Ingo Schmitt (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Ingo Schmitt
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
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(...) Ich kann Ihren Ärger gut verstehen, dennoch muss ich Ihnen mitteilen, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nur ihrer Pflicht nachgehen, in dem Sie dafür sorgen, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung von den Bürgerinnen und Bürgern eingehalten werden. Ebenso gehört es zu den unangenehmen Aufgaben bei Nichteinhaltung Verwarnungs- und Bußgelder zu verhängen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt!

Ich habe, wie viele, einige Fragen zum Lissabonner Vertrag:

1. Warum wurden die Bürger über den Inhalt des Vertrages so spät informiert und Volksabstimmungen in mehreren Ländern zur EU-Verfassung umgangen, indem man die selbe Verfassung als Vertrag einführt?

2. Darf die EU wichtige Gesetzgebungskompetenzen an sich ziehen und wird die EU damit faktisch zum Bundesstaat?

3. Stimmt es, dass in Fällen eines Aufstandes in einem Mitgliedsstaat die Todesstrafe erlaubt wird? Die DDR hätte als EU-Land damit legitimerweise auf die Leipziger Demonstranten schießen dürfen...

4. Was wird damit beabsichtigt, dass die europäischen Länder nicht ab-, sondern ausdrücklich aufrüsten sollen?

5. Stimmt es, dass der EU-Ministerrat in Zukunft über das kleine Gesetzgebungsverfahren das wesentlichste EU-Recht ändern darf? Wenn dies sogar Fragen des Strafrechts, des Wirtschafts- und Sozialrechts betrifft, wie ist dies mit Ihrem Demokratieverständnis und Art. 20 Abs 1 GG vereinbar? Als Bürger bin ich absolut verärgert und gegen diesen Vertrag!

6. Ein Konzern kauft europa- und weltweit den anderen auf. Viele unserer Waren werden in China für unter 1 Euro/Tag produziert, die sich die Menschen in China nicht leisten können und hier die Arbeitsplätze wegnehmen.

Den Druck und das Lohndumping, dem Sie uns zunehmend ausliefern, bekommen immer mehr Menschen persönlich zu spüren, obwohl Sie als Politiker diese Entscheidungen für uns treffen.

Wieweit regelt der Lissabonner Vertrag, an dem Deutschland maßgeblich mitwirken konnte, die Ordnungsprinzipien einer sozialen Marktwirtschaft (z.B. strenges, effektives Kartellrecht) und wie weit haben sich unsere Volksvertreter von den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft hin zum Glauben an eine immer weiter liberalisierte Wirtschaft verabschiedet?

7. Warum dürfen die Staaten nicht einfach souverän bleiben und als solche zusammen arbeiten? Warum zwingt man den Menschen immer mehr Globalisierung auf?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ingo Schmitt
bisher keineEmpfehlungen
10.08.2009
Ingo Schmitt
Sehr geehrter Herr Hoffman,

vielen Dank für Ihre Fragen, ich möchte sie gern im Folgenden beantworten:

Zu 1.: Die Europäische Union initiierte im Vorfeld der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon mehrere Kampagnen zur Aufklärung der Bürger. Daher halte ich die Frage nach einer zu späten Informierung der Bürger für missverständlich, denn es wurden mehrere Versuche gestartet und jeder Bürger hatte und hat die Möglichkeit sich über diesen Vertrag zu informieren. Häufig wird allerdings zu Recht kritisiert, dass zu viele Bürger nicht gut informiert sind. Dieses ist tatsächlich ein Problem, welches nur durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit angegangen werden kann und muss.
Sollten Sie sich nach wie vor nicht gut informiert fühlen, finden Sie unter folgendem Link alle Verträge der Europäischen Union in ihrer aktuellen Fassung:
eur-lex.europa.eu

