Herbert Frankenhauser (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Herbert Frankenhauser
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München-Ost
Landeslistenplatz
18, Bayern
weitere Profile
(...) Der Freistaat Bayern hat in den letzten Jahren ein effizientes Kontrollsystem eingeführt, welches jedoch leider keinen allumfassenden Schutz bietet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Herbert Frankenhauser
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
05.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr enhauser,

trifft es zu dass im Oktober 2001 aufgrund von 9/11 der NATO-weite Verteidigungsfall ausgerufen wurde und wir u.a. aus diesem Grund Truppen zum Kriegseinsatz nach Afghanistan geschickt haben.
Wenn ja, warum wird dann im "offiziellen" Sprachgebrauch der Bundesregierung der dortige Einsatz als"Kampfeinsatz" verharmlost und das Kind nicht beim Namen genannt. nämlich, dass unsere Jungs dort praktisch im vollen Kriegseinsatz stehen.
Warum wird unseren Jungs nicht ausreichende Ausrüstung und passendes Gerät zur Verfügung gestellt, damit sie die Möglichkeit haben besser gegen Bedrohungen durch die Taliban und Al-Kaida vorzugehen?? Ich denke dabei an Kampfhubschrauber und mehr Marder...

Es entsteht der Eindruck, dass unsere Jungs erst Opfer hinnehmen müssen, um gegen die Taliban offensiver vorgehen zu können, wie kann man denn das verstehen??

Wurde eigentlich schon mal das niederländische Modell einer Verzahnung von ziviler Aufbauhilfe und militärischem Schutz sowie verstärkter Ausbildung einheimischer Kräfte geprüft, um es in der Region Kundus zu übernehmen?? Die Holländer scheinen erfolgreicher damit zu sein in ihrer Provinz.

Ich würde mich über sinnvolle Antworten freuen.

mfg

M.
Antwort von Herbert Frankenhauser
bisher keineEmpfehlungen
23.07.2009
Herbert Frankenhauser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 05. Juli 2009 zu dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan auf Abgeordnetenwatch.

Die International Security Assistance Force (ISAF) ist eine durch den UN-Sicherheitsrat mandatierte Mission unter Führung der NATO aufgrund der Ursprungsresolution 1386. Ziel der Mission ist die Unterstützung der afghanischen Regierung bei der Schaffung eines sicheren Umfeldes und leistungsfähiger Sicherheitsorgane für den Wiederaufbau Afghanistans.

Da nur durch das gleichzeitige Stärken beider Säulen – zivilen Aufbau und militärischen Schutz – Fortschritte zu erreichen sind, versuchen wir durch die vernetzte Sicherheit hier eine möglichst enge Abstimmung zu erreichen. Dieser Ansatz sieht eine multilateral angelegte, ressortübergreifende Zusammenarbeit vor.
Diese Zusammenarbeit beinhaltet die Schaffung eines Maßes an Sicherheit und den gleichzeitigen Wiederaufbau des über Jahrzehnte zerstörten Landes. Das von Ihnen erwähnte "Holländische Modell" befolgt die Bundeswehr somit seit Beginn des Einsatzes.

Das diese Ziele, nicht in dem Umfang erfüllt worden sind, wie bei Beginn der Mission beabsichtigt und das die Mittel diese Ziele erfüllen zu können – meiner Meinung nach – nicht zufriedenstellend umgesetzt werden, haben unter anderen dazu geführt, dass ich der Verlängerung des ISAF-Mandats im Deutschen Bundestag nicht zugestimmt habe. Ich möchte aber hier ausdrücklich betonen, dass ich mich nicht gegen den Einsatz an sich ausspreche, sondern dass ich nur die politische Umsetzung und Vermittlung kritisiere.

Der Deutsche Bundestag hat das Mandat der Bundeswehr in Afghanistan so ausgestaltet, dass die Soldaten vor Ort sämtliches für nötig empfundenes Gerät erhalten. Die Bundeswehr hat bisher nicht die Notwendigkeit gesehen, z.B. schwere Panzer und Hubschrauber einzusetzen. Sollte sich dies ändern, werden die Parlamentarier der demokratischen Parteien im Bundestag dies unverzüglich ermöglichen.

