Helga Lopez (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Helga Lopez
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Finanzfachwirtin, Bürgermeisterin in Biebertal a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Lahn-Dill
Landeslistenplatz
18, Hessen
weitere Profile
(...) Zu Frage 1: Ja.
zu Frage 2: Ich habe nicht von Bestechung bzw. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bürgermeisterin, Gemeinde Biebertal, Biebertal

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Gießen-Land e.V., Lollar, Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Helga Lopez
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lopez,

schon wieder ist das Parlament dabei grundlegende Bürgerrechte , quasi en passant auszuhebeln und abzuschaffen. Am Freitag steht nichts geringeres auf der Tagesordnung als die Abschaffung der nationalen Souveränität des deutschen Staatsgebietes. Sollten die Parlamentarier den Vertrag von Prüm in seiner jetzigen Form verabschieden , dürfen künftig ausländische Polizei und Polizeihilfstruppen in Deutschland tätig werden , bis zum Gebrauch der Schußwaffe.

Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf (1) Drucksache 16/12585 der Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU:

"(5) Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden. Beteiligen sich Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Artikel 17 bis 18 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. August 2008 S. 1), gilt unter den Voraussetzungen des Artikels 19 Abs. 2 Satz 2 dieses Beschlusses in Bezug auf die Anwendung von Schusswaffen das Verbot der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 63 Abs. 3 Satz 2 nicht."

Ist das die EU - über die die Bürger im Juni abgestimmt haben, oder läuft hier mittlerweile etwas völlig aus dem Ruder ?

Wie werden Sie abstimmen ?
Antwort von Helga Lopez
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06.07.2009
Helga Lopez
Berlin, den 06.07.2009

Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen angesprochene zentrale Kritikpunkt in dem Umsetzungsgesetz (§64 Absatz 5 Bundespolizeigesetz), nämlich die Möglichkeit des Einsatzes von Schusswaffen durch ausländische Einsatzkräfte auch außerhalb von Notwehr- und Nothilfesituationen, hat meine Fraktion im Bundestag ebenso kritisch gesehen. Zum Einen waren die Zuständigkeiten für solche Einsätze ausländischer Polizeikräfte geklärt, zum Anderen hätte diese Regelung dazu führen können, dass in Deutschland nicht polizeitypische Waffen durch ausländische (EU-) Polizeikräfte eingesetzt werden können. Da das Abkommen selbst diese Regelung nicht erforderlich machte, wurde sie schließlich ersatzlos gestrichen. Der Deutsche Bundestag hat das Umsetzungsgesetz zum Abkommen am 19.06.2009 in 2./3. Lesung ohne diesen Passus angenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lopez, MdB
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