Harald Ebner (DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Bundestag 2009-2013
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Angaben zur Person
Harald Ebner
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplom-Agraringenieur, Landschaftsökologe
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kirchberg/Jagst
Wahlkreis
Schwäbisch Hall - Hohenlohe
Ergebnis
12,0%
Landeslistenplatz
12, Baden-Württemberg
(...) Wir Grüne fordern die Kennzeichnung tierischer Produkte, wenn sie mit gentechnisch veränderten Futtermitteln (z.B. Soja aus Lateinamerika) erzeugt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
26.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ebner,

vielen Dank für Ihre Bürgernähe. Bzgl. des ESM habe ich einige Anmerkungen:

Sie schreiben:
"Der ESM verfügt über einen festen Kapitalstock in Höhe von 80 Milliarden Euro und Garantien mit einem Wert von 700 Milliarden Euro. Weil die direkte Beteiligung Deutschlands mit 22 Milliarden Euro fest begrenzt ist, ist der ESM kein Fass ohne Boden."

Ich möchte hierbei auf ein äußerst kritisches Dokument eingehen:

www.taxpayers-europe.com

Es kann nicht sein, dass Sie anhand der Tatsachen, festgelegt in den Artikeln des ESM und für jeden nachlesebar KEIN Fass ohne Boden erkennen?

Warum unterliegen Gouvernoure des ESM keiner Gerichtsbarkeit? Warum werden parlamentarische Kontrollen ausgesetzt bzw. stark begrenzt? Wer hat diesen Vertrag verfasst? Können Sie mir Namen nennen? Können Sie meinen Kindern erklären, warum Sie für die Schulden anderer Länder haften müssen? In Frankreich wurde das Renteneintrittsalter auf 60 Jahre GESENKT! Warum müssen Deutsche Wähler über ein Volk wie die Griechen entscheiden? Die wollen es nicht, wir wollen es nicht! Wo ist die demokratische Legitimität? Konzentriert auf einen Gouvernour - nochmal: OHNE Gerichtsbarkeit?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Harald Ebner
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03.09.2012
Harald Ebner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zu den Mechanismen des ESM.

Sowohl beim ESM als auch beim Fiskalpakt hat sich die Grüne Bundestagsfraktion für starke Parlamentsrechte eingesetzt. Unser Prinzip lautet: Keine Entscheidung ohne parlamentarische Mitbestimmung! Die Obergrenze deutscher Gewährleistungen am ESM ist fest fixiert und kann nicht ohne die Zustimmung des Bundestags überschritten werden, wodurch Einzelrettungen zum Höchstpreis verhindert werden. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.06.2012 wurden die Rechte des Parlaments bei der Kontrolle des ESM nochmals gestärkt. Für folgende Entscheidungen in Fragen des ESM ist die Zustimmung des Plenums notwendig: Veränderung des Stammkapitals, Veränderung des maximalen Darlehensvolumens und der Änderung der Finanzhilfeinstrumente. Bevor ein Land unter den Rettungsschirm kommt, muss das Plenum sogar zweimal zustimmen. Grundsätzlich gilt: nur mit einem vorherigen zustimmenden Votum des Bundestages darf der deutsche Vertreter im Gouverneursrat einem entsprechenden Beschlussvorschlag zustimmen. Bevor der Finanzminister im Gouverneursrat einer Erhöhung des Geldvolumens zustimmt, muss der Deutsche Bundestag hierzu einen zustimmenden Beschluss fassen. Bei einer Verweigerung ist der Finanzminister gesetzlich verpflichtet die Aufstockung im Gouverneursrat abzulehnen. Ein deutliches Einbeziehen nationaler Parlamente und deren starke Beteiligung und Kontrolle der Mechanismen des ESM lassen für mich gerade nicht den Schluss zu, dass der ESM ein Fass ohne Boden darstellt.

Sie schreiben, dass Mitglieder des Gouverneursrat keinerlei Form von Gerichtsbarkeit unterworfen seien. Hier lohnt ein genauerer Blick auf die getroffenen Regelungen. Die Immunitäts-Regelungen für ESM-Angestellte orientieren sich an den Richtlinien für Angestellte der europäischen Institutionen. Diese genießen jedoch keine rechtliche Immunität als Privatpersonen. So auch für die Akteure des ESM, die Regeln zur Immunität beziehen sich, vergleichbar mit denen von Mitgliedern des Bundestages, lediglich auf ihre amtlichen Handlungen und erstrecken sich nicht auf strafbare Handlungen. Darüber hinaus ist dieser Schutz nicht dauerhafter Natur und kann durch den ESM aufgehoben werden. Auch der in Ihrem beigefügten Dokument erhobene Vorwurf der Steuerbefreiung von ESM-Bediensteten kann entkräftet werden. Die Regelung ist an die der EU angelehnt. Wie alle anderen auch zahlen diese Beamten Steuern. Ihre Einkommenssteuer fließt jedoch direkt in den Unionshaushalt, die Einkommenssteuer der ESM-Bediensteten fließt direkt in den ESM.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner, MdB
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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Frage zum Thema Soziales
27.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ebner,

