Henning Otte (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Henning Otte
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
27.10.1968
Berufliche Qualifikation
Prokurist, Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bergen
Wahlkreis
Celle - Uelzen
Ergebnis
44,2%
Landeslistenplatz
19, Niedersachsen
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(...) Sogar Behördenmitarbeiter haben ohne Mitwirken des Antragsstellers keinen Zugriff auf die Daten. Das ELENA-Verfahren erfüllt somit höchste Datensicherheitsstandards. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.11.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Otte,

im Hinblick auf die öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses am 8.11.2010 zur Petition für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens möchte ich Sie im Namen der Grundrechtsschutz-Initiative darauf aufmerksam machen, dass eine bedingungslose Grundsicherung für alle Bürger längst durch das Grundgesetz geboten und damit überfällig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes abgeleitet. So heißt es beispielsweise in dem Hartz IV-Regelsatz-Urteil vom 9.2.2010 (unter Rnn 133, 136, 137):

"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG.
Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch. Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern."
"Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein. Dies verlangt bereits unmittelbar der Schutzgehalt des Art. 1 Abs. 1 GG."
"Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt."

Dieser Verpflichtung kommt der Staat nur nach, wenn er das menschenwürdige Existenzminimum jedem Einzelnen bedingungslos sichert. Die derzeitige Regierungspraxis in Bezug auf die Erwerbslosen, die den Anspruch auf staatliche Unterstützung an die Voraussetzung der Unterwerfung unter die Vorstellungen der Arbeitsmarktverwaltung bindet, stellt einen Hohn gegenüber dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums dar.

Ein Menschenrecht, das unter Bedingungen steht, ist kein Menschenrecht. Werden Sie sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
H.E.
Antwort von Henning Otte
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31.01.2011
Henning Otte
Sehr geehrter Herr ,

in Ihrem Schreiben beziehen sie sich auf die Kritik eines Petenten in Hinblick auf Zielvorgaben der Bundesagentur für Arbeit zu Sanktionsquoten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

In der Vergangenheit gab es wiederholt Kritik an Zielvorgaben der Bundesagentur für Arbeit zu Sanktionsquoten. Diese Kritik war häufig verbunden mit der grundsätzlichen Ablehnung von Sanktionen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Ich bin der Auffassung, dass Sanktionen im SGB II ein wesentliches Element zur Umsetzung des Grundsatzes von Fördern und Fordern darstellen. Im Falle einer vorübergehenden Notlage werden alle notwendigen Leistungen zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums und Hilfen zur Beendigung der Notlage gewährt.

Die finanziellen Mittel hierfür bringt die Allgemeinheit durch Steuermittel auf. Mit dieser Fürsorge der Gesellschaft für den Einzelnen ist aber auch die Erwartung an jeden Einzelnen verbunden, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten alles dafür tut, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Dieses gesellschaftlich anerkannte Prinzip ist die Grundlage jedes solidarisch angelegten Zusammenlebens und kommt in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Grundsatz von Fördern und Fordern zum Ausdruck. Die Sanktionsregelungen unterstützen die Umsetzung von Fördern und Fordern genauso wie die umfangreichen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

In der praktischen Umsetzung bestehen allerdings nach wie vor Defizite bei der konsequenten Anwendung der Sanktionsregelungen im SGB II. Insoweit halte ich es für sinnvoll, wenn die Bundesagentur für Arbeit durch geeignete Maßnahmen darauf hinwirkt, dass sich die Praxis in den Grundsicherungsstellen in diesem Bereich verbessert.

Entgegen der Auffassung des Petenten sind Sanktionen und Sanktionsquoten kein Mittel zur Kosteneinsparung. Dies folgt bereits daraus, dass die gesetzlichen Regelungen weder einen Raum für willkürliches Handeln zulassen noch dass ein Ermessen bei Sanktionsentscheidungen besteht.