Des Weiteren waren die Grundlage für den Vertrag von Lissabon nicht die gescheiterten Referenden bzgl. des Verfassungsvertrages, sondern die Notwendigkeit einer Reform der EU und des EU-Vertragswerkes. Denselben Ansatz verfolgte zwar der Verfassungsvertrag, er ist jedoch nicht mit dem Lissabonner Vertrag gleichzusetzen. So sind wegen der gleichen Zielsetzung große Teile in den Lissabonner Vertrag übernommen, einige Dinge inhaltlicher Natur allerdings geändert oder gestrichen worden. Hierzu zählen zum Beispiel der Verzicht auf staatstragende Symbole wie die Flagge oder die Hymne.
Richtig ist dennoch, dass die meisten EU-Staaten keine Volksabstimmungen zur Ratifikation des Vertrags von Lissabon haben durchführen lassen, ein Gegenbeispiel hierfür ist allerdings Irland. Hier ist der Vertrag mit knapper Mehrheit abgelehnt worden, ein zweites Referendum wird jedoch vorbereitet. Zur Begründung dieses Vorgehens finden Sie weiter unten bereits eine Bürgerfrage sowie eine Antwort meinerseits.

Zu 2.: Grundsätzlich können gesetzgeberische Kompetenzen auf die EU übertragen werden. Welche Gesetzgebungskompetenzen wichtig sind und welche nicht, ist objektiv schwierig unterscheidbar, einen Anhaltspunkt liefert allerdings das Grundgesetz. Insofern hat bei Unklarheiten stets das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden, ob Kompetenzen der Bundesrepublik Deutschland auf die Europäische Union übertragen werden dürfen oder dieses dem Grundgesetz widerspricht.
Am 30. Juni dieses Jahres hat das BVerfG zuletzt den Vertrag von Lissabon betreffende Verfassungsklagen in ihren zentralen Punkten abgelehnt.
Letztlich werden derartige Entscheidungen jedoch stets im Einverständnis aller Mitgliedsstaaten gefällt. Hierbei sind die Regierungen der Länder durch ihre jeweiligen Minister im Ministerrat vertreten, sodass viel weniger von einem "An-sich-ziehen" als viel mehr von einem freiwilligen Übertragen der Kompetenzen die Rede sein sollte.

Trotz aller Diskussionen entspricht die EU weder der klassischen Definition eines Staatenbundes noch der eines Bundesstaates. Auch hierzu urteilte das BVerfG in seinem o.g. Urteil, dass der supranationale Charakter der EU keine staatliche Identität habe. In seinem den Maastricht-Vertrag betreffenden Urteil von 1993 führte das Bundesverfassungsgericht den Begriff Staatenverbund ein, um dieses sprachliche Problem zu lösen.
Mit Hinsicht auf die nur global zu lösenden Probleme und die Notwendigkeit einer engen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Zusammenarbeit in Europa ist jedoch auch in Zukunft ein weiteres Zusammenwachsen Europas wünschenswert. Ob allerdings aus der EU jemals ein Bundesstaat werden wird und wann dieses möglicherweise geschieht, wird wohl eine Entscheidung der nachfolgenden Generationen sein.

Zu 3.: Spätestens mit dem Protokoll Nr. 6 zur EMRK von 1983 wurde die Todesstrafe in den Vertragsstaaten der EMRK abgeschafft. Sie blieb nach Artikel 2 Satz 1 dieses Protokolls lediglich unter gewissen Umständen zulässig, und zwar für "Taten, welche in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden". Diese Formulierung hatte jedoch nie eine praktische Relevanz, sondern war ein völkerrechtlicher Vorbehalt, der einigen Staaten für den Kriegsfall eingeräumt wurde, ohne den sie nicht zugestimmt hätten. Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK von 2002 hat diese Einschränkung nun endgültig beseitigt und die Todesstrafe vollständig abgeschafft.

Außerdem wird mit dem Vertrag von Lissabon gleichzeitig die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich. In Art. 2 der Grundrechtecharta ist das Recht auf Leben verankert, wonach gem. Art. 2 Abs. 2 "Niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf". Dies ist eine klare und eindeutige Aussage gegen die Todesstrafe. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben diesen Bestimmungen uneingeschränkt zugestimmt und wenden sie in der Praxis bereits heute an.

Des Weiteren ist die Abschaffung der Todesstrafe Bedingung für die Aufnahme eines Landes in die EU, sollte die Todesstrafe in dem jeweiligen Land vorher angewandt worden sein.

Daraus ergibt sich auch die Antwort auf Ihre Frage bzgl. der Leipziger Demonstranten: Unter den von Ihnen genannten Bedingungen, d.h. einer DDR als ein EU-Mitgliedsstaat, der den Vertrag von Lissabon ratifiziert hat, wären Schüsse auf die Leipziger Demonstranten selbstverständlich vollkommen rechtswidrig gewesen.

