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Ina Korter
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Frage von Heribert E. •

Frage an Ina Korter von Heribert E. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Korter,

ich bin Vater eines Kindes mit einer Sprachbehinderung und ich würde gerne wissen, warum Sie unbedingt die Förderschule Sprache auflösen wollen? Könne Sie mir Gründe nennen, die ich als Betroffener dieser Maßnahmen auch nachvollziehen kann. Ich bitte dabei zu berücksichtigen, dass nicht alle Kinder in der Allgemeinbildenden-Schule gut aufgehoben sein werden.

danke
H. Eisele

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Eisele,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09. Juli 2013, in dem Sie nach unseren Gründen für die Auflösung der Förderschule Sprache fragen. Ich möchte gerne darauf eingehen.

Die 13. Dezember 2006 beschlossene UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass "Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden", sondern "Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern."

Um diese UN-Behindertenrechtskonvention auch in Niedersachsen umzusetzen, haben die SPD und wir Grünen im Koalitionsvertrag für die kommende Wahlperiode vereinbart, die Förderschulen im Dialog mit allen Beteiligten schrittweise in die bestehenden allgemeinen Schulen zu überführen. Den Auftakt sollen ab dem Schuljahr 2014/15 die Förderschulen mit den Schwerpunkten Sprache und emotionale und soziale Entwicklung sowie Lernen im Sekundarbereich I bilden. Das heißt, dass bei den Förderschulen und Förderklassen Sprache ab dem Schuljahr 2014/2015 aufsteigend mit dem 1. und 5. Schuljahrgang keine Aufnahme mehr erfolgen soll.

Wir nehmen die Sorge der Eltern, dass ihre Kinder auch in der inklusiven Schule ausreichend gefördert werden, sehr ernst.

Die Erfahrungen in anderen Ländern und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschungen zeigen uns, dass in inklusiven Schulen eine bessere Förderung möglich ist als in gesonderten Klassen oder Schulen. Ausschlaggebend hierfür ist das Sprachvorbild der anderen Kinder, das Kinder mit Sprachproblemen nur beim gemeinsamen Lernen erleben.

Selbstverständlich muss auch in einer inklusiven Schule die spezifische Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache sichergestellt werden. Die fachlichen Ressourcen der Förderschullehrkräfte sollen deshalb in vollem Umfang erhalten werden und in die inklusiven Schulen überführt werden.

Wenn jedoch neben den inklusiven Schulen parallel ein Förderschulangebot bestehen bleibt, stehen beiden Systemen nur zu knappe Ressourcen zur Verfügung. Auch in der Anhörung, die der Kultusausschuss des Landtages am 29. Mai 2009 zur von der Fraktion der Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Verwirklichung des Rechtes auf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schule durchgeführt hat, wurde deshalb von Seiten der Wissenschaft empfohlen, auf Parallelangebote im Förderbereich Sprache zu verzichten.

Uns ist bewusst, dass die Überleitung der Förderschulen in die allgemeinen Schulen ein schwieriger Prozess ist, der nicht auf Kosten der Kinder gehen darf. Dieser Prozess soll deshalb schrittweise stattfinden, und wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser Prozess optimal begleitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ina Korter