Herbert Reul (CDU)
Kandidat Europawahl 2009
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Herbert Reul
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Studienrat
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundeslistenplatz
9
(...) Ich halte es für notwendig, dass Gesetze zur Vollendung des Binnenmarktes realisiert werden. Dies darf bei den Mitgliedstaaten allerdings nicht zu einer unverhältnismäßigen administrativen Belastung führen. (...)
 
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Frage zum Thema Sozialpolitik
01.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Herbert Reul

Dem Steuerzahler sind die Bezüge und Pension der EU-Polititker, sowie auch die der Bundespolitiker, längst ein Dorn im Auge. Man kann von diesen Bezügen nicht von sozialer Gerechtfertigung sprechen. Es wird Zeit für eine Reform der Bezüge und Pensionen, die dem Steuerzahler wieder gerecht würde.
Wie stellen Sie sich diesem Sachverhalt?
Was müsste sich ihrer Meinung nach ändern?
Wenn es etwas zu ändern gibt, wie werden Sie dies vor dem EU-Parlament vertreten?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Herbert Reul
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05.05.2009
Herbert Reul
Sehr geehrter Herr .

Derzeit richten sich die Bezüge der EU-Abgeordneten noch nach den Bezügen ihrer Kollegen in den Heimatparlamenten. Dieses System hat lange Zeit funktioniert, führte aber nach der Erweiterung 2004 zu erheblichen Ungleichheiten, da die polnischen oder litauischen Kollegen deutlich weniger verdient haben. Aus diesem Grund wird nun für die nächste Legislaturperiode eine einheitliche Vergütung für alle EU-Parlamentarier eingeführt.

Diese Vereinheitlichung wird dazu führen, dass die Abgeordneten künftig Bezüge in Höhe von 38,5% der Grundbezüge eines Richters am EuGH erhalten. Dies entspricht aktuell rund 7.000 Euro. Auch die Renten werden nun vereinheitlicht und richten sich nach der Länge des Mandats und werden künftig aus dem EU-Haushalt bezahlt. Ferner müssen die Abgeordneten dann die EU-Steuern entrichten - und können zusätzlich nationalen Steuern unterliegen. Damit wird nun Transparenz geschaffen.

Wenn Sie mich fragen, ob die Höhe der Bezüge angemessen ist, so lautet meine Antwort: Ja. Sie liegen deutlich unter denen der Richter am EuGH und sind angesichts der Verantwortung, die Europaabgeordnete tragen, angemessen. Durch die Reform, die im Juli in Kraft treten wird, werden viele Kollegen, vor allem die aus den neuen Mitgliedstaaten, mehr verdienen als bislang - aber andere werden auch weniger verdienen als heute - darunter die deutschen. Auch aus dieser Sicht dürfte die Reform also einen guten Kompromiss darstellen.

Mit freundlichen Grüßen,
Herbert Reul
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Frage zum Thema Bildung, Kultur, Forschung und Technologie
02.05.2009
Von:

Mit großer Sorge beobachte ich, wie der Lobbyismus der Unterhaltungsindustrie das Urheberrecht immer weiter missbraucht. Eine Verlängerung der Schutzfristen von Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre wurde vor wenigen Tagen im EU-Parlament beschlossen, die Kommission wollte sogar 95 Jahre haben.

Dies halte ich für eine Enteignung am Volk. Die Musikfirmen und Künstler wussten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung genau, auf welche Schutzfristen sie sich einlassen. Dem Volk wurde hier einmal ein Recht zugesprochen: nach 50 Jahren werden diese Aufnahmen gemeinfrei. Dieses Recht wurde dem Volk nun einfach entrissen!

Ich kritisiere scharf, dass insbesondere das EU-Parlament keine Vertretung der Bürger der EU zu sein scheint. Es ist ja offensichtlich, wie die Entscheidung im Falle einer direkten Demokratie ausgesehen hätte. Entsprechend ist festzustellen, dass die Entscheidung des EU-Parlaments nicht die Interessen derjenigen vertreten hat, die es gewählt haben.

Wieso kommt niemand mal auf die Idee zu sagen: hey Leute, ihr habt damit 50 Jahre lang Geld verdient, wenn ihr jetzt noch darauf angewiesen seid, seid ihr selbst Schuld!

