Ingo Schmitt (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Ingo Schmitt
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
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(...) Seit Anfang der 90er Jahre bemüht sich die Bundesrepublik um einen permanenten Sitz im Sicherheitsrat. Die Kanzlerin hat bei ihrem ersten Auftritt vor der UNO-Generalversammlung erklärt, dass Deutschland bereit sei, "auch mit der Übernahme eines ständigen Sicherheitsratssitzes mehr Verantwortung zu übernehmen". (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt,

Im Jahr 2003 ist von der Bundesregierung die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet worden – welche ebenso wie die seit nunmehr neun Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates nicht durch das Parlament ratifiziert worden ist. Deutschland erfüllt diese internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Von 140 Signatarstaaten haben 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland. Ein wesentlicher Grund für die Nicht-Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung. Der § 108 e StGB (Strafgesetzbuch) zur Abgeordnetenbestechung muss verschärft werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden. Nicht zuletzt im Schlussdokument des G8 Gipfels von 2007, das unter deutscher Federführung entstand, heißt es: "Wir sind uns unserer Führungsrolle bewusst, wenn es darum geht, bei der Bekämpfung von Korruption beispielgebend zu sein und ergreifen abgestimmte Maßnahmen, um unseren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gerecht zu werden." Im Weiteren wird die vollständige Umsetzung internationaler Übereinkünfte zur Bekämpfung der Korruption zugesichert.

Mich würde interessieren, wie Ihre persönliche Position zur Umsetzung der notwendigen gesetzlichen Regelungen des § 108e StGB ist, und was Sie in Ihrer Fraktion und im Parlament dafür tun um die Diskussion und die Implementierung der Selbstverpflichtungen Deutschlands voranzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ingo Schmitt
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01.07.2008
Ingo Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail vom 06.06.2008 zur Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption danke ich Ihnen. Gern möchte ich Ihrem Anliegen mit einer Stellungnahme nachkommen.

Die Bekämpfung von Korruption stellt ein außerordentlich wichtiges Anliegen der Unionsfraktion dar.

Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung vom 30. Mai 2007 den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes verabschiedet, mit dem die Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 umgesetzt werden. Der tatsächliche Umsetzungsbedarf ist dabei relativ gering, denn unser deutsches Strafrecht entspricht schon in vielen Bereichen dem internationalen Standard. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Das Gesetzgebungsverfahren wird nunmehr im Deutschen Bundestag seinen weiteren Fortgang nehmen. Die Frage, weshalb es nicht zu einer früheren Umsetzung dieser Instrumente gekommen ist, müsste sich zunächst an die rot-grüne Bundesregierung richten, die in ihrer Regierungszeit keine entsprechenden Regelungen veranlasst hat.

In dem Entwurf ist die sogenannte Abgeordnetenbestechung nicht enthalten. Es sei jedoch kurz angefügt, dass das deutsche Strafrecht bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Tatbestand Abgeordnetenbestechung ahndet. In diesem Sinne scheitert die deutsche Rechtsordnung also keineswegs an der Aufgabe, Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern unter Strafe zu stellen. Der Straftatbestand des § 108 e StGB erfasst den Stimmenkauf, bzw. -verkauf. Die Umsetzung der darüber hinaus in der UN-Konvention geforderten strafrechtlichen Maßnahmen bzw. die Neuregelung des § 108 e StGB wird derzeit in einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe erörtert.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
15.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt

Sie haben ja dem Vertrag von Lissabon zugestimmt.
Meine Fragen an Sie; Was wissen Sie über die Stimmungslage der Bevölkerung zu diesem Punkt? Welche Bedeutung hat dies für Sie?
Sind Sie im Vorfeld irgend einem Druck ausgesetzt gewesen, wenn ja: von wem?
Laut unserem Grundgesetz geht ja alle Macht vom Volke aus.
Wenn Sie das Gefühl hätten, Grundgesetz und nationale Souveränität würden ausgehöhlt, wie würden Sie sich persönlich verhalten?
Was raten Sie dem Volk, wie kann sichergestellt werden, daß allein der Mehrheitswille Grundlage für Entscheidungen des Parlamentes wird?

