Jan Mücke (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jan Mücke
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
18.11.1973
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wohnort
Dresden
Wahlkreis
Dresden II - Bautzen II
Ergebnis
12,0%
Landeslistenplatz
1, Sachsen
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(...) Ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, ein Sparpaket auf den Weg zu bringen und nicht der einfache Weg über Steuererhöhungen gewählt wurde. (...) Die FDP hat sich seit langem für einen weitreichenden Bürokratieabbau stark gemacht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
13.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Mücke,

eine Frage an Sie zum Straßenverkehrsrecht, die mir bislang leider niemand beantworten konnte.

Mit dem Wegfall des vormaligen Paragrafen 53 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 1.9.2009 sind Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1.7.1992 geltenden Fassung der StVO ungültig geworden. Dies betrifft z. B. alte Radweg-Schilder, auf denen noch Fahrradsymbole mit Pedalen und Scheinwerfer dargestellt sind, wie man sie heute vor allem in Nordwestdeutschland vielfach antrifft.

Frage: Wird mit dem Austausch solcher ungültig gewordener Schilder durch gleichlautende neue, gültige Verkehrszeichen durch den Bauhof jeweils ein neuer Verwaltungsakt bekannt gegeben und damit die einjährige Widerspruchs- bzw. Klagefrist für die Anfechtung nach der Verwaltungsgerichtsordnung neu in Gang gesetzt?

Die Antwort würde nicht nur mir, sondern auch vielen weiteren Verkehrsteilnehmern sehr helfen. Vielen Dank!

Freundliche Grüße

V.
Antwort von Jan Mücke
1Empfehlung
20.01.2010
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Januar.

Es freut mich, dass Sie an meiner Meinung zu der angesprochenen Thematik sehr interessiert sind. Ich weise Sie aber darauf hin, dass dies meine persönliche Ansicht ist, die von anderer Seite nicht zwingend geteilt werden muss. Letztlich wäre zur Klärung ihrer Frage ohnehin die Auffassung der Verwaltungsgerichte entscheidend.

Verkehrszeichen sind Allgemeinverfügungen der Straßenverkehrsbehörde. Damit sie wirksam werden, müssen sie bekanntgegeben werden. Dies erfolgt durch das Aufstellen der Schilder, das nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts eine öffentliche Bekanntgabe darstellt, d.h. die Bekanntgabe wirkt für und gegen jedermann - auch in die Zukunft gegenüber erst später betroffenen Personen.

Damit eine erneute Widerspruchs- und Klagefrist ausgelöst wird, müsste es sich bei dem Austausch der Schilder um eine neue Allgemeinverfügung handeln. Das ist meiner Meinung nach aber gerade nicht der Fall. Ein Verwaltungsakt - und damit auch eine Allgemeinverfügung - liegen nur dann vor, wenn das Vorgehen der Behörde darauf gerichtet ist, ein bestimmtes Rechtsverhältnis zu regeln. Daran fehlt es aber, wenn ein Schild gleichen Inhalts nur ausgetauscht wird. Die spezifische Regelung, die hinter dem Verkehrszeichen steht - die Anordnung eines bestimmten verkehrsrechtlichen Ge- oder Verbotes -, wurde bereits mit Aufstellen des ursprünglichen Schildes geschaffen und wird durch den Austausch nicht angetastet.

Sollte Sie ein konkreter Anlass dazu gebracht haben, diese Frage zu stellen, schlage ich Ihnen vor, sich anwaltlich beraten zu lassen. In diesem Rahmen kann man die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens abklären.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Mücke

in der Dresdner Morgenpost vom heutigen Tag werden schwere Vorwürfe gegen Ihre Partei im Rahmen der "Postenverteilung im Sächsischen Landtag" erhoben.Nach zu lesen auf den Seiten 4 und 10 der MOPO.Welche Haltunge beziehen Sie hierzu und wie erklären Sie einem baldigen Hartz IV-Empfänger( fast 59 Jahre und deshalb uninteressant für den Arbeitsmarkt) warum durch den Wirtschaftsminister Programme für ältere Arbeitslose gestrichen werden aber sein eigene Pressesprecherin von ihm recht nobel bezahlt wird?
Leider zeichnet sich in Sachsen besonders ab,dass Wahlversprechen nicht oder verfälscht umgesetzt werden.Allein mit der Sonntagsöffnung von Autowaschanlagen ist dies nicht getan.Der Wähler erwartet ,das sich für die Belange des Volkes eingesetzt wird und nicht nur an die "eigene Versorgung gedacht" wird

Ihnen viel Erfolg in Ihrer Tätigkeit im Bundestag

MfG

F.
Antwort von Jan Mücke
bisher keineEmpfehlungen
03.02.2010
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Januar.

