Ilse Aigner (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ilse Aigner
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.12.1964
Berufliche Qualifikation
Elektrotechnikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wohnort
Feldkirchen-Westerham
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
54,0%
Landeslistenplatz
4, Bayern
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(...) Für den derzeit oft angeführten Begriff der "Massentierhaltung" gibt es keine schlüssige Definition. Das Tierwohl ist nicht von der Bestandsgröße abhängig, sondern von den Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
10.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

meine Fragen an Sie möchte ich auf eine Aussage auf der Webseite von www.foodwatch.de stützen. Dort wird geschrieben:

<< Doppelspiel von Bundesverbraucherministerin Aigner

Die deutsche Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner lehnt es ab, sich gegen das in Brüssel geplante Ampel-Verbot stark zu machen. Anstelle sich in Europa für die Ampel einsetzen, wie es sich die Mehrheit der Bürger wünscht, spielt sie ein Doppelspiel: Während sie hierzulande neuerdings Offenheit für die Ampel vorgaukelt, glänzt sie im EU-Ministerrat weiterhin durch vorsätzliches Nichtstun. Wir fordern Frau Aigner dazu auf, im EU-Ministerrat endlich klar Nein zum Ampel-Verbot zu sagen. >> ((Link: foodwatch.de ) Abruf am 10.03.2010)

Aus diesen Formulierungen ergeben sich mir folgende Fragen:

Wie lautet Ihre Position zu der nährwertbezogenen Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln?

Was unternehmen Sie als Ministerin im EU-Ministerat, wie förderlich wirken Sie auf den Entscheidungsprozess zur nährwertbezogenen Ampelkennzeichnung ein?

Fühlen Sie sich sehr in Ihrem objektiven Urteilsvermögen behindert, wenn Lobbyisten der Lebensmittelindustrie auf Sie einzuwirken versuchen?

Vielen Dank für Ihre Zeit, die oben stehenden Fragen zu beantworten.

Mit den besten Grüßen aus Stuttgart,

Antwort von Ilse Aigner
3Empfehlungen
21.04.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als Verbraucherschutzministerin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf verständliche und klare Weise über die Nährwerte von Lebensmitteln durch entsprechende Angaben auf Lebensmittelverpackungen und -etiketten informiert werden, damit ihnen die Lebensmittelauswahl im Sinne einer gesunden und ausgewogenen Ernährung erleichtert wird. Nach geltendem EU-Recht ist eine Nährwertkennzeichnung von verpackten Lebensmitteln derzeit jedoch grundsätzlich freiwillig und nur in bestimmten Fällen verpflichtend vorzunehmen. Im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wurde daher in Ergänzung zu den bereits in der Europäischen Union bestehenden rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung das "1 plus 4"-Modell zur Angabe freiwilliger erweiterter Nährwertinformationen auf verpackten Lebensmitteln entwickelt.

Die Elemente des "1 plus 4"-Modells sind der Energiegehalt (Brennwert) sowie die Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz. Diese Angaben sollen in der Regel bezogen auf eine Portion in einheitlichen und wieder erkennbaren Symbolen auf Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten erfolgen. Dabei soll mindestens der Brennwert auf der Schauseite des Etiketts angebracht werden. Zusätzlich zu den Mengenangaben sollen auch die Prozentanteile in Bezug auf den jeweiligen Richtwert für die Tageszufuhr angegeben werden. Da alle Angaben auf eine Portion bezogen angegeben werden, wird es leicht ersichtlich, welcher Anteil des Richtwertes jeweils mit dem Verzehr einer Portion des Lebensmittels abgedeckt wird. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.bmelv.de.

Es ist erfreulich, dass das "1 plus 4"-Modell bereits in großem Umfang anwendet wird und immer mehr verpackte Lebensmittel mit den Angaben nach diesem Modell versehen werden. Ich hoffe zudem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Informationsangebot auch nutzen. Das "1 plus 4"-Modell wird jedenfalls durch Verbraucherinnen und Verbraucher positiv beurteilt. Dies ergab eine im März 2008 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durchgeführte repräsentative Meinungsumfrage. Über 80 Prozent der Befragten beurteilten die Darstellung nach diesem Modell als informativ, verständlich und übersichtlich.

