Helga Lopez (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Helga Lopez
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Finanzfachwirtin, Bürgermeisterin in Biebertal a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Lahn-Dill
Landeslistenplatz
18, Hessen
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(...) Der von Ihnen angesprochene Vorschlag wurde von Frank Walter Steinmeier im Rahmen seines Wachstums- und Stabilitätspaktes vorgelegt. Ich habe diesen Vorschlag begrüßt, weil dadurch die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder hergestellt worden wäre. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Erhöhung der Mehrwertsteuer
04.07.2007
Von:

Sehr verehrte Frau Lopez !

Wie ist es möglich, daß Ihre Partei vor der Wahl eine Erhöhung der Mehrwersteuer kategorisch abgelehnt hat, aber in den Koalitionsverhandlungen dafür gesorgt hat daß die Erhöhung statt 18% nun 19% beträgt. Sie ( die SPD) haben mit dieser Falschinformation nicht nur meine sondern sicher weitere hundert-tausende Wählerstimmen quasi illegal erhalten. Wie kann ich, derart getäuscht, noch irgend etwas was das von der SPD versprochen wird glauben? Geschweige denn, solche Leute nochmals wählen ? Diese Politik der Macherhaltung um jeden Preis wird die SPD noch teuer bezahlen. Über die sicher stattfindente Erstarkung der Radikalen, von links und rechts nach der nächsten Wahl brauchen Sie dann keine Krokodilstränen zu weinen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Helga Lopez
4Empfehlungen
10.07.2007
Helga Lopez
Berlin, den 09.07.2007

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail zur Erhöhung der Mehrwertsteuer. Ich will gar nicht verschweigen, dass ich die in den Verhandlungen mit der Union vereinbarte Erhöhung der Mehrwertsteuer kritisch sehe und ich mir andere Lösungen bei der Sanierung der öffentlichen Haushalte gewünscht hätte. Die SPD hat sich im Wahlkampf vor zwei Jahren mit guten Argumenten gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgesprochen. Ich halte ihre Kritik am Verhalten der Parteien (und speziell meiner Partei) allerdings für überzogen. Wenn man mit Rigorismus Politik machen würde, wäre unser Land bald nicht mehr regierungsfähig. Jede Partei geht mit ihren eigenen maximalen Forderungen in einen Wahlkampf. Diese maximalen Forderungen können aber doch nur durchgesetzt werden, wenn eine absolute Mehrheit erreicht wird und zusätzlich noch eine entsprechende Mehrheit im Bundesrat gesichert ist. Das Ergebnis der Bundestagswahl 2005 ist hinlänglich bekannt. Aufgrund der Verweigerung der FDP war keine andere Konstellation als die Große Koalition möglich. Die SPD hat in den Verhandlungen mit der Union natürlich Positionen räumen müssen, dabei waren leider auch einige schmerzhafte Kompromisse notwendig, u.a. die Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Da dies offensichtlich bereits wieder in Vergessenheit geraten ist, will ich noch einmal darlegen, warum die SPD sich letztlich der von der Union gewünschten Anhebung der Mehrwertsteuer nicht verweigert hat:

1.) Der insbesondere für BezieherInnen von geringeren Einkünften wesentlich wichtigere ermäßigte Mehrwertsteuersatz wurde nicht angehoben.

2.) Wir haben nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die Mehreinnahmen zur Haushaltskonsolidierung und zur Absenkung der Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent genutzt wird und dass trotz Haushaltskonsolidierungen die Leistungen für Familien (Kinderbetreuung, Elterngeld, Vereinbarkeit von Familie und Beruf) erhöht werden.

3.) Wir haben ein Impulsprogramm von 25 Milliarden Euro durchgesetzt. Wie sich jetzt zeigt, trägt dies zur aktuellen Erholung der Konjunktur bei. Die Investitionen des Bundes kommen der gesamten Wirtschaft zugute und werden unter anderem für die mittelständische Wirtschaft, die Verkehrsinfrastruktur und die Förderung von Familien bereitgestellt.

4.) Die SPD hat durchgesetzt, dass der linear progressive Einkommenssteuertarif erhalten bleibt und es weiterhin eine Besteuerung nach Leistungsfähigkeit gibt. Bürgerinnen und Bürger mit besonders hohen Einkommen zahlen seit dem 01.01.2007 einen Steuersatz von 45% (vorher 42%). Die von der Union vorgeschlagene "Flat-Tax" konnte verhindert werden.