Der Eintritt von Sanktionen ist gesetzlich abschließend geregelt. Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen einer Sanktion erfüllt sind, gilt es sie umzusetzen. Für ein steuerndes Einsetzen von Sanktionen zur Kostensenkung besteht kein Raum.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr

Henning Otte
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Frage zum Thema Wirtschaft
02.12.2010
Von:

Guten Tag Herr Otte,
ich möchte gerne von Ihnen erfahren, ob In Deutschland tatsächlich mehr Menschen für Niedriglöhne arbeiten als bislang angenommen. Wie in den Medien zu lesen und zu hören ist, sollen 22 Prozent der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer oder mehr als vier Millionen Betroffene 2009 pro Monat weniger als 1.784 Euro brutto verdienen. Das geht auch aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. 1999 sollen danach nur 16,6 Prozent der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zu solchen Niedriglöhnen beschäftigt gewesen sein.
Als Niedriglohn soll ein Einkommen gelten, das weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns beträgt. Dieser sogenannte Medianlohn soll Ende 2009 2.676 Euro brutto für ganz Deutschland betragen haben.

Arbeitsmarktforscher sollen den Niedriglohnanteil unter Vollzeitbeschäftigten bislang auf elf (Statistisches Bundesamt) und 20,7 Prozent (Institut für Arbeit und Qualifikation - IAQ) beziffert haben.

Die neuen Daten der Bundesagentur für Arbeit sollen allerdings wesentlich präziser sein, da die Experten der BA hatten anders als ihre o.g. Kollegen die Möglichkeit haben, sämtliche Daten aus den Meldeverfahren zur Sozialversicherung für annähernd 27 Millionen Beschäftigte auszuwerten. Dagegen sollen IAQ und Statistisches Bundesamt sich nur auf repräsentative Umfragen oder Stichproben stützen müssen.

Nach wie vor sollen vor allem Frauen von Niedriglöhnen betroffen sein. In Westdeutschland soll dies für 34,4 Prozent der Arbeitnehmerinnen und lediglich 12,6 Prozent der Arbeitnehmer zugetroffen haben. In Ostdeutschland soll die Differenz zwar niedriger, aber immer noch erheblich sein.

Da ich mich seit längerm mit den Zuständen insbesondere in der Schlachtindustrie in Niedersachsen beschäftige und die dortigen Verhältnisse im europäischen Vergleich als eine Form organisierter Wirtschaftskriminalität einstufen muss, bin ich sehr daran interessiert von Ihnen zu erfahren, ob meine o.g. Informationen zutreffen. Dank im voraus.
Antwort von Henning Otte
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28.02.2011
Henning Otte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich auf die Zahlen zu den Bruttoarbeitsentgelten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im November 2010 beziehen.

Bei der Bewertung der Zahlen sind jedoch die Unterschiede zu anderen Datenquellen zu berücksichtigen. In dem Bericht der BA werden alle Personen dem Niedriglohnbereich zugeordnet, die weniger als zwei Drittel des Medianentgelts der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten erzielten.

Zumeist wird die Niedriglohnschwelle als zwei Drittel des Medians des Bruttostundenlohns aller unselbständigen Beschäftigten definiert, so dass auch Teilzeitbeschäftigte und nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie Beamte berücksichtigt werden. Ein direkter Vergleich der Anteile der Beschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle zwischen den verschiedenen Datenquellen ist daher nicht möglich.

Die neue Statistik der BA zu Bruttoarbeitsentgelten basiert in der Tat auf Meldungen aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigter und erlaubt daher auch Auswertungen für einzelne Personengruppen oder Branchen. So werden in dem genannten Bericht die Anteile der Beschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle nach Personenmerkmalen, Berufen und Wirtschaftsabschnitten aufgezeigt.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen

Henning Otte
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
28.12.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Otto!

Müssen wir Celler noch viel länger in diesem extremen Verkehrschaos leben? Nach den Erlebnissen Anfang des Jahres wurde uns hoch und heilig versprochen, dass so etwas nicht wieder passiert. Eines von vielen Versprechen, die nicht gehalten werden.

Wenn meine Angestellten oder ich nicht zur Arbeit kommen oder sehr viel später, entsteht ein volkswirtschaftlicher Schaden. Dieser kann unter Umständen auch Steuergelder kosten. In unserem Fall, Umsatz- und Gewerbesteuer für entgangene Umsätze und damit geringerer Gewinn.

