Helga Lopez (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Helga Lopez
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Finanzfachwirtin, Bürgermeisterin in Biebertal a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Lahn-Dill
Landeslistenplatz
18, Hessen
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(...) Ich glaube, es ist langsam an der Zeit, die Altregelung zu überdenken und als Grundsatz beiden Eltern das Sorgerecht zu geben, und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lopez,

die Forderung der Familienministerin nach Sperrung von Internetseiten
auf denen Kinderpornografie zu sehen ist , scheint meines Erachtens nur auf den ersten Blick vernünftig. Experten halten diese Maßnahme für weitestgehend ineffektiv da die betroffenen Personen sich auf anderem Wege austauschen.
www.computerzeitung.de

Zudem gründet dieser plötzliche Aktivismus nicht auf einer belegbaren Zunahme von Fällen denen man begegnen müsse.

www.presseportal.de

Ich habe das Gefühl, das hier nicht nur eine billige Effekthascherei betrieben wird (ja wir tun was, wir greifen hart durch ) sondern über dieses Instrument auch gleich andere "unliebsame" Seiten abgeschaltet werden sollen.
Bestes Beispiel ist die Sperrung der whistleblower seite wikileaks, auf der brisante Deatails zu verschiedenen Themen öffentlichen Interesses veröffentlicht wurden. Man hat den Eindruck, U. von der Leyen möchte den Innenminister beerben:
Unter dem fadenscheinigen Vorwand Kinder vor Missbrauch zu schützen , grundlegende Bürgerechte abschaffen und die Bürger der BRD an die Ausübung der Zensur zu gewöhnen.

www.handelsblatt.com

Was können sie als unsere Vertreterin gegen diese beängstigenden Tendenzen unternehmen ?
Antwort von Helga Lopez
11Empfehlungen
14.04.2009
Helga Lopez
Sehr geehrter Herr ,

ihre vorgetragenen Bedenken teile ich. Der Deutsche Bundestag hat eine Expertenanhörung zu dem Thema "Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornographie" durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass der Vorschlag der Familienministerin in der Praxis wenig Wirkung zeigen wird. Fachleute vom Verband der deutschen Internetwirtschaft oder vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) haben darauf hingewiesen, dass die Umgehungsmöglichkeiten sehr groß sind. Verhindert werden kann lediglich der Zugriff von so genannten Gelegenheitsnutzern. Ministerin von der Leyen hat denn auch in einer
Debatte im Deutschen Bundestag eingeräumt, dass die Sperre umgangen werden kann.

Angesichts der vielfach beschriebenen Wirkungslosigkeit solcher Sperren und der erheblichen Risiken hinsichtlich Datenschutz und Freiheit des Internets, stellt sich die Frage nach Sinn und Zweck der Aktion von der Leyens. Ihren Anmerkungen dazu brauche ich nichts hinzufügen.

Die Diskussion lenkt leider vom eigentlichen Problem ab, denn wenn Kinderpornographie im Internet auftaucht, ist es ja schon zu spät. Zu diesem Zeitpunkt gibt es bereits hunderte oder tausende Kopien von Photos oder Videos auf Servern, Speicherkarten oder USB-Sticks. Eine Verbreitung ist dann kaum noch zu verhindern. Der Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen muss viel früher ansetzen. Dies ist ein Weg, der sehr viel Zeit und Mühe kostet, der
umfangreicher internationaler Absprache bedarf, der personalintensiv ist und Geld kostet. Populistische Schlagzeilen können damit allerdings nicht gemacht werden.

Ich halte das ganze Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt für nicht durchführbar, unter anderem weil zahlreiche technische, haftungs- und datenschutzrechtliche Fragen ungeklärt sind.
Justizministerin Zypries hat zu Recht darauf gedrungen, dass die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet gesetzlich geregelt wird. Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet an einem Gesetzentwurf, der eine verfassungskonform wirksame Zugangssperre ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lopez, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lopez,

in der Schule im Fach Politik und Wirtschaft behandeln wir gerade den Aufbau des deutschen Demokratiesystems und betrachten auch anhand von Beispielen die Entstehung von Gesetzen, insbesondere deren Weg durch Bundestag und Bundesrat.
Dabei gewann ich immer mehr den Eindruck, dass das Abstimmungsverhalten von Fraktionen in diesen beiden Gremien sehr stark von taktischem Geplänkel zwischen den Parteien beziehungsweise Opposition und Regierungskoalition geprägt ist und weniger von sachlichen Überlegungen zum Thema selbst. Als Beispiel möchte ich hier die Entscheidung über das Zuwanderungsgesetz 2002 nennen, die damalige Situation sollte ja hinreichend bekannt sein. Auch der faktisch herrschende Fraktionszwang bei Abstimmungen behindert, so scheint es mir zumindest, eine unabhängige Entscheidungsfindung einzelner Abgeordneter, wie sie im Grundgesetz eigentlich vorgesehen ist.

