Hiltrud Breyer (GRÜNE)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Hiltrud Breyer
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Diplompolitologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Saarland
Bundeslistenplatz
9, über Liste eingezogen
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(...) Ich musste jedoch feststellen, dass meine Antworten verkürzt und verfälscht wiedergeben werden, wie das auch aus Ihrer neuen Frage ersichtlich wird. Außerdem tauchen Zitate aus meinen Antworten an Sie mittlerweile in einem Blogeintrag auf, als Futter für verleumderische und absurde Behauptungen über mich. Ich kann nicht erkennen, wie sie mit mir eine sachliche und faire Debatte führen wollen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
06.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Breyer,

worin besteht für SIE als Wahlkreis-EU-Kandidats-Angebot an mich als Saarbrücker-Bürger die angebliche Legitimation der www.ABDA.de , alle 55.000 deutschen Apotheker gegenüber der Politik vertreten zu wollen ?

www.apothekenforum.com

1.)
insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Bundesratsinitiative des NRW-Ministers Laumann, das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder einzuführen ,
2.)
im Hinblick auf die in 2008/2009 anstehende EuGH-Entscheidung ("Fremdbesitz" - DocMorris/Celesio-Streitfall-Saarbrücken), deren Kernfrage darin besteht, WIE bzw. welchen GemeinwohlUMFANG ein lt. EU-Vertragstext formulierter "Schutz der Gesundheit" haben soll : also entweder das EU-Wettbewerbs-Kriterium oder die (subsidiäre) D-"institutionelle" Definition ? Denn die Gesellschafter-Beteiligung der 17 Landeskammern als K.d.Ö.R an diesem ABDA-Konstrukt GbR (m.E. = Kooperations-KETTE seit 50 Jahren ) ist m.E. landeskammersatzungsWIDRIG !

Die Hintergrund-Problematik ist in der apothekerlichen Fachpresse seit 2002 publiziert. (DAZ : Ditzel+Rotta)
de.wikipedia.org

mit freundlichen Grüßen
, Saabrücken
Antwort von Hiltrud Breyer
6Empfehlungen
18.12.2007
Hiltrud Breyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Gesundheit".

Als Mitglied des EP-Ausschusses für Umweltschutz, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mache ich mich für das im EU-Vertrag vorgesehene "hohe Niveau des Schutzes der Gesundheit" stark, gerade für die saarländischen Bürgerinnen und Bürger.

In vielen Bereichen ist es dringend notwendig, dass die Europäische Union die Gesundheit der Menschen besser schützt, sei es bei den gefährlichen Chemikalien, in der Gentechnik - die die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ablehnt - oder auch bei Pestiziden. In allen diesen Bereichen setze ich mich für den Schutz der Menschen ein und für ihr Recht auf Information, beispielsweise durch Kennzeichnung- oder Auskunftspflicht.

Sie sprechen den Doc-Morris-Fall und die Vertretung der deutschen Apotheker an.

Ich kenne das konkrete Konstrukt ABDA nicht, aber grundsätzlich hat jeder Berufszweig das Recht, sich zusammenzuschließen und im politischen Prozess für seine Interessen einzutreten. Seine Interessen zu bekunden und zu vertreten ist ein Fundament der Demokratie. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Position des Verbandes dadurch eine besondere Legitimation hat, weil in ihm verschiedene Gruppen zusammengefasst sind. Mitunter ist es ganz das Gegenteil, nämlich dass Verbände dazu neigen, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu vertreten.
Ein einzelnes Mitglied ist politisch mindestens genauso legitimiert wie ein Verband, und häufig ist es auch interessanter, die Position eines einzelnen Mitglieds zu hören als die eines Verbands.

Was den Doc-Morris-Fall betrifft warte ich mit Spannung die EuGH-Entscheidung ab. Ich denke, dass mehr Wettbewerb dem deutschen Apothekenmarkt gut tun würde. Gleichzeitig gilt jedoch: Gesundheitsversorgung ist ein Grundrecht einer jeden EU-Bürgerin und eines jeden EU-Bürgers. Mehr Wettbewerb darf deshalb nicht dazu führen, dass es Engpässe bei der Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Regionen gibt. Auch muss die umfassende Beratung in der Apotheke gewährleistet sein. Hier setze ich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihr Recht auf Information in der Apotheke einfordern.