Herzlichen Dank
Antwort von Ingo Schmitt
1Empfehlung
10.07.2008
Ingo Schmitt
Ihre Frage vom 15. Juni 2008

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de. Gern möchte ich Ihrem Anliegen mit einer Stellungnahme nachkommen.

Am 24. April 2008 hat der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung und mit großer parlamentarischer Mehrheit dem Ratifikationsgesetz zum Vertrag von Lissabon zugestimmt. Zunächst kann ich Ihnen versichern, dass ich vor der Abstimmung zum Vertrag von Lissabon keinem Druck ausgesetzt war. Ich habe der Ratifizierung zugestimmt, weil nur ein geeintes Europa international mit einer starken Stimme auftreten kann. Der in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgehandelte Vertrag von Lissabon ist und bleibt die neue Arbeitsgrundlage für die EU. Trotz des Ausgangs des Referendums in Irland halten wir an der Ratifikation des Vertrags fest, weil er die EU handlungsfähiger, transparenter und demokratischer macht und gleichzeitig die Vielseitigkeit der Mitgliedstaaten respektiert und ihnen neue Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet.

Zu Ihrer Frage nach der Stimmungslage der Bevölkerung zum Vertrag von Lissabon erlaube ich mir, auf eine aktuelle Emnid-Umfrage im Auftrag des Senders N24 hinzuweisen. Diese hat ergeben, dass im Falle einer Volksabstimmung mehr als die Hälfte der Deutschen dem Vertrag von Lissabon zugestimmt hätte.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf das oft geäußerte Argument eingehen, dass die Bevölkerung in den Diskussionsprozess über den Vertrag von Lissabon nicht einbezogen gewesen sei und der Vertrag ohne Transparenz für Wählerinnen und Wähler und ohne öffentliche Diskussion ratifiziert werde.

Man kann sich natürlich immer eine breitere Beteiligung der Öffentlichkeit wünschen. Bei Politikern wird ein solches Anliegen in aller Regel sogar auf offene Ohren stoßen. Gleichwohl werden häufig die Angebote zur öffentlichen Diskussion nur von bestimmten Interessengruppen wahrgenommen, bei denen eine Befassung zumeist beruflich begründet ist. Ich darf in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der federführende EU-Ausschuss im Deutschen Bundestag anlässlich des Ratifizierungsverfahrens zwei Expertengespräche und eine Anhörung zu den inhaltlichen Neuerungen des Vertrages von Lissabon durchgeführt hat, die öffentlich waren und sich einer großen Resonanz erfreuten.

Dass die meisten EU-Mitgliedstaaten die Ratifizierung im Wege von Parlamentsbeschlüssen durchführen, ist in den nationalen Verfassungen für die In-Kraft-Setzung von multilateralen Verträgen geregelt. Lediglich die Republik Irland muss zur Ratifizierung ein Referendum bzw. eine Volksbefragung durchführen. Die Erfahrungen mit dem Verfassungsvertrag zeigen im Übrigen, dass die an der Volksbefragung teilnehmenden EU-Bürger häufig nicht die gestellten Fragen beantworten, sondern politische Rechnungen begleichen, die mit dem Gegenstand des Referendums im Grunde nichts zu tun haben. Es ist natürlich theoretisch möglich, dass eines Tages auch in der Bundesrepublik Deutschland ein Volksentscheid für wichtige politische Fragen eingeführt wird.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist der Grundsatz der Volkssouveränität in Artikel 20 des Grundgesetzes geregelt. Die Bestimmung lautet wie folgt: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt"

Das Volk übt seine Staatsgewalt also unmittelbar durch Wahlen und Abstimmungen aus. Die Ausübung der Staatsgewalt durch Abstimmungen ist im Grundgesetz abschließend geregelt. Abstimmungen finden ausschließlich bei Neugliederungen des Bundesgebietes statt (Artikel 29 und 118 des Grundgesetzes). Die Einführung weiterer konstitutiver Volksabstimmungen - oder entscheide wäre nur durch Verfassungsänderung, nicht aber durch einfaches Gesetz möglich. Gegenwärtig gibt es für die dazu notwendige Änderung des Grundgesetzes im Deutschen Bundestag jedoch keine parlamentarische Mehrheit.

