Ingo Schmitt (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Ingo Schmitt
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
weitere Profile
(...) Viel eher zeigt die Deutschlandflagge, dass wir uns zu unserer Nation bekennen und dieses auch offen zeigen - dieses ist weder manipulativ, noch suggestiv, sondern beinhaltet offensichtlich die politische Aussage, dass wir uns für einen verantwortungsvollen Patriotismus aussprechen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Schmitt & Partner, Berlin

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwaltskanzlei Schmitt & Partner, Berlin, Rechtsanwalt

Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Rechtsanwaltspartnerschaft Schmitt & Partner, Berlin

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Ingo Schmitt
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
14.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt, auf den Bundestagswahlplakaten Ihrer Partei ist das Wort \\\\\\\"Wir\\\\\\\" im Slogan \\\\\\\"Wir haben die Kraft. Gemeinsam für unser Land\\\\\\\" mit den Farben der Nationalflagge unterlegt. Ich finde das manipulativ und suggestiv, denn es verleitet unterschwellig dazu, daß die CDU mit der gesamten Nation assoziiert wird! Ihre Meinung dazu bitte! Danke!
Antwort von Ingo Schmitt
2Empfehlungen
31.08.2009
Ingo Schmitt
Sehr geehrte Frau ,

letztlich möchte ich Ihnen auch gern Ihr Schreiben vom 20. August 2009 beantworten.

Die CDU sieht sich als Bürgerpartei. Sie hat die Idee der integrativen Volkspartei erfolgreich in das Parteiensystem in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Sie ist die große Volkspartei der Mitte, die sich an die Menschen in allen Schichten und Gruppen unseres Landes wendet.

Die CDU hat sich stets aufs Neue der Herausforderung gestellt, ihre Arbeitsweise, ihre Instrumenten und ihre Kommunikation zu überprüfen und so zu gestalten, dass sie die Verankerung in der ganzen Breite der Gesellschaft gewährleisten. Nach den Gründerjahren hat sie sich erfolgreich von der Honoratiorenpartei zur Mitgliederpartei entwickelt und hat auf diese Weise hunderttausende Frauen und Männer zu politischem Engagement im Sinne unseres Gemeinwesens aktiviert.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB
Ergänzung vom 31.08.2009
Sehr geehrte Frau ,

auch für Ihr Schreiben vom 19. August 2009 danke ich Ihnen recht herzlich.

Die Verwendung der deutschen Flagge auf unseren Wahlplakaten als manipulativ zu bezeichnen, halte ich für sehr gewagt.

Viel eher zeigt die Deutschlandflagge, dass wir uns zu unserer Nation bekennen und dieses auch offen zeigen - dieses ist weder manipulativ, noch suggestiv, sondern beinhaltet offensichtlich die politische Aussage, dass wir uns für einen verantwortungsvollen Patriotismus aussprechen. Weiterhin ist die CDU nicht die einzige demokratische Partei, die die Deutschlandflagge auf Wahlplakaten abbildet, was zeigt, dass das Bewusstsein für die eigene Nation gewachsen ist.


Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
22.08.2009
Von:

Sehr gehrter Herr Schmitt,

haben Sie das Buch " Asoziale Markwirtschaft" von H.Weiss/ E. Schmiederer gelesen? Hier wird beschrieben, wie die 20 größten Firmen Deutschlands so gut wie keine Steuern zahlen, ja rechtlich erlaubt Manipulationen vornehmen, um eben keine Steuern zu zahlen. Dass dabei ganze Gemeinden zu grunde gehen, fällt den Managern nicht auf. Meine Frage an Sie, weißdies die Bundesregierung und was wird konkret dagegen getan?
Antwort von Ingo Schmitt
2Empfehlungen
31.08.2009
Ingo Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 22. August 2009, dass ich Ihnen hiermit gern beantworte:

Das von Ihnen benannte Buch habe ich zwar nicht gelesen, aber ich bin Ihrer Meinung, dass Steuerhinterziehung Betrug an allen ehrlichen Steuerzahlern ist.

