Hans Peter Thul (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Hans Peter Thul
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Diplom Wirtschaftsingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hameln-Pyrmont - Holzminden
Landeslistenplatz
21, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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Es ist kein Geheimnis, dass es derzeit innerhalb der CSU fachliche Differenzen bezüglich der so genannten Grünen Gentechnologie gibt. Ich bewerte das überhaupt nicht negativ, sondern halte diese innerparteiliche Debatte für fruchtbar und konstruktiv. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Thul,

wie stehen Sie zum Vorschlag der Grünen und Linken, den privaten Waffenbesitz ganz abzuschaffen, bzw. die Zahl der Waffen für Sprtschützen und Jäger zu begrenzen?
Antwort von Hans Peter Thul
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28.05.2009
Hans Peter Thul
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen Sie die zeitlich verzögerte Antwort. Vielleicht haben Sie es in den Medien mitverfolgt - gestern, am 27.05.2009, hat ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts das Bundeskabinett passiert. Die Beratung im Bundestag steht noch aus. Auf der Homepage der Bundesregierung ( www.bundesregierung.de ) finden Sie unter der Überschrift "Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden" den vollständigen Wortlaut.

Mit besten Grüßen
Peter Thul
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Thul,

bereits vor Monaten informierte ich Sie,

• dass sich die Bundesregierung mit unlauteren Mitteln – Falschaussagen – vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die von meiner Ehefrau und mir eingereichte Beschwerde (Nr. 37290/97) verteidigte, und

• dass sich die Bundesregierung jetzt der Aufklärung des Sachverhaltes und der Abmilderung des meiner Frau und mir dadurch entstandenen Schadens verweigert.

Ich bat Sie wiederholt eindringlich, zuletzt mit e-Mail vom 11.02.2009 und 04.03.2009, um Ihre Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung und bei der Schadensbegrenzung. Außerdem bat ich Sie um eine zügige Bearbeitung, da die Angelegenheit für mich wegen meiner Schwerbehinderung und Dauerkrankheit besonders belastend ist.

Bislang unternahmen Sie nichts bzw. nichts Wirksames. Die zwei o. a. e-Mails ließen Sie unbeantwortet liegen.

Das folgende Beispiel möge Sie noch einmal daran erinnern, mit welchen fragwürdigen Mitteln die Bundesregierung in ihren Stellungnahmen zum Gerichtshof gegen unsere Beschwerde vorgegangen ist.

Um sich nicht mit der von uns vorgetragenen Rechtsauffassung auseinandersetzen zu müssen, erfand die Bundesregierung eine ihr genehme Rechtsauffassung, die sie meiner Ehefrau und mir unterschob und von der sie dann behauptete, dass "unsere" Rechtsauffassung falsch sei.

Der EGMR fügte dann die von der Bundesregierung manipulierte Auffassung als unsere Rechtsauffassung in seine Entscheidung ein, übernahm noch eine weitere Falschaussage der Bundesregierung in die Entscheidung, verfälschte den Sachverhalt von sich aus noch zusätzlich – und entschied dann gegen uns.

Durch die wahrheitswidrigen Stellungnahmen der Bundesregierung wurde unser in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieftes Recht auf ein faires Verfahren verletzt und der Menschenrechtsgerichtshof missbraucht.

Warum gehen Sie meinen Vorwürfen gegenüber der Bundesregierung nicht nach?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.04.2009
Von:

Am gestrigen Tag, dem 22. April 2009, hat das Bundeskabinett ein Gesetzesinitiative - namentlich "Zugangserschwernis" - zur Sperrung von Websites beschlossen, die Kinderpornografie darstellen oder anbieten. Ich unterstütze die Bundesregierung in ihrem Bestreben, dem Missbrauch von Menschen und speziell Kindern ein Ende zu bereiten, bezweifel jedoch auf Grundlage vieler Expertenmeinungen, dass dieses Bestreben der wahre Grund für die angekündigten Sperrungen ist.

