Ina Korter (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Niedersachsen

Grunddaten
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Haupt- und Realschullehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Wesermarsch
Ergebnis
8,8%
Landeslistenplatz
-
weitere Profile
(...) Ich setze mich weiterhin für den Erhalt der Vollen Halbtagsschulen ein, weil sie am gesamten Vormittag qualifizierten Unterricht und nicht nur verlässliche Betreuung bieten. In diesem Sinne unterstütze ich auch das Volksbegehren für gute Schulen. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Ina Korter
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Schulen
04.02.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Korter

Ich möchte Sie über eine Sache informieren, die die Schulpolitik betrifft. Ich bin 60 Jahre alt und in der passiven Phase der Altersteilzeit. Ehrenamtlich bin ich in der Grundschule in Rehburg tätig und "beaufsichtige" Kinder dienstags und donnerstags im Rahmen einer PC- und einer Sport -AG.
Mit Beginn des neuen Schuljahres mußte ich bei der Stadt ein "erweitertes" polizeiliches Führungszeugnis beantragen und auch selbst finanzieren(11 €). Es wurde der Schule direkt zugeschickt und ich bekam es nie zu sehen. Ich habe Verständnis dafür, dass keine Kinderschänder sich "ehrenamtlich" den Kindern nähern und erklärte mir so diese Maßnahme. Im November aber hatte ich drei Seiten mit den persönlichsten Informationen auszufüllen, Bankdaten,Familienstand,Beschäftigungsverhältnis,Rentenversicherungsnummer, Bruttoverdienst, Arbeitgeber......Dazu mußte ich noch einen schriftlichen Lebenslauf verfassen. Diese Unterlagen hatte der Direktor der Grundschule an wen auch immer zu schicken. Ich schätze mal, dass für Hannover 10.000 solcher Datensätze zusammen kommen.
Wie viele Beamte benötigt man, um diese Daten auszuwerten? Wie und Wo werden diese Daten "gespeichert", was ist mit dem Datenschutz? Eine Antwort konnte mir der Direktor auch nicht geben, er muß seine Pflicht erfüllen. Wenn es nicht um die Kinder ginge, die sehr an mir hängen, dann könnte man mich einmal gerne haben.
Wenn es Mißbrauch geben sollte, dann muss man dies klar benennen und nicht in dieser unmöglichen Form Daten sammeln, deren Auswertung äußerst fraglich erscheint.
Der Zeitung konnte ich entnehmen, dass 5 Verträge von "Ehrenamtlichen" problemhaft sind. Eine anonyme Anzeige führt zu Ermittlungen im Kultusministerium. Wenn man die Kraft darauf verwenden würde die Direktoren bei der Organisation der Ganztagsschulen zu unterstützen wäre allen mehr geholfen als Parteiengezänk im Landtag.
Ich wünsche Ihnen weiterhin Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ina Korter
bisher keineEmpfehlungen
08.02.2011
Ina Korter
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 4. Februar 2011, in der Sie die Datensammlung um das erweiterte Führungszeugnis hinterfragen.

Ich habe Ihre Anfrage bereits über das Büro unseres Abgeordneten für Recht und Verfassung, Herrn Helge Limburg, vorliegen gehabt. Erste Antworten haben wir einer parlamentarischen Anfrage entnommen, in welcher die Landesregierung nach den ersten Erfahrungen mit dem erweiterten Führungszeugnis befragt wurde. Demnach erfolgt die Überprüfung durch das für Lehrpersonalien zuständige Dezernat der Landesschulbehörde in Zusammenarbeit mit dem jeweils berührten schulfachlichen Dezernat und der Schulleitung der Einsatzschule. Die genannten Stellen und der Bewerber/ die Bewerberin erfahren dann von den Ergebnissen. Bei einer Ablehnung der Einstellung würde der Prüfvorgang zur Sachakte "Bewerbungen" genommen. Käme es zur Einstellung, würde der Vorgang zur Personalakte genommen. Ich habe zu diesem Thema Unterrichtung im Kultusausschuss am 14. Januar erbeten, um abschließend die Fragen nach dem Zugang, der Datenspeicherung und dem Datenschutz zu klären. Um Missverständnisse und Ungeklärtheiten zu vermeiden, warte ich derzeit noch das Ausschussprotokoll ab, bevor ich Ihnen weitere Antworten zukommen lasse. Wie lange das genau dauert, kann ich leider nicht sagen. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich habe als Grüne Schulpolitikerin das Einholen von polizeilichen Führungszeugnissen z.B. für pädagogische MitarbeiterInnen an Ganztagsschulen schon seit langem gefordert und halte es auch für richtig, um wenigstens ein kleines Instrument zu nutzen, Kinder vor möglichen Missbrauch zu schützen. Der Kinderschutz hat für mich in diesen Fällen Vorrang. Die Frage des nötigen Datenschutzes wäre allerdings gesondert zu bewerten.