Mit freundlichen Grüßen,

Hiltrud Breyer
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Frage zum Thema Gesundheit
19.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Breyer,

Sie schreiben in Ihrer Antwort auf eine Anfrage zum Thema Gesundheit: " Ich denke , daß mehr Wettbewerb dem deutschen Apothekenmarkt gut tun würde ."

1. Hat dies nicht zwangsläufig zur Folge, daß oligopolartige Strukturen (analog Norwegen ) eine Marktbereinigung wie in anderen Bereichen durchsetzen werden, mit den bekannten marktwirtschaftlichen Konsequenzen ? ( Sprich: z.B.eine unwirtschaftliche Filiale wird geschlossen, nachdem zuvor die Konkurrenz zur Aufgabe gezwungen wurde. Unwirtschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang das Nichterreichen innerbetrieblicher Renditevorgaben.)

2. Der verstärkte Wettbewerb im deutschen Apothekenmarkt stellt sich gegenwärtig u.a.so dar, daß Wettbewerber aus dem EU-Umfeld, auftreten, die einerseits die deutschen berufs- rechtlichen Voraussetzungen und Verpflichtungen nicht erfüllen und andererseits keine Gewerbesteuer abführen müssen bzw andere USt- Sätze berechnen,

Ist es das, was politisch unter Wettbewerb verstanden wird?

3. Sie schreiben weiter: "Hier setze ich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Ihr Recht auf Information in der Apotheke einfordern ?"

Auch diese Forderung hilft der Wettbewerb konsequent umzu- setzen, so wenn z.B. ein Kunde im DocMorris Blog öffentlich erklärt, sich -vor der Bestellung im Internet- in den Apotheken vor Ort beraten zu lassen.

Kann eine derartige Aufgabenverteilung auf Dauer gutgehen ?
Antwort von Hiltrud Breyer
1Empfehlung
13.02.2008
Hiltrud Breyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Gesundheit".

Einerseits halte ich mehr Wettbewerb auf dem deutschen Apothekenmarkt für sehr wichtig, andererseits sehe ich durchaus auch die Gefahr, dass in strukturschwachen Regionen dadurch Versorgungsengpässe entstehen könnten.

Im Europäischen Parlament setze ich mich für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Wie die Liberalisierung anderer Märkte in Europa gezeigt hat, ergeben sich durch den stärkeren Wettbewerb zahlreiche Vorteile für sie. So profitierten die Verbraucherinnen und Verbraucher nach der Liberalisierung sowohl von größeren Auswahlmöglichkeiten als auch von niedrigeren Preisen.

Es ist nachvollziehbar, dass sie besorgt sind, dass ein stärkerer Wettbewerb auf dem Apothekenmarkt auch Nachteile mit sich bringen könnte. Daher setze ich mich dafür ein, dass die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Arzneimittel auch in strukturschwachen Regionen gewährleistet wird.

Derzeit gibt es noch keine Erfahrungen damit, ob sich die Kundinnen und Kunden langfristig in der Apotheke beraten lassen und dann im Internet einkaufen würden. Das Beispiel Kleiderkauf im Internet zeigt, dass dies nicht zwingend der Fall sein muss. Denn die Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen durchaus kompetente Beratung vor Ort und das Erlebnis des Einkaufs in einem realen Geschäft. Die Apotheken werden sich zukünftig auf den Wettbewerb einstellen und ihren Kundinnen und Kunden attraktive Angebote machen müssen.

Die derzeit geltende Sonderbehandlung von Apotheken im deutschen Apothekenrecht, die ein Fremd- und Mehrbesitzverbot vorsieht, beschäftigt bereits den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Kommission, da sie unter Umständen gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Ich warte nun erst einmal mit Spannung auf das Urteil des EuGH.

Mit freundlichen Grüßen,
Hiltrud Breyer
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Frage zum Thema Gesundheit
14.01.2008
Von:
-

Sehr geehrte Frau Breyer,

mich Interessiert Ihre Meinung zu den Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen.
Gibt es auch in Zukunft eine freie Wahl der Leistungserbringer oder wird dies durch die neue Situation, Zulassung zu Kasse bei Vertrag, aufgehoben?
Antwort von Hiltrud Breyer
1Empfehlung
13.02.2008
Hiltrud Breyer
Sehr geehrter Herr -,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Gesundheit".

