Jan Mücke (FDP)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Jan Mücke
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Geschäftsführer, Stadtrat
Wohnort
-
Wahlkreis
Dresden II - Bautzen II
Ergebnis
12,0%
Landeslistenplatz
1, Sachsen
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Das derzeit sehr niedrige Schonvermögen ist deswegen unvernünftig, weil es den Anreiz nimmt, selbst fürs eigene Alter vorzusorgen. Und es ist ungerecht, weil es die bestraft, die vorgesorgt haben. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Jan Mücke hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Wirtschaft
14.09.2009
Von:

Die FDP und Sie lehnen einen Mindestlohn ab und begründen dieses mit daraus resultierenden Arbeitsplatzverlusten und steigenen Preisen.
Wenn diese Aussage richtig wäre müßten in 20 EU Ländern, in denen es bereits Mindestlöhne gibt, Arbeitsplätze abgebaut worden sein und die Preise gestiegen sein. Dieses ist aber nicht so. Wie erklären Sie sich diesen Wiederspruch?

Wie kann die FDP Steuersenkungen versprechen wenn doch offensichtlich ist dass auf Grund der schlechten Haushaltslage wichtige Investitionen unterbleiben und der Bürger für die eigentlichen Aufgaben des Staates zusätzich zur Kasse gebeten werden (ich stelle hier u.a. auf die Erhebung von Studiengebühren ab).

Des weitern befürwortet die FDP sogenannte PPP-Projekte. Dabei wird immer wieder die Behauptung aufgestellt dass diese kostengünstiger für den Staat sind als wenn dieser das Projekt selbst durchführt. Als Betriebswirt kann ich nur sagen dass diese Aussage auf keinen Fall stimmt, ungeachtet der Tatsache das die dazugehörigen Verträge nicht durch die notwendigen Gremien geprüft werden (diese werden den Gremien grundsätzlich in wichtigen Teilen vorenthalten), da private Unternehmen z.B. höhere Darlehenszinsen zahlen müssen und natürlich auch noch einen "ordentlichen" Gewinn erzielen wollen. Dieser wird den privaten Gesellschaften teilweise auch noch garantiert und überschreitet in den bekannt gewordenen Projekten die 10% Marge. Wie begründen Sie diese Unterstützung, zumal die Abgeordneten dem Allgemeinwohl dienen sollten.

Will die FDP die Bundesrepublik nach dem Vorbild von Amerika und Großbritannien umbauen?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Jan Mücke
2Empfehlungen
17.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre vier Fragen, die ich gern beantworte.

1. Der Zusammenhang von Mindestlöhnen und verlorenen Arbeitsplätzen lässt sich in der Tat empirisch schwer beweisen, da die Wirkung der Festlegung eines Mindestlohns von allen anderen Einflüssen auf die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt zu isolieren wäre. Dies bedarf eines höchst komplexen dynamischen Modells, das es bisher schlicht nicht gibt. Die empirische Forschung kann daher höchstens Tendenzen aufzeichnen, diese deuten aber durchaus einen positiven Zusammenhang von Mindestlöhnen und Arbeitsplatzverlust an. Einen Beleg hierfür gibt eine Synopse der vorhandenen empirischen Untersuchungen. In der größten mir bekannten aktuellen Literaturstudie wurde gezeigt, dass von den 86 erfassten neueren Untersuchungen zwei Drittel "relativ konsistente - aber nicht immer statistisch signifikante - Anzeichen für negative Beschäftigungseffekte" lieferten. Die wenigsten lieferten dagegen positive Beschäftigungseffekte. Hierzu würde ich Sie gern an das Papier von D. Neumark und W. Wascher: Minimum Wages and Employment. (IZA Discussion Paper 2 570, Bonn 2007) verweisen.

Ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern hinkt ferner dahingehend, dass wir gerade in Deutschland eine mangelnde Lohnspreizung im unteren Lohnbereich haben. Ein Beleg dafür ist die unter den Industriestaaten sonst unerreichte Arbeitslosigkeit von Geringqualifizierten. Zum Vergleich: UK/ Schweden: 7%, Italien/ Dänemark: 8%, Frankreich: 12%, EU-Durchschnitt: 9%, USA: 11%, Deutschland: 21% (Stand 2006, Quelle: OECD).

Genau diesen Leuten nehmen wir mit Mindestlöhnen jede Chance, in Lohn und Brot zu kommen, da niemand bereit ist, diesen Lohn für ihre Arbeit zu bezahlen. Natürlich ist es nicht in Ordnung, wenn ein Friseur in Sachsen für 4 Euro die Stunde arbeitet. Die Lösung liegt aber nicht darin, einen höheren Lohn zu erzwingen, das würde nur noch mehr Arbeitslosigkeit erzeugen. Stattdessen müssen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die entlohnte Beschäftigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder attraktiv werden. Die einzige Möglichkeit, dies zu erreichen, ist neben der allgemeinen Liberalisierung des Arbeitsmarktes ein Konzept degressiv gestalteter staatlicher Lohnkostenzuschüsse im unteren Lohnbereich.

Die FDP hat nach dem Prinzip der negativen Einkommensteuer das sogenannte liberale Bürgergeldmodell entwickelt. Darin werden alle steuerfinanzierten sozialen Hilfen des Staates pauschaliert und in einen Universaltransfer, dem Bürgergeld, zusammengeführt. Das Bürgergeld wird dabei mit der Einkommensteuer zu einem Steuer-Transfer-System aus einem Guss verbunden. Steuern und soziale Hilfen werden im Finanzamt miteinander verrechnet. Geringverdiener bekommen so eine negative Einkommensteuer ausbezahlt, Gutverdiener bezahlen Einkommensteuer. Dadurch würde das Leistungsprinzip auch im Niedriglohnbereich wieder in Kraft gesetzt und das Sozialsystem wieder überschaubar und transparent. Löhne, die nicht Existenz sichernd sind, wären dadurch nicht mehr möglich. Arbeit würde finanziert, nicht die Arbeitslosigkeit.

2. Die derzeitige Haushaltslage, die sich durch die Finanz- und Wirtschaftskrise und die zum großen Teil unsinnigen Konjunkturpakete der Bundesregierung weiter verschärft hat, ist kein Grund, die Steuerreform abzusagen. Im Gegenteil - die Steuerreform erleichtert den Weg aus der Rezession, weil sie die Wirtschaft ankurbelt. 90 Prozent der Wertschöpfung unserer Volkswirtschaft werden im privaten Sektor erbracht. Entlastungen und Erleichterungen für Bürger und Unternehmen sorgen für mehr Konsum und Investitionen, so dass Wachstum und Beschäftigung steigen. Kein staatliches Ausgabenprogramm kann diesen Effekt ersetzen.

Trotz Krise werden die Steuereinnahmen bis 2013 Jahr für Jahr 40 Milliarden Euro über den Durchschnittseinnahmen der vergangenen vier Jahre liegen. Das zeigt: Der Staat hat kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Zunächst müssen die öffentlichen Ausgaben durchforstet werden. Dazu hat die FDP-Bundestagsfraktion in den letzten Jahren jeweils ein "Liberales Sparbuch" vorgelegt. Darin können Sie über 400 Posten im Umfang von gut 10 Milliarden Euro finden, die direkt in eine umfassende Steuerreform gesteckt werden könnten. Dazu kommen Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe, die mittelfristig durch Strukturreformen frei werden. Darunter fallen unter anderem die effektive Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, die Neustrukturierung der höchstgradig ineffizienten Bundesagentur für Arbeit, die stärkere Bündelung öffentlicher Einkäufe und der Wegfall des Umsatzsteuerprivilegs der Deutschen Post.

