Ingo Schmitt (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Ingo Schmitt
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Rechtsanwalt
Wohnort
-
Wahlkreis
Berlin-Charlottenburg - Wilmersdorf
Ergebnis
30,2%
Landeslistenplatz
-, Berlin
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(...) Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ganz eindeutig klargestellt, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Ingo Schmitt hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
27.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt,
die Finanz- und Wirtschaftskrise hat riesige Löcher in den Bundeshaushalt der nächsten Jahre gerissen. Ich - als Ottonormalverbraucher - kann mir nicht vorstellen, dass Steuern und Abgaben nach der Wahl trotz gegenteiliger Bekundungen der Politiker besonders Ihrer Partei nicht erhöht werden. Eine Möglichkeit den Bürger in die Tasche zu greifen ist die Einführung einer PKW Maut. Als ordentliches Mitglied im Verkehrsausschuss müssten Ihnen solche Überlegungen bekannt sein und können Sie mir versprechen, dass es in den kommenden Jahren zu keiner allgemeinen PKW Maut für Autofahrer kommt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ingo Schmitt
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04.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 27. August 2009, das ich Ihnen hiermit als Mitglied im Verkehrsausschuss gern beantworte:

Sie haben Recht, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise riesige Löcher in den Bundeshaushalt der nächsten Jahre gerissen hat. Eine Krise solchen Ausmaßes hat die Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Bestehen noch nicht erlebt. Nur das entschlossene Handeln der Bundesregierung unter Führung von Angela Merkel hat im Herbst 2008 das Schlimmste verhindert. Meiner Meinung nach ist es falsch, jetzt die Steuern zu erhöhen. Wer nach Steuererhöhungen ruft, will nicht Maß halten und scheut das Sparen. Die Krise wird zuallererst von den Menschen bewältigt, die durch ihren Fleiß, ihre Arbeit und ihren Einsatz unser Land voranbringen. Wir wollen die Bürger entlasten. Deshalb lehnt die CDU Steuererhöhungen ab!

Sie haben weiterhin Recht, dass es Überlegungen zu einer allgemeinen PKW-Maut für Autofahrer gegeben hat. Denn die CDU bekennt sich zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Infrastruktur in Deutschland. Orientierungsmaßstäbe sind dabei die berechtigten Erwartungen und Mobilitätsbedürfnisse der Bürger, die Erfordernisse der Wirtschafts- und Logistikabläufe sowie Nachhaltigkeit. Wir treten ein für eine Politik, die die hoch entwickelte Mobilitätskultur in Deutschland bewahrt und den Standort Deutschland stärkt. Wir wollen dabei den Erfordernissen des Umwelt- und Klimaschutzes gerecht werden. Dennoch will die CDU keine Mehrbelastung für Autofahrer und lehnt deshalb eine PKW-Maut strikt ab!

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehenden Erläuterungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Ingo Schmitt, MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
06.09.2009
Von:

an Karl- Wellmann - steglitz-zehlendorf gestellt - mit der bitte um ihre stellungnahme

mit entsetzen habe ich gestern im rbb einen ihrer wahlkampfauftritte ansehen dürfen. sie behaupteten dort, dass die straßen in ihrem wahlbezirk so schlecht seien, weil der rot-rote senat alle mittel in den osten der stadt fließen läßt. sie würden dies nach ihrer wiederwahl ändern.

ich bitte sie 20 jahre nach dem mauerfall zu dieser verhetzenden äußerung stellung zu nehmen. des weiteren erklären sie doch bitte, wie sie auf die senatspolitik einfluß nehmen werden.

weiterhin möchte gern wissen, ob sie die mauer wieder haben möchten und welchen beitrag SIE zum einreißen derselben geleistet haben.

ich werde eine analoge stellungnahme auch von anderen abgeordneten ihrer fraktion wünschen, da bei zustimmung die cdu für mich nicht wählbar ist.
Antwort von Ingo Schmitt
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17.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 6. September 2009, indem Sie sich auf einen Wahlkampfauftritt von Herrn Wellmann beziehen.

Dazu kann ich Ihnen folgendes sagen: Als Mitglied des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung liegt mir das Thema Straßensanierung natürlich besonders am Herzen.
Funktionierende Mobilität ist eine der Lebensadern unserer Gesellschaft; sie ist Grundbedingung für Wirtschaft, Wohlstand und Lebensqualität. Erhalt und Optimierung der Verkehrsinfrastruktur stehen deshalb im Zentrum meiner Verkehrspolitik. Wie Sie sicherlich wissen, fließen aus dem Konjunkturpaket erhebliche Mittel in die Stadt, so dass Straßen saniert werden können. Ich habe in den letzten zwanzig Jahren immer zu dem Grundsatz gestanden: Aufbau-Ost geht vor Aufbau-West. Dies darf aber meines Erachtens nicht dazu führen, dass man die westlichen Bezirke und insbesondere die City-West völlig aus den Augen verliert.