Zu 4.: Eine ausdrückliche Anweisung aufzurüsten existiert im Zusammenhang mit dem Lissabonner Vertrag nicht. Hierbei interpretieren Sie wahrscheinlich den ersten Satz des Artikels 42 (3) II falsch ("Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.").
Auch ohne jeglichen Kontextbezug ist die Verbesserung der militärischen Fähigkeiten nicht mit einer Aufrüstung gleichzusetzen. So bedeutet Aufrüstung die Erhöhung der militärischen Kapazitäten, die Verbesserung der militärischen Kapazitäten kann hingegen ebenso die Steigerung der Effektivität und Effizienz des Militärs bezeichnen. Angesichts der technischen Entwicklung kann an letzterem also kein Anstoß gefunden werden, sofern das Militär nicht für Angriffskriege eingesetzt wird. Im Gegenteil: Um sich im Ernstfall verteidigen zu können ist ein modernes Militär von großer Bedeutung - und die eigene Verteidigung ist wohl zweifellos ein legitimes Ziel.

Zu 5.: Der Ministerrat allein besitzt keine Befugnis wesentliches EU-Recht zu ändern. Grundsätzlich liegt das Initiativrecht bei der Kommission. Das im Lissabonner Vertrag erstmals erwähnte ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist bisher bekannt als das Mitentscheidungsverfahren, welches nun ausgeweitet wurde. Dieses bezeichnet allerdings die gleichberechtigte Aufteilung der Legislativgewalt auf das Europäische Parlament und den Rat. Im Rahmen der Lissabonner Verträge wird dieses noch ausgeweitet - eine alleinige Berechtigung, wesentliches EU-Recht durch den Ministerrat zu ändern, beinhaltet dieses nicht nur nicht, schließt es sogar ausdrücklich aus.


Zu 6.: Im Lissabonner Vertrag bekennt sich die Europäische Union erstmals zu einer sozialen Marktwirtschaft (Art. 3 Abs. 3 Vertrag über die Europäische Union), wie sie sich in der Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Einführung durch Ludwig Erhard bewährt und soziale Sicherheit und Wohlstand in einem Ausmaß ermöglicht hat, wie sich dies die Gründerväter der Bundesrepublik kaum vorstellen konnten. Alle Statistiken belegen, dass die Mitgliedschaft in der Europäischen Union ausnahmslos, in besonderer Weise aber in den Beitrittsländern aus Mittel- und Osteuropa mit enormen Wohlstandsgewinnen verbunden ist. So ist das Pro-Kopf-Einkommen der EU-Länder im Zeitraum 1995 bis 2006 jährlich um 2 bis 5 Prozent gestiegen.

Eine Liberalisierung muss kein Widerspruch zur sozialen Marktwirtschaft sein, häufig ist sie es in der Tat nicht. Jüngste Ergebnisse zeigen uns, dass der Staat kein besserer Unternehmer ist, als es die privaten sind. Es gilt stets das Prinzip so viel Staat wie nötig, so wenig wie möglich.
Der Staat sollte als Regulativ verstanden werden, er sollte nur dann in die Wirtschaft eingreifen, wenn es wirklich notwendig ist. Dieses hat er erst kürzlich bei der Rettung sogenannter systemrelevanter Unternehmen getan. Das zeigt auch, dass die aktuelle Politik weit davon entfernt ist, sich aus ihrer sozialen Verantwortung zu stehlen und stets nach einem ausgewogenen Maß an staatlicher Kontrolle und freier Wirtschaft sucht.

Zu 7.: Die ursprüngliche Begründung für die Aufgabe der vollständigen Souveränität der Staaten Europas war der Frieden. So schaffte man mit der Montanunion eine zwingende Abhängigkeit v.a. Frankreichs und Deutschlands in kriegswichtigen industriellen Bereichen, sodass ein weiterer Krieg der traditionellen Feinde verhindert werden sollte.
Allein dieses sollten wir als Begründung akzeptieren und den Frieden nicht als Selbstverständlichkeit ansehen. Im Gegenteil: Das letzte halbe Jahrhundert Frieden in Europa kann keine Begründung sein, dass die supranationale Zusammenarbeit gelockert werden sollte, sondern der Frieden sollte für uns alle deutlich zeigen, dass eine intergouvernementale Zusammenarbeit notwendig ist und im wachsenden Umfeld globaler Probleme an Notwendigkeit nicht verliert.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Schmitt
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Frage zum Thema Umwelt
03.07.2009
Von:
Dr.