Bei der Erarbeitung des "1 plus 4"-Modells haben wir uns auch intensiv mit der Ampelkennzeichnung nach britischem Vorbild mit den Farben grün, gelb und rot, die für einen niedrigen, mittleren und hohen Gehalt eines Nährstoffs stehen, beschäftigt. In diesen Diskussionsprozess wurde auch die Wissenschaft einbezogen. Von verschiedenen Wissenschaftlern wurden dabei Bedenken gegen ein solches Darstellungsmodell geäußert und auf die fehlende wissenschaftliche Grundlage verwiesen (z. B. Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung vom 25. September 2009 "Wissenschaftliche Basis für Ampelkennzeichnung einzelner Lebensmittel fehlt" abrufbar unter www.dge.de Meine Zweifel, ob eine solche vereinfachte Klassifizierung von Lebensmitteln tatsächlich Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt, wurden damit bestätigt. Dennoch steht es Unternehmen frei, ein solches Darstellungssystem zu verwenden, wenn dieses im Einklang mit den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist.

In letzter Zeit werden in der Presse Meldungen verbreitet, dass die Europäische Union ein "Ampel-Verbot" plane. Dies ist unzutreffend. Es ist keineswegs vorgesehen, die Ampelkennzeichnung auf EU-Ebene zu verbieten. Nach dem derzeit in den Gremien des Rates und des Europäischen Parlaments beratenen Vorschlag für eine Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ergänzend zu den verpflichtend vorgeschriebenen Angaben freiwillige Darstellungsformen der Nährwertdeklaration zur verwenden. Eine solche zusätzliche Form der Nährwertdeklaration wäre beispielsweise eine Ampelkennzeichnung.

Betonen möchte ich, dass der Verordnungsvorschlag gegenüber dem bestehenden Gemeinschaftsrecht über die Nährwertkennzeichnung aus meiner Sicht eine deutliche Verbesserung der Verbraucherinformation bedeutet. So ist z. B. vorgesehen, eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung (Angabe des Energiegehalts und der Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker und Salz bezogen auf 100 g bzw. 100 ml des Lebensmittels) auf der Verpackung oder dem Etikett grundsätzlich bei allen Lebensmitteln einzuführen. Nähere Informationen zu dem o. g. Verordnungsvorschlag finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission unter
ec.europa.eu

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
13.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

wie kann es sein, dass am 1.1.2010 in aller Stille vor der gesamten Weltbevölkerung der Codex Alimentarius verabschiedet wurde?


Warum haben Sie dies gegenüber den Medien und der Bevölkerung verschwiegen?

Die Lebensmittelrichtlinien des "Codex Alimentarius" sollten eine Schutzvorschrift für Verbraucher werden. Inzwischen haben die unterschiedlichsten Interessengruppen dieses Vorhaben zu ihren Gunsten verändert. Die Gesunderhaltung des Bürgers spielt keine Rolle mehr.
Machtinteressen und monetäre Interessen bestimmen den Inhalt dieses Papiers. www.zentrum-der-gesundheit.de

Seit 2002 hat die Kommission für den Codex Alimentarius ( www.bfr.bund.de ) still und leise ihre Rolle als internationale Organisation für öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz aufgegeben. Gesteuert von der Großindustrie liegt die heimliche Bestimmung des Codex nun darin, Profite der globalen Firmen-Konglomerate zu erhöhen und gleichzeitig die Kontrolle der Nahrungsmittel zu erlangen.

Ich denke Sie sind in diesem Falle nicht nur mir, sondern der gesamten deutschen Bevölkerung Rede und Antwort schuldig!

Einmal davon abgesehen, dass dieser Codx eine erhebliche Gefahr für die Menschen bedeutet, ist auch mit einer immensen Steigerung bei den Kosten im Gesundheitssystem die Folge!

Warum wurde zudem den Menschen immer erzählt, dass Fluor gesund sei, wo doch Ärtze das Gegenteil sagen

eur-lex.europa.eu
www.zentrum-der-gesundheit.de
www.facharzt.de
www.jodkrank.de

Was in aller Welt wird uns hier verheimlicht!?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ilse Aigner
5Empfehlungen
24.03.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.
Bereits seit einiger Zeit zirkulieren im Internet polemische Behauptungen zum Codex Alimentarius, welche wiederholt zu besorgten Anfragen von Bürgern an das BMELV geführt haben. Generell ist festzuhalten, dass derartige Behauptungen, sofern Sie dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Kenntnis gelangten, noch in keinem einzigen Fall von konkreten Quellenangaben begleitet waren, auf welche Vorschriften aus dem Regelungswerk des Codex Alimentarius sie gestützt sein könnten. Sie entbehrten aus der Sicht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Grundlage.

