Helga Lopez (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Helga Lopez
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Finanzfachwirtin, Bürgermeisterin in Biebertal a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Lahn-Dill
Landeslistenplatz
18, Hessen
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Ich habe mich im Vorfeld der Abstimmung mit der Gesetzesvorlage befasst und mehrere Innenpolitiker (sowohl Kritiker als auch Befürworter) befragt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2008
Von:

Wann entschuldigen Sie sich öffentlich ?
Sehr geehrte Frau Lopez,
mit offenem Brief vom 5.11.

www.hermann-otto-solms.de

hat Herr Dr. H.O.Solms, seines Zeichens Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Sie aufgefordert, für Ihre verleumderischen Äusserungen gegenüber Abgeordneten, die ihrem Gewissen folgend, eine Entscheidung getroffen haben, Beweise zu erbringen.
Falls Sie dazu nicht in der Lage seien, forderte er Sie auf, sich in aller Form und öffentlich für Ihren (öffentlich erfolgten!)Bestechungsvorwurf gegenüber den Abgeordneten
Frau Dr. Everts, Frau Tesch und Herrn Walther zu entschuldigen.
Seien Sie versichert, dass diese öffentliche Entschuldigung nicht nur von Herrn Dr. Solms in seiner vorgenannnten Funktion, sondern auch von vielen Bürgern im Lande erwartet wird!
Meine Frage an Sie: Wann entschuldigen Sie sich öffentlich?
In Erwartung Ihrer Antwort

Falls Sie beabsichtigen, meine Frage mit einer der Standardantworten ´Ich darf Sie auf meine Antwort an xyz verweisen´ zu beantworten, so erkläre ich hiermit schon vorab: Sie dürfen nicht.
Antwort von Helga Lopez
4Empfehlungen
13.11.2008
Helga Lopez
Sehr geehrte Frau ,

wie Sie an meinen bisherigen Antworten hier bei Abgeordnetenwatch ersehen können, liegt es mir fern Standardantworten zu geben. Bei der von Ihnen angesprochenen Thematik habe ich bereits öffentlich eingeräumt, dass meine emotionale Äußerung ein Fehler war und ich diese bedaure.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez, MdB
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Frage zum Thema Familie
20.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lopez,

wie kann es sein, dass mir die Kindergeldkasse Wiesbaden das Kindergeld sperrt, obwohl ich nachweisen konnte, dass mein erwachsener Sohn im Fernstudium sein Abitur nachholt und kein eigenes Einkommen hat.

Er hatte in der öffentlichen Schule durch nachgewiesene Depressionen Lernschwierigkeiten, hat aber trotzdem die Mittlere Reife gemacht. Um seine Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern, hatte er sich für ein Fernstudium bei der ILS entschlossen.

Selbst die Arbeitsagentur hatte begriffen, dass mit seinen Notendurchschnitt "kein Blumentopf" zu gewinnen ist und sich deshalb eine Vermittlung nicht rentiert und das Abitur nur positive Wirkung haben kann.

Obwohl für alles Belege da sind, die ich auch eingereicht habe, hat mir die Kindergeldkasse das Geld gesperrt, sodass wir Eltern jetzt alles alleine finanzieren müssen.

Welchen Ermessensspielraum hat die Kindergeldkasse?

MfG mit einer Hoffnung auf Antwort

Antwort von Helga Lopez
1Empfehlung
24.11.2008
Helga Lopez
Berlin, den 24.11.2008

Sehr geehrte Frau ,

warum die Kindergeldkasse Ihnen für Ihren Sohn kein Kindergeld mehr bezahlt, kann ich mit den von Ihnen gemachten Angaben nicht beurteilen. Die Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld (für über 18 Jährige) finden Sie im Bundeselterngeldgesetz § 2 (2). Das Bundeselterngeldgesetz ist zum Beispiel auf der Homepage des Familienministeriums www.bmfsfj.de veröffentlicht.
Sie können sich selbstverständlich auch noch einmal an mich wenden, ich würde dann aber genauere Angaben zu Ihrem Fall benötigen. Ich darf Sie dann bitten, sich direkt unter helga.lopez@bundestag.de zu melden.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lopez, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.12.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Lopez,

Sie haben sich bei der Einführung des neuen § 184c StGB ja ausdrücklich für die Strafbarkeit auch für die Verbreitung von sexuellen Darstellungen von sog. Scheinminderjährigen ausgesprochen.

Meine Frage:

Inwieweit wurde dem Umstand Rechnung getragen, daß Hunderte junger Darstellerinnen, die wissen, daß die erstellen Filme in Videotheken oder im Internet verbreitet werden sollen, nun Verfahren wegen Beihilfe drohen, wenn sie künftig vor der Kamera stehen?