Da verwundert es nicht, dass ein Großteil das geltende Recht nicht akzeptiert und stattdessen eben illegal kopiert. Der Grund für die Akzeptanz von illegalen Kopien ist somit auch als ein Widerstand gegen die Repression zu verstehen, der die Bürger ausgesetzt sind. Oder würden Sie noch eine Industrie finanziell unterstützen, der Sie gerade eben erst über das EU-Parlament enteignet hat?

Warum entscheidet das EU-Parlament also dermaßen gegen die Interessen des Volkes? Und warum werden private Kopien, die es schon immer gegeben hat und auch immer geben wird, fortlaufend kriminalisiert? Warum wählt überhaupt das Volk noch das EU-Parlament, wenn es sich offensichtlich gegen dessen Interessen einsetzt? Wie soll man so noch an die Demokratie glauben?
Antwort von Herbert Reul
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14.05.2009
Herbert Reul
Hallo Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie auf die von Europäischen Parlament beschlossene Verlängerung von Schutzfristen hinweisen.
In der von Ihnen angesprochenen Richtlinie geht es um die Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen. Diese erlöschen derzeit 50 Jahre nach Aufführung, Einspielung oder Ausstrahlung. Im Vergleich dazu gilt der Urheberrechtsschutz auf Kompositionen und Liedtexte bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheber.

Von der Richtlinie profitieren vor allem ausübende Künstler, also Musiker oder Sänger. Auch wenn sich erfolgreiche Künstler gegen eine Verlängerung des Urheberrechts ausgesprochen haben, sind es vor allem anonymen Studiomusiker und unbekannt Künstler, die ein Interesse an einer möglichst langen Schutzdauer haben. Sie sind auf die Lizenzgebühren angewiesen, die sie nach geltendem Recht im Alter ggf. nicht mehr bekommen würden.

Sänger und Gruppen haben ihren ersten "Hit" oftmals im jungen Alter unter 20 Jahren. Endet der Schutz nach 50 Jahren und erhält der Künstler kein Geld mehr für sein Werk, so entsteht ihm im Alter eine Einkommenslücke. Auch einer zweifelhaften Verwertung ihres Werkes hätten sie dann rechtlich nichts mehr entgegen zu setzen. Bei einer Verlängerung des urheberrechtlichen Schutzes auf 70 Jahre ist hingegen ein lebenslanger Schutz in den meisten Fällen garantiert.

Kreative Leistungen sind wertvolle Güter und bedürfen deshalb besonderen Schutzes. Ihrer Forderung, die Werke möglichst kostenlos zu nutzen, stehen dem Wert und der gerechten Entlohnung geistigen Eigentums gegenüber.

Deshalb muss der Gesetzgeber für einen Interessensausgleich zwischen Verbrauchern und Künstlern sorgen, der auch die Rechte der Kunstschaffenden sichert und damit Künstler für Ihre Innovationen belohnt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert Reul
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Frage zum Thema Bildung, Kultur, Forschung und Technologie
03.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Herbert Reul,

wie stehen Sie als Mitglied des Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie zur Open Access Debatte?

In den letzten Wochen wurde diese Diskussion mit dem "Heidelberger Appell" erneut befeuert.
Dagegen steht die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen die sich für einen freien Zugang zu Forschungsdaten aussprechen.

Als Student hat es mich immer gewundert weshalb der Zugang zu Publikationen für die Universitätsbibliotheken so kostspielig ist. Bei der Veröffentlichung einer Publikation werden die Dokumente von anderen Wissenschaftlern begutachtet und die Verlage tun nichts weiter als sie für den Druck aufzuarbeiten und an andere Bibliotheken zu verkaufen. Trotzdem kann das Abo einer Zeitschrift mehrere Tausend Euro Kosten. Die wissenschaftlichen Verlage verdienen also eine unmenge Geld damit, Publikationen von einer wissenschaftlichen Community entgegen zunehmen um sie dann an die selbe Community zu verkaufen. Dabei müssen die Verfasser der Publikationen auch noch einen großen Teil ihrer Rechte an den Verlag abtreten. Im Papierzeitalter mag diese Form der Verbreitung von wissenschaftlichen Inhalten ja noch angebracht gewesen sein, doch in zeiten des Internets können Dokumente direkt zwischen den Wissenschaftlern ausgetauscht werden, ohne einen Verlag!

