen wollen und den Bau von Stuttgart 21 unterstützen, lehnen die Grünen diesen ab.

Uns Liberale erstaunt dabei besonders, dass während des Wahlkampfs immer betont wurde, dass das Volk am Ende entscheiden wird. Dass nun eine Verfassungsänderung erwogen wird – weil die Grünen fürchten, das die bislang erforderliche Ein-Drittel-Mehrheit (rund 2,5 Millionen stimmberechtigte Bürger) nicht zustande kommt – zeigt die falschen Versprechen von Grünen und SDP.
Es soll jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung mit dem Ziel einer deutlichen Senkung der Ein-Drittel-Mehrheit bei Volksabstimmungen in den Landtag eingebracht werden. Diese Form des politischen Opportunismus lehnen wir Liberale ab.

Was die Möglichkeit einer Kostensteigerung für den Bahnhof angeht, so verweise ich auf den Kostendeckel von 4,5 Mrd. Euro. Darüber hinaus finden derzeit verschiedene Stresstests statt, die detailierte Auskünfte zur Finanzierbarkeit von S21 geben werden. Dieses Ergebnis müssen wir abwarten. Auf die Resultate dieses Stresstest werden alle Beteiligten angemessen reagieren.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Verlängerung von AKW-Laufzeiten
15.03.2011
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Jan Mücke,

Sie haben bei der Abstimmung am 28. Oktober 2010 zum Atomgesetz mit Ja gestimmt. Ich gehe davon aus, dass sie sich im Vorfeld der Abstimmung intensiv mit dem Thema Risiken der Atomkraftwerke, Folgen eines Störfalls und Endlagerung von Atommüll und den Kosten beschäftigt haben. Deshalb bin ich sehr an der Beantwortung der folgenden Fragen interessiert.

  • Ist es richtig, dass die Betreiber der Atomkraftwerke in Deutschland nicht verpflichtet sind, die Risiken des Betriebs in vollem Umfang zu versichern ? Damit meine ich die vollständigen Kosten für Evakuierung, Entschädigungen, Dekontaminierung und sonstiger Kosten im Falle eines Störfalls – einschließlich eines Auslegungsstörfalls oder eines auslegungsüberschreitenden Störfalls.
  • Wenn die Betreiber der Atomkraftwerke nicht verpflichtet sind, diese Risiken in Höhe von mehreren Milliarden bis Billionen Euro zu versichern, wer übernimmt in einem solchen Fall die Kosten ?
  • Ist in einem solchen Fall garantiert, dass alle Kosten in voller Höhe übernommen werden ?
  • Wer würde im Falle eines Auslegungsstörfalls oder eines auslegungsüberschreitenden Störfalls die Sicherung des AKW’s (Liquidation) übernehmen ? Wer stellt das Personal für eine solche Massnahme ? Gibt es konkrete Pläne für die einzelnen Kraftwerke, die den Ablauf einer solchen Sicherung festlegen ?
  • Ist es richtig, dass die Betreiber der Kernkraftwerke nicht oder nicht in vollem Umfang für die Kosten der Endlagerung der abgebrannten Kernbrennelemente und des sonstigen Atommülls (z.B. radioaktive Teile der Kraftwerke nach deren Rückbau) aufkommen müssen ?
  • Wer kommt für die o.g. Kosten in Anbetracht der sehr langen Lagerungszeiten auf ? Wie wird die Finanzierung der Lagerungskosten über mehrere tausend Jahre gesichert ?

Mit freundlichen Grüssen,
Uwe
Antwort von Jan Mücke
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22.06.2011
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 15.März 2011, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum Thema Verlängerung von AKW-Laufzeiten bitten. Gern werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen.

Bei der Abstimmung am 28. Oktober 2010 habe ich mit "Ja" gestimmt zur Laufzeitverlängerung und zum damit verbundenen Energiekonzept, dass einen massiven Ausbau der Erneuerbaren Energie als Ziel hat. Nach den Ereignissen in Fukushima und dem nuklearen Notstand in den japanischen Kernkraftwerken der Region wurde von uns das Problem der Beherrschbarkeit dieser Technologie erneut geprüft. Für uns als FDP-Bundestagsfraktion war dabei klar: Wir fordern und fördern den Umbau der Energieversorgung hin zum Zeitalter der Erneuerbaren Energien.

Bereits im letzten Jahr hat die schwarz-gelbe Koalition mit ihrem Energiekonzept einen Weg hin zu regenerativen Energien aufgezeigt. Nach der Naturkatastrophe in Japan hat sich die Koalition in einem beschleunigten Verfahren auf die Eckdaten für den Atomausstieg geeinigt - ganz im Sinne der Deutschen Bevölkerung. Die Kernkraft war und ist für uns nur eine zeitlich befristete Brückentechnologie bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomkraft, der nunmehr schon 2022 vollzogen sein wird.

