Hinnerk Fock (FDP)
Kandidat Bürgerschaftswahl Hamburg 2008
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Hinnerk Fock
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Bezirksamtsleiter a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Landesvorsitzender und Spitzenkandidat FDP Hamburg
Wohnort
-
Wahlkreis
Blankenese , Listenplatz 3, Stimmen (Wahlkreis): 3.551, 3,4%
Landeslistenplatz
1
(...) Grundsätzlich sind wir für den Bau eines Kraftwerks in Moorburg, wenn die Rahmenbedingungen dafür stimmen. (...)
 
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www.hinnerkfock.de
Fragen an Hinnerk Fock
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Frage zum Thema Gesundheit / Verbraucherschutz
11.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Fock,

aus welchem Grunde sind Sie dafür, das bereits beschlossene Rauchverbot wieder aufzuheben? Stellen Sie wirtschaftliche Interessen vor das gesundheitliche Wohl der Gesellschaft?
Antwort von Hinnerk Fock
12Empfehlungen
13.12.2007
Hinnerk Fock
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die FDP ist die Freiheitspartei. Und wir wollen niemanden unnötig dem Passivrauchen aussetzen. Jedoch führen wir hier zunächst eine Diskussion, in der es um Freiheit geht, nicht um Gesundheitsschutz. In erster Linie geht es uns darum aufzuzeigen, dass der Staat uns mit immer mehr Verboten in unseren Handlungsmöglichkeiten einschränkt. Eine Feststellung, die uns als Liberale nachdenklich stimmt. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass das Rauchverbot ein massiver Eingriff in das Hausrecht der Wirte ist: Gaststätten sind kein öffentlicher Raum, sondern der Raum des Gaststättenbetreibers. Es ist unser aller freier Wahl, eine Gaststätte aufzusuchen, oder es eben auch bleiben zu lassen. Deshalb ist unsere Vorstellung, dass Wirte selbst entscheiden, liberal: Überall dort, wo Sie sich aufhalten müssen (Behörden, Schulen, Krankenhäuser) ist ein Rauchverbot sinnvoll, denn man sucht diese Orte auch ohne die freie Wahl dazu auf. Bei Gaststätten ist dies anders: Sie entscheiden, welche Gaststätte Sie betreten und welche nicht. Warum nicht einfach Nichtrauchergaststätten auswählen? In Hamburg gibt es bereits einige hunderte davon. Und wir gehen davon aus, dass sich diese Zahl auch weiter erhöhen wird, denn viele Menschen haben ein Interesse daran.

Im konkreten Fall in Hamburg geht es aber auch noch um einen wirtschaftlichen Aspekt, dessen Betrachtung sich lohnt: Mit dem "Hamburgische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit" geht eine Benachteiligung von Einraumkneipen gegenüber solchen mit mehreren Zimmern einher. Denn Kneipen mit mehreren Zimmern dürfen Raucherräume einrichten. In der Folge werden Raucher entweder zuhause oder aber in den größeren Kneipen in Raucherzimmern rauchen. Die vielen kleinen Kneipen, die es sich nicht leisten können, einen separaten Raum zu mieten, bleiben durch dieses Gesetz völlig auf der Strecke. Wir meinen: Diese wettbewerbsverzerrende Maßnahme kann nicht richtig sein. Deshalb ist unser Appell: Es sollen die Wirte über Ihre Kneipe entscheiden. Die wissen schon, was ihre Gäste wünschen. Und Sie als Gast haben dann die frei Wahl zwischen Raucher- und Nichtraucherkneipen.

Nicht durch Verbote wird die höchstmögliche Freiheit erreicht, sondern durch eine Marktlösung, die die Interessen aller berücksichtigt. Das ist gerecht. Das ist liberal.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hinnerk Fock
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Frage zum Thema Bürokratie / Verwaltung
11.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Fock.