Die CDU kämpft für internationale Abkommen, die Steuerhinterziehung erschweren und deren strafrechtliche Aufklärung erleichtern. Aber nicht auf dem Rücken derer, die im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr tätig sind. Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2009 das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz und weitere effektive Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung beschlossen. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Maßnahmen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes:

1. Gesteigerte Mitwirkungspflichten bei Geschäftsbeziehungen zu sog. nicht kooperativen Staaten
Bei der Aufklärung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sind die deutschen Finanzbehörden auf die Kooperation der beteiligten Staaten angewiesen. In den ganz überwiegenden Fällen werden hier problemlos gegenseitig Auskünfte zur Sachverhaltsermittlung nach dem Standard der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) erteilt. Derzeit haben aber noch nicht alle Staaten mit bedeutenden Finanzplätzen die OECD-Standards umgesetzt (sog. nicht kooperative Staaten). Transparenz und Auskunftsaustausch für Steuerzwecke sind jedoch die Grundlage für einen fairen Wettbewerb in einer globalen Wirtschaft und für eine gerechte Verteilung der Steuerlast ehrlicher Steuerzahler. Vor diesem Hintergrund haben die Staats- und Regierungschefs der G20-Gruppe am 2. April 2009 unterstrichen, dass sie Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen werden, die den OECD-Standard nicht umsetzen. Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz sieht deshalb bei Geschäftsbeziehungen zu sog. nicht kooperativen Staaten vor, dass durch eine ggf. noch zu erlassende Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die Gewährung bestimmter steuerlicher Vorteile wie der Betriebsausgabenabzug, die Entlastung von Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder die Steuerbefreiung für Dividenden von der Erfüllung besonderer Mitwirkungs- oder Nachweispflichten wie z.B. gesteigerte Dokumentationspflichten abhängig gemacht werden kann. Kommt der Steuerzahler den ggf. erhöhten Mitwirkungspflichten nach, hat er also keine steuerlichen Nachteile zu befürchten. Diese notwendige "Befreiungsmöglichkeit" wurde von der Union bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfs durchgesetzt, da ansonsten auch ehrliche Steuerzahler unter Generalverdacht gestellt worden wären.

2. Eidesstattliche Versicherung bei Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten in sog. nicht kooperative Staaten
Eine weitergehende Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung ist nunmehr auch vorgesehen, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass der Steuerzahler über Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten (z. B. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen oder Verwaltungsgesellschaften) in sog. nicht kooperative Staaten verfügt. Hier besteht nun die Möglichkeit, dass der Steuerzahler nach Aufforderung durch die Finanzbehörde die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben an Eides statt zu versichern und die Finanzbehörde zu bevollmächtigen hat, in seinem Namen mögliche Auskunftsansprüche gegenüber den von der Finanzbehörde benannten Kreditinstituten außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.

3. Erweiterte Dokumentationspflichten und begründungslose Außenprüfung bei Privatpersonen
Einer Empfehlung des Bundesrechnungshofes entsprechend enthält das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sachverhaltsaufklärung bei Personen mit sog. bedeutenden Einkünften, also wenn die Summe der positiven Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften) mehr als 500.000 € im Jahr betragen. Zum einen ist nun vorgesehen, dass bei diesen bedeutenden Einkünften Aufzeichnungen und Unterlagen - in Anlehnung an die bereits bestehenden Dokumentationspflichten bei den Gewinneinkünften (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit) - für sechs Jahre aufzubewahren sind. Damit wird dem Umstand abgeholfen, dass in der Vergangenheit die Prüfung der Angaben in den Steuererklärungen oftmals dadurch erschwert wurde, dass entsprechende Aufzeichnungen und Unterlagen nicht aufbewahrt wurden. Zum anderen sollen hier im Falle der Außenprüfung dieselben gesetzlichen Voraussetzungen gelten wie bei Personen mit Gewinneinkünften im Falle der Betriebsprüfung. Eine Außenprüfung wird hier nach wie vor mit einer vorherigen Prüfungsanordnung erfolgen. Allerdings kann dann auch hier auf die bisher erforderliche Begründung verzichtet werden. Wie das Bundesfinanzministerium in den parlamentarischen Beratungen klargestellt hat, bedeutet dies für die Praxis allerdings nicht, dass die Finanzämter ohne jeglichen Anhaltspunkt ("anlasslos") Prüfungen durchführen. Maßstab ist und bleibt das Steuerausfallrisiko. Hierbei kommt es immer auf den Einzelfall an. Zudem ist auch noch einmal im Bericht des Finanzausschusses festgehalten worden, dass bei einer Außenprüfung der private Wohnraum grundsätzlich nur mit dem Willen des Steuerpflichtigen betreten werden kann. Im Ergebnis werden hier Außenprüfungen daher entweder im Büro des Steuerberaters, sofern ein Steuerberater beauftragt ist, oder im Finanzamt erfolgen. Wie auch bei den o.g. Neuregelungen müssen auch diese Maßnahmen erst noch durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft gesetzt werden. 4. Verwertung von Ermittlungsergebnissen der Zollverwaltung Schließlich sieht das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz eine Ermächtigung der Zollverwaltung vor, dass die im Rahmen von Bargeldkontrollen zum Zwecke der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erlangten Erkenntnisse, bei denen sich zwar der Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung nicht begründen lässt, aber offensichtliche Verstöße wie Steuerhinterziehung oder Betrug zu Lasten von Sozialleistungsträgern vorliegen, künftig auch von den Steuer- und Sozialbehörden ausgewertet werden können. Diese Regelung tritt sofort in Kraft.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit vorstehenden Erläuterungen weitergeholfen habe, möchte aber abschließend noch darauf hinweisen, dass das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz nicht isoliert, sondern in Zusammenhang mit weiteren in dieser Legislaturperiode beschlossenen effektiven Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung zu sehen ist. Wie etwa die Einführung der Möglichkeit einer Telefonüberwachung beim bandenmäßigen Umsatzsteuerbetrug oder auch die Verdoppelung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf 1 0 Jahre bei Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen. All diese Maßnahmen zeigen, dass die unionsgeführte große Koalition im Kampf gegen Steuerhinterziehung einen großen Schritt vorangekommen ist – im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
10.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt,