Außerhalb der Wahlen und Abstimmungen übt das Volk die Staatsgewalt ausschließlich mittelbar, und zwar durch die Organe der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Rechtsprechung aus. Die unmittelbare Ausübung der Staatsgewalt ist daher im Wesentlichen auf die Teilnahme an Wahlen beschränkt.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB
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Frage zum Thema Kultur
15.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt,

warum dürfen Fußballspieler gekauft und verkauft werden, obwohl Menschenhandel verboten ist? Schamhaft wird der Preis als Ablösesumme bzw. Transferleistung genannt. Aufbringen müssen die Millionenbeträge die Fußballfans, die die Fußballarenen besuchen, duchschnittlich 30 EURO Eintritt zahlen müssen. Welcher Fan kann noch 30.000 Besucher mal 30 EURO ausrechnen? Die würden sich wundern, welche Summen da zusammenkommen. Der BDA beklagt, daß die Jugendlichen weder Lesen, Schreiben oder gar Rechnen können.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ingo Schmitt
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10.07.2008
Ingo Schmitt
Ihre Frage vom 15. Juni 2008

Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de.

Fußball hat viele Facetten - er ist Leidenschaft und schafft Idole. Er ist Show, stiftet Identität und Teamgeist. Aber im Profifußball geht es auch um viel Geld und Einfluss. Den von Ihnen angesprochenen "Kauf" bzw. "Verkauf" von Fußballspielern gibt es nicht, da kein Kaufpreis sondern lediglich eine Ablösesumme für den betreffenden Spieler gezahlt werden. Diese wird nur dann fällig, wenn der Spieler noch unter Vertrag steht. Der Verein verzichtet in diesem Fall auf Vertragserfüllung, indem er den Spieler früher gehen lässt und erhält im Gegenzug eine Ablösesumme als Entschädigung. Läuft hingegen der Vertrag des Spielers aus, kann er danach ablösefrei wechseln. Dieser Vorgang hat mit Menschenhandel also nichts zu tun.

Bedauerlicherweise sind die Karten für Fußballspiele in der Tat sehr teuer geworden. Aus Fußballvereinen sind Wirtschaftsbetriebe geworden, die versuchen, den Fußballsport, ökonomische Rationalität und die Begeisterung ihrer Anhänger miteinander zu verbinden. Ein wichtiges Element dafür sind die modernen Stadien die mehr bieten als "nur" ein Fußballspiel: überdachte Sitzplätze, Business- und Presseplätze, Logen; außerdem Restaurants für unterschiedliche Bedarfslagen. Hier sollen die Besucher nicht nur zum Fußball kommen, sondern bei den Spielen Erlebniswelten betreten, ihre Geburtstage und Hochzeiten feiern oder Arbeitstreffen und Konferenzen abhalten. Dafür ist ein Preis zu zahlen: Karten für Fußballspiele sind sehr viel teurer geworden. In der Bundesliga kosteten Eintrittskarten 2005 im Durchschnitt etwa 30 Euro, während ein Fan in England für heimische Spitzenspiele 45 Euro aufbringen muss, in Chelsea sogar 60 Euro. Neben den Schattenseiten der Kommerzialisierung sind Ansätze dafür zu beobachten, dass die Bundesligavereine zunehmend eine Verpflichtung über den reinen Sportbetrieb und den engen Kreis www.bpb.de der Fans hinaus sehen und ihre Angebote für Schüler und Jugendliche www.bpb.de ausbauen. Noch sind diese Angebote rar und dienen oft in erster Linie dazu, den Verein besser zu vermarkten. Angesichts der durch den Fußball umgesetzten Summen muten diese Vorhaben vielfach bescheiden an, doch ein Anfang ist damit sicherlich gemacht.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
30.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ingo Schmidt,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 16.06.2008.

Leider beantworten Sie meine Anfrage vom 20.05.2008 nur mit Informationen, die mir ja selbst bekannt sind!!!!!! Sie sind auf mein Anliegen nicht eingegangen.