wie ist Ihre Meinung zum bedingungslosen Grundeinkommen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Harald Ebner
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03.07.2012
Harald Ebner
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de!
Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) geht mit dem Versprechen einher, allen Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Freiheit, Selbstbestimmung und Würde bei gleichzeitiger finanzieller Existenzsicherung einzuräumen. Das klingt reizvoll und ich halte das BGE deshalb für grundsätzlich erstrebenswert. Ob, in welcher Form und wann es jedoch realisierbar ist, kann ich allerdings derzeit nicht absehen. Denn die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens kommt einem umfassenden Systemwechsel gleich und ist deshalb auch mit einigen unvorhersehbaren Risiken und finanziellen Lasten verknüpft.
Eine verbesserte Existenzsicherung ist sehr wichtig. Sie kann dabei aber nur einen Beitrag von mehreren für mehr soziale Gerechtigkeit leisten. Denn Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung werden nicht allein durch Mangel an Geld, sondern auch durch einen eingeschränkten Zugang zu Bildung und anderen Gemeinschaftsgütern und durch die Verweigerung des Zugangs zum Erwerbsarbeitsmarkt verursacht. Um einen diskriminierungsfreien Zugang hierfür zu schaffen, muss der Ausbau von Grundpfeilern des Sozialstaates wie dem Bildungssystem, der Kinderbetreuung oder den Arbeitsmarktinstitutionen vorangetrieben werden. Es ist derzeit leider nicht erkennbar, wie zusätzlich zum Ausbau dieser Grundpfeiler das bedingungslose Grundeinkommen für alle finanziert werde könnte.
Einzelne Aspekte im Zusammenhang mit der Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen sollten dennoch jetzt schon bei der Verbesserung der sozialen Sicherungssysteme eine wichtige Rolle spielen. So sind zukünftig eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze und eine bedingungslose Kindergrundsicherung dringend notwendig. Auch dies wird voraussichtlich leider nur stufenweise im Rahmen eines zu konsolidierenden Staatshaushaltes geschehen können. Wir Grünen setzen uns aber auch für einen Abbau der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II ein, um der Kultur des Misstrauens und der Stigmatisierung ein Ende zu bereiten und stattdessen auf Selbstbestimmung und Motivation zu setzen. Nach wie vor verfolgen wir unsere Projekte der Garantierente und im Gesundheitsbereich der Bürgerversicherung, beides Projekte, die darauf abzielen, ALLE Einkommensarten, also auch Einkommen aus Kapitalerträgen, selbstst. Arbeit usw. zur Verbreiterung der Finanzierungsbasis dieser wichtigen Elemente der Sozialsysteme heranzuziehen. Das alles sind Schritte, die in Teilen auf das Modell des BGE zugehen. Selbst diese Schritte umzusetzen wird uns vor große Herausforderungen stellen. Dennoch bin ich überzeugt, dass sich der Einsatz dafür lohnen wird!

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner, MdB
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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
30.06.2012
Von:

Hallo Herr Ebner.

In meinem Bekanntenkreis gibt es keinen einzigen, der für den ESM ist. Der ESM hat meiner Meinung nach eine falsche Bezeichnung. Er müsste "Deutschland zahlt für Krisenländer und Krisenbanken" Mechanismus heissen. Sie sollten die Stimme des Volkes vertreten. Warum kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach und warum verstossen Sie gegen das Grundgesetz?

Die Krisenländer und die Finanzmärkte stossen momentan mit Sekt auf Deutschland an. Warum wohl? Die Schatzkiste mit dem Gold wurde aufgemacht und jeder darf sich bedienen...

Können Sie auch etwas zu den Themen Geldschöpfung und Zinseszins sagen?
Über eine baldige Antwort würden wir uns sehr freuen.

Thomas Löchner
Antwort von Harald Ebner
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19.07.2012
Harald Ebner
Sehr geehrter Herr Löchner,

vielen Dank für Ihre Frage zur Abstimmung über den ESM, gerne möchte ich darauf reagieren.

