Hilde Mattheis (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hilde Mattheis
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Ulm
Landeslistenplatz
9, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Sie kritisieren den damals diskutierten Vorschlag, in den Gesetzesentwurf solle ein Verbot des Spiels "Paintball" mit aufgenommen werden. Wie Sie aus der Presse oder anderen Medien entnehmen konnten, wurde dieser Vorschlag in den nun verabschiedeten Gesetzesentwurf nicht aufgenommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mattheis,

gestern konnte man in PANORAMA einen Beitrag von Güner Balci zum Thema Migrantengewalt gegen deutsche Schüler sehen. Dies ist der erste derartige Beitrag in den Medien und war doch bezüglich der gezeigten Beispiele recht erschreckend. Sie als Lehrerin sind sicherlich in der Vergangenheit ebenfalls mit Konflikten bezüglich Herkunft und Religion im Schülerbereich konfrontiert gewesen.

Wie kann man hier gesetzgeberisch tätig werden, um zu verhindern, dass nur 76 Jahre nach Machtergreifung durch die Nazis bereits wieder in Schülern und Jugendlichen durch Elternhaus und Predigt in Moscheen eine fundamentalistische Auslegung des Koran den Samen für Krieg, Gewalt und Unterdrückung legen kann?

Sind aus Ihrer Sicht Klassen mit Quoten nach Nationalitäten eine Lösung?
Antwort von Hilde Mattheis
1Empfehlung
27.05.2009
Hilde Mattheis
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für ihre Anfrage, in der Sie Bezug auf den Beitrag von Güner Balci im ARD- Magazin "Panorama" nehmen.
Darin geht es um Gewalt von Migranten gegen deutsche Schüler.

Ich verurteile jegliche Form von Gewalt scharf. Leider gibt es immer wieder Beispiele von Diskriminierungen. Dies gilt sowohl für deutsche Bürger, wie auch für Bürger mit Migrationshintergrund.

Die Gründe liegen oft in einer unzureichenden Migrationspolitik. Deshalb muss die Politik als eine Maßnahme den Bereich der interkulturellen Bildung fördern.

Die SPD hat in den Entwurf ihres Regierungsprogrammes für die Bundestagswahl 2009 Integration ausdrücklich als eine zentrale Aufgabe für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes mit aufgenommen.
Besonders Jugendliche und Kinder brauchen besondere Förderung, damit Chancengleichheit in Kindergarten, Schule und Beruf möglich wird.
Dabei ist unser Ziel eine Gesellschaft, in der man ohne Angst verschieden sein kann. Wir bekämpfen ausdrücklich alle Formen von Diskriminierung und Feindlichkeit.

Es muss möglich sein, dass sich Kinder und Jugendliche aller Kulturen in Klassen und Schulen gegenseitig akzeptieren, ohne dass eine Quotierung nach Nationalitäten erfolgt.
Dazu braucht es Akzeptanz, eine Kultur der Anerkennung.
Diese müssen wir weiter fördern und voranbringen.

Mit freundlichen Grüßen,

Hilde Mattheis, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mattheis,

ich bin sehr verwirrt über die letzten Wendungen in der geplanten Sperrung von Kinderpornografie-Webseiten. Zuerst wies die vorgestellte Stoppseite ausdrücklich darauf hin, daß Zugriffsversuche nicht gespeichert werden.

Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs war das dann schon alles ganz anders, und zudem waren Dinge zu hören, die meiner Meinung nach einer Justizministerin schlicht unwürdig waren.

Inzwischen sind auch bereits offizielle Stimmen zu hören, die die Internetsperren gegen Webseiten anderer Natur in Stellung bringen wollen, während sie noch vor ein paar Wochen strikt als Sonderfall gegen Kinderpornografie dargestellt wurden.

Um was geht es hier nun wirklich?

Warum, meinen Sie, geht die Regierung auf die massiv vorgebrachte Kritik an diesem Vorhaben und seiner Begründung nicht inhaltlich ein, sondern nur auf eine Weise, die für meine Begriffe schon an Diffamierung grenzt (für mich als Mitzeichner der einschlägigen Petition auch persönlich)?

Warum sind so gut wie keine Anzeichen vorhanden, daß das BKA oder auch andere Dienststellen auch tatsächlich einschlägige Seiten vom Netz nimmt, wenigstens solange sie in Deutschland beheimatet sind?

