Herbert Reul (CDU)
Kandidat Europawahl 2009
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Herbert Reul
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Studienrat
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundeslistenplatz
9
(...) Dazu zählen Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gleichstellung von Mann und Frau und zahlreiche andere Voraussetzungen. Die Türkei erfüllt diese Kriterien nicht alle oder zumindest nicht in dem Umfang, wie er von der EU verlangt wird. Daher sollte sie nicht Mitglied der Europäischen Union werden. (...)
 
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www.herbert-reul.de
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Frage zum Thema Wirtschaft
04.06.2009
Von:

Guten Tag Herr Reul.

Seit geraumer Zeit ist Herr Verheugen in der Europäischen Verwaltung tätig. Sein Bekenntnis : Die Verwaltung muß effektiver werden um schrumpfen zu können. Wenn immer ich mich Menschen unterhalte, die durchaus eine positive Einstellung zu Europa haben, höre ich: Der Herr Verheugen ist ein Träumer, der nichts bewegt hat und zukünftig wohl auch nichts bewegen kann. Glauben Sie da bessere Möglichkeiten zu haben ? Werden Sie Herrn Verheugen unterstützen ?

Aus Ratingen, einer alten bergischen Hauptstadt, in der Sie gestern weilten, grüßt Sie freundlich
( ein gebürtiger Ratinger )
Antwort von Herbert Reul
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19.06.2009
Herbert Reul
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über kandidatenwatch.de gesandt haben.

Ihren Anmerkungen, dass der seit dem Jahr 2004 amtierende Vizepräsident der Europäischen Kommission, Herr Verheugen, in der Vergangenheit wenig bewegt hat und nicht entscheidend zur Reduzierung der Bürokratie beitragen konnte, stimme ich zu.
Die Frage, ob ich Herrn Verheugen unterstütze, stellt sich nicht. Herr Verheugen steht für eine weitere Kandidatur nicht mehr zur Verfügung. Die SPD hat sich entschieden Martin Schulz, MdEP, als möglichen EU-Kommissar vorzuschlagen.
Nach 15 Jahren mit SPD, FDP- und Grünen-Kommissaren, aber auch angesichts des Ergebnisses der Europawahl, bin ich der Meinung, dass die Union jetzt am Zuge wäre, den Nachfolger Herrn Verheugens zu stellen. Ich bin mir sicher, dass wir innerhalb der CDU einige geeignete Kandidaten stellen, die mit politischen Geschick und der notwendigen industrie- und wirtschaftspolitischen Erfahrung dieses Amt inhaltlich gut ausfüllen können.

Ich hoffe aber, dass Sie Ihre positive Einstellung zu Europa beibehalten. Bitte vergessen Sie nicht, dass Verheugen nicht stellvertretend für die EU steht und viele kreative und konstruktive Kräfte im Europäischen Parlament daran arbeiten, Europa effektiv und lebendig zu gestalten.

Über Ihre Zuschrift habe ich mich sehr gefreut.

Viele Grüße,

Ihr Herbert Reul
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
05.06.2009
Von:

Sehr geehrte Damen und Herren, die uns vorgesetzt werden als Kandidaten zur Europawahl 2009,

An Sie stelle ich folgende Gewissensfragen :
In Deutschland herrscht, - zwar nicht überall, aber doch weithin-, totale Rechtlosigkeit der Bürger!
Die Verletzung von Menschenrechten sukzessive zur Normalität geworden!
Ursachen dafür sind neben Korruption, Lüge und Betrug:
  • Teils kriminelle Gesetze und Verordnungen einerseits sowie Satzungen und Anordnungen andererseits!
  • Die angebliche Unabhängigkeit der Richter - obwohl in Wahrheit nur Unabhängigkeit der Justiz möglich wäre- ist für Richter allein schon aus monetären Gründen nicht möglich!
  • Zustellung von Schriftsätzen, Beschlüssen, Urteilen, Versäumnisurteilen, an Bürger, ohne Original-Unterschrift insbesondere von Rechtsanwälten, Staatsanwälten, Richtern…!
Innerhalb Deutschlands sind unter der Verwaltung der BRD diese kriminellen Verhältnisse gemäß den Erfahrungen in den rund 19 Jahren nicht beseitigbar!

Werden Sie Ihre ganze Kraft im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei der EU dafür einsetzen, dass alle ohne Originalunterschrift - der dafür verantwortlichen Rechtsanwälte, Beamten, Staatsanwalte, Richter … - an Bürger zugestellte Schriftsätze als von Anbeginn ungültig erklärt werden?

Denn nur so würde ein wenig Recht-Sicherheit in Deutschland möglich!
Antwort von Herbert Reul
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26.06.2009
Herbert Reul
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre engagierte Anfrage und möchte zu den von Ihnen empfundenen Missständen wie folgt Stellung nehmen:

Hinsichtlich der von Ihnen als kriminell empfundenen Gesetze und Verwaltungsakte der Bundesrepublik Deutschland überschätzen Sie leider meine Kompetenzen als Europaabgeordneter, da die Aufhebung etwaig menschen- und damit europarechtswidriger Einzelakte und Gesetze der Mitgliedsstaaten nicht zum Aufgabenkreis des Europaparlaments zu rechnen ist. So bleibt mir nur, Sie insoweit auf den Verwaltungsrechtsweg zu verweisen. Im Falle von Gesetzen, die gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen, kommt unter Umständen auch eine Verfassungsbeschwerde gemäß der §§ 13 Nr. 8 a, 90 ff des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) in Betracht.