Die Skepsis vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Regelwerk und dem Umfang des ESM kann ich sehr gut nachvollziehen. Dass Deutschland mit gigantischen Summen die Haushalte anderer europäischer Länder stützt, ist für viele Menschen schwer verständlich. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass die Europäische Union, der Euro und der europäische Integrationsprozess insgesamt ein großes und langfristiges Projekt sind. Dies schließt letztes Endes auch die nationalstaatliche Abgabe von Souveränität an supranationale Institutionen ein. Wir Grüne haben diesen europäischen Integrationsprozess immer unterstützt, wenngleich wir nicht mit allen Ausführungen einverstanden waren und weiterführende Entwicklungen zum Beispiel zur Stärkung des Europäischen Parlaments für notwendig erachten. Es geht dabei auch, aber nicht nur, um europäische Integration und Solidarität. Vor allem Deutschland profitiert wirtschaftlich und politisch von der EU. Aufgrund dessen liegt es ganz wesentlich in unserem eigenen Interesse, dass die gesamtwirtschaftlichen Probleme in unseren Nachbarländern schnell gelöst werden.

Durch einen bloßen Konsolidierungskurs werden diese Länder ihre Staatsverschuldung aber nicht in den Griff bekommen. Hierzu braucht es ein gemeinsames Agieren der EU-Staaten, um die Finanzmärkte zu beruhigen und die Refinanzierungskosten der Staaten zu senken. Der Rettungsschirm ESM in Verbindung mit dem Fiskalpakt sind hierfür wichtige Zeichen. Der ESM wird Euro-Staaten helfen, die sich in einer Notlage befinden und am Markt keine bezahlbaren Kredite mehr bekommen. Er soll dafür sorgen, dass die Notlage eines Mitgliedstaates nicht zu einer Notlage der gesamten Eurozone führt. Zudem bietet er einen gemeinsamen Schutz vor Spekulationen gegen einzelne Mitgliedsstaaten. Lesen Sie dazu auch meine Persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten auf www.harald-ebner.de.

Zu Ihrer Frage der Unvereinbarkeit des ESM mit dem Grundgesetz möchte ich abschließend sagen, dass dazu aktuell ein Verfahren in Karlsruhe läuft. Obwohl auch meine Fraktion davon ausgeht, dass das Euro-Rettungspaket verfassungskonform ist, sollte einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht nicht vorgegriffen werden.


Mit freundlichen Grüßen
Harald Ebner
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
09.02.2013
Von:

Sehr geehrter Ebner,
Das Projekt Stuttgart 21 liegt wegen der immer steigenden Kostenexplosion (besser verschwiegenen Kosten von Anfang an) in den letzten Zügen. Vieles spricht deshalb für die Beendigung dieses Projektes JETZT.
Meine Frage deshalb.
Als Mitglied des Verkehrsausschusses und dessen stellvertretenden Vorsitzender frage ich Sie: Welche Einflussmöglichkeiten sehen Sie noch die Sache zu beschleunigen um zu einen klaren Entschluss zu kommen um den gesellschaftlichen Schaden zu begrenzen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Harald Ebner
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21.02.2013
Harald Ebner
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Februar 2013 zum Projekt Stuttgart 21. Ich freue mich sehr, dass dieses unsägliche Projekt nach wie vor von vielen wachsamen Bürgerinnen und Bürgern kritisch begleitet und beobachtet wird. Denn eine kritische Öffentlichkeit ist und bleibt der wichtigste Faktor, wenn es darum geht, unsinnige Großprojekte und vor allem Stuttgart 21 zu beenden.

Wie Sie wissen, setze ich mich seit Jahren dafür ein, dieses Milliardengrab zu stoppen. Diesen Einsatz habe ich als Abgeordneter und stellvertretendes Mitglied (nicht stellv. Vorsitzender!) im Ausschuss des Bundestages für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf der parlamentarischen Ebene konsequent fortgesetzt. Das bittere Ergebnis der Volksabstimmung vom 27.11.2011 war hier eine deutliche Zäsur, denn der erklärte - und explizit auch abgefragte - Wille des Volkes muss Volksvertretern Pflicht sein! Dazu gehörte aber auch immer, das Projekt weiterhin kritisch zu begleiten. Dies habe ich mit einer Vielzahl schriftlicher Fragen und Kleiner Anfragen im Parlament zu diesem Thema getan, auch und gerade, um der Öffentlichkeit zu ihrem Recht auf Information zu verhelfen und endlich mehr Transparenz in dieses Kapitel zu bringen.