Wollen wir uns wirklich lieber der Gefahr aussetzen, eine sofort einsatzbereite Zensurmaschine zu installieren statt das Übel verpflichend an der Quelle zu packen, zumal dies ganz ohne neue Gesetze möglich ist? Schließlich weisen die weitaus meisten Einträge der bekannten Sperrlisten nach Deutschland selbst, den Niederlanden und anderen Ländern mit funktionierender Strafverfolgung und ähnlicher Gesetzgebung, wo das Abschalten der Server gar kein Problem ist. Erwiesenermaßen funktioniert das in der Mehrzahl der Fälle sogar mit einem simplen Hinweis an die Webspace-Provider, und das BKA sollt e in der Lage sein, sowas auch ins Ausland zu verschicken.
Antwort von Hilde Mattheis
bisher keineEmpfehlungen
24.06.2009
Hilde Mattheis
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Anfrage, in der Sie sich kritisch mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzwerken auseinandersetzen.

Bereits zu Beginn dieser Diskussion war mir stets bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Daher muss mit aller Entschlossenheit und mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gegen diese Verbreitung vorgegangen werden. Schon vor diesem nun verabschiedeten Gesetzesentwurf wurden Seiten mit entsprechendem Inhalt, die sich auf deutschen Servern befanden, von den Internetprovidern aus dem Netz genommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland leider nicht möglich. In der Vergangenheit hat zudem das BKA nach Kenntnisnahme von verdächtigen Seiten die Sperrung nicht sofort erwirkt, weil sie durch diese Seiten oft zu einem größeren Händlerring gelangten. Nachdem dieser ausgehoben wurde, wurde selbstverständlich auch die Seite gesperrt.

Wie Sie richtig bemerken, waren noch bis vor kurzem zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen des (damaligen) Gesetzentwurfes nicht zufriedenstellend. Die SPD- Bundestagsfraktion hatte daher durchgesetzt, dass diese Punkte in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtert wurden. Daher fand am 27. Mai eine Anhörung von Sachverständigen im Wirtschaftsausschuss zu diesem Thema statt. Damit konnten wir auch die in Teilen der Internet- Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in der stark beachteten E-Petition gefunden haben und auf die Sie wahrscheinlich ansprechen, angemessen einbeziehen.

Mit dem nun verabschiedeten Gesetzesentwurf wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Es kommt entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Auf keinen Fall darf der kommerziellen Verbreitung dieser Inhalte über das Internet tatenlos zugesehen werden.

Ich habe dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung mit Bedenken zugestimmt, weil die SPD-Bundestagsfraktion sich mit ihrer Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung des ursprünglichen Gesetzentwurfes in den Verhandlungen auf ganzer Linie durchgesetzt hat. So bekämpfen wir nun nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. Dabei begrüße ich insbesondere, dass die SPD folgende rechtsstaatliche Grundsätze in den Verhandlungen durchsetzen konnte:
  • Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten keinen Erfolg hat oder zu lange dauern würde.
  • Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren.
  • Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.
  • Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann.

