Ilse Aigner (CSU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ilse Aigner
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Elektrotechnikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wahlkreis
Starnberg
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Ich stimme Ihnen zu, dass die Rentnerinnen und Rentner an den geplanten Maßnahmen nicht in dem Umfang profitieren werden wie Arbeitnehmer. Aber wir müssen auch an die nachfolgenden Generationen denken. Eine weitere Rentenerhöhung wäre nur über eine zusätzliche Verschuldung zu finanzieren und würde zwangsläufig auf Kosten der Jüngeren gehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
13.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

nachdem Ihr Amtsvorgänger, der derzeitige bayerische Ministerpräsident Seehofer es aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht geschafft hat, mir eine Frage bezüglich der Übertragbarkeit der Rinderkrankheit BSE auf den Menschen zu beantworten, bitte ich Sie um eine aussagekräftige Stellungnahme.

Wie erklären Sie den möglicherweise gravierensten Unterschied aus der Bayr. BSE-Risikoanalyse, dass kontaminiertes OP-Besteck bereits beim Verdacht des Vorliegens einer vCJK-Erkrankung verbrannt werden muss, während man gleichzeitig die Reinigung und Desinfektion eines Rinderschlachtbetriebes nach einem positiven BSE-Fall mit einer Natriumhypochloritlösung aufgrund des Maßnahmenkatalogs Tierseuchenbekämpfung (Teil IX: BSE) als ausreichend erachtet?

In diesem Zusammenhang verweise ich zudem auf eine aktuelle Aussage des Münchner LMU-Professors Prof. Dr. H.Kretzschmar

www.faz.net

""Wir wissen aber nicht, ob in Form einer Springflut", kommentierte Hans Kretzschmar kürzlich in Lancet Neurology, "oder nur als ein unmerkliches Plätschern."

Gibt es vielleicht eine "Springflut" weil u.a. Rinderschlachtbetriebe nach positiven BSE-Fällen nicht zu dekontaminieren sind und die deutsche Verbraucherschutzpolitik ähnlich versagt hat wie Jahre vorher bereits die Briten bzw. die EU
www.spiegel.de ?

"BSE
Fast schon Mord

Mit Dokumenten aus der EU, aus deutschen und britischen Behörden lässt sich nachzeichnen, wie der Rinderwahn nach Deutschland kam – ein Kriminalfall. Um die Agrarindustrie zu retten, gingen Beamte und Politiker das Risiko ein, dass vielleicht Tausende Menschen sterben müssen."


MfG
R.
Standard-Antwort von Ilse Aigner
7Empfehlungen
24.03.2009
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie wenden sich an mich in meiner Eigenschaft als Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Frage noch einmal an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu senden. Die nötigen Informationen dazu finden Sie unter: www.bmelv.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
14.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

arbeiten Sie gerne mit Gentechnik befürwortenden Professoren zusammen die, wie Prof. Jacobsen in der Internetseite des Industrieverbandes Agrar für eine gegen die Bestimmungen eines Landes Einführung der Gentechnik stimmen?

Ich zitiere daraus:

Interessant ist die Entwicklung in Brasilien: Hier haben die Landwirte erkannt, dass sie gegenüber ihren argentinischen Kollegen ökonomisch und ökologisch ins Hintertreffen geraten, wenn sie keine transgenen Sojabohnen anbauen. Also haben sie sich illegal Saatgut aus Argentinien beschafft und so ihre Regierung gezwungen, den Anbau zu erlauben.

Nun ist natürlich die Frage erlaubt, ob ein Campesino in der Lage ist aus einem anderen Land Saatgut zu importieren oder ist es nicht so, dass hier mit fast mafiösen Strukturen des Saatguthandels gearbeitet wurde im Namen einer übermächtigen Chemie-Firma?

Wenn jetzt ein Produkt dieser Firma unseren Vorstellungen einer gesetzlich deklarierten Vorgabe der Koexistenz Konventioneller-, Bio- und Gen- Landwirte nicht gegeben ist, wird es dann ebenfalls illegal eingeführt?

