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Sehr geehrter Herr Goldmann,
als interkommunal arbeitendes Mitglied mehrerer Umweltverbände ist mir die Wasservogeljagd in NRW generell ein Dorn im Auge. Am Beispiel der Stadt Dortmund möchte ich aufzeigen, dass für diese Form der Jagdausübung keinerlei Veranlassung besteht.
1. Nordrhein-Westfalen ist kein Eiweiß-Mangelgebiet. Es besteht keine Notwendigkeit, Wasservögel
als zusätzliche Eiweißquelle zu nutzen.
2. Die Jagd aus Wasservögel wird oft mit Schrot-Munition ausgeführt. Recherchen haben ergeben,
dass diese Munition nicht nur umwelttoxisches Blei, sondern auch Arsen in erheblichem Umfang
enthält.
3. Ornithologische Foren haben in den letzten 10 Jahren unzählige Beweise geliefert, dass nicht nur
seltene Wintergäste unter den Wasservögeln anzutreffen sind, sondern auch bedrohte Brutvögel
Seen, Teiche und Flüsse besiedeln. Nach wissenschaftlichen Quellen steht fest, dass selbst ruhig
sitzende Angler zu einem erheblichen Störeffekt führen. Ungleich stärker fällt der Einfluss der
Wasservogeljagd ins Gewicht.
4. Die Jagd auf Wasservögel beinhaltet die Jagdhundeausbildung am Geflügel und an natürlichen
Gewässern. Auch dies ist ein störender Eingriff.
Ich bitte Sie deshalb um die Prüfung der Möglichkeit das westfälische Jagdrecht wie folgt zu ändern: Wasservögel fallen in NRW ab sofort nicht mehr unter das jagdbare Wild, da Störungen und Umweltschäden, die sich aus der Wasservogeljagd ergeben nicht mit §44 BNatSchG und
Tierschutzgesetz vereinbar sind.
Mit freundlichen Grüßen


, Dortmund