haben Sie meine Frage verstanden? Ich hatte nicht gefragt, was gegen die Steuerhinterziehung gemacht wird. Meine Frage bezog sich darauf, was gegen die inzwischen rechtmäßige Nichtbesteuerung von Gewinnen ect.von großen Firmen getan wird. In dem Buch, welches ich als Alibi benutze, werden Praktiken beschrieben, wie rechtlich abgesichert, die Firmen ihre Gewinne zu Verlusten machen ect. Und das dies so nicht bleiben kann, ist mein Anliegen. Wissen Sie, das es nur ein Dutzend Steuerberaten gib, die diesen Dschugel an rechtmäßigen Methoden der Steuervermeidung gibt.
Antwort von Ingo Schmitt
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22.09.2009
Ingo Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

bezugnehmend auf unser heutiges Gespräch vor dem Markt in der Preußenalle, möchte ich Ihnen gern Ihre Frage und damit Ihr Schreiben vom 10. September 2009 beantworten:

Der Union ist das von Ihnen angesprochene Problem der "rechtmäßigen Nichtbesteuerung von Gewinnen von großen Firmen" durchaus bekannt. Von daher hatte die große Koalition bereits am 25. Mai 2007 im Deutschen Bundestag eine Unternehmenssteuerreform verabschiedet. Die beschlossenen steuerlichen Rahmenbedingungen haben dazu beigetragen, das von den rd. 100 Mrd. €, die nach den Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zwar als Gewinn in Deutschland entstehen, aber im Ausland versteuert werden, wieder ein wesentlicher Teil in Deutschland besteuert wird. Gerade die Einführung einer Zinsschranke ist dabei als eine notwendige Maßnahme zur Sicherung des deutschen Steuersubstrats zu sehen. Sie haben aber Recht, dass das von Ihnen benannte Problem damit nicht gelöst worden ist, wenn Firmen ihre Gewinne rechtmäßig zu Verlusten machen können. Hier sehe ich -genauso wie Sie- Handlungsbedarf. Ich werde mir daher, wie versprochen, das von Ihnen benannte Buch durchlesen und auf das Problem bei den zuständigen Arbeitsgemeinschaften hinweisen. Sobald mir dazu neue Informationen vorliegen, werde ich mich umgehend bei Ihnen melden. Bis dahin verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ingo Schmitt, MdB
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Frage zum Thema AWACS-Einsatz in Afghanistan
18.09.2009
Von:

Guten Abend Herrn Ingo Schmitt. Meine Frage an sie lautet,warum stimmen sie für den Einsatz von Soldaten in Afghanistan? Was hat für Vorteile für die Bundesrepublik Deutschland?
Antwort von Ingo Schmitt
bisher keineEmpfehlungen
23.09.2009
Ingo Schmitt
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 18. September 2009.