Mit diesen Änderungen werden auch die wesentlichen Forderungen des Bundesrates, der Sachverständigenanhörung und der Netz-Community Rechnung getragen. Dennoch bleiben natürlich grundsätzliche Bedenken gegen den Aufbau einer entsprechenden Sperrinfrastruktur bestehen, die - bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag - auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Hier waren gerade aus der Unionsfraktion in den vergangenen Tagen und Wochen Forderungen bekannt geworden, diese Sperren auch für Computerspiele, Glückspiele, extremistische Inhalte oder gar Urheberrechtsverletzungen anzuwenden. Hierzu erkläre ich, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke für mich grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb höchst problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträge zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Hilde Mattheis MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
13.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mattheis,
Ich schreibe Sie heute hier an da mir ein Thema sehr schwer auf dem Herzen liegt: Der geplante Verbot von Paintball!
Ich kann es einfach nicht nachvollziehen wie so ein großartiger Mannschaftssport mit dem Amoklauf von Tim K. in Verbindung gebracht werden kann!?! Schon allein aus dem Grund das nicht einer der Amokläufer Paintball gespielt hat. Zudem ist es mir persönlich nicht möglich nachzuvollziehen das es Menschen gibt die denken das wir Paintballer sittenwidrig handeln indem wir uns mit Farbkugeln markieren und uns sogar als potenziell gefährdete Amokläufer einstufen. Für mich ist es eine Sportart der ich (leider nicht sehr oft) sehr gerne nachgehe da sie einfach großartig ist. Ich betreibe auch Bodybuilding und ab und zu auch Ausdauersport aber diese beiden machen mir nicht annähernd soviel Spaß wie Paintball. Der Mannschaftsgeist und Freundlichkeit die hinter jedem Spieler steckt ist einfach toll. Als ich das erstemal in meinen Nachbarort Bermaringen gefahren bin um Paintball zu spielen war ich etwas nervös da ich mir nicht sicher war wie es wird aber kaum das ich die Halle betrat wurde ich freundlich begrüßt und jeder der dort war, egal ob männlich oder weiblich, haben mit mir normal gesprochen als wäre man schon jahrelang miteinander befreundet. Sowas ist für mich unbezahlbar und es tut einfach weh zu hören das man Paintball verbieten lassen möchte von Menschen die nichtmal wissen was Paintball ist!!! Paintball ist keine "Menschenjagd die das töten simuliert" sondern die neue Version des alten Völkerball.
Wie oft stand schon in der Zeitung das ein Polizist mit seiner Dienstwaffe seine Familie erschossen, eine Bank überfallen oder sich damit Selbstmord begangen hat. Warum dürfen dann Polizisten überhaupt noch Waffen haben!? Müsste man da denn nicht auch durchgreifen und den Polizisten die Waffen abnehmen? Und was ist mit unseren Männern von der Bundeswehr? Gab es dort nicht auch schon Amokläufer die ihre Kameraden getötet haben???
Antwort von Hilde Mattheis
bisher keineEmpfehlungen
24.06.2009
Hilde Mattheis
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Anfrage vom 13. Mai 2009, in der Sie sich zum inzwischen verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts äußern.

Sie kritisieren den damals diskutierten Vorschlag, in den Gesetzesentwurf solle ein Verbot des Spiels "Paintball" mit aufgenommen werden. Wie Sie aus der Presse oder anderen Medien entnehmen konnten, wurde dieser Vorschlag in den nun verabschiedeten Gesetzesentwurf nicht aufgenommen.

Die Aufgabe verantwortlicher Politik ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Schwelle für ein Verbrechen möglichst hoch liegt. Dies hat nichts mit einem Generalverdacht gegen Paintball-Spieler zu tun. Die kritische Diskussion zu diesem Vorhaben spiegelt das Meinungsspektrum, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen in Erscheinung tritt: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen, Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen, Ablehnung, weil es immer Wege gibt, Präventionsmaßnahmen zu umgehen. Sehen Sie daher die Diskussion über verschiedene Themen - gerade wenn diese Sie betreffen - als Ausdruck einer pluralistischen Meinungsvielfalt, die unser demokratisches System erst legitimiert.

Kontrollen und Kontrolldruck können nicht jeden Regelverstoß verhindern, aber sie werden mit Sicherheit dazu beitragen, dass die Regeln besser eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Hilde Mattheis MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mattheis, MdB

Sie müssen in den letzten Wochen bestimmt häufig Fragen zum Waffenrecht beantworten.

Zuerst der Massenmord in Winnenden, der die Sportschützen genauso erschüttert hat wie den Teil der Bevölkerung, der mit Waffen nichts zu tun hat, danach der Mehrfachmord in Eislingen. Diese unbegreiflichen Taten wurden von den Medien ausgiebig gegen die legalen Waffenbesitzer aus populistisch und gewinnträchtigen Auflagen, meiner Meinung nach, ausgenutzt ohne ausreichend recherchiert zu haben. Sicher können auch die Argumente der Befürworter des legalen Waffenbesitzes als populistisch betrachtet werden. Nun die "schnelle" Reaktion aus der Politik, wo je nach Partei mehr oder weniger so getan wird, als ob durch eine weitere Verschärfung des Waffenrechts die Gefahr von Amokläufen nennenswert vermindert könnte.

Wir Sportschützen haben in den letzten Jahren die Aufbewahrungsvorschriften erfüllt und z.T. beträchtliche Summen in Stahlschränke investiert. Die jetzt anstehende Anschaffung von biometrischen Blockiersystemen bedeutet für uns eine kollektive, sinnlose Geldstrafe - Ausfluss des Aktionismus mancher Parlamentarier.