MfG
C.
Standard-Antwort von Ilse Aigner
bisher keineEmpfehlungen
13.03.2009
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie finden auf meiner Internetseite unter ilse-aigner.de meine aktuelle Stellungnahme zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
14.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,
die Aufzeichnung Ihres Gespräches mit den Redakteuren der Badi- schen Zeitung habe ich aufmerksam gelesen. Zur AMPEL: Wieso müsste nach Einführung der AMPEL Vollkorn-Brot rot ge- kennzeichnet werden? Vollkornbrot ist ja wirklich sehr gesund.
Mein Hausarzt sagte mir, er würde für mich im Vierteljahr 37,20 € bekommen - egal wie oft ich zu ihm komme. Die Gesundheitskosten infolge der Fehlernährung explodieren - Diabetes, Herzkreislauf, Gelenkerkrarkungen usw. Was wäre an der Ampel falsch? Darf ich auf eine Antwort hoffen? Wegen der Entwicklung der Ge-sundheitskosten mache ich mir große Sorgen. Durch die AMPEL könnte sich jeder beim Einkaufen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Birkmann
Standard-Antwort von Ilse Aigner
1Empfehlung
13.03.2009
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr Birkmann,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie finden auf meiner Internetseite unter ilse-aigner.de meine aktuelle Stellungnahme zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB
Ergänzung vom 17.03.2009
Sehr geehrter Herr Birkmann,

Als Verbraucherschutzministerin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf verständliche und klare Weise über die Nährwerte von Lebensmitteln durch entsprechende Angaben auf Lebensmittelverpackungen und -etiketten informiert werden. Diese Informationen sind eine wertvolle Orientierungshilfe, um eine Lebensmittelauswahl im Sinne einer gesunden und ausgewogenen Ernährung treffen zu können. Um diesem Anliegen nachzukommen, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ergänzend zu den bereits in der Europäischen Union bestehenden rechtlichen Anforderungen ein System zur Angabe freiwilliger erweiterter Nährwertinformationen auf verpackten Lebensmitteln entwickelt: das "1 plus 4
Modell".

Die Elemente des "1 plus 4 Modells" sind der Energiegehalt (Brennwert) sowie die Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz. Diese Angaben sollen in der Regel bezogen auf die Portion in einheitlichen und wieder erkennbaren Symbolen auf Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten erfolgen. Dabei soll mindestens der Brennwert auf der Schauseite des Etiketts angebracht werden. Zusätzlich zu den Mengenangaben sollen auch die Prozentanteile in Bezug auf den jeweiligen Richtwert für die Tageszufuhr angegeben werden. Da alle Angaben auf eine Portion bezogen angegeben werden, wird es leicht ersichtlich, welcher Anteil des Tagesrichtwertes jeweils mit dem Verzehr einer Portion des Lebensmittels abgedeckt wird.

Im Zusammenhang mit dem "1 plus 4 Modell" wird auch die Frage nach einer Farbcodierung der erweiterten Nährwertinformationen thematisiert. In Ihrer Anfrage verweisen Sie ebenfalls auf die so genannte "Ampelkennzeichnung" und stellen unter Bezugnahme auf meine Äußerung im Rahmen eines Gesprächs mit den Redakteuren der Badischen Zeitung die Frage, warum Vollkornbrot bei Einführung einer Ampelkennzeichnung "rot" gekennzeichnet werden müsste. Dies möchte ich gerne erläutern:

Die Ampelkennzeichnung ist bekannt geworden durch entsprechende Initiativen im Vereinigten Königreich, wonach die Nährstoffe Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Salz in Abhängigkeit von ihrem Gehalt im Lebensmittel freiwillig mit den Farben grün, gelb und rot für einen geringen, mittleren bzw. hohen Gehalt des Nährstoffes gekennzeichnet werden können. Werden nun die im Vereinigten Königreich maßgeblichen Umschlagspunkte zu Grunde gelegt, würde das von Ihnen angesprochene, insbesondere in Deutschland weit verbreitete Vollkornbrot wegen des vorhandenen Salzgehaltes – je nach Brotsorte und Beschaffenheit – für diesen Nährstoff eine gelbe oder gar rote Kennzeichnung erhalten. Der Verzehr von Vollkornbrot ist auf Grund des hohen Ballaststoffgehaltes jedoch bekanntermaßen im Rahmen einer gesunden und ausgewogenen Ernährung zu empfehlen.

Dieses Beispiel zeigt, dass für eine verbraucherfreundliche und nutzbare Angabe von erweiterten Nährwertinformationen eine umfassende und wissenschaftlich basierte Prüfung erforderlich ist. Bei einer weitergehenden Kennzeichnung muss sichergestellt sein, dass der Informationsgehalt für Verbraucherinnen und Verbraucher die gewünschten Vorteile liefert und nicht im Gegenteil womöglich sogar verwirrt oder gar zu unrichtigen Rückschlüssen
führt.