Inwieweit wurde berücksichtigt, daß diese jungen Frauen nun stark verunsichert sind, weil sie nicht wissen, ob ein Staatsanwalt der Auffassung zuneigen wird, sie sähe aus wie 17 Jahre?

Und zur sog. Jugendpornographie insgesamt:

Inwieweit wurde bei der Einführung eines niedrigschwellingen Pornographie-Begriffs im Bereich der Jugendpornographie (nur noch "sexuelle Darstellung" erforderlich, u.a. Posendarstellung) berücksichtigt, daß in Kunst und Literatur die Sexualität Jugendlicher schon immer anerkannt war? - Zu denken wäre u.a. an die Grass´ "Blechtrommel", Millers "Opus Pistorum", Filme wie "Die Blaue Lagune", "Reifezeugnis"

Für Ihre Antwort bin ich Ihnen dankbar.

Dr.
Antwort von Helga Lopez
2Empfehlungen
22.12.2008
Helga Lopez
Sehr geehrter Herr Dr. ,

die Gesetzesänderungen basieren auf dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie. Durch die beschlossenen Regelungen werden Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch und Pornographie geschützt.

Die DarstellerInnen sind von möglichen Verfahren nicht betroffen, denn §184c StGB bezieht sich auf die *Verbreitung, den Erwerb und den Besitz * von Kinder- und Jugendpornographie. Dabei ist nach EU-Rahmenbeschluss in der Tat unerheblich, ob es sich um die Darstellung eines tatsächlichen, eines wirklichkeitsnahen oder eines fiktiven Geschehens handelt. Allein ausschlaggebend ist, was sich den BetrachterInnen vermittelt, so auch in Bezug auf das Alter der DarstellerInnen.

In der Praxis ist es eine bedeutende Erleichterung für die Strafverfolgung, insbesondere aber für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn nicht mehr bei jedem einzelnen Bild positiv nachgewiesen werden muss, dass es sich bei der dargestellten Person um eine Person unter 18 Jahren handelt, sondern auf das jugendliche Erscheinungsbild des Darstellers bzw. der Darstellerin abgestellt wird. Wer DarstellerInnen mit kindlich-jugendlichem Aussehen präsentiert, muss also künftig Sorge tragen nachweisen zu können, dass der Darsteller bzw. die Darstellerin volljährig ist. Das ist zumutbar und auch machbar.

Der Bereich, den sie im zweiten Teil Ihres Schreibens ansprechen, Sexualität von Jugendlichen in Kunst und Literatur, ist aus meiner Sicht von der neuen Gesetzeslage nicht tangiert.

Abschließend: Es geht nicht um jedes Nacktbild, sondern um Pornografie mit kindlich-jugendlichen DarstellerInnen. Die Rechtsprechung hat Pornografie wie folgt definiert: "Vergröbernde Darstellung des Sexuellen und Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge". Sie sind sicher mit mir der Meinung, dass Kinder und Jugendliche in diesem Geschäftsbereich nichts zu suchen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lopez
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.01.2009
Von:

Sehr geehrte Fr. Lopez ,

ist es wahr daß Fr. Dagmar Metzger (bekannt durch funk und fernsehen, nicht nur wegen ihrer irren Frisur) ganz nebenbei auch einen Aufsichtsposten ausübt: bei einem südhessischen Energieversorger einem Ableger der Thüga , dieser wiederum Ableger von EON ?

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Helga Lopez
2Empfehlungen
08.01.2009
Helga Lopez
Sehr geehrter Herr ,

diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich darf Sie bitten, sich ggf. direkt an Frau Metzger zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
09.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lopez,

wie stehen Sie dazu, den KV-Anteil (0,9%), den die Arbeitnehmer+ Rentner selbst tragen müssen, im Zuge der Wirtschaftskrise zur Kaufkraftverbesserung abzuschaffen ?

Mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Helga Lopez
2Empfehlungen
21.01.2009
Helga Lopez
Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen angesprochene Vorschlag wurde von Frank Walter Steinmeier im Rahmen seines Wachstums- und Stabilitätspaktes vorgelegt. Ich habe diesen Vorschlag begrüßt, weil dadurch die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder hergestellt worden wäre.

Bei den Verhandlungen zum Konjunkturpaket II hat sich gezeigt, dass dies mit CDU/CSU nicht machbar ist. Der gefundene Kompromiss, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozentpunkte zu senken, ist jedoch akzeptabel.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lopez, MdB
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