Nur sachliche Informationen sind geeignet, dem Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu dienen. Erlauben Sie mir deswegen, Sie zunächst auf eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema Lebensmittelsicherheit aufmerksam zu machen, welche auch das Thema Codex Alimentarius berührt ( www.bmelv.de ). Lebensmittel, die in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebracht werden, müssen hinsichtlich Herstellung, Beschaffenheit, Zusammensetzung und Kennzeichnung den Anforderungen der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Vorschriften entsprechen. Auch dürfen die Verbraucher beim Verkehr mit Lebensmitteln nicht getäuscht oder irregeführt werden. Der verantwortliche Hersteller, Importeur oder sonstige Inverkehrbringer von Lebensmitteln hat dafür Sorge zu tragen, dass das betreffende Erzeugnis den Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht.

Der Codex Alimentarius ist eine gemeinsame Einrichtung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ziel ist es, auf globaler Ebene die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, den internationalen Handel mit Lebensmitteln fair zu gestalten und die Lebensmittelvorschriften weltweit zu koordinieren. Zu diesem Zweck entwickeln inzwischen 182 Codex-Mitgliedstaaten und eine Mitgliedsorganisation (die Europäische Gemeinschaft) unter Beteiligung von z.Zt. über 130 Beobachterstatus genießenden Nicht-Regierungsorganisationen aller - von der Produktion bis zum Verbraucher - an der Lebensmittelkette beteiligten Interessengruppen in der Codex Alimentarius Kommission bzw. ihren Fachgremien international abgestimmte Standards und Leitlinien. Diese Regelungen dienen den Mitgliedstaaten als Orientierung für die Erarbeitung nationaler Rechtsvorschriften und als Richtschnur für den internationalen Lebensmittelhandel. Das Verfahrenshandbuch des Codex Alimentarius ( ftp://ftp.fao.org/codex/Publications/ProcManuals/Manual_19e.pdf ) führt hierzu explizit aus, dass Codex Standards und verwandte Texte weder Ersatz noch Alternative zu nationalen Gesetzen darstellen (siehe Seite 17, Allgemeine Grundsätze des Codex Alimentarius, Paragraph 3). Festzuhalten ist, dass Sie damit Empfehlungscharakter haben und deswegen weder Fristen oder Umsetzungsvorgaben enthalten (etwa - wie verschiedentlich behauptet - den 31.12.2009) noch die Codex Alimentarius Kommission diese für verbindlich erklären kann. Von Bedeutung ist, dass die Normen des Codex Alimentarius Referenznormen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) darstellen (vgl. Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang A Nr. 3 a) des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen, sog. SPS-Abkommen, siehe deutschen Text in eur-lex.europa.eu ) und von dieser u.a. bei Streitbeilegungsverfahren in Handelskonflikten herangezogen werden. Allerdings legt Art. 3 Abs. 3 des vorgenannten SPS-Abkommens fest, dass Mitglieder hiervon abweichende Maßnahmen mit einem höheren Schutzniveau ergreifen oder beibehalten können, wenn sie dies für erforderlich halten und hierfür eine wissenschaftliche Begründung gegeben ist oder dies bei fehlenden wissenschaftlichen Daten aus Vorsorgegründen als erforderlich erscheint.

Deutschland gehört zu den Gründungsmitgliedern des Codex Alimentarius und arbeitet seit 1963 intensiv in den verschiedenen Gremien mit.

Da die Codex Alimentarius Kommission ein gemeinsam von der FAO und WHO getragenes Gremium ist, erklärt sich, dass für den Codex Alimentarius das im Bereich der Vereinten Nationen gültige Sprachenregime mit den Arbeitssprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Chinesisch und Arabisch und teilweise Russisch zur Anwendung kommt.

Der Codex Alimentarius legt großen Wert auf die Transparenz seiner Arbeiten. Sämtliche Berichte über die aktuellen und bisherigen Tätigkeiten in den Codex Gremien sind unter der Internet-Adresse www.codexalimentarius.net verfügbar. Die Tagesordnungen der anstehenden Sitzungen sind unter der Adresse www.codexalimentarius.net einsehbar. Alle als Grundlage für die Sitzungen der Codex Gremien dienenden Arbeitsdokumente finden Sie im Übrigen auf dem Internetserver der FAO ( ftp://ftp.fao.org/codex/ ). Eine Übersicht der im Codex Alimentarius aktiven Komitees können Sie sich unter der Adresse www.codexalimentarius.net verschaffen.

