Heinz-Peter Haustein (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Heinz-Peter Haustein
Geburtstag
10.08.1954
Berufliche Qualifikation
Elektromeister, Ingenieur für Elektronik, Unteroffizier der Luftwaffe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Deutschneudorf
Wahlkreis
Erzgebirgskreis I
Ergebnis
15,2%
Landeslistenplatz
3, Sachsen
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(...) Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 beschlossen. Damals gab es keine Möglichkeit, eine Verfassung für ganz Deutschland zu beschließen, da der östliche Teil Deutschlands von der Sowjetunion besetzt war. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.03.2011
Von:

Glück Auf aus Schwarzenberg!
Sehr geehrter Herr Haustein!

Ich freute mich heute sehr, als ich las, daß Sie ein Bürgerbüro in Schwarzenberg eröffnen.
Da werde ich zur Eröffnung mal versuchen vorbeizuschauen. Mir liegt eine Frage auf der Seele.
Die Linie einer Partei ergibt sich aus vielen Debatten und Versammlungen, Vorstandssitzungen etc. Wie würden Sie die Position Ihrer Partei zur Volksgesetzgebung wiedergeben? Wie stehen Sie dazu?
Ich würde mich zu diesem Thema gerne an einer Debatte innerhalb der FDP beteiligen, wo kann ich das am besten? Gerade im Hinblick auf das neue Programm wäre mir das wichtig.
Gibt es da jemanden, der sich dem Thema angenommen hat? An den ich mich wenden kann?

Mit herzlichen Grüßen,
Antwort von Heinz-Peter Haustein
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08.04.2011
Heinz-Peter Haustein
Sehr geehrter Herr ,

zunächst vielen Dank für Ihren Besuch meiner Eröffnungsfeier anlässlich des neuen Wahlkreisbüros! Es hat mich gefreut, Sie dort kennengelernt zu haben.

Vielen Dank auch für Ihre Fragen zur Volksgesetzgebung und meiner Position dazu, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Das Thema Volksgesetzgebung beschäftigt die FDP seit vielen Jahren.

Die FDP ist seit jeher eine Partei der Grundrechte und des Rechtsstaats. Die Verteidigung der Bürger gegen staatliche Bevormundung bildet einen zentralen Aspekt unserer Politik ab. Die Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen.

Wir erleben in Deutschland seit Langem eine sinkende Beteiligung an Wahlen. Die so genannte "Partei der Nichtwähler" wächst und die Gefahr, die parallel dazu von radikalen Kräften ausgeht, nimmt zu.

Die FDP möchte dieser Entwicklung mit mehr Bürgerbeteiligung entgegenwirken. Nur so wird der Staat von einer Repräsentation der Parteien zu einer Repräsentation der Bürger! Eine aktive und selbstbewusste Bürgergesellschaft verlangt Elemente der direkten Demokratie. Bürgerbeteiligung kann dabei auf verschiedenen Ebenen realisiert werden. Die FDP möchte beispielsweise für mehr Teilhabe am politischen Prozess das Petitionsrecht ausbauen und die e-Demokratie stärken.

Zu diesem Zweck haben wir in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht (Drucksache 16/474), welcher die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in das Grundgesetz vorsah.

Der Bürger muss sich vor allem in seinem unmittelbaren Umfeld stärker an politischen Entscheidungen beteiligen können. Eine Direktwahl der Landräte in allen Bundesländern ist für mich dafür ein ebenso notwendiger Schritt wie die Ausdehnung von Bürgerentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen auf Landes- und Bundesebene.

Ihr Engagement, sehr geehrter Herr , schätze ich außerordentlich! Im Rahmen der Programmdebatte in der FDP können Sie sich an Diskussionen beteiligen und haben die Möglichkeit, Ihre Ideen und Wünsche auch in die Debatte über das neue liberale Grundsatzprogramm einzubringen. Sie erreichen das Portal über: www.chancen-fuer-morgen.de .