Sie sind Kandidat/in für die Bundestagswahl in meinem Wahlbezirk. Um mir bei einer Wahlentscheidung zu helfen, bitte ich Sie folgende Fragen zu beantworten

1. Abschaffung aller Atomwaffen
· Wie stehen Sie zur Frage der US-Atomwaffen in Deutschland und zur nuklearen Teilhabe der NATO? Welchen Sinn haben diese Waffen aus Ihrer Sicht nach dem Ende des Kalten Kriegs?
· Wird Ihre Partei im Falle von Koalitionsverhandlungen den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland im Koalitionsvertrag festschreiben?

2. Ausstieg aus der Atomenergie/Erneuerbare Energien
· Wird Ihre Partei den Atomausstieg nach dem derzeit geltenden Atomgesetz fortsetzen?
· Werden Sie sich dafür einsetzen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) so fortzuschreiben, dass insbesondere der dezentrale Ausbau der Photovoltaik und der Windenergie "in Bürgerhand" beschleunigt wird?

3. Afghanistan-Krieg
· Würden Sie Ende des Jahres für oder gegen die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan stimmen?
· Angesichts der Lage in Afghanistan, wie stehen Sie zur zivil-militärischen Zusammenarbeit (CIMIC) ?

4. Flüchtlingspolitik
Wie stehen Sie zu einem Bleiberecht für besonders schutzbedürftige, traumatisierte Flüchtlinge?
Antwort von Ingo Schmitt
1Empfehlung
22.07.2009
Ingo Schmitt
Sehr geehrter Herr Dr. ,

herzlichen Dank für Ihre Fragen vom 3. Juli 2009, die ich hiermit gern beantworte:

Mit Ihrer ersten Frage möchten Sie mehr zu dem Thema "Abschaffung aller Atomwaffen" wissen. Hierzu folgendes: Die CDU/CSU-Fraktion verfolgt weiterhin konsequent das Ziel, Frieden zu schaffen mit immer weniger Waffen. Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu erschweren und eine Weitergabe an Terroristen zu verhindern, ist und bleibt Aufgabe deutscher Sicherheitspolitik. Jede faire und der internationalen Sicherheit dienende Initiative, Nuklearwaffen zu reduzieren und die konventionellen Streitkräfte zu begrenzen, werden wir unterstützen. Eine Vereinbarung über eine drastische Reduzierung der Nuklearpotentiale eröffnet die Aussicht, das Nichtverbreitungsregime zu stärken und das Streben weiterer Staaten in den Kreis der Nuklearmächte zu stoppen. Die Überprüfungs- und Verifikationsinstrumente der Internationalen Atomenergieorganisation gilt es zu stärken. Die NATO hat ihr Nuklearpotential gegenüber dem Jahr 1989 bereits um rund 95 Prozent reduziert und die Bereitschaftsstrukturen der Nuklearwaffen gesenkt. Zugleich stellen wir aber fest, dass sich die Zahl der nuklearen Akteure ebenso wie die Risiken der Proliferation weltweit erhöht hat. Diese ist eines der großen Sicherheitsrisiken, denen wir entschieden entgegentreten müssen. Neben Konventionen, Ausfuhrkontrollen und Sanktionen sind wir in der Nichtverbreitungspolitik zum Schutz vor Angriffen mit Massenvernichtungswaffen weiterhin auf die nukleare Abschreckungsfähigkeit der NATO und unserer Bündnispartner angewiesen. Die nukleare Teilhabe in der NATO wurde deshalb auch im Weißbuch zur Sicherheitspolitik der Bundesregierung verankert. Sie sichert Deutschland Einfluss im Bündnis auch in diesem höchstsensiblen Bereich. Die Teilhabe ist darüber hinaus ein Zeichen transatlantischer Solidarität und Zusammenarbeit, das nicht leichtfertig aufgegeben werden sollte.

Zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage folgendes: Ich bin der Meinung, dass deutsche Energiepolitik ihren Beitrag zu einer sicheren, wirtschaftlichen und klimafreundlichen Energieversorgung leisten muss. Jedoch kann in absehbarer Zeit nicht auf den Beitrag der Kernenergie zur Stromerzeugung in Deutschland verzichtet werden. Sie ermöglicht es, den Zeitraum zu überbrücken, bis neue klimafreundliche und wirtschaftliche Energieträger in ausreichendem Umfang verfügbar sind. Im Rahmen unserer Klimaschutzstrategie strebt die CDU eine Laufzeitverlängerung an. Es ist dabei vorrangig, das größtmögliche Sicherheitsniveau jeder Anlage zu gewährleisten. Einen Neubau von Kernkraftwerken lehnen wir aber ab. Der größte Teil des zusätzlich generierten Gewinns aus der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke soll nach einer verbindlichen Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen zur Forschung im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien sowie zur Senkung der Strompreise genutzt werden. Deshalb trete ich für eine breit angelegte, technologieoffene Energieforschung ein. Damit sollen die Weichen gestellt werden, dass Deutschland Weltmarkführer bei klimaschonenden Energieträgern und Klimaschutztechnologien in allen Bereichen wird. Hierzu gehören saubere Gas- und Kohlekraftwerke, aber auch die Forschung im Bereich der Erneuerbaren, der Kerntechnik und der Geothermie.

Weiterhin haben Sie Fragen zu Afghanistan, dazu folgendes: Jede Entscheidung über Einsätze der Bundeswehr ist auch im Lichte aktueller Entwicklungen zu treffen. Allerdings ist nach derzeitigem Ermessen davon auszugehen, dass die CDU der Verlängerung des Einsatzes in Afghanistan zustimmen wird. Die CDU unterstützt diesen, denn nur so wird verhindert, dass Afghanistan erneut zum Rückzugs-, Ausbildungs-, Planungs- und Operationsraum für international agierende Terroristen wird. Damit dienen die Einsätze auch der Sicherheit Deutschlands. Zudem gibt es entwicklungspolitische und humanitäre Gründe für eine Fortführung der Einsätze. Die Gefahr, dass nach einem Abzug der ausländischen Streitkräfte das menschenverachtende Regime der Taliban, die z.B. die Rechte der Frauen mit Füßen getreten haben, wieder an die Macht kommt, ist akut. Die Zentralregierung ist nicht stark genug, um das Land selbständig kontrollieren zu können. Durch einen Abzug wären alle humanitären und ökonomischen Fortschritte der letzten Jahre, die nicht zuletzt durch das Engagement der internationalen Gebergemeinschaft sowie durch die Sicherheitspräsenz der ausländischen Streitkräfte erzielt wurden, in Frage gestellt. Nicht zuletzt muss der Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte weiter unterstützt werden, damit das Land möglichst schnell in der Lage ist, selber für Sicherheit zu sorgen. Dann ist ein Abzug der ausländischen Sicherheitskräfte und damit auch der Bundeswehr möglich und geboten.

Die CDU unterstützt das Konzept der Zivil-Militärischen Kooperation. Vernetzte Sicherheit und zivil-militärische Kooperation bedeuten nicht nur, dass die verschieden Bundesministerien auf nationaler Ebene kooperieren. Vielmehr ist auch auf internationaler Ebene ein gemeinsames Planen und zielgerichtetes Handeln aller entscheidenden Akteure - nationaler, inter- und supranationaler als auch nicht -staatlicher - erforderlich. Jeder Akteur kann so seine spezifischen Stärken einbringen und zum Gesamterfolg internationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie zum Wiederaufbau zerrütteter Gesellschaften beitragen.

Letztlich sprechen Sie das Thema Flüchtlingspolitik an: Eine Reihe von Verbesserungen im Flüchtlingsschutz sind bereits erreicht worden. Im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes sind die Bleiberechtsregeln verbessert worden (2005). Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit der Umsetzung von aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der EU eine großzügige Bleiberechtsregelung zu Gunsten von langjährig Geduldeten beschlossen worden (2007). Als europäischer Gesamtansatz zur Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung wurde 2008 der "Europäische Pakt zu Migration und Asyl" beschlossen. Diesen Pakt will die CDU künftig mit Leben füllen, sieht darüber hinaus jedoch keinen Bedarf für weitere Detailregelungen. Darüber hinaus ist es notwendig, die Migrations- und Fluchtursache durch Partnerschaften mit den Herkunfts- und Transitländern vor Ort zu bekämpfen.