Dies lässt bei mir Zweifel aufkommen, ob das System der parlamentarischen Demokratie in seiner jetzigen Form dem ursprünglichen Gedanken noch gerecht wird und vor allem, ob der eigentliche Zweck, nämlich das Bestmögliche für den Bürger, und ich sage jetzt bewusst nicht Wähler, zu erreichen, überhaupt noch im Vordergrund steht oder nicht viel eher durch den Gedanken an die nächste Wahl immer wieder in den Hintergrund treten muss.

Wie stehen Sie als Abgeordnete dazu? Fühlen Sie sich vom Kalkül mit Wählerstimmen in der Ausführung des Ihnen als Vertreterin des Volkes gegebenen Auftrages beeinträchtigt? Inwiefern würden Sie sagen, dass eine Revision des Grundgesetzes für einen besseren, direkteren Transport der Bürgerinteressen nötig ist? Oder liegen die meiner Meinung nach recht offensichtlich zutage tretenden Probleme an der Mentalität der Parteien?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Helga Lopez
3Empfehlungen
06.05.2009
Helga Lopez
Sehr geehrter Herr ,

die Antworten auf Ihre Fragen würden den Rahmen des hier üblichen sprengen. Vielleicht lässt es sich ermöglichen, dass Sie sich vor Ort in Berlin in einem Praktikum in meinem Abgeordnetenbüro über meine Arbeit und die Arbeit des Deutschen Bundestages informieren. Ob Ihre Eindrücke und Zweifel berechtigt sind, können Sie dann in der Praxis selber überprüfen.

Für eine Terminabsprache wenden Sie sich direkt per Mail an mich ( helga.lopez@bundestag.de ) oder kontaktieren telefonisch mein Büro in Berlin: 030-227-74680.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lopez, MdB
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Frage zum Thema Familie
05.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

Thema meiner Frage ist ein gravierendes gesellschaftliches Problem, dessen Folgen ich Sie bitten möchte einmal abzuschätzen: der Kontaktabbruch von Trennungskindern zum nichtbetreuenden Elternteil inklusive der gesetzlichen Ungleichstellung "nichtehelicher" Kinder und ihrer Väter.

Was ist zu der BVerfG-Entscheidung aus dem Januar 2003 geplant, die die Verwandtschaftsbeziehung von Kindern nicht mit der Mutter verheirateter Väter mit ebendiesen hinter den ja auch willkürlich ausfüllbaren Trauschein zurückstellt und die Entscheidung über die prinzipiell gemeinsame Sorge nach dem Vorbild anderer EU-Staaten an den Gesetzgeber zurückverweist? Wie kann es sein, daß Richter entscheiden können, ein Kind brauche "Ruhe" und den Umgang mit einem Elternteil ohne gravierende Gründe für Jahre "sperren", weil dieser verzweifelt um Kontakt zu seinen Kindern kämpfen muß, was dann oftmals ausgerechnet als vermeintliche "Streitsucht" ausgelegt wird?

Wie kann dem Grundrecht auf Familienleben, ohne Orientierung an schlechten Beispielen (Elternteile, die ihre Kinder im Stich lassen), Rechnung getragen und zum Wohle der Kinder eine tatsächliche Gleichberechtigung von Männern (Vätern) und Frauen (Müttern) unabhängig von Trauschein und/oder Scheidung/Trennung bewirkt werden?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Helga Lopez
33Empfehlungen
15.05.2009
Helga Lopez
Sehr geehrter Herr ,

nach unserem Recht erhält die Mutter eines unehelichen Kindes das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann Sorgerecht nur bekommen, wenn die Mutter zustimmt. Für diese Rechtsgestaltung gab es damals gute Gründe, unter anderem die Einschätzung von Fachleuten, was für das Kind das Beste ist. Damals ging man davon aus, es sei für das Kind besser, nur eine Erziehungsperson zu haben, anstatt zwei Erziehungspersonen, die sich in dauerhaftem Streit, unter anderem bezüglich des Umgangsrechtes, befinden. Und wenn der uneheliche Vater ernsthaft und vertrauensvoll seine Vaterschaft ausfüllen will, wird die Mutter gegen diese Hilfe nicht opponieren, sondern dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen, so der Grundgedanke.