Die Frage nach einem "Kampfeinsatz" der deutschen Soldaten in Afghanistan lässt sich vor dem Hintergrund des deutschen Auftrages des Wiederaufbaus in Afghanistan nicht bejahen. Da die Bundeswehr sich auch nicht in einem klassischen Krieg, welcher per Definition als gewaltsamer Konflikt zwischen zwei souveränen Staaten definiert wird, befindet, ist der Einsatz deutscher Streitkräfte kein Krieg. Nach Artikel 26 des Grundgesetzes ist ein (Angriffs-)Krieg zudem verfassungswidrig. Das Mandat des Bundestages erlaubt der Bundeswehr den Schutz der Zivilbevölkerung, die Sicherung des Landes und den Wiederaufbau.

Vielmehr trifft das neue Fähigkeitsprofil der Bundeswehr "Schützen, Helfen, Vermitteln, Kämpfen" zu. Dies schließt einen Kampfeinsatz der Streitkräfte nicht aus, sieht ihn jedoch nicht als vorrangig angestrebten Auftrag an, sondern wird den Soldaten vielmehr von den Taliban aufgezwungen.
Dennoch gilt auch weiterhin, wie zuletzt am 24. Juni 2009 vom Bundesminister der Verteidigung erklärt: "Wer uns angreift, der wird auch bekämpft." Die Bundeswehr steht den Bedrohungen in Afghanistan nicht wehrlos gegenüber und konnte bislang und wird auch in Zukunft den Herausforderungen in Afghanistan robust und erfolgreich gegenüberstehen um ihren Auftrag der Gewährleistung der Sicherheit und des Aufbaus des Landes durchzuführen.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen eine Hilfe sein konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Herbert enhauser, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Umwelt
12.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

mich interessiert im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl Ihre Einstellung zur Frage der Verlängerung der Laufzeiten alter Atomkraftwerke in der Bundesrepublik. Sie wissen sehr wohl, dass die Politik mit ihren gewählten Vertretern unter Umständen ganz eigenen Gesetzen folgt. In der Atomphysik sind die Abläufe für unser übliches Denken weitaus schwieriger zu übersehen. Ganz im Gegensatz zu den gebetsmühlenartigen Wiederholungen der Betreiber und deren Unterstützer. Wir haben jetzt in Deutschland die Möglichkeit, durch den weiteren Ausbau alternativer Energiegewinnung auf alle nachweislich der Störfälle risikoreichen alten AKWs sukzessive zu verzichten. Wir sind gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen, Dr. med. (IPPNW München)
Antwort von Herbert Frankenhauser
bisher keineEmpfehlungen
23.07.2009
Herbert Frankenhauser
Sehr geehrter Herr Dr. ,
vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Juli 2009 zum Thema Atomkraft auf Abgeordnetenwatch. Ihre Frage möchte ich nutzen, um klar und deutlich zu sagen, dass ein Atomkraftwerk, welches die sehr hohen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt, abgeschaltet werden muss. Ebenso müssen die Betreiber von Atomkraftwerken ständig von den zuständigen Behörden überprüft werden.
Aktuelle Störfälle dürfen aber nicht zu durchsichtigen Wahlkampfzwecken genutzt werden. Es ist Tatsache, dass die erneuerbaren Energien in Deutschland derzeit noch nicht den Strombedarf decken können, der noch durch die Kernenergie erzeugt wird. In der Zukunft wird sich dies sicher anders darstellen, aber im Moment können die erneuerbaren Energien den Strombedarf in Deutschland nicht ausreichend decken. Gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass es besser ist, Strom aus deutschen Kernkraftwerken zu beziehen, als aus Kraftwerken im Ausland, die nicht so einen hohen Sicherheitsstandard aufweisen. Daher brauchen wir die Atomkraft als Brückentechnologie, bis ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht. Neue Kernkraftwerke will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht bauen, aber wenn zur Sicherung der Stromversorgung eine Verlängerung der Laufzeit sicherer Kernkraftwerke in Deutschland notwendig ist, dann sollten wir das nicht von vorneherein ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
16.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort vom 07.07.2009 zum Thema Pendlerpauschale gelesen. Mir stellt sich hierbei eine Frage:

Wie begründen Sie die Absetzbarkeit der Fahrtkosten für Pendler?

Ich selbst habe meine Arbeitsstelle in München und wohne auch in München. Ich fahre mit dem MVV ca. 30 Minuten zur Arbeit (Bus + U-Bahn + Fußweg). Ich erhalte keinerlei steuerliche Vergünstigungen, bezahle jedoch die erhöhten Kosten für Wohnraum in München. Aus steuerlichen Gründen würde es sich für mich rentieren aus München ins Umland (z.B. Rosenheim) zu ziehen. Ich würde behaupten, dass Pendler insgesamt die gleichen Kosten für Wohnraum + Arbeitsweg haben wie Stadtbewohner. In München kann die Belastung der Pendler sogar geringer sein. Für mich erschliesst sich nicht, warum Pendler einseitig subventioniert werden.