Als Abgeordnete des Europäischen Parlaments beschäftige ich mich mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene. Die nationale Medizinversorgung unterliegt nach Artikel 152(5) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft explizit nationaler Gesetzgebung.
Bezüglich spezifischer Entwicklungen in Deutschland empfehle ich Ihnen sich an meine Kollegin im Deutschen Bundestag, Biggi Bender, zu wenden. Zur genauen Klärung Ihrer Frage rate ich Ihnen, Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen. Diese kann Ihnen erläutern, welche Auswirkungen die Änderungen sich für Sie persönlich durch die Gesundheitsreform in Deutschland ergeben haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Hiltrud Breyer
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Frage zum Thema Internationales
04.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bryer,

Meine Frage ist ein wenig gewagt, denn ich bin einer gerne als Hobby mit Stative fotografiert. Aber will nicht gegen das gesetzt des Landes verstossen beim fotografieren. Leider kennt man als deuchtscher nicht die Fotorechte von den anderen Europische Länder. Bzw, man ist deren Sprache und gerade das juristische Kauderwelche der Gesetzte nicht mächtig.
Ich habe weiß z.b.
Das man die Eifelturm nachts nicht fotografieren darf - stimmt das ?
Das man Frankreich eine Erlaubis braucht wenn man ein stativ nutzt - stimm das ?

Welches gesetzt gilt den in der EU wenn ein deutscher z.b. Spanien ein ein sehenswürdiges Gebäude von einem öffentlichem Grund aus fotografiert.

Welches gesetzt gilt wenn ein Deutscher in Frankreich in einer Privatanlage einer Französche Niederlasssunge eines Schweizer Hotelbetriebes fotografiert. Natürlich mit der erlaubis des Manger der franzöische Niederlassung.

Ich finde es schade das es kein einheitliche Europäische Fotorecht gibt, das alles vereinfachen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Thoma
Antwort von Hiltrud Breyer
4Empfehlungen
27.03.2008
Hiltrud Breyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht: es gibt kein einheitliches europäisches Fotorecht. Es steht also in der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten, wie sie das Fotografieren regeln. Ich musste zu dieser Frage etwas recherchieren. Bei meinen Recherchen stellte sich heraus, dass Personen nur in einigen Ländern die Möglichkeit haben, zu verweigern, dass sie fotografiert werden. Diese Möglichkeit gilt allerdings nicht für Personen von öffentlichem Interesse. Ich bin allerdings der Meinung, dass auch für Personen des öffentlichen Interesses und für deren Familienangehörige ein Recht auf Privatsphäre gilt.

Beim Fotografieren von Gebäuden gilt das Hausrecht. Das heißt, dass der Eigentümer das Fotografieren untersagen kann. Bei öffentlichen Gebäuden gibt es in manchen Fällen Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Dies ist in Europa aber eher selten der Fall.

Um ganz sicher zu sein, dass Sie nicht versehentlich gegen ein Gesetz des Landes, in dem Sie fotografieren möchten, verstoßen, empfehle ich Ihnen, sich vorher bei der Botschaft des Landes, in Ihrem Fall bei der französischen Botschaft, nach den geltenden Gesetzen zu diesem Thema zu erkundigen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Viel Vergnügen beim Fotografieren wünscht
Ihre Hiltrud Breyer
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Frage zum Thema Gesundheit
16.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Breyer,

mich beschäftigt die Food Supplements Directive (2002/46/EC), die zwar schon älter ist, von der ich aber erst jetzt erfahren habe und deren Wirkung erst 2009 spürbar werden soll, wenn die Übergangsfrist abläuft.

Wenn ich das richtig verstanden habe, sollen wir Verbraucher dadurch geschützt werden, dass alle Nahrungsergänzungsmittel (Vitamin C, Magnesium, Folsäure, etc.) deren Unbedenklichkeit nicht in wissenschaftlich aufwendigen Studien belegt wurde, vom Markt genommen werden müssen.