Durch eine grundlegende Steuerstrukturreform könnte auch das Volumen der Schwarzarbeit deutlich reduziert werden. Bei sinkender Arbeitslosigkeit infolge niedrigerer Steuern geht die Schwarzarbeit automatisch zurück. Im Jahre 2008 lag ihr Volumen bei rund 350 Milliarden Euro. Sinkt es um lediglich 20 Prozent, ergäben sich daraus etwa 20 Milliarden Euro Mehreinnahmen. Flankiert werden soll dies mit zusätzlichen Maßnahmen wie Änderungen beim Umsatzsteuerrecht (Ist-Versteuerung) oder der Absetzbarkeit der Betreuungskosten.

Das alles zeigt, dass die Situation der öffentlichen Haushalte durch eine gerechte Steuerreform auf Dauer besser statt schlechter wird.

Durch den in ihrer ersten Frage bereits angesprochenen Mindestlohn würde dagegen die Schwarzarbeit weiter erhöht und ein zusätzlicher Steuerausfall generiert: Wenn z.B. das Haareschneiden durch die teilweise Verdopplung der Löhne der Friseure plötzlich spürbar mehr kostet, überlegt man als Geringverdiener schon, ob man nicht einen Bekannten hat, der es auch machen könnte.

3. Die FDP sieht PPP-Projekte im Bereich der Verkehrsinfrastruktur nicht als Allheilmittel. Der größte Nutzen dieser Finanzierungsform geht davon aus, dass dringend benötigte Verkehrswege zu einem deutlich früheren Zeitpunkt realisiert werden können. Dies darf aber nicht um jeden Preis geschehen. Es muss sich durch die PPP-Finanzierung ein volkswirtschaftlicher Vorteil ergeben. In diese Betrachtung muss insbesondere die inhaltliche Ausgestaltung des Vertrages zwischen dem Bund und dem Privaten einbezogen werden. Aus Sicht der FDP ist es notwendig, dass die Verträge nicht einheitliche Formulierungen enthalten, sondern auf das konkrete Projekt zugeschnitten sind. Nützliche Unterschiede können bespielsweise im Bereich der Laufzeit oder des Mauthöhenrisikos liegen. Auf meine Initiative hat die FDP-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage zum "Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu ÖPP im Bundesfernstraßenbau" aus dem Januar 2009 in den Deutschen Bundestag eingebracht, in der die bisherige Vergabepraxis im Bereich von Öffentlich Privaten Partnerschaften kritisch hinterfragt wurde. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 16/12378) füge ich bei.

4. Es kann in einzelnen Teilbereichen richtig sein, von anderen Ländern zu lernen, insbesondere um die gleichen Fehler, die anderswo bereits gemacht wurden, nicht zu wiederholen. Die FDP will die Bundesrepublik jedoch keineswegs nach dem Vorbild der USA oder Großbritanniens umbauen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
14.09.2009
Von:
Dr.

Was halten Sie davon, dass zahlreiche Verwaltungsbehörden und sogar viele Gerichte sich über die für Strassenneubauten zwingend vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hinwegsetzen?

Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (E. vom 20.05.1998-11 C 3/97 = NVwZ 1999.67) ist bei Strassenneubauten oder wesentlichen Änderungen, die zu gesundheitsschädlichen Lärmwerten führen, eine Umplanung vorzunehmen.
Sind Sie dazu bereit, diese Forderung, gegen die ebenfalls häufig verstoßen wird,
zum Gegenstand einer zwingenden rechtlichen Regelung zu machen?
Antwort von Jan Mücke
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2009
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. September.