5.) Die Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleiben steuerfrei, obwohl die Union hier massiv zugreifen wollte. Bei unserer Entscheidung ging es nicht um Machterhalt, sondern um die Übernahme von Verantwortung. Die Koalition mit der Union war und ist keine Wunschkoalition und ich kann nur hoffen, dass wir Sozialdemokraten nach 2009 in einer anderen Konstellation mehr sozialdemokratische Politik umsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez, MdB
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Frage zum Thema Erhöhung der Mehrwertsteuer
11.07.2007
Von:

Sehr verehrte Frau Lopez !

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Leider muß ich Sie noch einmal belästigen, da Sie meine Frage mit der für alle Politiker üblichen Art und Weise wortgewaltig--- "NICHT" ---beantwortet haben.
Meine Frage lautete im Kern : Warum hat die SPD in den Koalitionsverhandlungen dafür gesorgt, daß die Erhöhung um ein Prozent höher ausgefallen ist ???? Ein Prozent weniger wäre logisch gewesen. Dies aber kann leider niemand nachvollziehen. Deshalb bitte ich Sie nochmals höflich um Antwort.

Freundliche Grüße
Antwort von Helga Lopez
2Empfehlungen
26.07.2007
Helga Lopez
Sehr geehrter Herr ,

mit der grundsätzlichen Einigung über die Anhebung war auch deren Höhe verbunden, die sich nach dem bemaß, was an Mehreinnahmen für den Haushalt zur Erfüllung der Maastricht-Kriterien notwendig war. Eine andere Wahl blieb nicht, weil mit dem Koalitionspartner keine andere Einnahmequelle zusätzlich zur Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer entsprechend hätte verbessert werden können und auf die Einhaltung der Maastricht-Kriterien bestanden wurde.

Mit freundlichem Gruß

Helga Lopez
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Frage zum Thema Internationales
08.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Lopez,

auch Sie werden diese Woche eine Entscheidung bezüglich der Verlängerung des Afghanistan Einsatzes der Bundeswehr treffen müssen.

Mittlerweile scheint es ja en Vogue zu sein sich über die Bedenken der Mehrheit der Bevölkerung, die den Einsatz nicht wollen und den Sinn dieses Engagements nicht erkennen, hinwegzusetzen. Schlimmer noch: Mandatsträger pfeifen auf Beschlüsse ihrer Basis und meinen Demokratie wäre erst richtig prima wenn man sich nicht populistisch einem mehrheitlichen Willen beugen würde...

Dabei pfeiffen es mittlerweile die Spatzen von den Dächern wie kontraproduktiv die militärischen Verrenkungen zu den propagierten Zielen des Wiederaufbaus stehen:

www.tagesschau.de

Diese Ungleichgewicht des militärischen zum zivilen Engagement ist ein Skandal und wird durch die immer wieder bemühte Floskel "Wir dürfen die Menschen dort nicht alleine lassen " zu einer scheinheiligen Ausrede einfach so weiter zu machen.

Wie werden Sie in dieser Frage abstimmen ?


Mit freundlichen Grüßen


Christian Kumbier
Antwort von Helga Lopez
1Empfehlung
17.10.2007
Helga Lopez
Sehr geehrter Herr Kumbier,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich konnte krankheitsbedingt an der Abstimmung leider nicht teilnehmen. Zu Ihrer Frage: Ich hätte mich enthalten. Der Grund: Die Zusammenlegung der Abstimmung über die Entsendung von Tornados mit der Abstimmung über den ISAF Einsatz. Ich lehne den Tornado Einsatz ab, halte aber den Einsatz von ISAF nach wie vor für richtig und wichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez, MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
10.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Lopez,

Sie haben am 9.11. für die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikation von 82 Millionen Bundesbürgern gestimmt.

Sie werden mir sicherlich zustimmen wenn ich sage, dass die Unschuldsvermutung ein wichtiges Merkmal des Rechtsstaates ist, als den sich ja die BRD verstehen möchte. Es erscheint mir daher etwas befremdlich, wenn Menschen überwacht werden, von denen man annimmt, dass sie kein Verbrechen begangen haben bzw. nicht vorhaben, eines zu begehen.
Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erscheint mir in dem Gesetz nicht hinreichend bedacht, schließlich steht zum Zeitpunkt der Speicherung weder der Verwendungszweck noch die Nutzer dieser Daten eindeutig fest, insofern kann von einer Selbstbestimmung über die eigenen Daten keine Rede sein.
Außerdem will es mir nicht recht einleuchten, wie durch eine Vorratsdatenspeicherung Terroristen oder Schwerverbrecher gestoppt werden sollen, schließlich bestehen mit Telefonzellen, öffentlichen Internet-Cafes und der Briefpost genügend Möglichkeiten, die Speicherung zu umgehen. Ins Visier der Fahndung kämen meiner Meinung nach hauptsächlich Kleinkriminelle oder Unschuldige, die keine kriminellen Absichten hegen und sich nicht um Anonymität bemühen.