Es gibt zur Zeit nur einen Anbieter, die Firma Armatix. Und deren Produkt war einem Test in der Fachzeitschrift VISIER ( Heft 3/09, S.96ff ) zufolge innerhalb von zwei Minuten außer Kraft gesetzt.

Ich bin Mitglied der SV Gussenstadt und dort als Sportschütze im Sport wie auch ehrenamtlich aktiv, kenne also die Befindlichkeit der Schützen in unserer Gegend.

Ganz gleich, aus welchem Gau ein Schütze stammt - er fühlt sich als gesetzestreuer Bürger schikaniert und unter Generalverdacht gestellt.

Nach der langen Vorrede meine Fragen:

Wie stehen Sie als Abgeordnete zu den geplanten Verschärfungen des Waffenrechts?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hilde Mattheis
bisher keineEmpfehlungen
25.06.2009
Hilde Mattheis
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Mai 2009, in dem Sie sich zum inzwischen verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts äußern.

Die kritische Diskussion zu diesem Vorhaben spiegelt das Meinungsspektrum, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen in Erscheinung tritt: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen, Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen, Ablehnung, weil es immer Wege gibt, Präventionsmaßnahmen zu umgehen. Daher möchte ich einige allgemeine Bemerkungen voranstellen.

Es ist mir bewusst, dass der Griff zur Waffe nur das letzte Glied in einer langen Kette ist. Das letzte, im Hinblick auf die Opfer aber das entscheidende. Die tieferen Ursachen für derartige Verbrechen liegen im Geist der Menschen, die sich durch ihre Untaten für (vermeintliche) Kränkungen rächen und sich im Rausch eines durch die Waffe verliehenen Gefühls scheinbarer Überlegenheit als vermeintlicher Herr über Leben und Tod einen Namen machen wollen.

Wie Sie richtig bemerken, kann die Politik nicht fehlgeleitete Entwicklungen einzelner Jugendlicher aufhalten. Sie kann einzelne Verbrechen nicht zum Anlass nehmen, sich in (scheinbar) problematische Familien über die geltende Rechtslage hinaus einzumischen. Sie kann allerdings die - grundsätzlich in die Kompetenz der Bundesländer fallende - Schulpolitik so ausrichten, dass die Kinder und Jugendlichen dort auf eine Kultur der Anerkennung treffen, statt einem Prozess der Auslese unterworfen zu sein. Der Kern aggressiver Rächerfantasien ist der Mangel an Anerkennung. Anerkennung des familiären und sozialen Umfelds, aber auch Anerkennung der Institutionen, insbesondere der Schule, die lange Jahre einen dominierenden Einfluss ausübt. Und die Politik kann und muss Gefahrenquellen eindämmen, auch wenn diese nicht die letzte Ursache darstellen sondern "nur" das Mittel für den letzten Schritt. Die Eindämmung dieser Gefahr ist der Sinn der von uns beabsichtigten Änderungen des Waffengesetzes.

Diese Regelungen haben den Sinn, die von Waffen ausgehende Gefährlichkeit - die Gefahr ihrer unbefugten Nutzung zu kriminellen Zwecken - möglichst einzudämmen. Dies bedeutet: ihre unbefugte Nutzung muss nach Möglichkeit minimiert werden. Je nach individueller Fallgestaltung kann eine gesetzlich verursachte Erhöhung der Schwellen und Hindernisse beim Zugang zur Waffe zu einem Abbruch der Tat führen.

Die Aufgabe verantwortlicher Politik ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Schwelle für ein Verbrechen möglichst hoch liegt. Dies hat nichts mit einem "Generalverdacht" gegen sämtliche legale Waffenbesitzer zu tun sondern damit, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben - beispielsweise zur Verwahrung der Waffen - ohne behördliche Kontrolle im Einzelfall laxer ausfällt als unter dem Druck einer jederzeit möglichen Kontrolle. Kontrollen und Kontrolldruck können nicht jeden Regelverstoß verhindern, aber sie werden mit Sicherheit dazu beitragen, dass die Regeln besser eingehalten werden.

Mit herzlichen Grüßen,

Hilde Mattheis MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
02.06.2009
Von:

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