Wie stehen Sie zum Verstoss gegen das Zitiergebot (Art 19 GG), welches übergeordnete Gesetzeskraft hat und damit das USt / MwSt Gesetz seit Einführung des §27b, also Anfang 2002 für nichitg also ungültig erklärt. Die Finanzbehörden stellen sich auf den Standpunkt, dass höchstens ein Paragraph ungültig sein kann, niemals aber das ganze Gesetz. Das Grundgesetz aber ist hier eindeutig und wird missachtet. Hochrangige Angehörige der Finanzbehörden haben jedoch die Nichtigkeit bereits bestätigt.
Nähere Informationen: Das Grundgesetz Art. 19 und auch die Website curare-ev.de
Am 01.12.2006 hat Herr Köhler in seiner Rede jeden einzelnen aufgefordert, das Grundgesetz zu schützen und seine Einhaltung zu schützen. Der Bürger wird hier aber zu 100% abgeblockt, weil er die Kosten für einen Rechtstreit nicht tragen kann. Auch Prozesskostenhilfen werden von Staatsdienern entschieden, die aber nur dann bewilligt wird, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Fakt ist, dass kein Staatsdiener gegen die Staatsinteressen handeln wird.
Wie werden Sie sich in der Angelegenheit, Durchsetzung des GG, Erstattung der unrechmäßig eingezogenen USt / MwSt an die Bürger, verhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hinnerk Fock
7Empfehlungen
13.12.2007
Hinnerk Fock
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die gesetzliche Bestimmung des § 27 I, II UStG, die die sogenannte Umsatzsteuer-Nachschau regelt, verschafft den Finanzbehörden sehr weitreichende Rechte, nämlich insbesondere das Recht, ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten zu betreten. Bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen sogar Wohnräume betreten werden. Außerdem sieht insbesondere § 27 II UStG eine sehr weitreichende Auskunftspflicht der Steuerpflichtigen vor.

Als Liberale stehen wir derart weitreichenden Eingriffen in die Rechte der Steuerbürger kritisch gegenüber. Es sprechen gute Gründe für die Auffassung, dass die Bestimmung des § 27 UStG gegen das Zitiergebot des Art.19 I Satz 2 GG verstößt. Nach dem sogenannten Zitiergebot muss für den Fall, dass ein Grundrecht durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt wird, das eingeschränkte Grundrechte in dem betreffenden Gesetz unter Angabe des Artikel genannt werden. Die seinerzeitige Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Hasselfeldt war unbefriedigend und lässt erhebliche Fragen offen.

Die Rechtsfrage, ob die gesetzliche Bestimmung des § 27 UStG gegen Artikel 19 I Satz 2 GG verstößt, kann jedoch letztlich nur durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes verbindlich geklärt werden. Ich habe mir daher erlaubt, eine Kopie Ihrer Anfrage an die FDP-Bundestagsfraktion zur Kenntnisnahme weiterzuleiten.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort einstweilen gedient zu haben, und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hinnerk Fock
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Frage zum Thema Bürgerbeteiligung und Bürgergesellschaft
12.12.2007
Von:

Unterstützen Sie das Anliegen der neuen Volksinitiative für faire und verbindliche Volksentscheide,
a) prinzipiell nur an Wahltagen (Bürgerschafts und Bundestag) und dann ohne Beteiligungsquoren durchzuführen?
b) bei abweichenden Entscheidungen der Bürgerschaft die Entscheidung in einem vereinfachten und verkürzten Verfahren dem Volk erneut vorzulegen?
Antwort von Hinnerk Fock
10Empfehlungen
13.12.2007
Hinnerk Fock
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ein wichtiges Anliegen in unserer Demokratie anspricht: Die aktive Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungsprozessen. Grundsätzlich lohnt sich ein Blick in unser Wahlprogramm "Die Freie Stadt" (S. 43):