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehenden Erläuterungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB
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Frage zum Thema Soziales
07.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt,

um Schwimmbäder, Museen u. dgl. als Student in der Stadt zu nutzen, gibt es für einen ermäßigten Preis die Altersgrenze bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Danach ist der volle Preis zu bezahlen. Meine Frage an Sie ist, warum es diese Altersbeschränkung gibt, denn auch aus meiner eigenen Erfahrung habe ich nicht als Student nach meinem vollendeten 27. Lebensjahr mehr Geld als vorher zur Verfügung. Gerade in der heutigen Zeit machen, so wie ich auch, Studenten vor dem Studium eine Ausbildung und haben zusätzlich vorher evtl. noch Bundeswehr oder Zivildienst abgeleistet und starten erst dann mit dem Studium.
Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ingo Schmitt
1Empfehlung
27.08.2009
Ingo Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, welche ich im Folgenden gern beantworte:

Eine Altersgrenze für Studenten-Ermäßigungen wird in der Tarif-Satzung der jeweiligen Betreiber der entsprechenden Einrichtung festgesetzt. So ist die Altersgrenze von 27 Jahren auch in der Tarifsatzung der Berliner Bäder Betriebe (BBB) festgesetzt. Exemplarisch habe ich daher bei den BBB nach dem Grund der von Ihnen zu Recht kritisierten Altersgrenze angefragt. Diese haben geantwortet, dass erst 2002 die Altersbeschränkung für den ermäßigten Tarif für Studenten eingeführt wurde. Vorher existierte diese nicht. Bei der Festsetzung dieser Grenze orientierten sich die BBB an der damaligen Grenze für die Zahlung des Kindergeldes für in Ausbildung befindliche Kinder über 18 Jahren. Zwar wurde auch diese Grenze von 27 auf inzwischen 25 gesenkt, dem sind die BBB jedoch nicht gefolgt. Grund für die finanzielle Notlage der BBB und auch der anderen von Ihnen genannten Institutionen sind erhebliche Zuschusssenkungen des rot-roten Senats in den letzten Jahren. So ist es vielen Institutionen nicht mehr möglich, den Eintritt für Studenten unabhängig vom Alter zu ermäßigen.

Grundsätzlich wird über die Höhe der Zuschüsse für öffentliche Einrichtungen individuell von jedem Bundesland entschieden, des Weiteren könnte das Land Berlin auch Einfluss auf die Tarifsatzungen seiner Tochterfirmen nehmen.

In jedem Falle halte ich für die Zukunft die Überlegung für sinnvoll, die Altersgrenze für Ermäßigungen für Studenten aufgrund der von Ihnen genannten Gründe gänzlich zu streichen und stattdessen eine Grenze bemessen an der Regelstudienzeit einzuführen. Diese Grenze wäre unabhängig vom Alter und bestraft niemanden, der vor dem Studium eine Ausbildung absolviert.

Ich nehme Ihre Anfrage zum Anlass, mich zukünftig für eine solche Grenze einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt
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Frage zum Thema Finanzen
16.07.2009
Von:

S.g. Herr Schmitt,

was gedenken Ihre Partei und Sie speziell zu tun um die Kontrolle der Banken und deren Geschäftsgebaren (s. Finanzkrise) in Zukunft zu verbessern.

M.f.G.
Antwort von Ingo Schmitt
bisher keineEmpfehlungen
20.07.2009
Ingo Schmitt
Sehr geehrter Herr ,


für Ihre Frage vom 16. Juli 2009 bedanke ich mich und nehme hierzu wie folgt Stellung:

Sie haben Recht, dass die Kontrolle der Banken in Zukunft verbessert werden muss, denn Banken sind die Adern unserer Volkswirtschaft. Die Insolvenz der amerikanischen Bank Lehman Brothers hat einen kleinen Eindruck von den Folgen einer Bankpleite vermittelt. Danach nahm die internationale Finanzkrise eine dramatische Entwicklung. Ich und fast alle Fachleute sind sich inzwischen darüber im Klaren, dass es ein großer Fehler der amerikanischen Administration war, Lehmann Brothers nicht aufzufangen. Um die Ersparnisse und Altersvorsorge der Bevölkerung zu sichern und die weitere Kreditgewährung an die Wirtschaft zu ermöglichen, hat die Bundesregierung bereits am 13. Oktober 2008 ein umfangreiches Maßnahmepaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes verabschiedet.