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

mfg
Antwort von Herbert Reul
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05.05.2009
Herbert Reul
Sehr geehrter Herr ,

Robert Darnton, Direktor der Universitätsbibliothek Harvard, hat vor kurzem den Traum vom weltweiten freien Fluss von Ideen und Texten beschrieben. Die Open-Acces-Debatte wird nicht nur in Deutschland seit einigen Jahren geführt. Leider wird sie zunehmend polemischer.

Dabei muss unterschieden werden zwischen dem freien Zugang zu Forschungsdaten und dem freien Zugang zu Zeitschriftenaufsätzen. Forschungsdaten werden oft von Forschungseinrichtungen aufwändig gesammelt. Durch den Verkauf dieser Daten werden die hierbei entstehenden Kosten wieder reingeholt. Ein anderer Fall sind statistische Daten, wie sie etwa EuroStat bereitstellt. Diese sind frei zugänglich.

Was den freien Zugang zu Zeitschriftenaufsätzen betrifft, so kann ich mir gut eine Parallelität vorstellen. So hat sich die Zahl der Open-Access-Zeitschriften in den letzten Jahrzehnten, gerade auch dank der Verbreitung des Internet, deutlich erhöht. Hiervon profitieren nicht nur Studenten, sondern die weltweite Forschergemeinschaft. Auf der anderen Seite bin ich aber davon überzeugt, dass es viele Zeitschriften auch künftig in Papierform im Buchhandel oder im Abonnement zu kaufen geben wird. Und, auch wenn es altmodisch zu sein scheint, eine Bibliothek ganz ohne Bücher und Zeitschriften, mag ich mir nicht vorstellen. Das Stöbern in ihnen ist auch etwas sehr schönes.

Aus meiner Sicht handelt sich hierbei um zwei verschiedene Geschäftsmodelle, die beide ihre Berechtigung besitzen und im Wettbewerb bestehen müssen. Hier einzugreifen kann nicht Aufgabe der Politik sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert Reul
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
07.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Reul,

ich würde gerne wissen, welche Standpunkte sie und ihre Partei zu folgenden Themen haben, und ob sie diese Standpunkte auch unbedingt in einer Koalition durchsetzen würden.

a) Netzneutralität. Befürworten sie Möglichkeiten der Internet Service Provider Verträge mit Internet Anbietern zu schließen um Netzwerkverkehr ihrer Nutzer unterschiedlich zu behandeln? Oder würden sie sich für eine Festlegung auf Netzneutralität einsetzen?

b) Internetsperren. Würden sie Gesetze für Internetsperren illegaler Inhalte, wie sie in Deutschland gerade diskutiert werden, auf EU Ebene befürworten?

c) ENISA Ausbau. Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, hat am 28.4. einen EU-Beauftragten für Internetsicherheit gefordert. Wie stehen sie zum Ausbau der ENISA mit mehr Kompetenzen? Welche Kompetenzen sollten ihrer Meinung nach bei den Ländern, zum Beispiel beim Bundesamt für IT Sicherheit, und welche sollten auf EU Ebene geregelt sein?

d) Durchsetzung von Urheberrechten. Im Telekompaket wurde heute, am 7.5., das französische ´three-strikes´ Gesetz abgewählt. Wie stehen sie zur Erweiterung von Schutzfristen der Rechteinhaber und die Durchsetzung dieser Rechte mittels Internetsperren?

Mit besten Grüßen,
Antwort von Herbert Reul
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19.05.2009
Herbert Reul
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie Ihre Bedenken mit Blick auf die Freiheit des Internets zum Ausdruck gebracht haben.