Mit der durch geringe Besoldung gefährdeten Unabhängigkeit der Richter in der Bundesrepublik Deutschland haben Sie ein Problemfeld berührt, das ebenfalls nicht in meine Kompetenz fällt: die Richterbesoldung ist Sache der Mitgliedsstaaten und in der Bundesrepublik darüber hinaus Sache der einzelnen Bundesländer. Immerhin mag es Sie beruhigen, dass laut Polizeilicher Kriminalstatistik die Amtsdelikte Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB) in der Bundesrepublik - anders als in anderen Mitgliedsländern - deutlich im Rückgang begriffen sind: So wies die Statistik für 2007 nur noch 1.343 Fälle gegenüber 2.307 Fällen im Jahre 1998 aus.

Auch bezüglich der von Ihnen gerügten Zustellung nicht unterschriebener anwaltlicher Schriftsätze und gerichtlicher Entscheidungen glaube ich Sie beruhigen zu können. Wenngleich von der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) nicht ausdrücklich vorgesehen, so herrscht doch in der gerichtlichen Praxis Einigkeit darüber, dass zumindest sogenannte "bestimmende Schriftsätze" - also solche, die Parteierklärungen nicht nur ankündigen sondern enthalten - ohne eigenhändige Unterschrift des beauftragten Rechtsanwalts (dem Prozessbevollmächtigten) ungültig sind. Einer Nichtigkeitserklärung bedarf es also insoweit nicht. Für Urteile gelten im Übrigen die §§ 315, 317 ZPO, wonach nur von unterschriebenen Urteilen Ausfertigungen gefertigt werden dürfen. Sollte es dennoch Zweifel geben, ob eine Abschrift mit dem Original übereinstimmt, so können Sie bzw. Ihr Anwalt jederzeit Akteneinsicht beantragen und das Originalurteil in der Gerichtsakte einsehen. All dies gewährleistet ein erhebliches Maß an Rechtssicherheit.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Anmerkungen ein wenig weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß,

Reul
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Frage zum Thema Rolle der Regionen und Kommunen
06.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Reul,

in meiner Kommune (Sankt Augustin) werden in letzter Zeit horrende Ausbaubeiträge für die Erneuerung der Straßendecken erhoben. Grund ist, dass die Kommune mit der Erneuerung des Kanalsystems so lange wartet, bis die Straßennutzungsdauer abgelaufen ist, um diese Kosten - zumindest in Teilen - auf uns Bürger umlagern zu können.

Vor diesem Hintergrund ist mir aufgefallen, dass z.B. in Baden-Württemberg (oder in anderen EU Ländern) ein solcher Beitrag der Bürger an der Erneuerung der Verkehrsinfrastruktur nicht (!) erhoben wird.

Mich würde nun interessieren, wie und in welchem Umfang eine Harmoniserung dieses Verfahrens (also die Umlagerung der Kosten anteilig auf die Bürger) in der EU ansteht oder geplant ist und welche Position Sie und die CDU dabei einnehmen.

Aus meiner Sicht besteht hier eine drastische Benachteiligung des Standorts NRW und anderer im Vergleich zum Rest der EU und Baden-Württembergs. DIe Kosten, die hier anfallen sind gerade für sehr betagte Personen und junge Familien jenseits der Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit.

Ich zum Beispiel werde mein frisch erworbenes Haus wohl wieder abgeben müssen, da ich die Kosten für die Ausbaubeiträge kaum stemmen kann.

Für eine Antwort danke ich Ihnen im Voraus bereits herzlich,

P.
Antwort von Herbert Reul
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25.06.2009
Herbert Reul
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit.

Es ist kein Gesetzentwurf zu diesem Thema im Europäischen Parlament geplant. Dies liegt vor allem daran, dass die Europäische Gemeinschaft keine Zuständigkeit in diesem Bereich hat.

Im Bereich Transport werden auf EU-Ebene nur Gesetze initiiert, die eine transnationale Dimension aufweisen (z.B. internationaler Verkehr aus oder zum Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten), oder die Verkehrssicherheit betreffen. Des Weiteren harmonisiert die EU nur dann Gesetze, wenn die Ebene "unter ihr" (d.h. in diesem Fall der Bund) die Angelegenheit nicht effektiv genug lösen kann (Subsidiaritätsprinzip).

In dem von Ihnen konkret angefragten Fall zur Erneuerung von Straßendecken greift das Kommunalabgabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund wäre die Harmonisierung auf europäischer Ebene also nicht denkbar, da der Bund als nächst höhere Instanz zuerst eingreifen würde.

Ich halte es für notwendig, dass Gesetze zur Vollendung des Binnenmarktes realisiert werden. Dies darf bei den Mitgliedstaaten allerdings nicht zu einer unverhältnismäßigen administrativen Belastung führen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage ausreichend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert Reul
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