Ich teile Ihre Auffassung nicht, dass sich zahlreiche Verwaltungsbehörden und viele Gerichte über die Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hinwegsetzen. Richtig ist, dass diese Verordnung Vorgaben für Schallschutz beim Neubau und grundsätzlich auch bei wesentlichen Änderungen von Straßen macht. Woraus Sie aber den Schluss ziehen, dass diese Vorgaben häufig missachtet werden, ist für mich nicht ersichtlich. Über die Einhaltung der Grenzwerte wacht das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in ständiger Rechtsprechung. Sollte ein Planfeststellungsbeschluss im Einzelfall entsprechende Mängel aufweisen, wird der Behörde im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung - spätestens durch das BVerwG - aufgegeben, den Beschluss durch Anordnung geeigneter Schallschutzmaßnahmen zu ergänzen. Sogar eine gänzliche Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses ist nicht ausgeschlossen. Eine von Ihnen angedeutete Behördenwillkür wäre daher von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

Die Planfeststellungsbehörde hat bei ihrer Entscheidung sämtliche öffentliche und private Belange gegeneinander abzuwägen. In diesem Rahmen nimmt die voraussichtliche Belastung der Betroffenen mit Lärm, der von der geplanten Straße ausgeht, eine wichtige Rolle ein. Als Zumutbarkeitsschwelle hat die Behörde regelmäßig die vom Verordnungsgeber festgesetzten Grenzwerte in der 16. BImSchV heranzuziehen. Hierbei ist jedoch nach der Rechtsprechung des BVerwG ausschließlich der Lärmpegel zu berücksichtigen, der vom geplanten Verkehrsprojekt selbst ausgeht. Dies kann im Einzelfall aber zu nicht mehr akzeptablen Ergebnissen führen. Es ist möglich, dass sich durch das Hinzutreten der neuen Lärmquelle der bereits vorhandene Lärmpegel auf ein Niveau erhöht, das Gesundheitsbeeinträchtigungen bei den Bewohnern verursachen könnte. In diesem (Ausnahme-)Fall darf sich die Planfeststellungsbehörde nicht auf die Vorgaben der 16. BImSchV zurückziehen, sondern muss sicherstellen, dass für die Betroffenen ein hinreichendes Schutzniveau gewährleistet ist. Gesundheitsrisiken sind nach der Rechtsprechung des BVerwG unter Verweis auf die Lärmwirkungsforschung jedoch nicht bei Lärminnenpegeln von weniger als 40 dB(A)in Wohnräumen und 30 dB(A) in Schlafräumen zu besorgen (vgl. BVerwGE 111, 108; DVBl 1997, 1127).

Die vorgenannte Verpflichtung der Behörde ergibt sich aus der Schutzpflicht des Staates aus Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Verwaltung ist danach gehalten, Handlungen zu unterlassen, die die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen gefährden. Danach wäre auch der Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses unzulässig, der gesundheitsbeeinträchtigende Lärmpegel zur Folge hätte. Darauf hat das BVerwG bereits mehrfach hingewiesen (vgl. o.g. Urteile). Ich kann daher auch nicht Ihre Auffassung teilen, dass es bislang noch keine zwingende rechtliche Regelung gibt, die vor Gesundheitsschädigungen schützt. Die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht, das sowohl von den Behörden als auch von den Gerichten beachtet werden muss (vgl. Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz). Dies ist angesichts der gefestigten Rechtsprechung des BVerwG auch geschehen. Für eine zusätzliche gesetzliche Regelung sehe ich daher keinen Bedarf.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Energieversorgung
17.09.2009
Von:

Guten Abend Herr Mücke,

diese Studie, die offensichtlich bis nach der Wahl unter Verschluss gehalten werden sollte, ist im Internet verfügbar gemacht worden:
walpoden5.de

Sie besagt, dass die CDU sich für den NEUBAU von Atomkraftwerken aussprechen wird und nicht "nur" den Atomausstieg durch Laufzeitverlängerung umgehen will.

Unterstützen Sie den Bau neuer Atomkraftwerke? Wie ist Ihre Verhandlungsposition dazu im Falle einer Koalition mit der CDU?