Ich bin überzeugt, dass wir mit dem "1 plus 4 Modell" des BMELV bereits einen wichtigen Schritt in Richtung einer verbesserten Verbraucherinformation über Nährwerte von Lebensmittel gegangen sind. Ich appelliere an die Lebensmittelwirtschaft, möglichst viele verpackte Lebensmittel mit den Angaben nach dem "1 plus 4"-Modell zu versehen und hoffe, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Informationsangebot auch intensiv nutzen. Ich möchte aber hier nicht stehen bleiben, sondern arbeite zudem an einer möglichen Weiterentwicklung des derzeitigen Modells. Daher wurde im BMELV eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Kreise einschließlich der Wissenschaft eingerichtet, die sich u. a. mit der Frage befassen wird, wie die Visualisierung der erweiterten Nährwertinformationen und die Nutzung solcher Angaben weiter verbessert werden können.

Lassen Sie mich abschließend noch darauf hinweisen, dass es vor dem Hintergrund des für den Bereich der Nährwertkennzeichnung bestehenden EU-Rechtes, das derzeit nur in bestimmten Fällen eine Nährwertkennzeichnung verpflichtend fordert, nicht möglich ist, abweichende einzelstaatliche Vorschriften zu erlassen. Daher ist das "1 plus 4 Modell" eine freiwillige Maßnahme. Um die bestehenden, auf Gemeinschaftsrecht beruhenden Rechtsvorschriften für die Nährwertkennzeichnung zu verbessern, ist es notwendig, diese Vorschriften auf EU-Ebene entsprechend zu ändern. Daran wird derzeit auf EU-Ebene gearbeitet.

Zu Ihrer weiteren Information können Sie den Leitfaden zum "1 plus 4 Modell", ein Faltblatt für Verbraucherinnen und Verbraucher und weitere Informationen zu diesem Thema auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) abrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
15.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

wir sind Mutterkuhhalter und durften bis vor zwei Jahren unsere Schlachttiere auf der Weide schießen und nach dem Ausbluten in einem nahen Schlachthaus zerlegen lassen. Sowohl mein Partner als auch ich selbst sind im Besitz einer gültigen Schießerlaubnis nach der Tierschutzschlachtverordnung, wobei ich den Kurs hierfür inkl. Erwerb der waffenrechtlichen Sachkunde erst 2007 gemacht habe.

Seit Einführung des neuen EU-Hygienepakets ist jedoch das Töten von Rindern auf der Weide (auch mittels Bolzenschuss in einer Fanganlage) in Bayern nicht mehr möglich, da durch einen hohen Juristen des Bayerischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Weisung ergangen ist, wonach alle Schlachttiere lebend ins Schlachthaus zu verbringen sind. Begründet wird dies mit den neuen Hygienevorschriften. Ausnahmen sind nur für Wild, Wasserbüffel und Bisons möglich.

Wenn Mutterkuhbetriebe wie wir, die ihre Tiere ganzjährig im Freien halten, die Tiere nicht mehr auf der Weide töten dürfen, bedeutet das unvorstellbare Szenen beim Verladen der halbwilden Tiere, die oft mit Stahlseilen gewaltsam in den Anhänger gezogen werden, ganz zu schweigen vom Stress während des Transportes. Wer das nicht will, kann seine Tiere nicht mehr vermarkten.

Für uns gibt es nur eine vernünftige Lösung: das Töten der Tiere auf der Weide wieder zuzulassen. Es ist nicht einzusehen, warum dies in unserem Fall unhygienisch sein soll, während es für die erwähnten anderen Tierarten Ausnahmen gibt.

Übrigens ist das Töten ganzjährig im Freiland gehaltender Rinder auf der Weide in anderen Bundesländern bisher nicht untersagt - hier geht man offenbar immer noch davon aus, dass dies nach der Tierschutzschlachtverordnung zulässig ist. Wie ist denn nun die Rechtslage?

Wie stehen Sie zu dieser Thematik? Was werden Sie tun, um den (bayerischen) Mutterkuhhaltern und damit auch deren Tieren zu helfen?

Mit freundlichen Grüßen
C.
Antwort von Ilse Aigner
10Empfehlungen
12.03.2009
Ilse Aigner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Frage.