Das von Ihnen angesprochene Telekom-Paket zielt nicht darauf ab, den Zugang zum Internet und dessen Nutzung auf europäischer Ebene einzuschränken oder Inhalte zu regulieren. Vielmehr dient es dazu, bestehende europäische Regeln den neuen telekommunikationspolitischen Anforderungen anzupassen. Dabei soll insbesondere im Interesse der Verbraucher die Rolle der nationalen Regulierungsbehörden gestärkt werden.
Das Europäische Parlament hat mittlerweile in Zweiter Lesung über das Paket abgestimmt. Die Mehrheit der Abgeordneten hat sich dabei dafür ausgesprochen, dass Internetsperren, außer bei Gefahr im Verzuge, nur durch eine vorherige richterliche Anordnung erlaubt werden können. Diese Position wird von den im Rat versammelten Mitgliedstaaten nicht akzeptiert. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und die bestehende Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und seinen Mitgliedstaaten. Letztere sieht vor, dass derartige prozessuale Fragen allein in der Zuständigkeit der einzelnen Staaten liegen und nicht detailliert von der EU geregelt werden dürfen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Beratungen über das Telekommunikationspaket in ein Vermittlungsverfahren gehen, das erst Ende 2009 abgeschlossen werden kann.

ENISA wurde als Anlauf- und Beratungsstelle in Fragen der Netz- und Informationssicherheit für die Mitgliedstaaten und die EU-Organe eingerichtet. Da sich die Kommunikationsnetze und -systeme in der heutigen Informationsgesellschaft unglaublich rasch weiterentwickeln und sowohl die sicherheitstechnischen als auch die ökonomischen Standards immer wieder an die sich verändernde globale Umwelt anpassen, müssen sich die Kompetenzen von ENISA an diese Gegebenheiten und an fortschrittliche Medialisierung angepasst werden. Damit der europäische Rechtsrahmen aber EU-weit einheitlich angewendet wird, wurde im Telekompaket die Schaffung eines neuen Gremiums der Europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (BEREC) forciert. BEREC kann nicht bindende Empfehlungen an einen nationalen Regulierer abgeben.

Nach dem von Frankreich angeregten Dreistufenplan könnten Internetbenutzer, die illegal Musik und Videos herunterladen, nach dem dritten Vergehen der Zugang zum Internet abgesperrt werden. Dass es auch für die Anwendungen und Handlungen im Internet einen rechtlich und technisch definierten Rahmen geben muss, unterstütze ich. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass sich meine Fraktion auch weiterhin dafür einsetzen wird, dass die Freiheit des Internets gewährleistet bleibt. Dies kann jedoch nicht ohne gewisse Schranken erfolgen, um Straftaten zu bekämpfen. Das Prinzip muss lauten, dass wir ein freies Internet haben, aber kein Internet, in dem keinerlei Regeln gelten.

In der Hoffnung Ihre Frage damit ausreichend beantwortet zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

Herbert Reul
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Frage zum Thema Bildung, Kultur, Forschung und Technologie
13.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Reul,

für meine Wahlentscheidungen ist auch wichtig, für welche Weltanschauungen bzw. Konfessionen sich die Kandidaten einsetzen.

Die größte Weltanschauungsgruppe in Deutschland sind nun seit einigen Jahren Konfessionsfreie (meist Humanisten, Atheisten, Agnostiker), ohne das sich das bei allen Parteien unmittelbar widerspiegelt.

Daher erbitte ich Ihre Stellungnahme, wie Sie als Europaabgeordneter mit dieser Tatsache umgehen wollen und wie Sie selbst sich weltanschaulich positionieren.

Die gleiche Frage habe ich anderen Kandidaten ebenfalls gestellt.

Ich danke für Ihre Antwort vorab.
Antwort von Herbert Reul
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28.05.2009
Herbert Reul
Sehr geehrter Herr ,

Ich bin Christ und mache auch kein Geheimnis daraus. Allerdings betrachte ich das als meine private Angelegenheit. Natürlich bin ich durch die christlich-abendländische Tradition geprägt. Doch geht es mir im Alltag der Gesetzgebung darum, praktikable Lösungen für die Probleme unserer Zeit zu finden. Praktikabel in erster Linie für die Bürger. Die Gesetze, an denen ich mitwirke, unterscheiden nicht zwischen den Religionen oder zwischen Gläubigen und Atheisten, sie gelten für alle.

Ich setze mich, um es auf den Punkt zu bringen, für die Menschen ein, ohne sie vorher nach ihrer Weltanschauung zu fragen.

Mit freundlichen Grüßen,
Herbert Reul
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