Inzwischen sagen viele Fachleute, das Kind braucht Mutter und Vater, und Eltern müssen sich dieser Verantwortung bewusst werden und einen gemeinsamen Nenner finden. Außerdem zeigt die Praxis, dass vielfach insbesondere bei den Vätern Unwissenheit besteht über die Regelungen zum Sorgerecht für unehelich geborene Kinder. Außerdem wissen viele Mütter nicht, dass der sorgeberechtigte Vater nicht in die Alltagsentscheidungen eingreifen kann, wenn er nicht mit Mutter und Kind im gleichen Haushalt wohnt. So haben viele Frauen, selbst wenn es zu keinerlei Streitigkeiten kommt und der Vater sich um sein Kind "kümmert", kein allzu großes Interesse an einem gemeinsamen Sorgerecht.

Wir wissen, dass es in vielen Fällen in Folge der Trennung zu heftigen Spannungen zwischen den Eltern kommen kann, die leider auch das Kind stark beeinträchtigen. Trotzdem ist die grundsätzliche Regelung so, dass bei Verheirateten bei Trennung beide das gemeinsame Sorgerecht behalten. Allerdings kann ein Elternteil auch das alleinige Sorgerecht beantragen und bekommt es ggf. zugebilligt, sofern es dem Wohl des Kindes dient.

Eine entsprechende Regelung kann man auch für nichtehelich geborene Kinder gesetzlich verankern, und nicht nur die ständig steigende Zahl von Eltern, die unverheiratet in häuslicher Gemeinschaft leben, spricht dafür. Immer mehr uneheliche Väter, die nicht oder nicht mehr mit der Mutter ihres Kindes zusammen leben, wollen aber Sorge für ihr Kind tragen und dadurch auch die Mutter entlasten.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2003 entschieden, dass die jetzige Sorgerechtsregelung für unehelich geborene Kinder (noch) rechtens ist. Das Gericht hat aber auch aufgegeben, die gesellschaftliche Entwicklung zu beobachten und dann gegebenenfalls die jetzige Regelung den tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen.

Ich glaube, es ist langsam an der Zeit, die Altregelung zu überdenken und als Grundsatz beiden Eltern das Sorgerecht zu geben, und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Denn Väter, die sich nicht kümmern, böswillig ihren monetären Verpflichtungen nicht nachkommen oder nur "auftauchen", um Stress zu machen, kann man dann ja, wie eheliche Väter nach der Scheidung auch, vom Sorgerecht ausschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lopez, MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
10.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lopez,

über das Newsgroup-z-netz habe ich einen Linkverweis auf diese Seite gefunden. Seit Monaten überlege ich, eine Seite mit erotischen Geschichten zu gründen, die ich selbstverständlich ja nicht frei zugänglich machen möchte. ...nur / jedoch...

Meine Frage. Häufig lassen sich im Internet erotische Geschichten von sexuellen Inzest und Missbrauch... von/mit Kindern lesen. Und ich hoffe mal, dass es auch nur Geschichten sind. Über den Menschen der soetwas geschrieben hat, soetwas liest, nunja...

Hoffen bzw. nehmen wir einmal an, dass es wirklich nur Geschichten sind und bleiben. Jedoch hätte ich über dieses heikle Thema einmal gerne gewusst, nachdem die Meinung allenorts soweit auseinander gehen, ob das Schreiben, Lesen oder die Veröffentlichung solcher Geschichten eigentlich strafbar ist?

Eine einfache verständliche Antwort diesbezüglich wäre mir wichtig. Ich möchte noch vorsorglich darstellen, dass ich kein Freund von Kinderpornografie bin und dies zutiefst verachte. Aber wie ist dass mit Geschichten und Gedanken die keiner wahren Begebenheit entspringen??? Ist dass strafbar???