Für die FDP hat Sicherheit weiter höchste Priorität. Um den Ausstieg aus der Atomenergie aber machbar, nachvollziehbar und umsetzbar zu machen, haben wir Liberalen viele unserer Positionen bei den Verhandlungen durchgesetzt. So hat die christlich-liberale Koalition beschlossen, dass der Ausstieg in drei Stufen erfolgt. Die acht stillgelegten Kraftwerke gehen nicht mehr ans Netz . Eines der Kraftwerke wird im Stand-by-Modus gehalten, um bei Engpässen wieder Strom produzieren zu können. Das entspricht der Intention des von der FDP geforderten Korridors zur Sicherung der Netzstabilität in den nächsten Wintern – sofern die fossilen Kapazitäten nicht ausreichen.

Auf Initiative der FDP wird es ein Planungsbeschleunigungsgesetz für den Bau von Ersatzkapazitäten geben. Außerdem wird der industrielle Mittelstand durch eine niedrigere EEG-Umlage und mit einer Stromkostenkompensation beim Emissionshandel entlastet. Beides sichert die industrielle Basis im Zuge der Energiewende.

Die Liberalen haben auch dafür gesorgt, dass keine Geschenke an die Energieversorger gemacht wurden. Die Brennelementesteuer bleibt erhalten. Das ist haushaltspolitisch notwendig denn sonst würden die Spielräume für eine steuerlichen Entlastung der Bürger verpuffen. Außerdem soll die Steuer laut Koalitionsvertrag unter anderem für die Kernkraft-Altlasten beim Atommüll-Lager Asse dienen – ist also auf Folgekosten der Nutzung der Kernkraft hin ausgerichtet. Bei der Endlagerung hat sich die FDP mit einem vernünftigen Mittelweg durchgesetzt. Wir erkunden den Salzstock Gorleben zu Ende, entwickeln aber parallel alternative Entsorgungsoptionen.

Die traurige Tatsache, dass wir bei der sicheren Endlagerung von hoch radioaktiven Abfall noch nicht weiter sind als im Jahr 2000, ist die unmittelbare Folge eines vom grünen Umweltminister Jürgen Trittin verhängten gesetzlichen Verbots, das die Erkundung des möglichen Endlagerstandortes Gorleben jahrelang verhinderte. Dieses sogenannte "Gorleben-Moratorium" hat dafür gesorgt, dass wir ein kostbares Jahrzehnt verloren haben, bei der Suche nach einem sicheren Endlager. Wäre es bei einem früheren Atomausstieg geblieben, hätte es zwar etwas weniger Abfälle gegeben, aber immer noch keine Antwort die Endlagerfrage. Die unter rot-grün verhängte unsinnige, ideologische und verantwortungslose Blockade wird nun endlich überwunden. Der Salzstock in Gorleben wird nun endlich ergebnisoffen erkundet, damit wir endlich Klarheit haben. Das schulden wir den kommenden Generationen.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Atomausstieg bis 2022
15.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Jan Mücke,

wir, eine studentische Arbeitsgruppe des Lehrstuhls Verwaltungswissenschaft der Universität Potsdam sind auch DAAD-Teilnehmer an einem Internationalen Masterstudiengang mit einer Russischen Universität der Völkerfreundschaft und führen im Rahmen eines Seminars "Design empirischer Fallstudien in Politik- und Verwaltungsforschung". Grundlagen der Politikfeldforschung am Beispiel ausgewählter Politikbereiche (Prof. Hucke) eine Studie zum Thema "Einfluss der Politik auf das energiepolitische Ziel der Energie(quellen)sicherheit" durch. Dabei interessieren uns besonders Fragestellungen hinsichtlich der Kooperation bzw. Zusammenarbeit Deutschlands und seiner Partner im Bereich der Erdgaslieferungen sowie der Sicherstellung der Energieversorgung. Zum Erreichen unseres Untersuchungsziels, möchten wir Sie bitten sich an unserem Projekt teilzunehmen. Dafür möchten wir Sie bitten die follgende Fragen zu beantworten:

1. Wie und mit welchen Ressourcen kann man die zukünftige Energielücke Deutschlands schließen?
2. Welche Rolle kann Erdgas spielen um diese Energielücke zu schließen?
3. Welche Vorteile und Nachteile der Schließung der Energielücken mit Hilfe des Erdgases müssen vor allem berücksichtigt werden?
4. Welche Vorteile und Nachteile der Schließung der Energielücken durch die Verstärkung der Energiepartnerschaft mit Russland müssen berücksichtigt werden?
5. Welche Optionen zur Schließung der Energielücken sind für Deutschland angesichts ihrer Ökonomie und Ökologie zu bevorzugen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Galdun, Alexander Gusev und
Antwort von Jan Mücke
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29.08.2011
Jan Mücke
Sehr geehrte Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Fragen zu der künftigen Ausrichtung der deutschen Energiepolitik und der besonderen Rolle russischen Gases dabei. Gerne werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen.

Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage nach einer zukünftigen Energielücke darauf bezieht, dass in Deutschland spätestens 2022 das letzte Kernkraftwerk vom Netz gehen wird. Durch das Atom-Moratorium der schwarz-gelben Bundesregierung sind bereits heute acht Kernkraftwerke abgeschaltet. Eines von ihnen soll für fünf Jahre als Reserve dienen. Um unser Stromnetz auch in Spitzenzeiten wie zum Beispiel im Winter stabil zu halten, ist man hier der Empfehlung der Bundesnetzagentur gefolgt. Sie wird als Fachebene auch darüber entscheiden, welches Kernkraftwerk im Stand-by-Betrieb bleibt.

Darüber hinaus wird es ein Planungsbeschleunigungsgesetz für den Bau von Ersatzkapazitäten geben. Die durch den Wegfall der Kernkraftwerke entstehende Versorgungslücke soll durch den Bau moderner Gaskraftwerke geschlossen werden. Einen Import von Atomstrom lehnen wir ab. Zusätzlich wird das Programmvolumen bei der Gebäudesanierung auf 1,5 Mrd. Euro jährlich aufgestockt. Auf lange Sicht stehen der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie der diesbezüglichen Transportkapazitäten und Speichermedien im Mittelpunkt. Diese Entwicklung braucht aber Zeit. Kurz- und mittelfristig werden Kohle und Gas wieder einen erhöhten Anteil am deutschen Energiemix einnehmen. Besonders beim Gas liegt der große Vorteil darin begründet, dass Kraftwerke je nach Energiebedarf schnell zu- oder abgeschaltet werden können. Durch Gas sind individuelle Anpassungen an den Energieverbrauch unkompliziert möglich.

Bei der Verwendung von Kohle und Gas zur Energieerzeugung sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung. Zum einen sind diese Rohstoffe – genau wie Öl – endlich und somit nur eine mittelfristige Lösung. Langfristig müssen wir und die internationale Staatengemeinschaft auf den Ausbau der regenerativen Energien setzen, da nur durch sie eine nachhaltige und nicht endende Energieversorgung möglich ist. Der zweite wichtige Aspekt ist die Abhängigkeit der Verbraucher von den Kohle-, Gas- und Ölexporteuren. Besonders im Hinblick auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, in der Auseinandersetzungen zwischen Export- und Transitländern zu fehlenden Gaslieferungen in Europa geführt haben, darf sich die deutsche und europäische Energieversorgung nicht von einzelnen Zulieferern abhängig machen. Es gilt, den Energiemix und die beteiligten Akteure zu diversifizieren.

In dieser Hinsicht ist auch die Energiepartnerschaft mit Russland sehr wichtig. Durch das gemeinsame Pipeline-Projekt "Northstream" in der Nordsee untermauen Russland und Deutschland ihre engen Verbindungen. Das gegenseitige Vertrauen ist seit Jahren gewachsen und wird auch durch vorübergehende Engpässe bei Rohstofflieferungen nicht gestört. Nichtsdestotrotz muss auch Russland auf dem Rohstoff-Weltmarkt wettbewerbsfähig sein. Bundeskanzlerin Merkel hat dies bei dem Petersburger Dialog im Juli gut zusammengefasst. Auf die Rolle russischer Gaslieferungen im Zusammenhang mit der Energiewende in Deutschland angesprochen sagte sie: "Je günstiger das russische Gas angeboten wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass es auch gekauft wird." Ich denke, an diesem Gesichtspunkt der Marktwirtschaftlichkeit wird sich die deutsch-russische Energiepartnerschaft – zusätzlich zu Gemeinschaftsprojekten – auch zukünftig bewegen.

Für Deutschland, seine Einwohner und die hier ansässige Industrie sind Verlässlichkeit und Bezahlbarkeit die zwei wichtigsten energiepolitischen Kriterien. Strom und Wärme müssen beständig abrufbar sein. Die Energiekosten dürfen weder die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen schmälern, noch die Privathaushalte zu viel Geld kosten. Wenn diese Notwendigkeiten gewährleistet sind, ist der Grund geschaffen, um langfristige Konzepte für die Energieversorgung umzusetzen. Deutschland ist bereits seit Jahren Vorreiter in der Sparte der erneuerbaren Energien. Die Position wollen wir weiter ausbauen. Durch die damit geschaffenen Arbeitsplätze und den erfolgreichen Export unserer Produkte wird sowohl unsere Ökonomie gestärkt als auch unser ökologisches Gleichgewicht geschützt. Vor dem Hintergrund schwindender Rohstoffe und den mit Kernkraftwerken verbundenen Risiken – und der leider immer noch ungelösten Endlagerfrage – sind die regenerative Wind-, Sonne- und Wasserkraft die Energielieferanten der Zukunft. Bis zu einer vollständigen Umstellung auf diese Energieformen sind allerdings noch große Investitionen und Anstrengungen zu unternehmen. Bis dahin ist für einen ausgeglichenen Energiemix zu sorgen, der verlässlich und bezahlbar ist.

Mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke
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