Über die offizielle Internetseite des Codex Sekretariats ( www.codexalimentarius.net ) können Sie - in den drei Codex-Arbeitssprachen Englisch, Französisch und Spanisch - Zugriff auf eine Liste aller aktuellen, ca. 400 Regelungen des Codex Alimentarius nehmen ( www.codexalimentarius.net ), die dort jeweils zum Herunterladen bereit stehen.

Als allgemeine Informationsquelle möchte ich Sie auf die den Codex Alimentarius betreffenden Informationsseiten im Internetangebot des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hinweisen, welche auch Links mit weiterführenden Hinweisen und Fundstellen zum Thema enthalten ( www.bmelv.de ). Informationen auf Englisch, einer der Arbeitssprachen des Codex Alimentarius, können Sie etwa auch der einschlägigen Internet-Seite der Schweiz als zuletzt amtierender Koordinator für die Codex-Region Europa entnehmen ( www.codexeurope.ch ). Gleiches gilt für entsprechende Veröffentlichungen anderer Codex-Regionen, wie etwa Afrika ( www.codexafrica.org ) und Asien ( www.ccasia.org ). Die einschlägige Informationsseite der Europäischen Kommission ist unter der Adresse ec.europa.eu einsehbar. Hier haben Sie auch Zugriff auf Positionspapiere der Europäischen Gemeinschaft zu einzelnen Vorhaben des Codex, welche seit deren Beitritt zum Codex Alimentarius nach einem vom Rat der Europäischen Gemeinschaft festgelegten gemeinschaftsinternen Verfahren erarbeitet werden (vgl. im Einzelnen den Beschluss des Rates vom 17. November 2003 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Codex-Alimentarius-Kommission - eur-lex.europa.eu ).

Ein häufiger im Zusammenhang mit dem Codex im Internet angesprochenes Thema ist bspw. dasjenige der Vitamin- und Mineralstoffe bzw. der Nahrungsergänzungsmittel. Diesbezüglich mache ich vorsorglich auf die bereits 2005 von der Codex Alimentarius Kommission beschlossene "Guideline for Vitamin and mineral food supplements" (CAC/GL 55-2005 - www.codexalimentarius.net ) aufmerksam. Entgegen verschiedentlich verbreiteter, anderslautender Behauptungen sind darin keine Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt. Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich um Lebensmittel. Aus diesem Grund müssen derartige Produkte, die in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebracht werden, hinsichtlich Herstellung, Beschaffenheit, Zusammensetzung und Kennzeichnung den Anforderungen der einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Weiterführende Informationen zu diesem Thema sind den relevanten Seiten der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu entnehmen ( www.bmelv.de ).

Hinsichtlich der im Netz ebenfalls häufig aufgegriffenen Thematik der Heilkräuter und -pflanzen verweise ich erneut auf das im Netz verfügbare Verfahrenshandbuch des Codex Alimentarius: ftp://ftp.fao.org/codex/Publications/ProcManuals/Manual_19e.pdf. Gemäß Artikel 1 der Satzung des Codex Alimentarius (siehe Einzelheiten in Codex Verfahrenshandbuch, Seite 4 oben) ist das Hauptziel des Gemeinsamen FAO/WHO Lebensmittelstandardisierungsprogramms die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen und redliche Praktiken im Lebensmittelhandel sicherzustellen sowie die Koordinierung aller von internationalen staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen im Zusammenhang mit Lebensmittelstandards übernommenen Arbeiten zu fördern. Für die Zwecke des Codex Alimentarius sind Lebensmittel definiert als jeder verarbeitete, halbfertige oder unverarbeitete, zum Verzehr durch Menschen bestimmte Stoff, einschließlich der Getränke, des Kaugummis und sämtlicher zur Herstellung, Zubereitung und Verarbeitung der Lebensmittel verwendeten Stoffe. Die Definition umfasst ausdrücklich nicht Kosmetika, Tabak oder als Arzneimittel gebrauchte Substanzen (siehe Definition in Codex Verfahrenshandbuch, Seite 18 oben).