Soweit Sie Fragen zu den neuesten Entwicklungen beim Programm "Kommunal-Kombi" haben, möchte ich Sie bitten, sich an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu wenden. Im Mittelpunkt der geführten Diskussionen steht die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe der Zuschuss des Freistaates für dieses Programm weiter gezahlt werden soll. Auf diese Entscheidung hat der Bund aber keinen Einfluss.

Die FDP möchte jedoch mit aller Kraft verhindern, dass Arbeitslosigkeit und der Bezug von staatlichen Sozialleistungen zwingend dazu führen, dass die mühsam angesparte Altersvorsorge zur Bestreitung des Lebensunterhalts aufgewendet werden muss. Es kann nicht sein, dass jemand, der sein Leben lang vorgesorgt hat, aufgrund eines Schicksalsschlages alles verliert und in Altersarmut verfällt. Die Liberalen haben sich daher für eine deutliche Anhebung des Schonvermögens, das der Altersvorsorge dienen soll, eingesetzt. Mit Erfolg: Im Koalitionsvertrag wurde eine deutliche Anhebung der Schonvermögensgrenze auf 750 Euro pro Lebensjahr vereinbart. Bedingung dafür ist, dass das Altersvorsorgevermögen erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. Daneben wird die christlich-liberale Koalition die selbstgenutzte Immobilie umfassend schützen.

Darüber hinaus ist es der FDP gelungen, eine deutliche Verbesserung der Hinzuverdienstgrenzen bei ALG II - Empfängern im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Wir sind der Ansicht, dass sich Arbeit wieder lohnen muss. Jemand, der einer Arbeit nachgeht, muss finanziell bessergestellt sein, als jemand, der nicht arbeitet. Das muss konsequenterweise auch für Bezieher von staatlichen Sozialleistungen gelten.

Die effektivste Art der Bekämpfung von Armut ist die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Auch - und gerade - unter diesem Gesichtspunkt sind die jüngst verabschiedeten Maßnahmen im Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu begrüßen. Sie leisten einen wertvollen Beitrag, die wirtschaftliche Situation der krisengeschüttelten Unternehmen wieder zu verbessern, damit vorhandene Arbeitsplätze zu sichern sowie Investitionen zu ermöglichen, die neue Arbeitsplätze schaffen.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Arbeit
11.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Mücke,

ich arbeite in einem Handwerksbetrieb und wir müssen seit Einführung des Hinzuverdienens für Arbeitslose vor vielen Jahren feststellen, dass immer mehr Arbeitslose auf Baustellen arbeiten. Offiziell werden 100/150 € Hinzuverdienst angegeben (ohne Kürzung des Arbeitslosenbezuges), in Wirklichkeit arbeiten diese Menschen viel mehr.
Es ist so, dass diese Menschen gern arbeiten möchten, eingestellt werden sie aber nicht, da sie für den Auftraggeber zu niedrigen Stundenlöhnen und ohne Verpflichtungen wie Kündigungsschutz arbeiten und eine willkommene Abfederung für größere Aufträge darstellen.
Einmalige Kontrollen des Zolls laufen ins Leere, da die Arbeitslosen zum Zeitpunkt der Kontrolle die "Genehmigung" des Hinzuverdienstes besitzen.
Wir sind der Meinung: Arbeitslose gehören nicht auf die Baustelle (bzw. andere Arbeitsstätten)!
Es entstand in den letzten Jahren eine unglaubliche Unterhöhlung der Arbeitsverhältnisse: Dumpinglöhne im Baunebengewerk, Minijobs, Arbeitslose und Praktikanten auf den Baustellen.
Mit Erschrecken hören wir daher die Ankündigung, die Hinzuverdienstgrenze für Arbeitslose zu erhöhen. Dies wird die Situation im Handwerk verschärfen!