Sie haben Recht, dass ich am 2. Juli 2009 dem Einsatz von Soldaten in Afghanistan zugestimmt habe. Ich möchte Ihnen auch gern erklären warum und somit Ihre zwei Fragen beantworten:

Aufgrund der weitreichenden Verquickung zwischen der Taliban-Regierung und Al-Qaida wurde den USA in der Folge der Anschläge vom 11. September 2001 vom UN-Sicherheitsrat das Recht auf Selbstverteidigung zuerkannt. Der folgende Einsatz amerikanisch geführter Streitkräfte in Afghanistan hatte den Sturz der Taliban zur Folge. Seither engagieren sich verschiedene Nationen im Land in dem Bestreben, den Terrorismus zurückzudrängen und rechtsstaatliche Strukturen zu etablieren. Dieses ist im unmittelbaren Interesse der deutschen Sicherheitspolitik, da auch die Bundesrepublik vom internationalen Terrorismus bedroht ist, wie aktuelle Beispiele immer wieder zeigen. Die Bundeswehr ist durch einen Beschluss des Parlaments seit dem 22. Dezember 2001 (BT-Drucksache: 14/7930 und Verlängerungen) am ISAF-Einsatz (International Security Assistance Force) in Afghanistan beteiligt. Das übergreifende Ziel des Einsatzes ist es, die afghanischen Behörden in die Lage zu versetzen, selbst für Sicherheit und Stabilität in ihrem Land zu sorgen.

Ich habe dem Einsatz zugestimmt, da dieser auch unserem Schutz dient. Der Prozess gegen die sogenannte "Sauerland"-Gruppe zeigt: Es gibt direkte Verbindungen zwischen Al-Qaida/Taliban und Terroristen in Deutschland und damit eine unmittelbare Gefahr für unsere Sicherheit. Die Terroristen von Al-Qaida und Taliban sind nicht irregeleitete Idealisten, die durch Dialog von ihrem Weg abgebracht werden könnten. Sie sind entschlossene Fanatiker, die wieder ihre Gewaltherrschaft errichten wollen. Ein einseitiger Rückzug der Bundeswehr würde nur den Terroristen in die Hände spielen. Er würde die Gefahr für Deutschland nicht verringern, sondern im Gegenteil: Die Terroristen würden sich dadurch nur ermutigt fühlen, Anschläge gegen unser Land durchzuführen. Ein einseitiger Rückzug würde auch den ISAF-Einsatz untergraben. Damit würden wir unsere NATO-Partner, die mit ihrem Einsatz auch zu unserer Sicherheit beitragen, im Stich lassen. Nur wenn Afghanistan stabiler wird und die Menschen dort vom Wiederaufbau des Landes profitieren können, wird die afghanische Regierung sich gegen die Terroristen durchsetzen können. Der Bundeswehreinsatz und die Wiederaufbauhilfe dienen deshalb auch unseren Sicherheitsinteressen. Ich denke, dass damit auch Ihre zweite Frage beantwortet ist.

Letztlich möchte ich Ihnen zudem noch einen kleinen Überblick darüber geben, wozu unsere fortlaufenden Bemühungen in Afghanistan geführt haben. So wurden die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit durch die Verabschiedung der Verfassung und verschiedener Gesetze auf ein in Afghanistan bisher unbekanntes Niveau gehoben. In der Verfassung werden z.B. Frauen und Männer gleichgestellt, die wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen haben Verfassungsrang und traditionelle Formen der Unterdrückung sind verboten worden. Darüber hinaus hat die afghanische Regierung im Jahr 2008 zunehmend Eigenverantwortung im Wiederaufbauprozess übernommen und eine auf fünf Jahre angelegte Nationale Entwicklungsstrategie (ANDS, Afghanistan National Development Strategy) vorgestellt. Befördert wird die positive Entwicklung durch den voranschreitenden Aufbau von staatlichen Institutionen und Fachkräften. Hieraus resultieren beispielsweise Erfolge im Bildungssektor (fast 75% aller Jungen und 35% aller Mädchen gehen inzwischen zur Schule) und im Gesundheitsbereich (85% der Bevölkerung haben jetzt Zugang zu medizinischer Basisversorgung). Auch die Zahl nationaler Entwicklungsprogramme wie das National Solidarity Programme, welches bereits über 20.000 Projekte erfolgreich beendet hat und aktuell 18.000 weitere betreibt, ist weiter ansteigend. Darüber hinaus engagieren sich 21.000 gewählte Gemeinderäte speziell im Bereich Entwicklung. Ein Rückzug der Bundeswehr zum jetzigen Zeitpunkt würde lediglich dazu führen, alle Fortschritte, die bisher gemacht worden sind, in Frage zu stellen.

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehenden Erläuterungen weitergeholfen zu haben und verbleibe


mit freundlichen Grüßen


Ingo Schmitt, MdB
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