Mich würde es daher interessieren, was für Sie einen solchen Eingriff in die Grundrechte der Bürger der Bundesrepublik rechtfertigt bzw. Sie dazu bewogen hat, diesem Gesetzesvorschlag zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Helga Lopez
3Empfehlungen
14.11.2007
Helga Lopez
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Besorgnis finde ich gut und kann sie auch nachempfinden, muss Ihnen aber widersprechen in der Beurteilung, dass mit der gesetzlichen Neuregelung die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird. Die Daten werden – wie bisher auch – nur bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Wie bisher können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Wir können und sollten unserer dritten Gewalt zutrauen, die Gesetze rechtsstaatlich einzuhalten. Voraussetzung ist im Übrigen immer ein konkreter Verdacht auf eine erhebliche Straftat. Es kann also auch nicht willkürlich auf Daten zugegriffen werden.

Ich bin mir bewusst, dass wir mit diesem Gesetz einen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger vornehmen. In jedem Fall war (und ist) zu prüfen, ob das Allgemeininteresse an effektiver Kriminalitätsbekämpfung oder aber der Grundrechtsschutz des Einzelnen überwiegt. Die Fachleute im Bundesjustizministerium haben geprüft, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist - auch im Hinblick auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema – und die Frage letztlich bejaht. Ich will in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es unserer Justizministerin Brigitte Zypries zu verdanken ist, dass die ursprüngliche EU-Richtlinie, die viel weitergehende Maßnahmen (z.B. Speicherung 36 Monate) vorsah, deutlich entschärft wurde.

Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist enorm wichtig und muss unter allen Umständen verteidigt werden. Meine Sorge geht hier verstärkt in Richtung von Daten, die von privaten Unternehmen gesammelt und verwendet werden, leider oft unter Mithilfe der Kunden, die allzu bereitwillig ihre Daten preisgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez, MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
14.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Lopez,

keineswegs sagte ich, dass die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird. Es verwunderte mich vielmehr, dass Bürger überwacht werden sollen, für die die Unschuldsvermutung ja gelten sollte. Hier wiedersprechen sich im Grunde zwei Gesetze, denn durch die Vorratsdatenspeicherung wird schließlich ein generelles Misstrauen gegenüber dem Bürger ausgesprochen.
Dass dieselben Daten beim Unternehmen gespeichert werden wie zuvor, ist falsch. Ein Großteil der Deutschen verfügt inzwischen über eine Telefon- und Handy-Flatrate, für deren Abrechnung keine Verbindungen gespeichert werden, da nur eine monatliche Grundgebühr anfällt.
Ein weiterer Punkt ist die Weitergabe der Daten an 52 andere Staaten auf Basis der Cybercrime Convention. Dies weicht die Speicherungsfrist von 6 Monaten auf, da dieser Zeitraum von den anderen Staaten nicht gewährleistet wird.
Außerdem entspricht auch die Begrenzung auf Verfolgung von erheblichen Straftaten (Die EU-Richtlinie sieht übrigens eine Begrenzung auf schwere Straftaten vor) nicht der vollen Wahrheit, da der Gesetzestext zusätzlich von "per Telekommunikation begangenen Straftaten" spricht, die einen Zugriff ebenfalls erlauben sollen.
Die Aussage, ein willkürlicher Zugriff auf die Daten seitens der Behörden finde nicht statt, gaukelt eine trügerische Sicherheit vor. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass nicht einmal Staatliche Behörden imstande sind, Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, was aber bei solch sensiblen Daten unerlässlich ist; dies wird jedoch von den Telekommunikationsunternehmen nicht zu gewährleisten sein.
Viele Irrtümer mögen hier durch die verfälschte Darstellung des Gesetzes im Bundestag entstanden sein, auch bezweifle ich, dass sich die "Fachleute" im Bundesjustizministerium wirklich eingehend mit den Risiken und Folgen dieses Gesetzes befasst haben.
Haben Sie sich im Vorfeld mit den Gesetz befasst oder sich allein auf die Vorstellung im Bundestag verlassen?

MfG,
Antwort von Helga Lopez
1Empfehlung
16.11.2007
Helga Lopez
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mich im Vorfeld der Abstimmung mit der Gesetzesvorlage befasst und mehrere Innenpolitiker (sowohl Kritiker als auch Befürworter) befragt.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez, MdB
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