Sehr geehrter Herr Mücke, wie stehen Sie persönlich zu dieser Problematik?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jan Mücke
bisher keineEmpfehlungen
26.02.2010
Jan Mücke
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wer arbeitet muss am Ende mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der nicht arbeitet. Dieser Grundsatz darf nicht in Frage gestellt werden. Wenn sich Arbeit nicht mehr lohnt, ist das Gefüge des Sozialstaates ernsthaft gefährdet. Dies muss auch und gerade für Arbeitnehmer gelten, die die Möglichkeit nutzen, sich über einen Mini- oder Midi-Job für ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu qualifizieren. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Weg gerade für geringqualifizierte Arbeitnehmer eine echte Chance darstellt. Die Politik tut daher gut daran, entsprechende Anreize zu schaffen. Durch eine angemessene Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen wird die Attraktivität gering entlohnter Beschäftigungen deutlich erhöht.

Soweit Sie in Ihren Ausführungen darauf abstellen, dass häufig länger gearbeitet werde als angegeben, kann ich dies natürlich nicht für jeden Einzelfall widerlegen. Sollte der Beschäftigte dafür auch entsprechend entlohnt werden, würde dies jedoch einen strafrechtlich relevanten Betrug darstellen, der zu verfolgen und zu ahnden wäre. Ein solches Verhalten würde nicht nur die Sozialkassen, sondern die gesamte Gesellschaft düpieren, die durch ihre individuellen Leistungen und Steuerzahlungen den Sozialstaat tragen. Die Tatsache, dass Einzelne staatliche Leistungen auf strafbare Art und Weise für sich nutzbar machen, darf jedoch nicht zur Konsequenz haben, dass diese Leistungen insgesamt in Frage gestellt werden. Gleiches gilt für Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Empfängern von Arbeitslosengeld.

Ihren Hinweis darauf, dass vielfach niedrigere Stundenlöhne gezahlt werden, kann ich nicht nachvollziehen. Das Bauhauptgewebe wurde in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) aufgenommen. Es gilt ein branchenspezifischer Mindestlohn. Dieser findet ebenso Anwendung auf Mini- und Midi-Jobs. Niedrigere Löhne wären daher rechtswidrig. Das Vorenthalten des Mindestlohns würde gemäß § 23 AEntG eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Vor diesem Hintergrund halte ich es für sachgerechter, die Kontrolldichte zu erhöhen statt vielen Arbeitswilligen durch gesetzgeberische Maßnahmen die Chance auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu verbauen.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Finanzen
20.02.2010
Von:

Werter Herr Jan Mücke

Die Diskussion über die sogenannten Steuer CDs und damit über die Steuerhinterziehung ist wieder einmal entbrannt. Es ist auch richtig, das Menschen an den Staat zur Erfüllung der Staatsaufgaben Steuern zahlen müssen,
Ich habe nun aber ein Problem, Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand, mit einer Hintertür der sogenannten "AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung".
Ich finde diese Anordnung muss dringend abgeschafft werden. Es ist und bleibt auch nach einer Selbstanzeige ein Straftatbestand. Diese Anordnung hilft doch hauptsächlich den Klientel der FDP, also den Besserverdienenden, welche Ihr Vermögen ins Ausland transferieren können.
Ich bin dafür das bei Steuerhinterziehung ab einer gewissen Summe dringend eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung her muss.
Meine Frage an Sie:
Wie sehen sie dieses Problem.

Danke
Antwort von Jan Mücke
1Empfehlung
26.02.2010
Jan Mücke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Selbstanzeige bei
Steuerhinterziehung.

Zunächst möchte ich Ihrer Aussage widersprechen, bei der "Klientel" der
FDP handele es sich um die Besserverdienenden. Die FDP versteht sich als
Partei aller Bevölkerungsschichten und richtet ihre Politik auch danach
aus. Der Erfolg gibt ihr recht: Die Liberalen konnten bei der
Bundestagswahl 2009 deutliche Stimmenzuwächse bei allen statistisch
ausgewerteten Gruppen erzielen.