Des Weiteren rege ich vor dem Hintergrund der Eingangs erwähnten, im Internet zirkulierenden polemischen Informationen zum Codex Alimentarius insbesondere an, die Rubrik "Frequently asked questions" auf der Internet-Seite des Codex Sekretariates zu konsultieren ( www.codexalimentarius.net ), in der auch auf einige dieser derzeit kursierenden Behauptungen eingegangen wird. Angesichts hier bekannt gewordener E-Mail-Aktionen könnten in diesem Zusammenhang möglicherweise auch zwei Mitteilungen des Bundes Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. ( www.bdhn-ev.de und www.bdhn-ev.de ) oder des Deutschen Zentralvereins der homöopathischen Ärzte e.V. ( www.dzvhae.com ) von Interesse sein.

Abschließend möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der Verfahrensregeln des Codex Alimentarius die Sitzungen der Codex Alimentarius Kommission und ihrer Fachgremien öffentlich sind. Ein eventuelles Anliegen, in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Bereich den jeweiligen Sitzungen beizuwohnen, ist direkt an das Codex Sekretariat zu richten. Angemerkt sei, dass die Bundesregierung seit vielen Jahren auch Nicht-Regierungsorganisationen als Mitglieder der deutschen Delegation die Teilnahme an den Beratungen der Komitees und der Codex Alimentarius Kommission ermöglicht. Dies erfolgt, um die Transparenz der Arbeiten und die Einbringung berechtigter Interessen zu gewährleisten.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
15.03.2010
Von:

Frau Aigner,

es ist schwer zu sagen ob Sie aktiv etwas gegen die Ampelkennzeichnung tun.
Aber dass Sie kein Befürworter sind ist leider recht offensichtlich.
Oder was haben Sie für die Ampel getan?

Die Beispiele, welche von Ihnen aufgeführt werden um vermeintliche Schwächen der Ampel darzustellen, sind wenig aussagekräftig. Säfte enthalten nunmal viel Zucker und der Hinweis darauf würde in anderer Form ja auch bei ihrer 4 + 1 Regelung zu finden sein, nur nicht so offensichtlich.
Und eine rote Ampel bedeutet ja nicht ein Verbot, dieses Lebensmittel zu kaufen sondern warnt nur vor übermäßigem Konsum.

Ich würde gerne wissen, wieso Sie eine Zustimmung "90 Prozent aller Eltern (für) eine einfache Kennzeichnung mit Ampelfarben etwa bei Getränkepackungen" ( www.spiegel.de ) ignorieren können?

Wie Sie einen Appel der Kinderärzte aus ganz Europa,
Zitat:
"Wir bitten Sie dringend, nicht nur die Interessen der Nahrungsmittelindustrie zu unterstützen", heißt es in einem Brief des deutschen Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte sowie der Vereinigung der europäischen Kinderärzte. Im Kampf gegen Übergewicht bräuchten vor allem Familien aus weniger gebildeten Schichten eine leicht verständliche, farblich untermalte Kennzeichnung von Fett, Zucker und Salz.." ( www.spiegel.de ).
unbeachtet lassen können?

Und das obwohl alleine in Deutschland durch Ernährungsbedingte Krankheiten Kosten von rund 70 Milliarden Euro entstehen.(Jürgen Graalmann, Vize-Chef des AOK-Bundesverbandes, www.spiegel.de )

Ich würde gerne von Ihnen wissen, was Sie bisher dafür getan haben, dass der Wille des Volkes in dieser Sache erfolgreich durchgesetzt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ilse Aigner
1Empfehlung
23.04.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Bitte beachten Sie meine Antwort auf die Anfragen von Herrn Eckhardt, dem ich u.a. bereits zum Thema Ampelkennzeichnung geantwortet habe.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner

Wie denken Sie über das Bedingungslose Grundeinkommen, finanziert durch eine reine Konsumsteuer?
Mich interessiert hierbei Ihre persönliche Meinung und nicht die Position Ihrer Partei.

Bund, Länder und Kommunen geben zusammen über 750 Milliarden an Sozialleistungen aus (Sozialbericht 2009). Hinzu kommen mehrere Milliarden Verwaltungskosten in den Steuer- und Sozialsystemen. Des weiteren geben wir Geld aus um Menschen zu Arbeiten zu zwingen, die wir zuvor mit noch mehr Geld schaffen oder erhalten müssen. So zum Beispiel im Stein- und Braunkohleabbau. Dies wird sich durch die zunehmend schnellere Entwicklung der Maschinen, die uns vor allem unangenehme Arbeit abnehmen, eher noch verstärken.

Die Konsumsteuer müsste also nicht höher sein, als die Gesamtheit der Steuern, die sich jetzt schon auf den Produktpreis auswirken und durch die Konsumsteuer wegfallen würden. Das Produkt wäre also nicht teuerer als jetzt und es hätte keine Steuererhöhung stattgefunden.