Wieso werden Pendler also steuerlich bevorzugt?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Herbert Frankenhauser
bisher keineEmpfehlungen
23.07.2009
Herbert Frankenhauser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch vom 16. Juli 2009 zum Thema Pendlerpauschale. Zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass die Pauschale allen Pendlern zusteht, egal mit welchem Verkehrsmittel sie zu ihrer Arbeitsstätte gelangen. Ausschlaggebend ist nur die Entfernung, die sie zurücklegen müssen. Die Bundesregierung hatte zur Haushaltskonsolidierung die grundlegende Ausrichtung der Pendlerpauschale geändert, so dass eine steuerliche Absetzbarkeit mit dem Beginn des Jahres 2007 nur noch in wenigen Fällen möglich war. Diese Änderung hat im Dezember letzten Jahres das Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt. Die Abschaffung des Werbungskostenabzugs für die Fahrtkosten von und zu der Arbeitsstätte stellt eine unzulässige Benachteiligung von Steuerzahlern dar. Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen den Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz. Bis zu einer gesetzeskonformen Neuregelung gilt nunmehr wieder die herkömmliche Pendlerpauschale von vor der Gesetzesänderung.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgt, dass es sich nicht um eine Subvention handelt, sondern um Werbungskosten, da entstehende Kosten für den Weg zur Arbeit häufig nicht vermeidbar sind, ohne dass das Arbeitsverhältnis gefährdet wäre. Gleichzeitig schaffen staatliche Institutionen immer mehr Voraussetzungen, die von den Bürgern eine immer größere Flexibilität fordern. So verlangen die Agenturen für Arbeit größere Ortsunabhängigkeit bei der Wahl des Arbeitsortes und es ist auch ein Stück Lebenswirklichkeit, dass die Bürger häufiger ihren Arbeitsort wechseln, als früher.
Daher sehe ich die Pendlerpauschale derzeitig als geeignetes Mittel an, Bürger bei ihrem Weg zur Arbeit zu entlasten.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
23.07.2009
Von:

In der Pressemitteilung Nr. 2 vom 12.01.2009 des Bundesamts für Strahlenschutz steht: "Wir wissen aber weiterhin nicht, welche Langzeitwirkungen elektromagnetische Felder des Mobilfunks auf Kinder und Jugendliche haben”. (Anläßlich einer Studie an Jugendlichen zw. 13 und 17 Jahren.)
Weiter heißt es dort: "Weil sich das Immun- und Nervensystem von Kindern und Jugendlichen noch in der Entwicklung befindet, könnten sie empfindlicher gegenüber elektromagnetischen Feldern reagieren als Erwachsene.”

Nun ist nach der Bayerischen Bauordnung (Art. 57) die Errichtung von Mobilfunkantennen unter 10 m Höhe genehmigungsfrei, d.h. auch Nachbareinsprüche sind nicht möglich. Es ist dabei völlig unerheblich, in welcher Nachbarschaft die Anlage steht.

Wird nun eine genehmigungsfreie Mobilfunkanlage in einem dicht bebauten Wohngebiet errichtet, in dem zahlreiche junge Familien mit Säuglingen und Kleinkindern (0 - 3 Jahre) leben, sich innerhalb von 200 m um die Anlage drei Kindergärten mit insgesamt 300 Kleinkindern (3 - 6 Jahre) befinden und in 350 m Entfernung eine Grundschule mit ca. 250 Kindern (6 - 10 Jahre) liegt, dann gilt bezüglich der Mobilfunkanlage das gleiche Recht wie in einem Gewerbegebiet. Eine vermutbare Langzeitwirkung von elektromagnetischen Feldern an Kindern ließe sich hier zumindest gut überprüfen, erscheint mir aber ethisch sehr fragwürdig.

Halten Sie Art. 57 BayBO unter diesem Aspekt vereinbar mit Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), da die Unschädlichkeit
der elektromagnetischen Emmissionen bei Kleinkindern offensichtlich noch nicht nachgewiesen ist ?