Das wollte ich schon immer einmal wissen.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Helga Lopez
1Empfehlung
12.05.2009
Helga Lopez
Sehr geehrter Herr ,

als Abgeordnete kann ich keine Rechtsberatung vornehmen. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, sich vor Veröffentlichung Ihrer Webseite rechtsanwaltlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.05.2009
Von:

Betr. Waffenrechtsverschärfung

Sehr geehrte Frau Lopez, MDB

Sie müssen in den letzten Wochen bestimmt häufig Fragen zum Waffenrecht beantworten.

Zuerst der Massenmord in Winnenden, der die Sportschützen genauso erschüttert hat wie den Teil der Bevölkerung, der mit Waffen nichts zu tun hat, danach der Vierfachmord in Eislingen. Diese unbegreiflichen Taten wurden von den Medien ausgiebig gegen die legalen Waffenbesitzer aus populistisch und gewinnträchtigen Auflagen, meiner Meinung nach, ausgenutzt ohne ausreichend recherchiert zu haben. Sicher können auch die Argumente der Befürworter des legalen Waffenbesitzes als populistisch betrachtet werden. Nun die "schnelle" Reaktion aus der Politik, wo je nach Partei mehr oder weniger so getan wird, als ob durch eine weitere Verschärfung des Waffenrechts die Gefahr von Amokläufen nennenswert vermindert könnte.

Wir Sportschützen haben in den letzten Jahren die Aufbewahrungsvorschriften erfüllt und z.T. beträchtliche Summen in Stahlschränke investiert. Die jetzt anstehende Anschaffung von biometrischen Blockiersystemen bedeutet für uns eine kollektive, sinnlose Geldstrafe - Ausfluss des Aktionismus mancher Parlamentarier.

Es gibt zur Zeit nur einen Anbieter, die Firma Armatix. Und deren Produkt war einem Test in der Fachzeitschrift VISIER ( Heft 3/09, S.96ff ) zufolge innerhalb von zwei Minuten außer Kraft gesetzt.

Ich bin Mitglied der SV Gussenstadt und dort als Sportschütze im Sport wie auch ehrenamtlich aktiv, kenne also die Befindlichkeit der Schützen in unserer Gegend.

Ganz gleich, aus welchem Gau ein Schütze stammt - er fühlt sich als gesetzestreuer Bürger schikaniert und unter Generalverdacht gestellt.

Nach der langen Vorrede meine Fragen:

Wie stehen Sie als Abgeordnete zu den geplanten Verschärfungen des Waffenrechts?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Helga Lopez
2Empfehlungen
27.05.2009
Helga Lopez
Berlin, den 27.05.2009

Sehr geehrter Herr ,

Ihre Skepsis gegenüber den so genannten biometrischen Sicherungen teile ich. Ansonsten finden die von der Großen Koalition vorgesehenen Modifizierungen des Waffenrechts meine Unterstützung.

In der jetzt zu Ende gehenden 16. Wahlperiode wird es nicht mehr möglich sein, zu einer umfassenden Reform des Waffenrechts zu kommen.

Ein neues Waffenrecht müsste sich, über die jetzt vorgelegten Modifizierungen hinaus, an folgenden Leitlinien orientieren:

1.) Schusswaffen gehören nur in begründeten Ausnahmefällen in private Haushalte. Die Zahl der Waffen in diesen Ausnahmefällen ist zu begrenzen.

2.) Schusswaffen für den Freizeit, Sport- und Brauchtumszwecke sollten ausnahmslos nur noch in den Vereinen aufbewahrt werden.

3.) Die Trennung von Waffen und Munition muss gewährleistet sein, wenn Waffen das Vereinsgelände verlassen.

4.) Wer noch nicht volljährig ist, dem ist das Schießen untersagt.

5.) Im Schießsport werden nur solche Waffen zugelassen, die bei den großen internationalen Wettbewerben zum Einsatz kommen.

Die Argumente der vielen Sportschützen sind mir bekannt. Ich bin mir durchaus bewusst, dass es durch die Änderungen im Waffenrecht zu einer Erschwerung bei den Sportschützen kommen wird. In der Abwägung zum Recht der Menschen auf ein sicheres Leben in unserem Land, komme ich aber zu dem Schluss, dass diese Erschwerungen zumutbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lopez, MdB
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