Um es kurz zu machen: Ich erwarte, dass ich meine Arbeit ausfüllen kann. Dazu benötige ich freie Straßen.

Wir Celler/Winsener hoffen sehr, dass wir von der behördlichen Kompetenz in Sachen Straßenräumung nicht auf andere Kompetenzen der von uns gezahlten staatlichen Behörden schließen müssen.

Es ist erstaunlich: würde ein Angestellter soviel Inkompetenz bei seiner Arbeit zeigen, würden wir doch ernsthaft überlegen, ob wir ihm nicht besser kündigten.

Diese Frage stellt sich dem bewußten Bürger in diesem Fall auch: Ich arbeite 14 Stunden am Tag - habe ich es nötig, derartig viel Inkompetenz zu bezahlen?

Die Straße von Winsen nach Boye war 3 Tage eine spiegelnde Eisfläche.

Zitat Ramsauer: "Ich habe mehrfach gesagt, dass ich erwarte, dass die Züge bei plus vierzig Grad genauso wie bei minus vierzig Grad funktionieren müssen", sagte der CSU-Politiker.

Und wir Deutsche erwarten, dass die Straße von Eis und Schnee befreit werden.
Antwort von Henning Otte
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27.01.2011
Henning Otte
Sehr geehrte Frau ,

Sie haben sich an mich als Bundestagsabgeordneten mit einer Beschwerde über vereiste Straßen gewandt. Hierzu ist zu sagen, dass der Bund mit der Räumung insbesondere einer Landesstraße nichts zu tun hat, denn dafür ist das Land zuständig. Dennoch antworte ich gern:
Konkret sprachen Sie von "Verkehrschaos" auf der Landesstraße 180 zwischen Winsen und Boye. Sie schreiben auch "… Dazu benötige ich freie Straßen" und "derartig viel Inkompetenz…".
Es ist richtig, dass es Phasen gab, in denen die Straßen nicht wie gewohnt frei waren. Allerdings waren die Straßenmeistereien im Dauereinsatz und kämpften gegen die extreme Wetterlage an. Dies geschah bei beschränkten personellen und materiellen Ressourcen. Doch war der Hauptgrund, dass die bestellten und zuvor von privaten Firmen zugesagten Streusalzmengen wegen der hohen, europaweiten Nachfrage nicht geliefert wurden. Deswegen erfolgte über alle Medien der Hinweis, dass Bundes- und Landesstraßen, außer an Unfallschwerpunkten, nur noch geräumt und nicht mehr gestreut wurden. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßen und Verkehr bat in dieser Phase alle Verkehrsteilnehmer dringend, ihr Fahrverhalten den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen und mit glatten Fahrbahnen – auch auf den Autobahnen – zu rechnen.
Vielleicht ist es aber unsere hohe Erwartungshaltung, dass wir es "gewohnt" sind, dass grundsätzlich die Straßen frei sind. Besondere Wetterlagen finden in unserer mobilen Gesellschaft keine Berücksichtigung. Naturgewalten und "Wetter" kommen in unseren Planungen nicht vor.
In unseren nördlichen Nachbarländern wird auf Landstraßen überhaupt nicht gestreut. Es wird nur der lockere Schnee geräumt. Auch um die öffentlichen Haushalten nicht mit immer mehr Schulden zu belasten, wird bei uns über diese Form des Winterdienstes bereits diskutiert. Schon jetzt streuen viele Kommunen seit vielen Jahren nicht mehr mit Salz und beschränken jeglichen Winterdienst auf die wichtigsten Hauptstraßen der Städte.
Je mehr öffentliche Leistung wir erwarten, desto mehr Steuern müssen wir zahlen. Ich bin der Ansicht, dass die Belastungsgrenze erreicht ist. Wer 14 Stunden am Tag arbeitet, muss von seinem erarbeiteten Geld noch etwas übrig behalten können.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Otte
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Frage zum Thema Soziales
20.01.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Otte,

Das Bundessozialgericht vertritt in seinem Urteil vom 16.05.2006 Az: B 4 RA 22/05 R, die Ansicht das die seit Anfanfg 2001 bei Renten wegen Erwerbsminderung eingeführten Abschläge diejenigen Rentner nicht treffen dürfen, die bei Rentenbeginn jünger als 60 Jahre sind.