Es trifft zu, dass das seit dem 1.1.2006 geltende EU-Lebensmittelhygienerecht das Schlachten von Rindern auf der Weide nicht vorsieht. Die Möglichkeit der Schlachtung am Herkunftsort besteht lediglich für in Wildfarmen gehaltene Laufvögel und Huftiere, ferner unter außergewöhnlichen Umständen auch für Bisons. Dabei müssen aber bestimmte Bedingungen, die ebenfalls EG-rechtlich festgelegt sind, eingehalten werden. Außerdem ist für solche Schlachtungen eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass es sehr schwierig ist, Rinder, die nahezu halbwild gehalten werden, zum Schlachthof zu transportieren. Dies dürfte ohne Risiko für den Transporteur oder aus Gründen des Tierschutzes sehr schwierig sein. Gerade deshalb ist es im Entwurf einer nationalen Verordnung zum Lebensmittelhygienerecht vorgesehen, dass die Schlachtung von Rindern im Haltungsbetrieb zulässig sein soll, wenn diese Tiere in Mutterkuh- oder ganzjähriger Freilandhaltung oder zur Landschaftspflege gehalten werden. Erst wenn diese Verordnung in Kraft getreten ist - was voraussichtlich im Sommer diesen Jahres der Fall sein wird - , kann die in der Tierschutz-Schlachtverordnung vorgesehene Möglichkeit des Betäubens oder Tötens bestimmter Rinder, die ganzjährig im Freien gehalten werden, durch Kugelschuss wieder in Anspruch genommen werden.

Bei den bisherigen Diskussionen des genannten Verordnungsentwurfs ist die vorgesehene Bestimmung von keiner Seite in Frage gestellt worden. Daher gehe ich davon aus, dass die Regelung zum Schlachten bestimmter Rinder aus Mutterkuhherden auf der Weide in Kraft treten wird. Sie dürften somit in absehbarer Zeit wieder die Möglichkeit haben, Ihre Tiere auf der Weide zu schlachten.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
17.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ilse Aigner!

Sie haben ja mittlerweile mehr als eine Woche Zeit gehabt, sich zu informieren. Wie es sich immer klarer zeigt, hat die DZ-Bank 55 Millionen Euro der Kaupthing-Bank, das aber das Geld der deutschen Kleinsparer darstellt, gepfändet, um IHRE EIGENEN Aktionäre zu schützen, nachdem sie sich mit mehreren 100 Millionen Euro in Island verspekuliert hat. Deshalb zahlt die Kaupthingbank 80% der Gelder, die sie bereits hat ( 275 Euro), nicht aus, zumal ja das sehr reale Risiko besteht, dass die Dz-Bank sich diese priorisierten Rückzahlungen der Gelder deutscher Kaupthingsparer erneut unter den Nagel reißt. D.H. auf dem Rücken deutscher Kleinsparer wird der STreit der Banken ausgetragen. Die deutschen Kaupthingsparer sind jetzt die einzigen, die keinen Termin für die Auszahlung in Aussicht haben bzw. ihr Geld noch nicht erhalten haben. Nach Aussage von Frau Merkel und Herrn Steinbrück, der außerdem bereits im November medienwirksam verkündet hatte, wir würden das Geld zurückbekommen, war der Rettungsschirm (das Geld der Steuerzahler) zum Schutz der deutschen Bürger bestimmt. Aber wenn man sieht, was daraus wird, handelt es sich nur um den Rettungssschirm für die Banker!, bezahlt werden Boni und Rechtsanwälte, um deutschen KLeinsparern weiterhin ihr Geld vorzuenthalten.

Bitte teilen Sie mir mit, was sie als Verbraucherschutzministerin jetzt definitiv unternehmen werden, um die deutsche !!!! Geiselhaft der deutschen Kaupthingsparer bei der deutschen !!! Dz-Bank zu beenden !!!

Dann kann nämlich die Kaupthingbank ihre Verpflichtungen erfüllen und uns unser !!!! Geld zurückzahlen ( Und dabei handelt es sich nicht um Geld der Steuerzahler wie beim Rettungsschirm, sondern um von uns mühsam ersparte Groschen). Deshalb nochmals die Frage und Appell: Was machen Sie definitiv, um uns Verbraucher zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
A.
Antwort von Ilse Aigner
bisher keineEmpfehlungen
06.03.2009
Ilse Aigner
Sehr geehrte Frau ,

wie Ihnen sicher bereits aufgefallen ist, habe ich Ihre Frage mit meiner
Antwort an Sie vom 05.03.09 beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB
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Ihre Frage an Ilse Aigner
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