Ingo Gädechens (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ingo Gädechens
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
30.07.1960
Berufliche Qualifikation
Berufssoldat
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Fehmarn
Wahlkreis
Ostholstein
Ergebnis
38,5%
Landeslistenplatz
9, Schleswig-Holstein
weitere Profile
(...) Die CDU möchte die Eltern nicht zu einem bestimmten Lebensmodell drängen. (...) Deshalb sollten Eltern frei entscheiden können, wie sie ihre Kinder erziehen möchten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Redebeitrag vom 09.06.2011

9.) Beratung Antrag BReg
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der 'United Nations Interim Force in Lebanon' (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11.8.2006 und folgender Resolutionen, zuletzt 1937 (2010) vom 30.8.2010 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
- Drs 17/5864, 17/6133, 17/6134 -
Dauer: 06:15
Redebeitrag vom 24.03.2011

30.) Zweite und dritte Beratung BReg
Zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 - WehrRÄndG 2011)
- Drs 17/4821, 17/5239, 17/5243 -
Dauer: 09:13
Redebeitrag vom 02.12.2010

11.) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (3. A)
zum Antrag Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15.05.08, 1816 (2008) vom 2.6.08,1838(2008) vom 7.10.08, 1846 (2008) vom 2.12.08,1897(2009) vom 30. November 2009 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 200 8/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10.11.08, dem Beschluss 00 9/907/GASP
des Rates der Europäischen Union vom 8.12.09, dem Beschluss 20 10/437/GASP des Rates der Europäischen Union vom 30.07.2010 und dem erwarteten Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 13.12.2010
- Drs 17/3691, 17/4048, 17/4055 -
Anmerkung: 18:53:22 Zwf: Hans-Christian Ströbele, B90/GRÜNE
Dauer: 10:20
Redebeitrag vom 17.06.2010

7.) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (3. A)
zum Antrag Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701
(2006) vom 11.08.2006 und folgender Resolutionen, zuletzt 1884 (2009) vom 27.08.2009 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
- Drs 17/1905, 17/2171, 17/2177 -
Dauer: 07:48
Erläuterungen
  • Stand vom 23.11.2011
Fragen an Ingo Gädechens
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Frage zum Thema Internationales
16.11.2011
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Gädechens!

Der Presse war zu entnehmen, dass am 10.?11.2011 im Bundestag auch von Ihnen darüber abzustimmen war, ob Vertreter unseres Landes an der UNO-Versammlung teilnehmen, der ein Entwurf vorliegt, der seinerseits die Oslo-Konvention zur Ächtung der Streumunition konterkariert, oder ob sie sich gegen ein zweites Abkommen wenden, das erlauben soll, was die Oslo-Konvention bereits untersagt.
Die Oslo-KOnvention ergänzte jene Konvention aus 1980 über solche Waffen und Munition, die "übermäßiges Leiden verursacht oder unterschiedslos gegen Soldaten und Zivilisten wirken".
Die Oslo-Konventrion wurde von der Bundesrepublik unterzeichnet.
Ich richte die Frage an Sie, wie Sie bei der diesbezüglichen Bundestagsabstimmung gestimmt haben.
Dankend
Antwort von Ingo Gädechens
1Empfehlung
02.12.2011
Ingo Gädechens
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum geplanten VI. Protokoll zur Konvention über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen ("CCW-Konvention"). Obwohl die UN-geführten Verhandlungen in Genf über den Protokollentwurf am vergangenen Freitag gescheitert sind, möchte ich Ihnen trotzdem mein Abstimmungsverhalten erklären.

Das sogenannte "Oslo-Übereinkommen" regelt die Verbreitung von Streumunition in 66 Staaten (inklusive Deutschland), die das Übereinkommen bisher ratifiziert haben. Das Übereinkommen sieht ein nahezu komplettes Verbot von Streumunition vor und aus diesem Grund hält sich die Zahl an Vertragsstaaten in Grenzen. Ein neues Protokoll über Streumunition zur CCW-Konvention wurde entworfen, um eine deutliche breitere Ratifizierung zu erzielen. Der Protokollentwurf ist schwächer im Wortlaut als das Oslo-Übereinkommen und sieht "nur" ein partielles Verbot von Streumunition vor (nämlich die, die vor 1980 produziert wurden). Mit den zwei von Ihnen angesprochenen Anträgen wollte die Opposition im Deutschen Bundestag die Bundesregierung auffordern, diesem Protokollentwurf nicht zuzustimmen.

Das Protokoll war auf die Staaten gezielt, die bisher keine Vertragsstaaten des Oslo-Übereinkommens waren und somit überhaupt keinem Verbot von Streumunition unterliegen. Darüber hinaus hätte das Protokoll keinesfalls etwas "erlaubt", was unter dem Oslo-Übereinkommen verboten ist, da im Entwurf ausdrücklich stand, dass es die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten des Oslo-Übereinkommens nicht beeinträchtigt! Gemeinsam mit meinen Koalitionskollegen habe ich gegen die zwei Anträge der Opposition gestimmt, da ich einen "Zwischenschritt" in Richtung eines kompletten Verbotes von Streumunition für die Nichtvertragsstaaten des Oslo-Übereinkommens für richtig halte. Denn es ist besser überhaupt eine Einschränkung im Bereich der Streumunition zu haben, als gar keine.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Ingo Gädechens, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
02.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Gädechens,
können Sie mir sagen, warum wir vergiftet werden?