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben verbleibe ich

mit einem herzlichen Glück Auf

Heinz-Peter Haustein
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Frage zum Thema Finanzen
20.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Haustein,
Sie sitzen als Mitglied in Ausschüssen, die sich mit Haushalt und Finanzen befassen.
Ich nehme daher an, dass Sie die prekäre finanzielle Lage in vielen Haushalten der Kommunen, von Landeshaushalten und vor allem des bundesdeutschen Haushalts kennen.
Im Moment sitzen wieder Regierungs-Chefs und EU-Beamte beisammen, um noch vor dem Bundesparlament Beschlüsse zu fassen, die von Ihnen dann abgenickt werden sollen.
Ich möchte Sie ermutigen, nicht einfach "abzunicken". Ich möchte Sie ermutigen, der Würde des Parlaments, also der Voksvertretung, Geltung zu verschaffen, und zuerst für das Wohl der Bevölkerung, und nicht für den Profit einiger Investoren abzustimmen. Vielleicht wird es eine Kettenreaktion geben und einige Banken Bakrott anmelden müssen. Aber das ist in jedem Schneeballsystem irgendwann einmal der Fall. Also warum nicht jetzt? "Vielleicht" wird das passieren. Was aber auf jeden Fall passieren wird: Ein permanenter Rettungsschirm wird uns, unsere Kinder und Enkel dauerhaft in eine Situation bringen, die wesentlich schlechter ist, als sie ohne Rettungsschirm sein könnte.
Ich bin außerdem der Ansicht, das dieser permanente Rettungsschirm verfassungswidrig ist. Es ist ein Skandal, dass das Bundesverfassungsgericht die Klagen zur Griechenlandhilfe und dem aktuellen Rettungsschirm über ein Jahr verschleppt hat.
Bitte erläutern Sie mir Ihre Rechtsauffassung zu diesen Hilfen und den Rettungsschirmen und Ihre konkreten Befürchtungen (bitte keine Vermutungen), was passieren wird, wenn kein permanenter Rettungsschirm eingerichtet wird.
Ich bin sehr gespannt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Heinz-Peter Haustein
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01.07.2011
Heinz-Peter Haustein
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zu Euro-Stabilität und Staatsfinanzen.

Gerne antworte ich Ihnen darauf.

Selbstverständlich weiß ich als Kreisrat und ehrenamtlicher Bürgermeister sehr gut um die schwierige Lage in so mancher Kommune.

Wie Sie den Pressemitteilungen auf meiner Homepage, diversen Ausgaben meines videoblogs "Peters Woche" und auch mehreren Artikeln in meinem newsletter entnehmen können, hatte ich von Beginn der Debatte an eine kritische Haltung zu den Hilfen, die bislang geflossen sind und noch fließen sollen. Das gilt für den Griechenland-Rettungsschirm genauso wie für die EFSF und die Debatte um den permanenten Rettungsschirm ESM. Genau wie Sie sehe ich die Gefahr, dass wir dem bereits verlorengegangenen Geld nur immer neues hinterherwerfen, um am Ende doch irgendwann erkennen zu müssen, dass man die Fehler, die in der Vergangenheit in Griechenland und anderswo gemacht worden sind, nicht heilen kann, indem dauerhaft in Europa der eine für den anderen zahlt. Der Quasi-Export des deutschen Länderfinanzausgleichs nach Europa ist der falsche Weg.

Auch auf den Parlamentsvorbehalt, also die Notwendigkeit, dass das Haushaltsrecht beim Parlament liegt, habe ich mehrfach verwiesen. Insofern, sehr geehrter Herr , rennen Sie mit Ihren Forderungen bei mir offene Türen ein.

Mit einem herzlichen Glück Auf!


Heinz-Peter Haustein
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Frage zum Thema Finanzen
02.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Haustein,

ich lese gerade Ihre Antwort an Herrn Erler. Richtig konkret werden Sie da nicht, auch ein Nachforschen auf Ihrer Homepage ergab nichts Aufhellendes. Ihr Parteifreund Schäffler drückt sich dagegen mit seinem Verhalten im Bundestag, auf seiner Internetseite und auch in seinen Auftritten klar und deutlich aus. Deshalb frage ich Sie, wie werden Sie sich zukünftig bei Abstimmungen über einen Euro-Rettungsschirm, Transferunion, ESM oder welchen Namen man diesem Vorhaben auch gibt, verhalten. Werden Sie sich dem Fraktionszwang entziehen, und wenn Sie das auch kritisch sehen, wie MdB Schäffler, dagegen stimmen? Ist ESM nicht ein Verfassungsbruch und sogar ein Rechtsbruch gegen den Lissabon-Reformvertrag?

Was halten Sie von dieser Petition an den Bundestag? epetitionen.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Heinz-Peter Haustein
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29.07.2011
Heinz-Peter Haustein
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Eurostabilität und ESM.