Außerdem fördert ein Grundeinkommen im Gegensatz zum jetzigen Steuer und Sozialsystem die Arbeitsmotivation, da einem der hinzuverdiente eigene Lohn, nicht mehr abgezogen wird. Leistung würde sich also Lohnen.

Der Bürokratieabbau würde die Transparenz für den Bürger gewährleisten und die Notwendigkeit der ständigen Gängelung des arbeitenden oder nicht-arbeitenden Bürgers durch Kontrollen, Einkommenssteuererklärungen, Sozialmeldenachweise u.s.w. würde wegfallen. Des weiteren würde ein Grundeinkommen dem Bürger ermöglichen sein eigener Unternehmer zu sein. Er würde seine Arbeitskraft als Produkt zur Verfügung stellen und über den Lohn nach Angebot und Nachfrage verhandeln können.

Ein Grundeinkommen müsste also finanzierbar sein, Leistung würde sich Lohnen, Subventionen und Bürokratie würden abgebaut und Transparenz sowie Freiheit gefördert.

Ich freue mich auf Ihre Antwort
Antwort von Ilse Aigner
9Empfehlungen
19.03.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich halte die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens nach derzeitigem Stand und nach meinen Kenntnissen darüber für nicht wünschenswert und nicht realisierbar. Denn abgesehen von der Frage der Durchführbarkeit erscheint mir, im Gegensatz zu Ihnen, ein solches Grundeinkommen nicht leistungsfördernd, sondern kontraproduktiv für eine Erwerbsgesellschaft wie der unsrigen, deren Wirtschaft auf der Leistungsbereitschaft und Eigenverantwortung des Einzelnen beruht.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

Mit Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Frage von Matthias Lindemer, Ihre Haltung zum bedingungslosen Grundeinkommen betreffend , gelesen. Sie schreiben, "Denn abgesehen von der Frage der Durchführbarkeit erscheint mir (...) ein solches Grundeinkommen nicht leistungsfördernd, sondern kontraproduktiv für eine Erwerbsgesellschaft wie der unsrigen, deren Wirtschaft auf der Leistungsbereitschaft und Eigenverantwortung des Einzelnen beruht."
Dass Sie mit diesem Satz Ihre Bedenken gegen das Grundeinkommen begründen, verstehe ich nicht. Sie schreiben doch dass unsere Wirtschaft auf der Leistungsbereitschaft und Eigenverantwortung des Einzelnen beruht . Das sehe ich auch so. Diese Fähigkeiten sind ganz klar vorhanden in unserer Gesellschaft. Bei uns Bürgern. Grundeinkommen setzt doch gerade auf die Eigenverantwortung des Einzelnen, der sich frei, auf der soliden Basis des bedingungslosen Grundeinkommens stehend, in die Gesellschaft einbringen kann.
Das Grundeinkommen hätte auf mich sogar die Wirkung, dass ich mich, befreit von Druck und Existenzsorgen,noch freier, entspannter und konstruktiver in unser Gesellschafts- und Wirtschaftsleben einbringen könnte.
Gehen Sie davon aus, dass meine Eigenverantwortung und meine Leistungsbereitschaft schwinden würden, wenn ich ein bedingungsloses Grundeinkommen hätte?

Vielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit,
mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ilse Aigner
4Empfehlungen
24.03.2010
Ilse Aigner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Natürlich können Sie sich gerne in Ihrer Freizeit "entspannter und konstruktiver" in unsere Gesellschaft einbringen. Wer hindert Sie daran? Es gibt die vielfältigen Möglichkeiten des Ehrenamtes, beispielsweise in Sportvereinen. Und bedenken Sie bitte, dass diese Art ehrenamtlicher Arbeit - ohne auch nur irgendeine entgeltliche Leistung dafür zu erwarten - täglich hunderttausendfach von Menschen in Deutschland geleistet wird.

Sie erwarten etwas von unserem Staat, das dieser nicht leisten kann. Unser Staat bzw. die Solidargemeinschaft hilft Menschen, die etwa durch Arbeitslosigkeit in Notlagen geraten sind, um ihnen die Existenz zu sichern. Und das ist auch gut so. Wer mehr von der Solidargemeinschaft erwartet, hegt ein Staatsverständnis das ich nicht teile. Stattdessen setze ich auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger - auch und gerade bei der eigenverantwortlichen Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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