Sie haben Recht, dass sich in den kommenden Wochen die Wiedervereinigung zum 20. Mal jährt. Wir feiern an diesem Tag nicht nur die Aufhebung einer künstlichen Trennung unseres Landes, die teilweise tief durch Familien und Freundschaften ging, sondern vor allem die Wiedergewinnung der Freiheit für 17 Millionen Ostdeutsche. Die Wiedervereinigung ist das Verdienst der Millionen von Ostdeutschen, die furchtlos für ihr Recht auf Freiheit und Einheit eingetreten sind. Mit ihren Demonstrationen haben sie die SED-Diktatur zum Einsturz gebracht. Ich verneige mich vor ihrem Mut und ihrem Einsatz. Unverzichtbar waren auch die Unterstützung unserer westlichen Verbündeten, insbesondere der USA, und das umsichtige Handeln von Bundeskanzler Helmut Kohl, der immer für die Einheit des deutschen Volkes eingestanden ist und den historischen Moment entschlossen und mit großer politischer Klugheit genutzt hat. Wenn Sie mich also analog zu einer Stellungnahme bitten, ob ich die "Mauer" wieder haben möchte, so kann ich Ihnen die Frage mit einem kurzen und klaren "Nein" beantworten. Die CDU und ich persönlich haben immer am Ziel der Deutschen Einheit festgehalten. Das unterscheidet uns von allen anderen Parteien.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
08.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmitt,

in dem, von Spiegel-Online in Kooperation mit Abgeordnetenwatch angebotenen Kandidaten-Check, äussern Sie sich bezüglich Internetsperren wie folgt, ich zitiere:

"Jegliche Zensur oder Filterung ist grundsätzlich abzulehnen. Einzig unterbunden werden sollte auf jeder Plattform – im Internet genauso wie im Fernsehen, Radio und Printmedien – öffentlichkeitsgefährdende Veröffentlichungen, wie z.B. volksverhetzende Propaganda."

Quelle: www.spiegel.de

Bei der namentlichen Abstimmung zum sogenannten "Zugangserschwerungsgesetz” stimmten Sie jedoch für den Gesetzesvorschlag, der eine Filterung und somit die Zensur von Webseiten vorsieht.

Quelle: netzpolitik.org

Meine Frage – um deren Beantwortung ich Sie freundlich bitten möchte – wäre, welche Auffassung vertreten Sie denn in dieser Angelegenheit tatsächlich?
Ich frage auch, da Sie als Direktkandidat in meinem Wahlkreis aufgestellt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ingo Schmitt
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17.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 8. September 2009, dass ich Ihnen hiermit gerne beantworte:

Zu dem Thema "Internetsperren" möchte ich Ihnen folgendes mitteilen. Richtig ist, dass ich am 16. Juni 2009 dem sogenannten "Zugangserschwerungsgesetzt" namentlich zugestimmt habe. Ich möchte Ihnen auch gerne begründen warum: Ich bin der Auffassung, dass es wichtig ist, gegen Kinderpornographie vorzugehen. Denn Kinderpornographie ist eines der scheußlichsten Verbrechen überhaupt - begangen an denen, die Schutz am Nötigsten haben: Babies und Kindern. Diese Ansicht wird in unserem Land erfreulicherweise von der überwältigenden Mehrheit der Menschen geteilt. Deshalb ist es die Pflicht der Politiker, alles, was angemessen und rechtsstaatlich möglich ist, dagegen zu tun und genau deswegen habe ich auch dem Gesetz zugestimmt. Von insgesamt 535 abgegebenen Stimmen, haben sich 389 Abgeordnete für ein klares gesellschaftliches Signal für die Rechte der Kinder ausgesprochen. Ich bin der Meinung, dass wer in der realen Welt gegen Kinderpornographie vorgeht, dies auch im Internet tun muss. Ich halte es nicht für richtig, in diesem Zusammenhang von Zensur zu sprechen, denn Vergewaltigungen von Kindern können nicht etwas sein, das in der Massenkommunikation zugänglich ist. Ich finde, dass durch mehrere Nachbesserungen der Union letztlich ein ausgewogenes Gesetz entstanden ist, das energisches Vorgehen gegen die Kinderpornographie mit einem ausgeprägten Grundrechtsschutz verbindet.

Ich möchte des Weiteren auf folgendes hinweisen: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ganz eindeutig klargestellt, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben. Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können. Nutzer, die zufällig auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Nach zwei Jahren wird das Gesetz durch die Bundesregierung überprüft. Besonders wichtig ist mir, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat - aus welchen Gründen auch immer - einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, würde ich Ihre Bedenken - insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung - uneingeschränkt teilen und hätte den Gesetzentwurf nicht unterstützt. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184b des Strafgesetzbuches. In der öffentlichen Diskussion ist leider bisher nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches beziehen, d.h. auf die Verschaffung von Kinderpornographie. Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und eine weitere Handlung - möglicherweise ein Download einer Datei - hinzutreten muss, um ein Rechtsgut zu verletzen. Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz die Grundrechte der Bürger nicht tangiert.

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehenden Erläuterungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ingo Schmitt, MdB
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Frage zum Thema Finanzpolitik
24.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
heute am 23.9.2009 erhielt ich von Ihnen einen infobrief ( Werbung für CDU ) den ich nicht haben wollte und auch gleich in den Müll geworfen habe.Sicher haben Sie davon tausende verschickt..Ich fühle mich belästigt , nur um Ihnen meine Stimme zu geben . Es würde den Bürgern besser gefallen wenn Sie sich auch während der Amtszeit so einsetzen würden und Infobriefe verschicken würden.
Das Geld für diese Aktion hätten Sie bzw. die Charlottenburger CDU besser angelegt wenn Sie es für die Aktion Kinder in Licht und Sonne ( Volkspark Jungfernheide ) gespendet oder bezuschußt hätten.
Aber da werden Mittel für 2010 gestrichen und weniger Kinder können dort Ferien verleben.

Die Spende über die Medien verbreitet hätte Ihnen, bzw. Ihrer Partei sicher mehr Stimmen eingebracht als dieses blabla im Infobrief.
Es würde mich interessieren wie Sie zu dieser Streichung der Mittel stehen.

mit freundlichen Grüssen

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