Ingo Gädechens (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ingo Gädechens
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
30.07.1960
Berufliche Qualifikation
Berufssoldat
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Fehmarn
Wahlkreis
Ostholstein
Ergebnis
38,5%
Landeslistenplatz
9, Schleswig-Holstein
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(...) Das sogenannte "Oslo-Übereinkommen" regelt die Verbreitung von Streumunition in 66 Staaten (inklusive Deutschland), die das Übereinkommen bisher ratifiziert haben. Das Übereinkommen sieht ein nahezu komplettes Verbot von Streumunition vor und aus diesem Grund hält sich die Zahl an Vertragsstaaten in Grenzen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
16.11.2011
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Gädechens!

Der Presse war zu entnehmen, dass am 10.?11.2011 im Bundestag auch von Ihnen darüber abzustimmen war, ob Vertreter unseres Landes an der UNO-Versammlung teilnehmen, der ein Entwurf vorliegt, der seinerseits die Oslo-Konvention zur Ächtung der Streumunition konterkariert, oder ob sie sich gegen ein zweites Abkommen wenden, das erlauben soll, was die Oslo-Konvention bereits untersagt.
Die Oslo-KOnvention ergänzte jene Konvention aus 1980 über solche Waffen und Munition, die "übermäßiges Leiden verursacht oder unterschiedslos gegen Soldaten und Zivilisten wirken".
Die Oslo-Konventrion wurde von der Bundesrepublik unterzeichnet.
Ich richte die Frage an Sie, wie Sie bei der diesbezüglichen Bundestagsabstimmung gestimmt haben.
Dankend
Antwort von Ingo Gädechens
1Empfehlung
02.12.2011
Ingo Gädechens
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum geplanten VI. Protokoll zur Konvention über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen ("CCW-Konvention"). Obwohl die UN-geführten Verhandlungen in Genf über den Protokollentwurf am vergangenen Freitag gescheitert sind, möchte ich Ihnen trotzdem mein Abstimmungsverhalten erklären.

Das sogenannte "Oslo-Übereinkommen" regelt die Verbreitung von Streumunition in 66 Staaten (inklusive Deutschland), die das Übereinkommen bisher ratifiziert haben. Das Übereinkommen sieht ein nahezu komplettes Verbot von Streumunition vor und aus diesem Grund hält sich die Zahl an Vertragsstaaten in Grenzen. Ein neues Protokoll über Streumunition zur CCW-Konvention wurde entworfen, um eine deutliche breitere Ratifizierung zu erzielen. Der Protokollentwurf ist schwächer im Wortlaut als das Oslo-Übereinkommen und sieht "nur" ein partielles Verbot von Streumunition vor (nämlich die, die vor 1980 produziert wurden). Mit den zwei von Ihnen angesprochenen Anträgen wollte die Opposition im Deutschen Bundestag die Bundesregierung auffordern, diesem Protokollentwurf nicht zuzustimmen.

Das Protokoll war auf die Staaten gezielt, die bisher keine Vertragsstaaten des Oslo-Übereinkommens waren und somit überhaupt keinem Verbot von Streumunition unterliegen. Darüber hinaus hätte das Protokoll keinesfalls etwas "erlaubt", was unter dem Oslo-Übereinkommen verboten ist, da im Entwurf ausdrücklich stand, dass es die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten des Oslo-Übereinkommens nicht beeinträchtigt! Gemeinsam mit meinen Koalitionskollegen habe ich gegen die zwei Anträge der Opposition gestimmt, da ich einen "Zwischenschritt" in Richtung eines kompletten Verbotes von Streumunition für die Nichtvertragsstaaten des Oslo-Übereinkommens für richtig halte. Denn es ist besser überhaupt eine Einschränkung im Bereich der Streumunition zu haben, als gar keine.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Ingo Gädechens, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
02.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Gädechens,
können Sie mir sagen, warum wir vergiftet werden?

Hintergrund:
Unsere Behörden lassen Stoffe in Lebensmitteln zu, die uns krank machen.
Der Dokumentation "Unser täglich Gift", welche auf Arte ausgestrahlt wurde, ist sehr klar zu entnehmen, dass wir (die Bevölkerung und damit auch Ihre Wähler) durch Lebensmittel vergiftet werden.
Falls Sie die Doku verpasst haben, sie kann im Internet noch gesehen werden: www.youtube.com

So ist z.B. ein bestimmter Süßstoff von unseren Behörden als Lebensmittelzusatz zugelassen worden, der inzwischen in einigen tausend verschiedenen Lebensmitteln und Medikamenten enthalten ist.
Im Langzeitversuch mit Mäusen und Ratten zeigte sich, dass dieser Süßstoff Krebs erzeugt und dies schon bei der für den menschlichen Verzehr zugelassenen Dosis (siehe auch: www.ramazzini.it ).

Es ist eigenartig, dass in einer von diesem Hersteller beauftragten Verträglichkeitsstudie eine bestimmte Versuchsratte einige Wochen nach ihrem Tod wieder zum Leben erwacht ist(siehe Doku).
Auf Grundlage dieser offensichtlich manipulierten Verträglichkeitsstudie wurde dieser Süßstoff von unseren Behörden als Lebensmittel zugelassen.
Finden Sie nicht auch, dass dies alle an der Zulassung Beteiligten Einrichtungen unglaubwürdig macht?

Werden Sie sich in Zukunft dafür einsetzen, dass giftige Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen (wie es z.B. bei Zigaretten üblich ist)?
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass Lebensmittel ihrem Namen gerecht werden sollten und damit ungiftig sein müssten?

Verweisen Sie bitte nicht auf vom Hersteller bezahlte Gutachten oder auf Prüfungen unserer Behörden. Diese sind entweder nicht glaubwürdig oder unfähig (siehe Doku).

Unsere Behörden haben auch fragliche Stoffe anderer Konzerne als Lebensmittel zugelassen.

Denken Sie nicht auch, dass dies zu ernährungsbedingten Krankheiten in der Bevölkerung führen kann, noch führen wird oder schon dazu geführt hat?

MFG

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