Ich fordere in den auf meiner Homepage einzusehenden Pressemitteilungen wiederholt, keine weiteren Hilfsmaßnahmen für Griechenland zu ergreifen. So unter anderem in der Pressemitteilung vom 29. Juni 2011. Daher vermag ich eine mangelnde Konkretisierung meiner Position beim besten Willen nicht zu erkennen, sehr geehrter Herr . Konkreter geht es nicht.

Dem Fraktionszwang habe ich mich wegen dieser Haltung auch bereits in der Vergangenheit bei den Themen "Eurostabilität" und "Eurorettung" entzogen und werde es wieder tun, wenn gegen jede rationale Bewertung der Lage und damit gegen die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entschieden werden soll. Ich verweise in dem Zusammenhang nur exemplarisch auf das Interview mit dem Chef des Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, vom heutigen Tag, das in der Berliner Morgenpost erschienen ist.

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben, verbleibe ich

mit einem herzlichen Glück Auf


Heinz-Peter Haustein
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Haustein,

wie stehen Sie zum Thema einer Volksabstimmung in wichtigen Fragen und warum streuben sich die großen (Volks?)Parteien so vehement, diese zuzulassen?
Ich glaube, dass Deutschland sehr viel erfolgreicher in allen Bereichen wäre, würde man auf das Volk hören. Wir hätten keinen Euro, die Bundesbank würde noch allein über die D-Mark entscheiden, die grundlegende Versorgung der Bevölkerung (Energie, Wasser, Verkehr) wäre noch in Staatshand und nicht zuletzt wäre eine Vernichtung von VOLKSVERMÖGEN, wie z.B. der DB unmöglich.
Die Politiker wurden gewählt, um die Interessen des deutschen Volkes zu vertreten.
Aber es passiert genau das Gegenteil!
Warum?

MfG
A.
Antwort von Heinz-Peter Haustein
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12.08.2011
Heinz-Peter Haustein
Sehr geehrter Herr ,

bei der Beantwortung Ihrer Frage zur Volksgesetzgebung möchte ich zunächst auf meine Antwort an Herrn Hansen vom 08.04.2011 verweisen.

Der Wunsch und die Bereitschaft von Ihnen und vielen Ihrer Mitbürger, als Teil einer aktiven Bürgergesellschaft Verantwortung zu übernehmen und an ihrer Ausgestaltung mitzuwirken, gebieten es meines Erachtens, die parlamentarisch-repräsentative Demokratie um direkte Beteiligungsrechte zu ergänzen.
Der Bürger muss sich vor allem in seinem unmittelbaren Umfeld stärker an politischen Entscheidungen beteiligen können. Eine Direktwahl der Landräte in allen Bundesländern ist für mich dabei ein ebenso notwendiger Schritt wie die Ausdehnung von Bürgerentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen auf Landes- und Bundesebene.

Dazu hatten wir in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Aufnahme von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in das Grundgesetz vorgelegt (BT-Drs. 16/474). Das Volk als Träger der Staatsgewalt soll so über die Teilnahme an Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung erhalten. Leider ist es den zuständigen Fachpolitikern nicht gelungen, diese alte Forderung nach der letzten Bundestagswahl im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Aber wir werden weiterhin für dieses Ziel kämpfen.

Um die Teilhabe der Bürger und Bürgerinnen am politischen Prozess zu fördern, spricht sich die FDP ferner für den Ausbau des Petitionsrechts und die Stärkung der so genannten e-Demokratie aus.

Sehr geehrter Herr , die FDP ist seit jeher eine Partei der Grundrechte und des Rechtsstaats. Die Verteidigung der Bürger gegen staatliche Bevormundung bildet einen zentralen Aspekt unserer Politik ab. Daher stimme ich mit Ihnen vollkommen überein, dass die Bürgerbeteiligung bei der Gesetzgebung gestärkt werden muss. Ich bin davon überzeugt, dass damit auch die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem politischen Geschehen gestärkt und der Politikverdrossenheit vorgebaut wird.