Ich beziehe seit dem 01.02.05 eine Rente wegen voller Erwerbsmindrung und wüßte gerne warum sich in dieser Angelegenheit nichts weiter rührt, obwohl mir von der Rentenversicherung mitgeteilt wurde, das es geprüft wird, ich aber denke das es nun schon eine sehr lange Zeit her ist und es keine weiteren Informatieonen darüber gibt da es bei anderen Urteilen doch immer schnellere Entscheidungen gibt.

Betroffen sind doch wieder einmal alle mit geringeren Einkünften die in der Luft hängen.

Ich hoffe von Ihnen auf eine aussagefähige Antwort zu diesen Thema.

MfG

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Frage zum Thema Wirtschaft
27.01.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Otte,

viele deutsche Reeder haben ihre Schiffe ausgeflaggt, um deutschen Steuern und deutschen Arbeitsgesetzen zu entfliehen. Gleichwohl wollen sie, dass ihre Schiffe auf deutsche Kosten von deutschen Soldaten vor Piraterie geschützt werden.
Auf dem Umweg über die EU ist ihnen das auch gelungen.
Tun Sie, ihre Fraktion oder die Regierung etwas dagegen, dass deutsche Steuergelder zum Schutz von Schiffen, die z.B. unter der Flagge des Karibikstaates Antigua und Barbuda fahren, verschwendet werden?
Oder finden sie diese Regelung - keine Steuern Zahlen, aber Leistungen vom deutschen Staat fordern und erhalten - richtig?
Falls ja, warum dann nicht auch auf deutsche Kosten chinesische oder iranische Schiffe schützen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Henning Otte
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28.02.2011
Henning Otte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ausflaggung deutscher Handelsschiffe.

Sie kritisieren, dass deutsche Reeder ihre Schiffe ausflaggen, um Steuern zu sparen und gleichzeitig Soldaten diese Schiffe vor Piraterie schützen sollen.

Voraussetzung für die Maßnahme der Ausflaggung von Schiffen, ist der Wechsel in das Schiffsregister eines anderen Staates. Es ist richtig, dass es seit Jahrzehnten diese Praxis gibt. Nicht zuletzt wegen der Wirtschaftskrise gab es unter deutschen Reedern verstärkt eine Tendenz zur Ausflaggung, weil die Frachtraten sanken und das Fahren unter der deutschen Flagge vergleichsweise höhere Kosten verursachte.

Unser Ziel sollte es aber nicht sein, diese Tendenz zu unterstützen, indem die Wettbewerbssituation unter deutscher Flagge verschlechtert wird. Vor diesem Hintergrund wird derzeit über eine Änderung der Schiffsbesatzungsverordnung diskutiert, um ggf. bestehende Regelungen weniger bürokratisch auszulegen und so Kosten zu reduzieren.

Auf der anderen Seite hat jeder Wirtschaftsbereich in erster Linie selbst die Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und seiner Anlagen. Das gilt auch für die Reeder. Der Staat hat für deutsche Schiffe zwar einen öffentlichen Sicherheitsauftrag; den nehmen wir auch wahr. Momentan sind deutsche Soldaten außerhalb der Mission Atalanta allenfalls für Schiffe unter deutscher Flagge zuständig – unabhängig davon, in welchem Land der Eigner des Schiffes sitzt und aus welchen Ländern die Besatzung kommt.

Die CDU/CSU-Bundestagfraktion führt weiterhin Gespräche, um eine Lösung des bisher ungelösten Problems somalischer Piratenangriffe am Horn von Afrika und am Golf von Aden, die eine große Gefahr für die Schifffahrtsnation Deutschland darstellt, herbeizuführen. Meiner Ansicht nach sind sichere Handelswege unabdingbare Voraussetzung für Deutschland als Exportnation und Wohlstand und Wachstum.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Otte
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