Ingrid Arndt-Brauer (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ingrid Arndt-Brauer
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Diplom Kauffrau, Soziologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Steinfurt I - Borken I
Landeslistenplatz
14, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich rechne nicht damit, dass es bei uns zu verbraucherfeindlichen versteckten Verteuerungen durch "versteckte" kaum spürbare Verkleinerungen von Packungsinhalten bei z.B. Milch, Kaffee, Schokolade etc. kommen wird, zumal in Deutschland besonders im Lebensmittelmarkt ein sehr hoher Wettbewerbsdruck besteht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

mit einigem Interesse habe ich den Änderungsantrag der Fraktionen der großen Koalition zum sogenannten "Zugangserschwerungsgesetz" gelesen ( blog.odem.org )

Dabei ist mir vor allem folgender Passus zum Expertengremium, das die Inhalte der Sperrliste kontrollieren soll, aufgefallen:

"Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen."

Auf der einen Seite haben wir also eine täglich aktualisierte Sperrliste mit womöglich hunderten oder tausenden von Einträgen, dem gegenüber steht ein Gremium, das alle paar Monate zusammen tritt, um einige davon zu überprüfen. Im Klartext bedeutet dies, dass von der Aufnahme einer Seite auf die Sperrliste bis zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Aufnahme Monate oder gar Jahre vergehen können, sofern besagte Seite überhaupt jemals von der stichprobenartigen Überprüfung betroffen ist.

Halten Sie diese Ausgestaltung eines Kontrollmechanismus für die Inhalte der Sperrliste für hinreichend ?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Ingrid Arndt-Brauer
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03.07.2009
Ingrid Arndt-Brauer
Sehr geehrter Herr ,

gerade weil noch nicht absehbar ist, mit wie vielen Seiten zu rechnen ist, wurde dem Expertengremium bei der Frage, wie häufig und intensiv es kontrolliert, ein Ermessensspielraum eingeräumt. Es ist richtig, dass mindestens eine Überprüfung quartalsmäßig erfolgen soll. Jedoch soll dies nur eine äußerste Schranke kennzeichnen. In der Praxis wird auch der Bundesdatenschutzbeauftragte mit dafür Sorge tragen, dass das Expertengremium deutlich intensiver prüft.
Das Gremium ist befugt, die Sperrliste täglich einzusehen, zu überprüfen und zu korrigieren. Wenn es etwa entsprechende Hinweise aus der Community oder von betroffenen Seitenbetreibern erhält, kann es sofort reagieren. Dieses Gremium soll gerade sicherstellen, dass nicht der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden muss, falls eine Seite zu Unrecht gesperrt wurde. Aber selbstverständlich bleibt diese Möglichkeit als letztes Mittel offen, da ja auch eine Entscheidung des Expertengremiums nicht endgültig sein soll.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

als Bürger dieses Staaten kann ich mit der staatlich angestrebten und teilweise realisierten Datenüberwachung nicht einverstanden sein, da hier eine überragende Bedeutung vorliegt.
Mir erscheint, daß die Auswirkungen auf den Bürger seitens der Abgeordneten nicht richtig erkannt wird. In einem Gutachten des CCC für das Bundesverfassungsgericht wird festgestellt:

"Der CCC zieht das Fazit: "Die Gefahr von Datenmissbräuchen sowie die Möglichkeiten, Rückschlüsse auf intime Details, Aufenthaltsorte, Gewohnheiten und Vorlieben im Leben jedes einzelnen Bürgers zu ziehen, stehen in keinem Verhältnis zu dem möglicherweise im Einzelfall bestehenden Vorteil bei der Strafverfolgung." Die Vorratsdatenspeicherung potenziere vielmehr die Risiken und Überwachungsfolgen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft."

1. Sehen Sie die Gefahr genau so, wie der CCC?
2.. Wie wollen Sie die Gefahr des Datenmissbrauch verhindern und welche Maßnahmen wollen Sie persönlich einsetzen?
3.. Was ist von Ihnen in der neuen Legislaturperioden diesbezüglich zu erwarten?

mfg
Dißars
Antwort von Ingrid Arndt-Brauer
bisher keineEmpfehlungen
04.08.2009
Ingrid Arndt-Brauer
Sehr geehrter Herr Dißars,

die von Ihnen angesprochene Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten (Rufnummern, Zeit, ggf. Funkzelle) geht auf eine EU-Richtlinie zurück, zu deren Umsetzung wir verpflichtet waren. Während zuvor Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten zu geschäftlichen Zwecken (Abrechnung etc.) sechs Monate speichern durften, besteht nunmehr hierzu eine Pflicht. Auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung kann zu Zwecken der Strafverfolgung auf diese Daten Zugriff genommen werden.

Mit dem Chaos-Computer-Club bin ich der Meinung, dass es sich um sensible Daten handelt. Mein Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit unserer Strafverfolgungsorgane ist aber grundsätzlich vorhanden und ich bin auch der Meinung, dass vor allem die Verfolgung schwerer Verbrechen effektiv sein muss.

Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich die Rechtsgrundlagen der EU-Richtlinie bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht wird in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren darüber hinaus Inhalt und Grenzen der Vorratsdatenspeicherung prüfen. Sobald die Entscheidung vorliegt, werden wir hieraus die notwendigen Folgerungen ziehen. Darüber hinaus halte ich es für wichtig, dass wir die allgemeinen Datenschutzgrundsätze in Europa weiter verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer
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Frage zum Thema Internationales
23.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

wäre es nicht sinnvoll den Mohnanbau in Afghanistan zu legalisieren (Anbau zur medizinischen Nutzung durch Pharmaindustrie wie etwa in Australien) ?
Die dortigen Bauern hätten ein Auskommen, der Einfluss von Taliban und Co. hätte sich erledigt und unsere Soldaten könnten zurück.

Freundliche Grüße

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Frage zum Thema Gesundheit
29.07.2009
Von:

Bitte nennen Sie mir einen guten Grund,weshalb ich nach der Dienstwagengeschichte Ullalla wählen soll?Seit mehr als 50 Jahren bin ich S.P.D.wähler,aber Frau Schmidt haut mal eben meine Jahresrente auf den Kopf.
Antwort von Ingrid Arndt-Brauer
2Empfehlungen
31.07.2009
Ingrid Arndt-Brauer
Sehr geehrter Herr ,

bei der anstehenden Bundestagswahl wählen Sie nicht die Person der Bundesgesundheitsministerin, sondern eine Partei mit einem umfassenden Programm und wichtigen Inhalten.
Man kann von der aktuellen Debatte halten was man möchte, Fakt ist jedoch, dass der Einsatz des Dienstwagens rechtlich legal war und auch ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Aber selbstverständlich sollte man auch ebenso klar sagen, dass es ein mehr als unglückliches Verhalten seitens Ulla Schmidt war.
Ich persönlich habe so meine Schwierigkeiten mit der moralischen Überheblichkeit, die viele Menschen, insbesondere Journalisten und auch Politiker, derzeit zur Schau tragen.
Sicher, es war ein Fehler, aber daraus jetzt eine Art Hetzjagd auf eine verdiente Gesundheitsministerin zu machen halte ich wirklich für Wahlkampfgetöse der ganz besonders üblen Art.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer
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