"VIII. Freie Wahl für Freie Bürger
Die demokratische Beteiligung der Bürger ist mehr als nur eine lästige Pflichtveranstaltung. Sie ist das Kernstück der Demokratie. Möglichkeiten, den Einfluss der Bürger durch ihre Wahlentscheidungen zu erhöhen, müssen konsequent genutzt werden. Die FDP Hamburg steht des-halb nicht nur vorbehaltlos zum reformierten Wahlrecht, wie es durch einen demokratischen Bürgerentscheid eingeführt wurde, sie setzt sich darüber hinaus auch für die Ausweitung auf eine Direktwahl der Bezirksbürgermeister und eine Vereinfachung der Volksgesetzgebung ein.
Das will die FDP Hamburg:
• Wiedereinführung des durch Volksentscheid eingeführten reformierten Wahlrechts.
• Erleichterung von Volksentscheiden."

Bezüglich des neuen Volksentscheids werde ich mich mit den Initiatoren zusammen setzen und mir die Neuerungen erklären lassen. Die Ergebnisse werde ich dann der Partei mitteilen – diese werden dann in einem demokratischen Entscheidungsprozess entschieden. Prinzipiell halte ich die Anliegen dieser Volksinitiative allerdings für sehr unterstützenswert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hinnerk Fock
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Frage zum Thema Bürokratie / Verwaltung
13.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Fock.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bin nur ein kleiner Hauptschüler und vielleicht liegt es daran, dass ich intellektuell nicht so schnell zufrieden bin. Darum möchte ich noch einmal erwidern/nachfragen:
Es stellt sich die Frage, warum beharren ALLE auf eine Entscheidungserfordernis des Verfassungsgerichtes? Eine Entscheidung des BVG ist doch überhaupt nicht erforderlich und wird vom Bundesverfassungsgericht auch gar nicht mehr gestellt, da der Art. 19 I 2 GG eigene übergeordnete Gesetzeskraft entfaltet. Die Finanzbehörden müssen dem zu Folge gemäß der §§ 124 und 125 Abgabenordnung 1977 ( Nichtigkeit von Verwaltungsakten ) die ESt- Umsatzsteuerbescheide seit dem 01.01.2002 wegen Nichtigkeit ( also praktisch nicht vorhanden und somit keine Gesetzeskraft und ohne Gesetz keine Mehrwertsteuer / Umsatzsteuerzahlungen ) Ersatzlos aufheben und die gezahlten USt / MwSt. dem Bürger erstatten.
Die Finanzämter schieben das BVG vor, obwohl die tatsächlichen Fakten bekannt sind wie das folgende Protokoll beweist: (Auszug) 07.09.2007, ab 15.00h, Dieter Spangenberg, Sachgebietsleiter Umsatzsteuer, ESt, FA Münster bei der IHK-Nordwestfalen in Münster
... Nachschau auch Eingriff, ist nach Art. 19 in Verbindung mit Art. 13 Grundgesetz zitierpflichtig für das jeweils eingreifende Gesetz. Das ist nicht geschehen, also ... das Umsatzsteuergesetz ist nichtig, so sieht es das Grundgesetz auch vor. [Zitat Ende]

Das BVG hat nach meinen Informationen die Regierung mehrfach auf den Handlungsbedarf hingewiesen, die aber aus welchen Gründen auch immer nicht darauf reagierte.