Welche Schlüsse ziehen Sie aus der Tatsache, dass der Steuerliche Preisvorteil (Dieselkraftstoff) zum Benziner nicht mehr gegeben ist. Ein Diesel PKW hat beim betanken kein Preisvorteil mehr, demzufolge runter mit der höheren Kfz-Steuer !!!!!!!!!!. Die höhere Kfz-Steuer für Diesel PKWs ist nun wiederum ungerecht, da beide Preise (Benzin-Diesel) gleich sind. Sie haben in Ihrer Antwort auf die ausgleichende Gerechtigkeit darauf hingewiesen, die nun umgekehrt werden muss!!!!!

Mit freundlichen Grüßen
B. (CDU Mitglied)
Antwort von Ingo Schmitt
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10.07.2008
Ingo Schmitt
Ihre Frage vom 30.06.2008

Sehr geehrter Herr ,

ich gehe gerne nochmals auf Ihr Anliegen ein.

Ich kann Ihren Ärger gut verstehen, möchte aber gleichzeitig die Gelegenheit wahrnehmen, nochmals darauf hinzuweisen, dass das Steigen der Benzin- und Dieselpreise sowie deren Annäherung aneinander nicht auf die Steuerpolitik der Bundesregierung zurückzuführen ist, sondern auf die Entwicklung der Energiemärkte, insbesondere auf die starke Nachfrage nach Dieselkraftstoff.

Seit der Einführung der Ökosteuer unter Rot-Grün hat der Staat die Energiesteuer (Mineralölsteuer) auf Kraftstoffe nicht mehr erhöht. Seit 2003 beträgt die Energiesteuer auf Diesel 47,04 Cent/Liter und auf Benzin 65,45 Cent/Liter. Da die Energiesteuer fest an die Kraftstoffmenge gekoppelt ist und steigende Preise dazu anregen, weniger zu verbrauchen, führen steigende Preise dazu, dass die Energiesteuereinnahmen des Fiskus sinken. So sind die Energiesteuereinnahmen des Staates seit 2005 deutlich von 40,1 Mrd. EUR in 2005 auf 38,9 Mrd. EUR in 2007 zurückgegangen. Zwar hat auch die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16% auf 19% ab 2007 zu einer Preissteigerung für den Verbraucher geführt. Dennoch führen die aktuell gestiegenen Kraftstoffpreise auf dem Weltmarkt im Ergebnis insgesamt zu keinen höheren Umsatzsteuereinnahmen für den Staat, da die für die höheren Kraftstoffpreise aufgewendeten Mittel für anderweitigen umsatzsteuerpflichtigen Konsum an anderer Stelle nicht mehr zur Verfügung stehen. Zudem ist der allgemeine Verbrauch von Benzin und Diesel durch sparsamere Motoren und modernere Fahrzeuge insgesamt zurückgegangen. Aus diesen Gründen hat der Staat im Hinblick auf die Konjunktur und die Steuereinnahmen kein Interesse an steigenden Kraftstoffpreisen.

Bezüglich der von Ihnen geforderten Herabsetzung der Kfz-Steuer für Diesel-PKW bin ich skeptisch, ob dies zu einer dauerhaften Entlastung führen würde. Experten prognostizieren, dass Steuersenkungen in Reaktion auf höhere Kraftstoffpreise ihr Ziel verfehlen, da sich die Preisbildung an der Durchsetzbarkeit von Preisen orientiere und der Kraftstoffmarkt auf Steuersenkungen im Kfz-Bereich wiederum mit höheren Preisen reagieren würde.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
11.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt.

Meine Frage gilt der Dienstwagebesteuerung.
Wie ich aus Zeitungen und Fernsehen erfuhr - diesesThema ist nun auch bei der Bevölkerung angekommen - hat Greenpeace durchaus konkrete Vorschläge gemacht, wie man die Besteuerung nach dem CO"-Ausstoß gestaffelt besteuern kann.
Es ist zwar nicht einfach, wenn man sich aber damit beschäftigt hat, kann man die Dinge nicht so einfach ignorieren. Da ich den Sparkurs der Regierung durchaus unterstütze, sollte nicht nur beim einfachen) Bürger gespart werden ( was natürlich leichter ist).
Ohne hier auf Einzelheiten einzugehen, das haben Experten gut und durchdacht ausgearbeitet, interessiert mich, wie weit Sie darüber informiert sind bezw. sich informiert haben.
Weiterhin frage ich, wie weit sie in der Lage sind, dieses Thema dem Finanzminister immer wieder zu unterbreiten, wenn er nicht reagiert?
Über eine Antwort würde ich mich natürlich auch freuen, aber bitte keine Hinweise auf Einzelheiten, die gehen oder nicht gehen, wenn man will geht alles.

