Hiltrud Breyer (GRÜNE)

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Frage zum Thema Familie
01.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Breyer!

Als Mitglied im Ausschuss Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter können Sie mir evtl. Auskunft darüber geben, wie die einzelnen EU-Staaten die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern regeln?

In Deutschland ist die gemeinsame Sorge für nichteheliche Väter bzw. derer Kinder von der Zustimmung der Mutter abhängig (§1626a). Meine Fragen beziehen sich explizit auf die gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern:

1.In welchen EU-Staaten gilt die gemeinsame Sorge automatisch ab Geburt bzw. Vaterschaftsanerkennung unabhängig vom Familienstand der Eltern?

2. In welchen EU-Staaten kann der nichteheliche Vater (unabhängig von der Zustimmung der Mutter) die gemeinsame Sorge beantragen?

3. In welchen EU-Staaten ist die gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern von der Zustimmung der Mutter abhängig (bundesdeutsches Modell)?

4. Für welche Variante sind Sie persönlich?

Für Ihr Bemühen bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hiltrud Breyer
1Empfehlung
05.06.2009
Hiltrud Breyer
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Anfrage. Leider habe ich keine Informationen über die Sorgerechtsregelungen in anderen EU-Ländern, da dies national geregelt ist. Die EU regelt lediglich das Verfahren für binationale Paare bzw. wenn Paare in einem anderen EU-Staat leben. Seit 1.03.2005 greift hier die sogenannte Brüssel-IIa-Verordnung.

Sorgerechtsfragen sind für mich genau wie die Fragen rund um den Unterhalt sehr komplex und sehr oft nur durch Einzelfallprüfungen zu entscheiden. Im Mittelpunkt sollte dabei immer das Wohl des Kindes stehen, sein Recht auf beide Eltern. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn nichteheliche Väter mehr Erziehungsverantwortung für ihr Kind übernehmen wollen. Ihre Möglichkeiten, dies zu tun, können dabei noch verbessert werden.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat dazu 2008 einen Antrag im Bundestag eingebracht, den Sie unter folgendem Link einsehen können:
www.gruene-bundestag.de


Beste Grüße,

Hiltrud Breyer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Breyer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie schreiben, dass Sie die Anthroposophen-Lobby unterstützen, um so gegen die Pharma-Lobby zu wirken. Dies geschehe zum Wohle der Patenten.

Verstehe ich Sie richtig, dass Sie eine Tätigkeit von Politikern als Lobbyisten für pharmazeutische Unternehmen als verwerflich betrachten, Ihre eigene Lobby-Arbeit für die organisierte Anthroposophie und deren "Heilmittel" hingegen für absolut integer halten?

Um weitere Missverständnisse zu vermeiden: Ich frage nicht nach Ihrer Haltung gegenüber der Pharma-Lobby, sondern nach Ihrer Überzeugung bezüglich der Anthroposophen-Lobby.

Mir ist immer noch nicht klar, ob Sie die Anthroposophen durch Ihre Unterstützung der "Aktion Eliant" fördern, weil Sie sich mit deren besonderer Art von "Medizin" / "Heilkunst" beschäftigt haben oder, weil Sie das nicht getan haben?

Mich würde auch interessieren, inwieweit Sie diesbezüglich in Übereinstimmung mit Ihrer Partei agieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Hiltrud Breyer
2Empfehlungen
05.06.2009
Hiltrud Breyer
Sehr geehrte Frau ,

auf Ihre erste Abgeordnetenwatchfrage zu diesem Thema schrieb ich Ihnen folgende Antwort:

"Meinen Informationen nach sind für die Aktion ELIANT anthroposophische Arzneimittelhersteller, Heilpädagogen, Waldorfpädagogen, Patientenorganisationen, Verbraucher biologisch-dynamischer Produkte und Ärzte sowie Demeter International zusammengeschlossen, die ihre Lobby in Brüssel besser koordinieren wollen. Dies finde ich an sich unterstützenswert. Ich sehe in meiner Arbeit immer wieder, welchen schweren Standpunkt alternative und komplementäre Medizin gegenüber der geballten Pharmalobby in Brüssel hat. Mir geht es einzig und allein um Zukunftsmöglichkeiten für Patienten zu den von ihnen gewünschten Arzneimitteln und Behandlungsformen."

Auch auf direkt von Ihnen an mich gerichtete Emails habe ich bereits geantwortet. Ich musste jedoch feststellen, dass meine Antworten verkürzt und verfälscht wiedergeben werden, wie das auch aus Ihrer neuen Frage ersichtlich wird. Außerdem tauchen Zitate aus meinen Antworten an Sie mittlerweile in einem Blogeintrag auf, als Futter für verleumderische und absurde Behauptungen über mich. Ich kann nicht erkennen, wie sie mit mir eine sachliche und faire Debatte führen wollen. Aus Ihrer Frage klingt sehr viel Negativität. Ich hoffe, wir können dies trotzdem zu einem positiven Dialog bringen.