Ist das korrekt? Wenn ja, ist Ihnen klar, dass damit viele über Generationen hinweg als nützlich erwiesene Stoffe verschwinden, weil solche Unbedenklichkeits-Studien von den oft kleinen Familienunternehmen nicht geleistet werden können?
Können Sie garantieren, dass mit dieser Direktive die den Ärzten und großen Pharmaunternehmen nicht ebenso störenden freien Arzneimittel wie Bach-Blüten und Homöopathische Stoffe verschwinden, weil dort oft auch keine riesigen Unbedenklichkeitsstudien vorliegen?

Ich wurde durch einige Naturheil-Verbände auf diese Direktive aufmerksam und bin etwas verunsichert, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass die EU soetwas wollen kann.
Ich profitiere sehr von Nahrungsergänzungsmitteln, weil ich durch eine (genetische?) Resorptionsstörung nicht genug Nährstoffe aus der Nahrung aufnehmen kann und damit eine zusätzliche Aufnahme brauche. Seit ich die zu wenig aufgenommenen Stoffe zu mir nehme (von einem Heilpraktiker bestimmt) ist meine frühere Neigung zu Infekten und Müdigkeit fast ganz verschwunden. Es kann doch nicht sein, dass die EU mir diese Möglichkeit gesund zu bleiben nehmen will - zumal ich das selbst und nicht über GKV bezahle.
Mit der gleichen Argumentation könnte man dann auch Zucker und Fett verbieten, weil diese Stoffe nicht nur keine Unbedenklichkeitsstudien haben sondern nachweislich zu Fettleibigkeit und Diabetes Typ II führen können.
Bitte klären Sie mich kurz über die Direktive und ihre Folgen auf!
Vielen Dank,

Antwort von Hiltrud Breyer
20Empfehlungen
10.07.2008
Hiltrud Breyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Nahrungsergänzungsmittel. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie darüber besorgt sind, dass aufgrund der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Nahrungsergänzungsmittel (Food Supplements Directive) viele Stoffe vom europäischen Markt verschwinden könnten.

Da ich Ihre Besorgnis teile, habe ich mich 2001 und 2002 zusammen mit meinen Kolleginnen und -kollegen meiner Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament gegen eine Verabschiedung der Richtlinie in der heute gültigen Form stark gemacht.

In der Frage der Nahrungsergänzungsmittel bin ich manchmal etwas gespalten. Einerseits nutze ich selbst bestimmte Nahrungsergänzungen, ähnlich den von Ihnen angesprochenen Vitaminpräparaten. Andererseits höre ich in der Zwischenzeit aber lauter werdende Kritik, zum Beispiel von meiner Homöopathin, besonders was eine mögliche Gewöhnung und Anpassung des Körpers an eine erhöhte Vitamin- und Mineralienzufuhr angeht. Das trifft ja nicht für Sie zu, da Sie an einer Resorptionsstörung leiden. Daher kann ich Sie nur sehr unterstützen, dass es hierfür klare Ausnahmebestimmungen geben müsste. Ich schlage vor, dass ich dazu eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission einreiche und bin Ihnen sehr dankbar für den Hinweis, der sicher auch für viele andere Betroffene gilt. Bitte setzen Sie sich bezüglich der parlamentarischen Anfrage mit meinem Büro in Verbindung, am besten per e-mail an hiltrud.breyer@europarl.europa.eu.

Zum Hintergrund der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie: Die Richtlinie soll durch eine Harmonisierung der Gesetze zu Nahrungsergänzungsmitteln in den EU-Mitgliedsstaaten den Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln in der Europäischen Union vereinfachen und zudem die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Anhand einer Positivliste, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erstellt, wird festgelegt, welche Nahrungsergänzungsmittel in welchen Konzentrationen auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden dürfen. In Kürze soll die Richtlinie geändert werden und sowohl tägliche Maximal- als auch Minimal-Dosen von Vitaminen und Mineralien festgelegt werden.

Die Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie trat am 1. August 2003 in Kraft. Produkte, die Vitamin- und Mineralstoffprodukte enthalten, die nicht auf der Positivliste stehen, fallen erst ab dem 01. Januar 2010 in ihren Geltungsbereich. Bis dahin sind sie auf dem europäischen Markt noch erhältlich.