Ich teile Ihre Auffassung, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt
darstellt und mit Nachdruck verfolgt werden muss. Wer seinen
Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, profitiert auch von den vielfältigen
Leistungen des Staates. Es ist völlig inakzeptabel, wenn sich Einzelne
ihren gesetzlichen und moralischen Verpflichtungen zu Lasten der
Gesellschaft entziehen wollen.

Gleichwohl halte ich die Abschaffung der Straffreiheit nach einer
Selbstanzeige für nicht sachgerecht. Entscheidend ist, dass der
Steuersünder hierbei einen Sachverhalt zur Anzeige bringt, der sonst
möglicherweise nicht hätte ermittelt werden können. Damit der
Steuerpflichtige straffrei bleibt, muss er alle im Zusammenhang mit der
anschließenden Steuerfestsetzung notwendigen Daten bekanntgeben. Ihn
treffen weitreichende Mitwirkungspflichten, die eine Steuerfestsetzung
unter Umständen erst ermöglichen. Eine lückenlose Aufklärung ist hierdurch
deutlich wahrscheinlicher als wenn die Behörden aufgrund eigenes
festgestellten Anfangsverdachtes ein Steuerstrafverfahren einleiten. In
diesem Fall stehen dem Beschuldigen sämtliche Rechte der
Strafprozessordnung zu, worunter auch das Recht fällt, sich nicht selbst
belasten zu müssen. Häufig dürfte dies dazu führen, dass eine umfassende
Nachversteuerung vereitelt wird.

Der hinterzogene Betrag ist selbstverständlich vollständig samt
Vollverzinsung nachzuzahlen, um die strafbefreiende Wirkung der
Selbstanzeige aufrechtzuerhalten.

Ist die Steuerhinterziehung bereits entdeckt, ist eine strafbefreiende
Selbstanzeige hingegen nicht mehr möglich. Die Selbstanzeige soll es dem
Steuerpflichtigen ermöglichen, sich aus autonomen Motiven heraus den
Behörden zu offenbaren, sie soll kein Mittel für ermittelte Steuersünder
sein, ihrer Strafe zu entgehen.

Im Interesse der Steuergerechtigkeit halte ich die heutige Regelung für
verantwortbar. Alternativen müssten dazu führen, dass sich das
Entdeckungsrisiko erheblich erhöht. Dies würde jedoch eine deutliche
Anhebung der Kontrolldichte und - damit verbunden - intensivere Eingriffe
des Staates in die Rechte der Bürger mit sich bringen. Einen solchen Weg
lehne ich strikt ab.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Gesundheit
16.03.2010
Von:
-

Sehr geehrter Herr Mücke,
die Partei, der Sie angehören ist Im Begriff eine Gesundheitsreform auf den Weg zu bringen, die mehr Gerechtigkeit demonstrieren soll.
Die sogenannte Kopfpauschale ist für mich hinsichtlich dieses Kriteriums überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen.
Ich bin seit 1 Jahr in der Altersteilzeit ( bei Abschluss 2003 waren noch andere Voraussetzungen) und mit meinem Gehalt als Alleinverdiener entsprechend an der Grenze des Machbaren angekommen. Mein Mann ist seit 10 Jahren arbeitslos und findet auf Grund seines Alters über 50 keine mehr, Stütze vom Amt erhalten wir nicht, weil ich dafür noch "genügend genug verdiene". Mein Mann ist über mich mit krankenversichert. Wie soll ich von meinem "als genügend" eingestuften Gehalt dann noch zusätzlich 2 Pauschalen bezahlen ?
Alle sehr gut verdienenden geben das gleiche ab, was nicht weh tut, bei mir aber die Schmerzgrenze überschreitet. Ich verstehe nicht, was damit gerechter geregelt wird ?
Vielleicht, dass die Wohlhabenden sich eine Zusatzversicherung leisten können und die 2 Klassengesellschaft noch mehr auseinanderschert? Ich habe mein Leben lang gearbeitet, nach meinem Studium immer eine leitende Position innegehabt, nach der Wende sofort Arbeit bekommen und jetzt unter diesen Umständen fühle ich mich arm, ausgenutzt, nicht mehr vertreten und machtlos.
Ich bin auf Ihre Antwort sehr neugierig

MfG E.
Antwort von Jan Mücke
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23.03.2010
Jan Mücke
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Reform des deutschen Gesundheitssystems.