Warum soll das BVG etwas entscheiden, dass durch die Verfassung längst entschieden ist???
Selbst wenn das BVG irgendwann trotz Gesetzeskraft der Verfassung zu einem ein Urteil genötigt wird, bleiben die Jahre seit 2002, in denen unrechtmäßig USt-/MwSt. vom Bürger eingezogen wurde mittels ESt-Bescheiden, die auf Grund der Fakten ebenfalls nichtig sind.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hinnerk Fock
10Empfehlungen
17.12.2007
Hinnerk Fock
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Nach Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz ist die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden. Die Finanzbehörden müssen daher die gesetzlichen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechte beachten und anwenden. Selbst wenn begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer einzelnen gesetzlichen Regelung bestehen, so sind die Finanzbehörden nicht dazu befugt, die betreffende Bestimmung außer acht zu lassen oder nicht anzuwenden. Es obliegt nach Artikel 93 Grundgesetz vielmehr allein dem Bundesverfassungsgericht, die Unvereinbarkeit einer Norm des Bundesrechts mit dem Grundgesetz festzustellen. Unabhängig von der durch Sie angesprochenen Einzelfrage aus dem Umsatzsteuerrecht halte ich dieses Prinzip unseres Grundgesetzes im Interesse von Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit auch für richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Hinnerk Fock
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Frage zum Thema Bürgerbeteiligung und Bürgergesellschaft
13.12.2007
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Fock,

Welche Position vertritt die FDP Hamburg bezüglich des Einsatzes von Wahlcomputern und/oder Wahlstiften?

Können Sie Bedenken gegenüber diesen Technologien nachvollziehen?

Können Sie nachvollziehen, dass einige Wähler (darunter auch ich) konzeptionell leicht verständliche, händische Auszählverfahren bevorzugen und kein Vertrauen in elektronische, "von oben zertifizierte" Systeme haben, deren exakte Funktionsweise nur für Informatiker und Elektro-Ingenieure komplett nachvollziehbar ist?

Mit freundlichen Grüßen
Jan
Antwort von Hinnerk Fock
12Empfehlungen
14.12.2007
Hinnerk Fock
Sehr geehrter Herr Weinschenk,

vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich können wir als die Bürgerrechtspartei Ihre Bedenken bezüglich der Einführung eines neuen Systems sehr gut verstehen. Die Entscheidung in dieser Sache muss deshalb mit Bedacht getroffen werden.

Es muss betrachtet werden, dass die Anschaffung des Wahlstifts bereits viel Geld gekostet hat. Geld, von dem wir meinen, dass es auf jeden Fall nicht umsonst ausgegeben worden sein soll. Es handelt sich hierbei um Staatsgeld: Geld, das dem Steuerzahler vom Staat genommen wurde, um im Interesse der Bürger zu handeln. Deshalb haben wir einen Standpunkt erarbeitet, der allen Anforderungen gerecht wird. Auf der einen Seite wird eine Handauszählung erfolgen, auf der anderen Seite besteht aber auch die Möglichkeit, die Zuverlässigkeit des Wahlstifts zu testen.

Dazu unsere Pressemitteilung vom 16.11.2007:

Hinnerk Fock: Chance nutzen – Wahlstift testen

Nach der Entscheidung der Fraktionen, zu den kommenden Wahlen im Februar 2008 die Stimmzettel mit der Hand aus zu zählen, erklärt Hinnerk Fock, Spitzenkandidat der FDP Hamburg:

"Auch wenn mit der Hand ausgezählt wird, sollte der Wahlstift unter Echt-Bedingungen getestet werden. Dann wird sich zeigen, ob er wirklich zuverlässig ist.

Die Investition von insgesamt 4,5 Mio Euro sollte nicht verschwendet werden. Deshalb muss zur kommenden Bürgerschaftswahl der Wahlstift, der auch schreiben kann, neben der Handauszählung getestet werden.

Gleichzeitig würde man sehen, ob die Wähler mit dieser Technik umgehen könnten. Für die nächsten Wahlen hätte man so oder so ein Ergebnis, auf dem dann weiter entscheiden kann."

In jedem Fall haben wir aber Verständnis für Ihre Bedenken. Ein wesentliches Element der Demokratie ist es, dass die Wahl verständlich, transparent und nachvollziehbar ist, damit sie nicht das Vertrauen der Wähler verspielt. Hundertprozentige Sicherheit wird man allerdings auch bei einer händischen Auszählung nicht erreichen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Hinnerk Fock
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Ihre Frage an Hinnerk Fock
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