Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie Ihre Bedenken mit Blick auf die Freiheit des Internets zum Ausdruck gebracht haben.
Das von Ihnen angesprochene Telekom-Paket zielt nicht darauf ab, den Zugang zum Internet und dessen Nutzung auf europäischer Ebene einzuschränken oder Inhalte zu regulieren. Vielmehr dient es dazu, bestehende europäische Regeln den neuen telekommunikationspolitischen Anforderungen anzupassen. Dabei soll insbesondere im Interesse der Verbraucher die Rolle der nationalen Regulierungsbehörden gestärkt werden.
Das Europäische Parlament hat mittlerweile in Zweiter Lesung über das Paket abgestimmt. Die Mehrheit der Abgeordneten hat sich dabei dafür ausgesprochen, dass Internetsperren, außer bei Gefahr im Verzuge, nur durch eine vorherige richterliche Anordnung erlaubt werden können. Diese Position wird von den im Rat versammelten Mitgliedstaaten nicht akzeptiert. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und die bestehende Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und seinen Mitgliedstaaten. Letztere sieht vor, dass derartige prozessuale Fragen allein in der Zuständigkeit der einzelnen Staaten liegen und nicht detailliert von der EU geregelt werden dürfen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Beratungen über das Telekommunikationspaket in ein Vermittlungsverfahren gehen, das erst Ende 2009 abgeschlossen werden kann.
ENISA wurde als Anlauf- und Beratungsstelle in Fragen der Netz- und Informationssicherheit für die Mitgliedstaaten und die EU-Organe eingerichtet. Da sich die Kommunikationsnetze und -systeme in der heutigen Informationsgesellschaft unglaublich rasch weiterentwickeln und sowohl die sicherheitstechnischen als auch die ökonomischen Standards immer wieder an die sich verändernde globale Umwelt anpassen, müssen sich die Kompetenzen von ENISA an diese Gegebenheiten und an fortschrittliche Medialisierung angepasst werden. Damit der europäische Rechtsrahmen aber EU-weit einheitlich angewendet wird, wurde im Telekompaket die Schaffung eines neuen Gremiums der Europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (BEREC) forciert. BEREC kann nicht bindende Empfehlungen an einen nationalen Regulierer abgeben.
Nach dem von Frankreich angeregten Dreistufenplan könnten Internetbenutzer, die illegal Musik und Videos herunterladen, nach dem dritten Vergehen der Zugang zum Internet abgesperrt werden. Dass es auch für die Anwendungen und Handlungen im Internet einen rechtlich und technisch definierten Rahmen geben muss, unterstütze ich. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass sich meine Fraktion auch weiterhin dafür einsetzen wird, dass die Freiheit des Internets gewährleistet bleibt. Dies kann jedoch nicht ohne gewisse Schranken erfolgen, um Straftaten zu bekämpfen. Das Prinzip muss lauten, dass wir ein freies Internet haben, aber kein Internet, in dem keinerlei Regeln gelten.
In der Hoffnung Ihre Frage damit ausreichend beantwortet zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Herbert Reul