Ich hoffe Ihnen mit dieser ersten Auskunft erst einmal weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ina Korter
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Schulen
10.02.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Korter,

die verlässliche Grundschule ist nicht von den Grünen sondern von der damaligen SPD-Alleinregierung in Niedersachsen eingeführt worden mit dem Ziel, die qualitativ hochwertigere Schulform Volle Halbtagsgrundschule zu ersetzen durch ein Billigmodell, das darauf basiert, das Billigarbeitskräfte ohne Qualifikationsvoraussetzungen die Grundschülerinnen und -schüler beaufsichtiogen, statt sie zu unterrichten.
Zur Erinnerung hier ein Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Landtages vom 19. Januar 1999: Die SPD-Abgeordnete Silva Seeler verteidigte damals die Einführung der Verlässlichen Grundschule in ihrer Rede:
"Dabei wird der Unterricht selbstverständlich weiterhin von ausgebildeten Lehrkräften erteilt. Die Betreuungszeiten allerdings können auch von Erzieherinnen und Erziehern, von Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen oder auch von anderen geeigneten Kräften wahrgenommen werden."
Und sie erntete dafür einen Zwischenruf von der CDU:
"(Frau Schliepack [CDU]: Von Laien und von Hausfrauen!)"
Leider erleben wir in Hannover, dass die Grünen gemeinsam mit der SPD die so genannte "Offene Ganztagsgrundschule mit verlässlichem Angebot" benutzen, um einen weiteren Ausbau der qualitativ hochwertigeren Hortplätze zu blockieren. Verhalten sich hier die Grünen in Hannover nicht genau so, wie damals die SPD im Land, was damals sogar von der CDU kritisiert wurde?
Und wie stehen die Grünen zur aktuellen Forderung des Erhaltes der Vollen Halbtagsgrundschulen, das in einem Volksbegehren für Gute Schulen von den niedersächsischen Schuleltern eingefordert wird?
Antwort von Ina Korter
bisher keineEmpfehlungen
23.02.2011
Ina Korter
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 10.Februar 2011.

Ich setze mich weiterhin für den Erhalt der Vollen Halbtagsschulen ein, weil sie am gesamten Vormittag qualifizierten Unterricht und nicht nur verlässliche Betreuung bieten. In diesem Sinne unterstütze ich auch das Volksbegehren für gute Schulen. Darüber hinaus setzen wir Grünen uns dafür ein, schrittweise alle Schule in Niedersachsen zu echten Ganztagsschulen auszubauen. Wir haben ein Bildungsfinanzierungskonzept vorgelegt, mit dem den Schulen hierfür eine schrittweise auf jährlich 500 Millionen € ansteigende Summe zur Verfügung gestellt werden soll, um alle Ganztagsschulen mit qualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen ausstatten zu können.

Kommunen wie die Stadt Hannover müssen derzeit mit der sehr unzureichenden Ausstattung der Ganztagsschule durch die amtierende CDU/FDP-Landesregierung zurechtkommen. Ich begrüße, dass die Stadt Hannover große finanzielle Anstrengungen unternimmt, um mit eigenen Mitteln die Ausstattung der Ganztags-Grundschulen zu verbessern.