Die im Dezember 2012 durch die Bahn nun zugegebenen Kostensteigerungen um 2,3 Mrd. € haben mich und uns Grüne, wie auch die engagierten Menschen im Aktionsbündnis nicht wirklich überrascht. Schließlich hatten wir aus durch die Grünen beauftragten Gutachten schon verlässliche Hinweise auf solche unabwendbaren Kostensteigerungen in mindestens diesem Ausmaß erhalten.

Dass die Bahn jetzt mit der Nachricht der Kostensteigerungen den Schritt an die Öffentlichkeit gemacht hat, ist für mich ein Hinweis darauf, dass maßgebliche Teile des Bahnmanagements die Lust an Stuttgart 21 schon lange verloren haben. Dieser Eindruck wurde in einer Ausschusssitzung im Dezember 2012 nochmals verstärkt, in der Bahnvorstand Dr. Kefer zugab, dass die Bahn das Projekt mit den jetzt vorliegenden Zahlen nicht erneut beginnen würde und mit der Formulierung, die Bahn sei aber an die Verträge gebunden und könne nur aus dem Projekt aussteigen, wenn keiner der Projektpartner dagegen gerichtlich vorgehen würde, zumindest verklausuliert diese Ausstiegsbereitschaft auch signalisiert hat.

Damit hat die Bahn nach der Volksabstimmung nun proaktiv die Frage des Ausstiegs aufgegriffen. Nach der enormen Kostenexplosion und in Anbetracht der bisherigen Verschleierungstaktik der Bahn, auch was den Umgang mit den eigentlichen Projektpartnern angeht, sehe ich mich nicht mehr zwingend an das Ergebnis der Volksabstimmung vor anderthalb Jahren gebunden. Denn der damals verbindlich zugesagte maximale Kostenrahmen von 4,5 Mrd Euro ist mit der Steigerung um 50% klar gesprengt worden. Damit ist im Grunde die Geschäftsgrundlage der Volksabstimmung entfallen. Deshalb halte ich es für angemessen, nun endlich auch wieder die Alternativen anzugehen.

Was kann nun getan werden, um den aus meiner Sicht notwendigen Ausstieg aus dem Projekt zu erreichen? Rechtlich gesehen, kommt den Projektpartnern derzeit keine aktive Rolle mehr zu. Nur noch die Bahn selbst kann als einzig möglicher Akteur aussteigen. Die Debatte um die Fortführung des Projekts kann aus meiner Sicht nur durch die Deutsche Bahn AG selbst oder durch die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn beschleunigt und beendet werden. In ihren Händen liegt es, ob das Projekt fortgeführt wird und die Bahn und damit indirekt der Bund für alle zu erwartenden Mehrkosten aufkommen wollen, oder ob sie endlich über mögliche Alternativen zu Stuttgart 21 nachdenken und Alternativszenarien ernsthaft und transparent prüfen und damit auch ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Darüber hinaus mehren sich täglich die Zweifel, ob die Bahn überhaupt in der Lage ist, das Projekt organisatorisch, technisch und planerisch zu stemmen.

Unabhängig von der Ausstiegsbereitschaft der Führungsebene der DB AG liegt der Ball jetzt bei der Bundesregierung. Denn Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich mehrfach politisch mit diesem Projekt verbunden (Landtagswahl 2011, Volksabstimmung 2011 und OB-Wahl Stuttgart 2012) und hält nun entgegen jeder verkehrs- und auch haushaltspolitischen Vernunft an diesem inzwischen sogar laut Bahn unwirtschaftlich gewordenen Projekt fest.

Umso wichtiger ist es, dass sowohl die Stadt Stuttgart als auch das Land an ihrer in breitem demokratischen Konsens getroffenen Entscheidung festhalten, sich mit keinem weiteren Cent an Mehrkosten jedwelcher Höhe zu beteiligen. Wer wie jetzt von einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrates verlautbart, Mehrkosten durch die Schlichtung als "Lametta" bezeichnet, das eben von den "Bestellern" selbst bezahlt werden müsse, hat weder das Projekt noch dessen sicherheitstechnische und funktionale Anforderungen.

Von meiner Fraktion im Deutschen Bundestag können Sie erwarten, dass wir uns weiterhin für Alternativen, eine objektive Kostenkalkulation und deren transparente Darstellung gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit einsetzen. Die Bundesregierung verweigert hier jedoch nach wie vor jegliche angemessene Aufklärung, wie auch die Antwort auf unsere letzte Kleine Anfrage zur Kostenwicklung wieder einmal deutlich macht ( www.harald-ebner.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner
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Ihre Frage an Harald Ebner
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