Freundliche Grüße
Antwort von Jan Mücke
1Empfehlung
21.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

die von Ihnen zitierte Studie besagt keineswegs, dass sich die CDU für einen Neubau von Kernkraftwerken aussprechen wird. Im Gegenteil haben sowohl CDU als auch FDP immer wieder versichert, dass der Neubau von Atomkraftwerken in Deutschland nicht beabsichtigt ist.

Nach dem Konzept der FDP sollen die Laufzeiten von besonders sicheren und leistungsfähigen Kernenergieanlagen verlängert werden, bei gleichzeitigem früherem Abschalten unsicherer und störungsanfälliger Meiler, auch und gerade weil sich die anspruchsvollen CO2-Minderungsziele nur mit einer sicheren Kernenergie erreichen lassen. Vorher aber muss mit der deutschen Energiewirtschaft verbindlich vereinbart werden, Teile der aus einer Laufzeitverlängerung entstehenden Gewinne in eine umfassende Modernisierung der deutschen Kraftwerke sowie in eine deutliche Ausweitung der Energieforschung zu reinvestieren. Nach unseren Vorstellungen soll das Geld in ein Stiftung zur Erforschung moderner und regenerativer Energien gesteckt werden. So wollen wir für Deutschland den saubersten Kraftwerkspark der Welt aufbauen. Wir brauchen die Atomkraft jedoch als Brückentechnologie, bis wir unseren Strombedarf mit anderen Energiequellen decken können. Es geht uns nicht um den Neubau von Atomreaktoren. Doch wenn wir schnell aus der Atomenergie aussteigen würden, müssten wir Atomstrom aus anderen Ländern importieren. Das kann nicht sinnvoll sein.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Finanzpolitik
19.09.2009
Von:

Wie ist der Standpunkt Ihrer Partei bezüglich der Besteuerung der Nacht- und Feiertagszuschläge?
Antwort von Jan Mücke
1Empfehlung
24.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

wir wollen nach der Wahl eine umfassende Steuerreform durchsetzen, die letztlich Jedem mehr Netto vom Brutto lässt. Diese Steuerreform soll nicht nur zu niedrigeren Steuern führen, sondern auch das Steuersystem einfacher, gerechter und transparenter machen. Einige Ausnahmetatbestände sind dabei abzuschaffen.

Parallel zur Senkung der Einkommensteuer insgesamt wollen wir daher auch die Steuerbegünstigung von Nacht- und Feiertagszuschlägen abschaffen. Es ist kaum begründbar, warum der Staat die Arbeit nachts und an Feiertagen subventionieren sollte. Die Aufgabe der Tarifparteien ist es, für entsprechend höhere Löhne in diesen Bereichen zu sorgen. Um den Tarifparteien dafür Zeit zu geben, soll es einen zeitlichen Vorlauf geben, bevor diese Ausnahmetatbestände abgeschafft werden.

Ich will Sie dennoch noch einmal darauf hinweisen, dass die Abschaffung mit der FDP nur parallel mit einer deutlichen Entlastung bei der Einkommensteuer insgesamt zu machen ist. Steuererhöhungen wird die FDP nicht akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke
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Frage zum Thema Soziales und Familie
20.09.2009
Von:
W.

Hartz IV- Freibeträge:
Wie stehen Sie zu einer Erhöhung des Schonvermögens für das Alter bei
ALG II - Empfängern?
Antwort von Jan Mücke
1Empfehlung
24.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

das derzeit sehr niedrige Schonvermögen ist deswegen unvernünftig, weil es den Anreiz nimmt, selbst fürs eigene Alter vorzusorgen. Und es ist ungerecht, weil es die bestraft, die vorgesorgt haben. Es kann nicht sein, dass derjenige, der sein Geld verprasst hat, sofort die Unterstützung der Allgemeinheit bekommt und derjenige, der privat vorgesorgt hat, fast alles abgeben muss.

Daher will die FDP das Schonvermögen für private oder betriebliche Altersvorsorge einschließlich der Riester- und Rürup-Renten auf 750 Euro je Lebensjahr verdreifachen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke
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