Die FDP setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko die notwendige medizinische Versorgung in qualitativ hochwertiger Weise und wohnortnah erhalten. Für uns heißt das auch, dass keiner vom medizinischen Fortschritt ausgeschlossen sein darf. Um dies - insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung - sicherstellen zu können, müssen Struktur, Organisation und vor allem Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden. Die Finanzierbarkeit muss auch mittel- und langfristig gewährleistet sein. Hierfür ist es unverzichtbar, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig und konjunkturunabhängig auszugestalten. Die einkommensabhängige Finanzierung zeigt gerade in Zeiten eines konjunkturellen Abschwungs und steigender Arbeitslosigkeit ihre gravierende Schwäche: Die gesetzliche Krankenversicherung hat mit konjunkturbedingten Einnahmeausfällen zu kämpfen, die der Bund in diesem Jahr mit einen einmaligen Bundeszuschuss in Höhe von 3,9 Mrd. Euro abfedern muss.

Eine Erhöhung des bundesweit einheitlichen Beitragssatzes, um steigenden Ausgaben oder Einnahmeausfällen zu begegnen, ist generell Gift für den Erhalt von Arbeitsplätzen und die konjunkturelle Entwicklung. Höhere Krankenkassenbeiträge verteuern im aktuellen System über die Lohnzusatzkosten den Faktor Arbeit und kosten damit Arbeitsplätze oder verhindern die Entstehung neuer Beschäftigung. Aus dem Teufelskreis von steigenden Beiträgen, höheren Lohnzusatzkosten, gestiegener Arbeitslosigkeit, Einnahmeausfällen bei den Krankenkassen und wiederum höheren Beiträgen bzw. sogar Leistungskürzungen können wir nur über eine konjunkturunanfälligere Finanzierung der Krankheitskosten aussteigen.

Gerade das heutige System führt aufgrund seines unvollständigen Einkommensausgleichs zu Ungerechtigkeiten. Bislang wird für einen Einkommensausgleich nämlich nur das Erwerbseinkommen des Mitglieds bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Der Schluss, einen auf alle Einkommensarten und alle Personengruppen bezogenen (vollkommenen) Einkommensausgleich in der Krankenversicherung anzusiedeln, wie dies z.B. in der von der SPD vorgeschlagenen Bürgerversicherung vorgesehen ist, ist hingegen falsch. Hierzu existiert in der Bundesrepublik bereits ein zielgenaues und transparentes System, nämlich das bisherige Steuer- und Transfersystem. Nur dort ist gewährleistet, dass starke Schultern auch mehr tragen als schwache.

Ein vollständiger Einkommensausgleich in der Sozialversicherung würde vor diesem Hintergrund letztlich nicht mehr Gerechtigkeit, sondern lediglich mehr Bürokratie durch neue Doppel- und Dreifachstrukturen schaffen. Im Übrigen ist ein prozentualer Beitrag auf alle Einkommensarten nichts anderes als eine neue (Einkommen-)Steuer. Die FDP hat es sich jedoch zum Ziel gesetzt, die Menschen zu entlasten, aber nicht durch neue Steuern noch weiter zu belasten.

Die Aufgabe eines Ausgleiches in der Krankenversicherung ist der Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken. Es ist die Grundaufgabe jeder Gesellschaft, den einzelnen mit Risiken, auch gesundheitlicher Art, die ihn individuell überfordern würden, nicht allein zu lassen. Die Koalition arbeitet daher an einem Verfahren, wie der soziale Ausgleich möglichst unbürokratisch und ohne zusätzlichen Aufwand für die Betroffenen umgesetzt werden kann. Das Nähere hierzu wird eine Regierungskommission beraten, an der Experten aller betroffenen Ressorts und Sachverständige beteiligt sein werden. Ergebnisse sind für den Sommer zu erwarten. Sicher ist aber bereits heute, dass niemand über Gebühr belastet wird. Grenzen der Überforderung jedes einzelnen werden wir verankern. Kann die Gesundheitsprämie nicht aus eigenen Mittel aufgebracht werden, erhält der Betroffene die notwendige staatliche Unterstützung. Seien Sie versichert, dass auch künftig in Deutschland keinem aus finanziellen Gründen eine Krankenversicherung versagt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke
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