Sollte Ihrer Meinung nach der Vorsorgegedanke beim Einsatz neuer Technologien gesetzlich mehr verankert werden, zumal das Gesundheitswesen schon aus demographischen Gründen bald am Rande seiner Leistungsfähigkeit steht?
Antwort von Herbert Frankenhauser
bisher keineEmpfehlungen
30.07.2009
Herbert Frankenhauser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch vom 23. Juli 2009 zum Thema Mobilfunkstrahlen.
Die Bundesregierung versucht bereits seit einigen Jahren mögliche Negative Folgen der Mobilfunktechnik herauszufinden. Im Juni 2002 hat sie beim Bundesamt für Strahlenschutz das erste Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm in Auftrag gegeben, um abzuklären, ob die geltenden Grenzwerte die Bevölkerung in ausreichendem Maße vor Mobilfunkstrahlung schützen.
Die im Mai 2008 vorgestellten Ergebnisse dieser Studie sind beruhigend. Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission haben übereinstimmend mit allen bisherigen Studien festgestellt, dass keine negativen Effekte auf die Gesundheit nachzuweisen sind. Die wiederholte Bewertung aller wissenschaftlichen Arbeiten durch internationale und nationale Expertengruppen und Organisationen ergab also keine Beweise für Gesundheitsgefahren elektromagnetischer Felder unterhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte.
Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass noch weiterer Forschungsbedarf besteht. Besonders im Bereich der Langzeitwirkungen auf Kinder konnte bisher noch keine abschließende Beurteilung gefunden werden. Die Bundesregierung hat dies erkannt und die Forschungen in diesem Bereich bereits intensiviert.
Ob der von Ihnen erwähnten Fall - ein neuer Mobilfunkmast, der in unmittelbarer Nähe zu zwei Kindergärten und einer Grundschule aufgestellt werden soll – gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstößt, kann ich mit den mir vorliegenden Informationen leider nicht beantworten. Dazu muss ich mir selbst ein Bild von der Situation machen. Sie können sich diesbezüglich gerne per E-Mail direkt an mich wenden. ( Herbert.Frankenhauser@Bundestag.de ).
Auch im Sinne des Vorsorgegedankens und um - nach heutigem Wissenstand sehr unwahrscheinliche – Langzeitauswirkungen zu minimieren, sollten wir gerade hier besondere Sorgfalt walten lassen und schnellstmöglich die Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Kinder durch entsprechende Forschung abschließend untersuchen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
13.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Frankenhauser.

Laut Reuters de.reuters.com hat Deutschland Ende September zwei neue U-Boote an Israel ausgeliefert. Sie wurden in der HDWWerft in Kiel gebaut und von israelischen Technikern und Ingenieuren für das Abschiessen von mit Atombomben bestückten Marschflugkörpern aufgerüstet.

Deutschland hat die ersten beiden U-Boote an Israel nach dem ersten
Golfkrieg geschenkt und bezahlte die Hälfte am dritten. Das heisst, die
ersten drei Boote, 1999 und 2000 geliefert, sind mit 1,1 Milliarden Mark
aus dem Bundesetat subventioniert worden.

Die zwei neuen die gerade ausgeliefert wurden kosten jeweils 500 Millionen
Euro, weil eine aufwendigere Antriebs-Technologie verwendet wird. Von den 1
Milliarde Euro zahlt Deutschland 1/3 der Kosten oder 333 Millionen Euro.

Jerusalem will bei der HDWWerft ein sechstes U-Boot der Dolphin-Klasse
bestellen und wünscht sich – wie bei bisherigen Booten – eine
millionenschwere Subvention aus dem Bundeshaushalt. Die Bundesregierung hat
den Bau des sechsten Bootes bereits 2006 genehmigt.

Verstößt diese Lieferung nicht gegen das deutsche
Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), welches als Ausführungsgesetz zu
Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes 1961 in Kraft trat?

Darin verbietet Paragraph 6 unter anderem die Lieferung von Waffen an ein
anderes Land, wenn "die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer
friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg,
verwendet werden." Die Lieferung von Kriegswaffen in Krisengebiete ist
damit untersagt. Und der Nahe Osten ist wohl DAS KRISENGEBIET schlechthin.

Meine Fragen an Sie:

1. Verstoßen diese Leiferungen gegen das KrWaffKontrG ?
2. Warum soll der Steuerzahler diese Subventionen / Geschenke bezahlen?
3. Sind deutsche Arbeitsplätze in der Rüstungsindustrie wichtiger als Frieden?

Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Anworten.

MfG

Musiol

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Herbert Frankenhauser
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.