Die "Alliance for Natural Health" (ANH), ein europaweit agierender Zusammenschluss von Herstellern, Händlern und Verbrauchern naturnaher Nahrungsergänzungsmittel, hat nach der Verabschiedung der Richtlinie eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EUGH) eingereicht. Diese Klage sorgte für die Klärung wichtiger Fragen und reduzierte rechtliche Unsicherheiten. Der EUGH bestätigte die Gültigkeit der Richtlinie, engte jedoch ihren Geltungsbereich ein. Vitamine und Mineralien, die auf natürliche Weise in Nahrungsmitteln enthalten sind, sind von der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie nun nicht mehr betroffen. Anwendung findet die Richtlinie bei Vitaminen und Mineralien, die der Nahrung künstlich zugesetzt werden. Zudem wurde die Aufnahme von Nahrungsergänzungsmitteln in die Positivliste der anerkannten Substanzen vereinfacht, benötigt weniger Zeit und ist nicht mehr so kostspielig wie zuvor. Erreicht wurde auch, dass die Beweislast dafür, dass eine Zutat unsicher ist, nun bei den Behörden und nicht mehr beim Erzeuger liegt.

Die EFSA ist derzeit noch mit der Erstellung der Positivliste beschäftigt. Bislang hat sie nur wenige negative Meinungen zu Nahrungsergänzungsmitteln abgegeben (zu sechs Formen von Vanadium und Vitamin E Tocotrienols). Wann die Positivliste abgeschlossen sein wird und welche Nahrungsergänzungsmittel dadurch vom Markt genommen werden müssen, ist derzeit noch nicht absehbar.

Viele Formen von Vitaminen und Mineralien könnten ab 2010 verboten sein, da der EFSA nur unzureichende Daten über ihre Sicherheit und ihre biologische Verfügbarkeit vorliegen. Ich setze mich dafür ein, dass die Hersteller der EFSA weitere Daten zukommen lassen können, falls dies für die Risikobewertung nötig ist. Ich habe auch Zweifel an den wissenschaftlichen Methoden zur Risikobewertung durch die EFSA, da sie nicht berücksichtigen, dass es von der Dosierung abhängt, ob ein Nährstoff eine Gesundheitsgefahr für bestimmte Bevölkerungsgruppen darstellt oder nicht. Auch bei der Festlegung von Minimal- und Maximaldosen sehe ich wissenschaftliche Schwächen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Maximaldosen festgelegt, die so niedrig sind, dass die Dosen bereits bei einer normalen Mahlzeit überschritten werden. Bereits eine einzige Paranuss enthält dreimal mehr Selen, eine einzige rohe Karotte dreimal mehr Beta-Carotin und ein 200g Steak deimal mehr Zink als die BfR in Nahrungsergänzungsmitteln zulassen möchte. Hier sehe ich dringenden Überarbeitungsbedarf bei der Festlegung von Maximalwerten.

Wenn Sie sich für alternative Heilmethoden einsetzen möchten, können Sie an einer Unterschriftenaktion der Europäischen Allianz von Initiativen angewandter Anthroposophie (ELIANT) teilnehmen und für die rechtliche Sicherung von Initiativen angewandter Anthroposophie eintreten. Auf meiner Webseite www.hiltrud-breyer.eu finden Sie in der Rubrik "Aktiv Werden" den Link zur Aktion.

Sie haben übrigens Recht: Fett und Zucker in zu hohen Mengen sind auch nicht unbedenklich. Um es den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa leichter zu machen gesunde Nahrungsmittel beim Einkauf auszuwählen, setze ich mich daher für eine Nährwertkennzeichnung nach dem Ampelprinzip ein. Diese kennzeichnet Produkte, die wenig Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker oder Salz enthalten mit einem grünen Symbol, diejenigen, die mittlere Werte vorweisen, mit einem gelben und diejenigen mit einem hohen Gehalt, mit einem roten Punkt.

Mehr Informationen zur Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie und ihren Auswirkungen finden Sie auf den folgenden Webseiten:

  • Alliance for Natural Health (ANH): www.anhcampaign.org (in Englisch)
  • Portal der Europäischen Union: europa.eu (in Deutsch)
  • Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz:
    ec.europa.eu (in Englisch)

Ich wünsche Ihnen alles Gute und beste Gesundheit.
Ihre
Hiltrud Breyer
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