Mit freundl. Grüßen
Antwort von Ingo Schmitt
1Empfehlung
15.09.2008
Ingo Schmitt
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Fragen auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de. Ihre Hinweise habe ich mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Mit der Neuregelung der Kfz-Steuer soll ein effektiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, der dabei die Bürger nicht in unangemessener Weise belastet. Dies gilt also gleichzeitig auch für die Besteuerung von Dienstwagen, da diese, wie jedes andere abnutzbare Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, den geltenden Abschreibungsregelungen (AfA) unterliegen.

Zunächst sei angemerkt, dass bereits das heute geltende Recht erhebliche Anreize bereithält, kleinere Kfz mit einem regelmäßig geringeren Schadstoffausstoß anzuschaffen. Da größere Kfz in der Regel aufgrund des höheren Kraftstoffverbrauchs mit höheren Mineralöl- und Umsatzsteuern belastet sind, werden also, auch aufgrund des höheren Hubraums, regelmäßig höhere Kfz-Steuern fällig.

Die neuesten Studien zum Klimawandel unterstreichen gleichzeitig, dass schnelles und konkretes Handeln erforderlich ist. Die Bundesregierung hat deshalb am 5. Dezember 2007 das "Integrierte Energie- und Klimaprogramm" mit zahlreichen Maßnahmen beschlossen. Mit diesem Energie- und Klimaprogramm wird es Deutschland gelingen, seinen CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren.

Ein wichtiger Bestandteil des Energie- und Klimaprogramms ist daher die künftige Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß. Bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, dass zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen und der Verminderung von CO2-Emissionen im gesamten Straßenverkehr wirksame Anreize für die Einführung hocheffizienter Antriebe durch eine am CO2- und Schadstoffausstoß orientierte Kfz-Steuer geschaffen werden.

Nunmehr hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 11.Juni 2008 das weitere Vorgehen konkretisiert. Die Koalition schlägt der Föderalismuskommission II vor, die Kfz-Steuer ab 1.Januar 2010 auf den Bund zu übertragen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, eine umweltfreundliche Besteuerung der Kraftfahrzeuge aus einer Hand zu erreichen. Die Länder, denen bislang die Einnahmen aus der Kfz-Steuer zustanden, erhalten als Ausgleich einen Festbetrag in Höhe des bisherigen Aufkommens (2007: 8,9 Mrd. €). Darüber hinaus ist auch vereinbart worden, dass schadstoffarme Neufahrzeuge grundsätzlich nicht höher besteuert und Altfahrzeuge in den ersten Jahren der Reform nicht zusätzlich belastet werden sollen.

Am 18. Juni 2008 hat auch die Bundesregierung die Vereinbarung des Koalitionsaus-schusses zustimmend zur Kenntnis genommen. Als nächsten Schritt muss von der Fö-deralismuskommission II jetzt die notwendige Verfassungsänderung auf den Weg gebracht werden. Auch muss der entsprechende Gesetzentwurf der Umstellung der Kfz-Steuer noch durch die zuständigen Ressorts ? federführend ist hier das Bundesministerium der Finanzen - erarbeitet werden.

Im weiteren Verfahren werden wir sämtliche Maßnahmen eingehend prüfen und dabei dafür Sorge tragen, dass die Neuregelung der Kfz-Steuer einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Zu nennen ist in diesem Zusammenhang aber auch die in 2006 beschlossene Beimischungspflicht von Biokraftstoff ab dem 1. Januar 2007; auch damit leisten wir einen erheblichen Beitrag zur Förderung von regenerativen Kraftstoffen und entsprechenden Technologien, die neben der steuerlichen Regelung den Schadstoffausstoß verringert.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen.

Ingo Schmitt, MdB
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