Um Banken künftig krisenfest zu machen und Steuerzahler zu schützen, habe ich am 2. Juli 2009 im Deutschen Bundestag dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht zugestimmt. Mit dem Gesetz wird angestrebt, die Finanzmarktaufsicht zu stärken. Der sog. de Larosière-Bericht vom 25. Februar 2009 gibt Anstöße für Regulierungsvorhaben auf europäischer Ebene. Das Gesetz beschränkt sich auf gezielte Vorschläge zur Änderungen des Kreditwesen- und des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Es ist insbesondere beabsichtigt, die Eingriffsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um Befugnisse zu erweitern, die eine Erhöhung der Eigenmittelanforderungen der Kreditinstitute in Abhängigkeit von Geschäftsrisiken wie auch eine bessere Liquiditätsausstattung vorsehen. Die BaFin soll zudem künftig die Eigenkapitalkennziffer heraufsetzen können, wenn ein Institut keine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation aufweise und eine Besserung mit anderen Maßnahmen nicht erreichbar erscheine. Ferner sollen Kreditinstitute, die Stützungsmaßnahmen aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung erhalten, daran gehindert werden können, Gewinnausschüttung oder Ausschüttungen auf Eigenmittelbestandteile vorzunehmen. Des Weiteren wird der BaFin das Recht eingeräumt, in Krisenfällen ein Zahlungsverbot zu Lasten konzerninterner Gläubiger auszusprechen. Bei der Versicherungsaufsicht soll eine verschärfte Aufsicht über Versicherungsholding-Gesellschaften eingeführt, die Stellung des Verantwortlichen Aktuars gestärkt und mit der Verpflichtung zur Anzeige von Versicherungs-Verbriefungen zusätzliche Transparenz geschaffen werden. Die bezüglich Versicherungs-Zweckgesellschaften von Rückversicherern in Drittstaaten bestehende Aufsichtslücke wird geschlossen.

Weiterhin habe ich am 3. Juli 2009 dem Gesetz zur Entsorgung risikoreicher Wertpapiere in sogenannte "Beiboote" zugestimmt. Es soll den deutschen Banken und Landesbanken die Bereinigung ihrer Bilanzen ermöglichen. Dort liegen besonders risikobehaftete Wertpapiere, deren weiterer Wertverlust zu einem Kapitalverzehr der Banken führen kann (Ratingmigration), der nicht nur deren Existenz selbst gefährdet, sondern unseren erreichten Wohlstandsgrad und die volkswirtschaftliche Entwicklung insgesamt. Deshalb soll es den deutschen Banken künftig möglich sein, die toxischen Papiere sowie weitere Risikopositionen und nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche in gesonderte Zweckgesellschaften oder in Abwicklungsanstalten auszugliedern. Wir wollen somit erreichen, dass die Banken zugunsten der betroffenen Menschen und Unternehmen trotz der tiefen globalen Wirtschaftskrise Kredite ausreichen und damit entscheidend zum einem notwendigen künftigen Wirtschaftsaufschwung beitragen können.

Ich weiß, dass Bankenrettung kein Spielplatz für Ideologen ist, sondern verantwortliche Politik. Mit oben genannten Maßnahmen und mit insgesamt bis zu 480 Mrd. € an Bürgschafts- und Garantievolumen für die Finanzmarktstabilisierung zur Verfügung gestellten Mittel, denke ich, dass es bei einer marktwirtschaftlichen Ordnung in unserem Land bleibt. Ich hoffe, Ihnen mit vorstehenden Erläuterungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Ingo Schmitt, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
27.07.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Schmidt,
herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Ihre Antworten veranlassen mich nachzufragen.
Sie unterstützen die Position der CDU/FDP einer Laufzeitverlängerung der AKWs.
Frage 1) Wo soll der Atommüll hin?
Frage: 2) Besteht in CDU/FDP eine gemeinsame Position Gorleben offiziell als Endlager festzumachen?
Frage: 3) Angesichts der Erfahrungen mit Asse 2, stimmen Sie der Endlagerung in Gorleben persönlich zu?
Antwort von Ingo Schmitt
bisher keineEmpfehlungen
05.08.2009
Ingo Schmitt
Sehr geehrter Herr Dr. ,

für Ihre Nachfragen vom 27. Juli 2009 bedanke ich mich und nehme hierzu wie folgt Stellung:

Seit Jahren wird in Deutschland um ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle gestritten. Vieles spricht für die Eignung des Salzstocks Gorleben, der bereits intensiv erkundet wurde.