Mit freundlichen Grüßen
Ina Korter
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Schulen
13.07.2011
Von:
Vey

Sehr geehrte Frau Korter,

mich ärgert schon lange folgendes: die Existenz der so sehr gelobten "Lesestübchen" bzw. "Mathestübchen". Zweifelsohne wird in diesen Einrichtungen, sehr oft ehrenamtlich, sehr gute Arbeit geleistet. Hier lernen Kinder, die in der Schule Schwierigkeiten damit haben, lesen und schreiben oder rechnen. Warum muss dieser Ergänzungsunterricht am Nachmittag stattfinden? Warum müssen die Eltern manchmal dafür noch zahlen. Es ist ja offensichtlich, dass die Kinder durchaus in der Lage sind lesen und schreiben zu lernen, nur eben mit Unterstützung und meines Wissens nach einem anderen System als es in der Schule gelehrt wird. Haben nicht diese Kinder auch ein Recht darauf, es in der Schule zu lernen? Müssen diese Grundschulkinder oft 2-3 Nachmittage opfern um das zu lernen wozu eigentlich die Schule verpflichtet ist, es ihnen beizubringen? Für unsere Kinder besteht, wie ja allgemein bekannt, immerhin eine (die) Schulpflicht, sie dürfen sich ja nicht an anderen Orten unterrichten lassen. Warum wird dieser Sonderunterricht in der Grundschule nicht angeboten, z.B. während der Betreuungszeit. Die speziell ausgebildeten Lehrkräfte wären ja vorhanden.

Freundliche Grüße

Vey
Antwort von Ina Korter
bisher keineEmpfehlungen
02.08.2011
Ina Korter
Sehr geehrte Frau Vey,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Juli 2011.

Ich stimme mit Ihnen überein, wenn Sie voraussetzen, dass die Grundschule den Kindern die grundlegenden Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Rechnen und Schreiben vermitteln sollte, um Ihnen damit die Voraussetzungen für den Besuch von weiterführenden Schulen und für weiteres Lernen und Entdecken mitzugeben.
Aber nicht nur die Schule, sondern auch das soziale Umfeld kann und sollte förderlich auf Grundschulkinder und Heranwachsende einwirken (kooperatives Miteinander, Lesebegeisterung wecken etc.) Gerade im Vorschulbereich werden die Weichen für einen erfolgreichen Schuleintritt gestellt.
Eigentlich sollte in der Grundschule die Möglichkeit vorhanden sein, auf die verschiedenen Lernvoraussetzungen aller Kinder einzugehen und auch die Kinder qualifiziert zu unterstützen, die einen besonderen Förderbedarf haben oder langsamer oder anders lernen als das Gros. Dazu muss aber die Landesregierung zunächst einmal dies auch wollen (Inklusion!!) und sie muss die Schulen angemessen mit Fachpersonal ausstatten.
Das ist leider noch nicht gegeben. In Fragen der Inklusion tut die Landesregierung fast nichts, die Ganztagsgrundschulen müssen als Billigmodell mit Kooperationspartnern arbeiten, die vielleicht Freude an einer Sportart oder gesunde Ernährung erfolgreich vermitteln können, aber in der Regel keine Fachkräfte für die Förderung von Kindern mit besonderen Bedarfen sind.
Deshalb bleibt den Eltern oft nichts anderes übrig, als Nachhilfeunterricht oder Hausaufgabenunterstützung für ihre Kinder zu organisieren, sofern sie das Lernen ihrer Kinder nicht selbst gut unterstützen können. Damit ist die häusliche Förderung vom Bildungsstand der Eltern und von deren finanzieller Situation abhängig. Eine gut ausgestattete Ganztagsschule für alle Kinder (gebundene Ganztagschule) kann solche Unterschiede ausgleichen und alle Kinder so fördern, wie sie es brauchen.
Auch um der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht zu werden, ist eine qualifizierte Nachmittagsbetreuung und -förderung bereits im Kindesalter durch den Staat sicherzustellen.
Ein qualifizierter Nachmittagsunterricht - so wie er in Ganztagsschulen stattfinden sollte - ist daher auch für Grundschulen ein gutes Modell, damit Eltern - die sich für das Erwerbsleben mit Kind entschieden haben - unterstützt werden.

Sofern es sich bei den von Ihnen angesprochenen "Lese- und Mathestübchen" um ein besonderes Modell handelt, muss ich Ihnen sagen, dass mir dieses Konzept bisher nicht bekannt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ina Korter
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ina Korter
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.