Beste Grüße

Hiltrud Breyer
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Frage zum Thema Gesundheit
30.05.2009
Von:

Sehr gehrte Frau Breyer,

durch welche Initiativen und Unterstützungen gedenken Sie die Umsetzung der Entschließung des EU-Parlaments vom 02.04.2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI)) in der EU und in D zu fördern? Dies betrifft insbesondere die in Punkt 28. enthaltene Forderung, dem Beispiel Schwedens zu folgen und Menschen, die an Elektrohypersensibilität leiden, als behindert anzuerkennen, um ihnen einen angemessenen Schutz und Chancengleichheit zu bieten. Halten Sie einen Behindertenstatus für Bürger, die von gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge Hochfrequenzbelastungen durch Mobilkommunikationstechnik betroffen sind, für ein menschen-rechtlich angemessenes und rechtspolitisch nachhaltiges Schutzkonzept?
Wie werden in diesem Zusammenhang Die Grünen politisch die Initiative der Deutschen Bundesregierung beantworten, die beabsichtigt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung zu verabschieden, das sich mit einem überholten Erkenntnisstand begründet, wie ihn die Entschliessung des EP von 1999 noch enthält und das damit ausdrücklich hinter den aktuellen, in der EP-Resolution vom 02.04.2009 enthaltenen weiterentwickelten, wissenschaftlich begründeten Kriterien zurückbleibt ?
Welche Perspektiven sehen Sie unter diesen Umständen für eine politische Unterstützung des Rechts betroffener Bürger auf eine Gesundheitsprävention, wie es in der Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 4 . September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004–2010 (2007/2252(INI)) gefordert ist - d.h., die in Punkt 35 der Entschliessung bez. des Vorsorge- und Vorbeugeprinzips erhobenen Forderungen auch zum Schutz vor elektromag-netischen Feldern insbes. der Mobilkommunikation auf nationaler Ebene zu einer rechtswirksamen Bedeutung zu bringen?

Mit freundlichen grüssen
helmut
Antwort von Hiltrud Breyer
2Empfehlungen
05.06.2009
Hiltrud Breyer
Sehr geehrter Herr ,

sie sprechen ein sehr wichtiges Thema an, nämlich den Schutz vor elektromagnetischer Strahlung. In ganz Europa nimmt die Zahl der elektrosensiblen Menschen zu. Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass das Europaparlament in der von Ihnen angesprochenen Resolution die Festlegung strikterer Grenzwerte auf die lange Bank geschoben hat. Ich finde es ein europapolitisches Armutszeugnis, dass die Menschen in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich gut vor Strahlenbelastung durch Funktechniken geschützt sind.

Ich habe die EU-Kommission durch parlamentarische Anfragen schon seit langem auf die Notwendigkeit des besseren Schutzes aufmerksam gemacht. Meine aktuelle Anfrage, die auch auf das Vorbild Schwedens eingeht, finden Sie unter folgendem Link:
www.europarl.europa.eu

Die Anerkennung von Elektrosensibilität als Behinderung halte ich für seinen wichtigen Schritt, auch wenn das nicht die einzige Maßnahme zum Schutz vor Elektrosmog sein kann. Die Verschärfung der Grenzwerte ist zentral. Ich hoffe sehr, dass diejenigen EU-Staaten, die Vorreiter sind, den besseren Schutz vor Elektrosmog im EU-Ministerrat auf die Tagesordnung setzen. Im Falle meiner Wiederwahl werde ich mich selbstverständlich weiter mit ganzer politischer Kraft für besseren Schutz vor gefährlicher Strahlung einsetzen.


Beste Grüße,

Hiltrud Breyer
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
06.06.2009
Von:

Guten Tag ,

Sie schreiben: In ganz Europa nimmt die Zahl der elektrosensiblen Menschen zu.

Wo haben Sie das denn her ?? Vermuten Sie oder wissen Sie das ?

Aus was für eine Esoterikzirkel haben Sie die Antworten auf die Frage/Behauptungen des Herrn Breuning vom 30.5.2009.

Haben Sie jemals in Schweden nachgefragt, ob das stimmt ,was Sie über Schweden schreiben??? Könnten Sie dazu eine Quelle aus Schweden bringen?
Und was genau meinen Sie mit dem Schlagwort Grenzwert?

Und mal zum Schluß, womit telefonieren Sie, wenn Sie unterwegs sind ?

Mit freundlich Gruß

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Frage zum Thema Gesundheit
10.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Breyer,
mit Interesse habe ich Ihre Antworten gelesen in Hinblick auf Nahrungsergänzungsmittel.
Ich bitte um Auskunft, inwieweit diese Direktive der EU und auch deren Umsetzung in nationales Recht mit dem "Codex alimentarius" zusammenhängt, der ja wohl offensichtlich ausserhalb jeder demokratischen Kontrolle durchgedrückt werden soll. In diesem Zusammenhang würde mich auch interessieren, wie Sie und Ihre Partei, die Grünen, sich zum "Codex alimentarius" stellen bzw. welche Initiativen Sie auf EU-Ebene unternehmen, um deren Machenschaften Einhalt zu gebieten.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,

Heilpraktiker

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