Eng verknüpft mit der öffentlichen Auseinandersetzung um die Nutzung der Kernenergie ist die Diskussion um das Thema Endlagerung. Verantwortlich für diese Aufgabe ist der Bund. Für 90 Prozent der in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfallmenge ist diese Frage bereits gelöst. Sie werden künftig in Schacht Konrad eingelagert. Das ehemalige Eisenerzbergwerk wurde Anfang 2007 nach einem geordneten Planfeststellungsverfahren als Endlager genehmigt.

Politisch strittig bleibt, wie mit den restlichen zehn Prozent verfahren werden soll, bei denen es sich um hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle (HAW) aus kerntechnischen Anlagen handelt. Sie enthalten ca. 99 Prozent der gesamten Radioaktivität. Bereits Mitte der 70er Jahre wurde der Salzstock im niedersächsischen Gorleben als möglicher Endlagerstandort für HAW identifiziert. Seit die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 im Zuge des Beschlusses zum Kernenergieausstieg ein Moratorium verhängte, ruhen jedoch die zum damaligen Zeitpunkt bereits weit vorangeschrittenen Erkundungen des Salzstocks. Die bis dahin gewonnenen Zwischenergebnisse sprechen allerdings für dessen Eignung: Nachdem die Eignung von Salzformationen als Endlager bereits Mitte der 60er Jahre wissenschaftlich belegt worden war, führte der Bund 1975 erste Erkundungsarbeiten durch. Ab 1976 untersuchte das Land Niedersachsen entsprechende Standorte in vier Phasen: In einem ersten Schritt wurden zunächst 140 Salzstöcke auf ihr Fassungsvolumen hin begutachtet. Insgesamt 23 dieser Standorte erwiesen sich als groß genug für ein Endlager; sie wurden in Phase 2 intensiven Untersuchungen unterzogen. In die Bewertung flossen unter anderem Kriterien wie Tiefenlage, Bevölkerungsdichte und konkurrierende Nutzungsansprüche ein. 13 Salzstöcke kamen nach dieser Beurteilung in die engere Wahl. Sie wurden in Phase 3 auf Basis eines umfassenden Kriterienkatalogs untersucht. Mithilfe eines Punktesystems wurden dabei beispielsweise Aspekte wie Erdbebengefährdung oder Flugverkehrsdichte bewertet. Auf dieser Grundlage kamen die vier Standorte Wahn, Lichtenhorst, Höfer und Gorleben in die engere Wahl. Sie wurden in Phase 4 weiteren ausführlichen Prüfungen unterzogen. Unter anderem wegen seiner Ausdehnung und seiner Tiefenlage von 300 bis 3.500 Metern fiel die Wahl im Februar 1977 schließlich auf den Salzstock Gorleben. Flankiert wurde diese Entscheidung durch öffentliche Anhörungen.

Die CDU und ich persönlich sind daher für eine ergebnisoffene Fortführung der bisher erfolgreichen Erkundungen des Standortes Gorleben. Dazu muss das von Rot-Grün im Jahr 2000 beschlossene Moratorium aufgehoben werden, um so schnell wie möglich die Zwischenlager an den Kraftwerken aufzulösen. Angesichts dieses sachlich fundierten Erkundungsprozesses sind Forderungen nach einem völlig neuen Standortsuchverfahren wenig verständlich. Nicht zuletzt aus gesellschaftlicher Verantwortung sollte der Erkundungsstopp für Gorleben möglichst rasch aufgehoben werden. Würde man mit der Standortsuche bei null beginnen, könnte ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bestenfalls 2050 in Betrieb gehen. Damit würde man kommenden Generationen nicht nur die Hinterlassenschaften der heutigen Stromverbraucher aufbürden, sondern auch Mehrkosten in Milliardenhöhe.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB
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