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben, verbleibe ich

mit einem herzlichen Glück Auf

Heinz-Peter Haustein
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Frage zum Thema Finanzen
27.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Haustein,

als Finanzexperte können Sie vielen Angestellten und auch mir vielleicht helfen.
1. Szenario: Ein Arbeitgeber bietet einem Arbeitnehmer ein GEBRAUCHTES KFZ für die Fahrt zur Arbeitsstelle und zur privaten Nutzung an. z.B. ein KFZ Bruttolistenpreis 25000 €, 4 Jahre alt, Laufleistung 120000 km, Zeitwert laut Schwacke ev. 10000 € (Zahlen frei erfunden!)
Der Mitarbeiter hat für das Finanzamt einen geldwerten Vorteil, den es zu versteuern gilt. Nun meine Fragen. 1. Wieso wird durch das FA der Bruttolistenpreis angesetzt obwohl das KFZ zum Zeitpunkt der Nutzung viel weniger wert ist? (Kauft man ein gebrauchtes KFZ beim Händler muß man auch nicht die MwSt. lt. Bruttolistenpreis zahlen) 2. Der Mitarbeiter muß Privatfahrten versteuern, Fahrten zur Arbeit werden aber extra behandelt und müssen separat versteuert werden also privat aber extra privat, wer soll das verstehen? Fürs FA natürlich verständlich positiv aber für den Mitarbeiter heißt das weniger Netto vom Brutto. 3. Wann ist ein KFZ steuerlich abgeschrieben und ist dann noch der geldwerte Vorteil zu versteuern, von was dann.
4. Wann wird das deutsche Steuerrecht auch für NichtAkademiker bzw -Politiker verständlich
2. Szenario. Ein Mitarbeiter hat ein Mobiltelefon mit Flatrate-Vertrag (Telefon und Datendienste)und nutzt das Handy auch beruflich für Kundenbetreuung, Terminabsprachen und Support. Kann der Mitarbeiter im Rahmen der Spesenabrechnung gegenüber des AG oder gegenüber des FA über den Lohnsteuerjahresausgleich pauschal Kosten geltend machen, oder muß ein Einzelverbindungsnachweis geführt werden, der in manchen Fällen schwierig ist, da eingehende oder Datenverbindungen nicht ausreichend dokumentiert werden können.

Vielen Dank
H.
Antwort von Heinz-Peter Haustein
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22.11.2011
Heinz-Peter Haustein
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Oktober, die ich gerne beantworte.

Wie Sie wissen, ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ein Hauptanliegen der FDP. Dazu gehören sowohl Steuersenkungen als auch Vereinfachungen des Steuersystems. Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden nicht nur die Höhe der Steuer- und Abgabenlast als abschreckend, sondern auch die Kompliziertheit und Unverständlichkeit des deutschen Steuerrechts.

So ist es uns in den Koalitionsverhandlungen mit der Union gelungen, das Ziel einer Steuervereinfachung im Koalitionsvertrag festzuschreiben.

Im Sommer dieses Jahres konnte das Steuervereinfachungsgesetz (Drs. 17/5125) beschlossen werden, welches sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für Verwaltung und Unternehmen deutliche Vereinfachungen vorsieht.

Arbeitnehmer können nun Werbungskosten bis zu 1.000 Euro geltend machen, ohne sie einzeln durch Belege nachweisen zu müssen. Zudem wird die steuerliche Anerkennung von Kinderbetreuungskosten umfassend erleichtert. Das führt zu mehr Gerechtigkeit für die Familien und macht die Steuererklärung leichter. Dazu kommen noch weitere Vereinfachungen, auf die viele Steuerbürger und auch die Unternehmer lange Zeit gewartet haben.
Gerne hätten wir als Liberale noch größere Vereinfachungen vorgenommen. Diese waren jedoch leider nicht durchsetzbar.

Zu Ihren anderen umfassenden und sehr speziellen Fragen, kann ich Ihnen keine Antwort geben. Es handelt sich dabei um komplexe steuerrechtliche Fragen. Als Haushaltspolitiker kann ich Ihnen Fragen zum Bundeshaushalt und zu Einnahmen und Ausgaben des Staates beantworten, nicht jedoch spezifische steuerrechtliche Fallkonstruktionen erläutern. Hierzu bitte ich Sie, einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren.

Sehr geehrter Herr , ich darf Ihnen versichern, dass sich die FDP-Fraktion auch zukünftig für die Interessen der Steuerbürger und für die weitere Vereinfachung des Steuersystems einsetzen wird. Daher kann ich Ihnen versprechen, dass wir jegliche Anstrengungen unternehmen werden, um die dringend notwendigen Reformprojekte auf den Weg zu bringen!

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleibe

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Heinz-Peter Haustein
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