Hintergrund:
Unsere Behörden lassen Stoffe in Lebensmitteln zu, die uns krank machen.
Der Dokumentation "Unser täglich Gift", welche auf Arte ausgestrahlt wurde, ist sehr klar zu entnehmen, dass wir (die Bevölkerung und damit auch Ihre Wähler) durch Lebensmittel vergiftet werden.
Falls Sie die Doku verpasst haben, sie kann im Internet noch gesehen werden: www.youtube.com

So ist z.B. ein bestimmter Süßstoff von unseren Behörden als Lebensmittelzusatz zugelassen worden, der inzwischen in einigen tausend verschiedenen Lebensmitteln und Medikamenten enthalten ist.
Im Langzeitversuch mit Mäusen und Ratten zeigte sich, dass dieser Süßstoff Krebs erzeugt und dies schon bei der für den menschlichen Verzehr zugelassenen Dosis (siehe auch: www.ramazzini.it ).

Es ist eigenartig, dass in einer von diesem Hersteller beauftragten Verträglichkeitsstudie eine bestimmte Versuchsratte einige Wochen nach ihrem Tod wieder zum Leben erwacht ist(siehe Doku).
Auf Grundlage dieser offensichtlich manipulierten Verträglichkeitsstudie wurde dieser Süßstoff von unseren Behörden als Lebensmittel zugelassen.
Finden Sie nicht auch, dass dies alle an der Zulassung Beteiligten Einrichtungen unglaubwürdig macht?

Werden Sie sich in Zukunft dafür einsetzen, dass giftige Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen (wie es z.B. bei Zigaretten üblich ist)?
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass Lebensmittel ihrem Namen gerecht werden sollten und damit ungiftig sein müssten?

Verweisen Sie bitte nicht auf vom Hersteller bezahlte Gutachten oder auf Prüfungen unserer Behörden. Diese sind entweder nicht glaubwürdig oder unfähig (siehe Doku).

Unsere Behörden haben auch fragliche Stoffe anderer Konzerne als Lebensmittel zugelassen.

Denken Sie nicht auch, dass dies zu ernährungsbedingten Krankheiten in der Bevölkerung führen kann, noch führen wird oder schon dazu geführt hat?

MFG
Antwort von Ingo Gädechens
bisher keineEmpfehlungen
29.02.2012
Ingo Gädechens
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der von Ihnen angegebene Link war leider nicht erreichbar, deshalb kann ich nur zum Teil auf Ihre Anfrage eingehen. Wir sollten uns generell bewusster ernähren und auch bewusster einkaufen. Dazu gehört, dass Verbraucher wissen, was sie essen. Die wichtigsten Informationen über unsere Lebensmittel müssen leicht erkennbar auf der Verpackung stehen!

Welche Lebensmittelzusatzstoffe in welchen Mengen und Produkten zugelassen sind, regelt in Deutschland die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen generell nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Ihre Verwendung muss grundsätzlich bei verpackten und lose angebotenen Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Eine Zulassung wird nur dann erteilt, wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Stoffes und seiner Anwendung erwiesen ist und außerdem eine hinreichende technologische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Die wissenschaftliche Bewertung von Lebensmitteln, Futtermitteln und anderen Stoffen übernimmt in Deutschland das Bundesinstitut für Risikobewertung. Dieses untersucht unabhängig von der Politik die gesundheitlichen Risiken und kommuniziert diese an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Mehr hierzu finden Sie auf der Webseite des BVR (www.bfr.bund.de).

Des Weiteren koordiniert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Risikomanagementbehörde bundesweit die Lebensmittelüberwachungsprogramme und wertet entsprechende Daten aus. Die lokale Überwachung erfolgt durch die Behörden der Länder, die vor Ort sowohl Betriebe als auch die dort erzeugten Lebensmittel kontrollieren. Jährlich werden mehr als eine Million amtlicher Kontrollen in Lebensmittelbetrieben durchgeführt und über 400.000 Proben im Labor untersucht.

Zu den von Ihnen angesprochenen Süßungsmitteln, Sie meinten wahrscheinlich die Steviolglycoside, finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft- und Verbraucherschutz Informationen zum gegenwärtigen Zulassungsverfahren. ( www.bmelv.de )

Ich persönlich vertraue dem gut ausgebauten Überwachungssystem unserer Behörden. Sachlich fundierte und verbrauchernah aufbereite Informationen zum Thema Zusatzstoffe finden Sie auch auf dem Ernährungsportal des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz www.was-wir-essen.de.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Ingo Gädechens, MdB
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Frage zum Thema Familie
02.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Gädechens,

zur Zeit interessiert mich folgende Frage: werden Sie bei der anstehenden Abstimmung über die Kinderbetreuungskosten (Vorschlag der CSU) mit ja oder mit nein abstimmen?

Freundliche Grüße

Antwort von Ingo Gädechens
bisher keineEmpfehlungen
08.05.2012
Ingo Gädechens
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. April 2012.

Zum Betreuungsgeld gibt es derzeit noch keinen endgültigen Gesetzesentwurf, deshalb kann ich Ihnen noch keine abschließende Stellungnahme meinerseits geben. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Ich gebe allerdings offen zu, dass mich der öffentliche Streit um das Betreuungsgeld schon überrascht hat. Dieses als "Herdprämie" oder als Produkt eines vermeintlich "altmodischen Familienbildes" zu diffamieren, wie dies in den vergangen Tagen häufig in den Medien zu lesen war, halte ich für ziemlichen Unsinn. Deshalb würde ich mir wünschen, wenn etwas mehr Sachlichkeit in die Debatte zurückkehren würde.

Die CDU möchte die Eltern nicht zu einem bestimmten Lebensmodell drängen. Wir wollen den Menschen nicht vorschreiben, wie ihr Leben aussehen soll. Deshalb sollten Eltern frei entscheiden können, wie sie ihre Kinder erziehen möchten. Familien sollen in der Organisation ihrer Kinderbetreuung nicht bevormundet, sondern in ihrer Wahl unterstützt werden. Bisher bekommen Eltern, die eine andere Betreuungsform als einen Krippenplatz wählen, keine zusätzliche materielle Hilfe. Es ist daher gerecht, wenn wir nicht nur jeden Krippenplatz mit circa 1.000 Euro pro Monat subventionieren, sondern auch Familien, die ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren in der eigenen Familie großziehen möchten, unterstützen. Familien organisieren sich heute so vielfältig, dass allein mit dem Ausbau der Krippenplätze nicht den Wünschen von allen Eltern Sorge getragen wird. Wichtig ist: Das Betreuungsgeld soll keineswegs den Ausbau von Kitas oder Betreuungseinrichtungen ersetzen, sondern ein zusätzliches Angebot darstellen.

Das Betreuungsgeld zwingt Frauen nicht, ihre Erwerbsarbeit aufzugeben, denn es wird auch gezahlt, wenn sie in Voll- oder Teilzeit erwerbstätig sind. Die einzige Bedingung ist, dass Eltern für ihre Kinder keinen Krippenplatz in Anspruch nehmen, sondern eine familiäre oder familiennahe Betreuung organisieren. Mit dem Betreuungsgeld könnten folglich auch Tagesmütter finanziert werden. Familien hätten somit eine echte Wahlfreiheit bei der Entscheidung über die Betreuung ihrer Kinder.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass bereits mit dem Beschluss zum Ausbau der Kita-Betreuung 2007 die Prüfung der Einführung eines Betreuungsgeldes ins Auge gefasst wurde. Die Idee ist somit nicht neu und angesichts der erheblichen Mittel, die der Bund bereits in den Ausbau der Kitas gesteckt hat, ist es richtig, über eine größere Vielfalt in den Möglichkeiten der Kinderbetreuung nachzudenken.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ingo Gädechens, MdB
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Frage zum Thema Soziales
18.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Gaedechens,

eine Freundin arbeitet seit knapp 30 Jahren, zahlt Steuern und Versicherung. Ihre letzte Rentenberechnung hat nun ergeben, dass sie ca. 1.100 .-€ Rente bekommen wird, wenn sie so weiter einzahlt, wie bisher. Da sie jetzt seit einem Jahr erwerbsgemindert ist, wird sie diese Rente von 1.100.- wohl nicht erreichen, da sie ja nun nur die Rentenbeiträge analog ihrer Teilerwerbstätigkeit zahlt. Die RV und der Sozialverband fordern seit längerer Zeit, dass bei einer Teilzeittätigkeit wg. Erwerbminderung die rentenrechtliche Anrechnung an das Einkommen vor der Erwerbstätigkeit gebunden wird, damit keine materiellen Verluste zu den gesundheitlichen Einschräünkungen kommen.

Dazu habe ich einige Fragen:
1. Finden Sie es in Ordnung, dass Menschen, die jahrzehnte lang gearbeitet haben, kaum mehr an Geld im Alter haben, als die Menschen, die sich in die Sozialmatte gelegt haben? Oder wollen Sie etwas dagegen unternehmen? Wenn ja, was? Wenn nein, warum nicht?

2. Finden Sie es korrekt, dass Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen eine massive Rentenminderung hinnehmen müssen, da wegen Teilerwerbstätigkeit (die ja auf gesundheitlichen Einschränkungen beruht) nur das Einkommen aus der Teilzeittätigkeit auf die Sozialvericherungsbeiträge angerechnet wird? Wollen Sie etwas dagegen unternehmen?
Wenn ja, was? Wenn nicht, warum nicht?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen


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