Wie stehen Sie zur beschlossenen Gesetzesinitiative, anscheinend bereits bekannte illegale Internetseiten nicht zu schließen und ihre Urheber bzw. Betreiber strafrechtlich zu verfolgen, sondern ein Instrument zu schaffen, welches ob seiner Intransparenz und technischen Zweifelhaftigkeit eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland ist?
Antwort von Hans Peter Thul
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04.05.2009
Hans Peter Thul
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, auch wenn ich Ihre Befürchtungen bezüglich einer "Gefahr für die Demokratie" in keiner Hinsicht teile. Es musste endlich gehandelt werden - denn der status quo übersteigt eigentlich längst unsere Vorstellungskraft: Wie kann es Menschen geben, die kleinste Kinder dazu missbrauchen, pornografische Bilder im Internet herzustellen? Und warum gibt es Menschen, die dieses verabscheuungswürdige Treiben durch ihre Nachfrage auch noch anheizen? Tatsächlich steigt die Nutzung kinderpornografischer Seiten im Internet sogar rapide: innerhalb eines Jahres um über 100 Prozent! Es war überfällig, dass die Sperrung solcher Seiten auch in Deutschland endlich mit gesetzlichen Mitteln durchgesetzt wird. Das Kabinett hat beschlossen, auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamtes alle großen privaten Internetzugangsanbieter dazu zu verpflichten, den Zugang zu solchen Seiten zu erschweren, womit nach Schätzung des Familienministeriums rund 97 Prozent der entsprechenden Internetzugänge erfasst werden. Außerdem können die Daten der Nutzer protokolliert und Strafverfolgern zur Verfügung gestellt werden. Wer sich auf eine kinderpornografische Seite begibt, wird durch ein "Stoppschild" gewarnt - in Schweden wurden jährlich etwa 50.000 Zugriffe dadurch verhindert, in Deutschland gehen wir von 300.000 bis 400.000 weniger Zugriffen aus. Leider werden wir auch dadurch die Kinderpornografie im Internet nicht vollständig stoppen können. Aber das Gesetz ist ein erster, wichtiger Schritt. Gegen allerlei Bedenken von Seiten der SPD haben unsere Minister von der Leyen und zu Guttenberg die gesetzlich begründete Sperrung durchgesetzt statt allein auf freiwillige, vertragliche Lösungen zu setzen. Denn hinter jedem Bild steht ein missbrauchtes Kind. Jeder Klick auf eine solche Seite ist ein Anreiz zu Kindesmissbrauch und zu unerträglichen Verbrechen an den Körpern und der Seele von Kindern. Wir müssen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln dagegen vorgehen.
Wahr ist aber auch: Es liegt in der Natur des globalen Mediums Internet, dass eine strafrechtliche Verfolgung von Seiten deutscher Behörden nur äußerst eingeschränkt möglich ist. Hier und heute tun wir das, was technisch und rechtlich möglich ist.

Mit besten Grüßen
Hans Peter Thul
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
24.04.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Thul!

Faur Aigner hat den Anbau von Gen-verändertem Mais verboten.
Jetzt will Herr Seehofer auch den Anbau von Gen-veränderten Kartoffeln verbieten lassen. ("Welt" vom 23.04.)
Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
Haben Sie den Aufsatz der Nobelpreisträgerin Frau Chritiane Nüsslein-Volhard " Warum so viel Furcht" in der "Welt" vom 30.01.09 gelesen?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Antwort von Hans Peter Thul
1Empfehlung
04.05.2009
Hans Peter Thul
Sehr geehrter Herr ,

es ist kein Geheimnis, dass es derzeit innerhalb der CSU fachliche Differenzen bezüglich der so genannten Grünen Gentechnologie gibt. Ich bewerte das überhaupt nicht negativ, sondern halte diese innerparteiliche Debatte für fruchtbar und konstruktiv.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat am 27. April 2009 in Hinsicht auf die genveränderte Kartoffelsorte "Amflora" die Freilandversuche des Chemiekonzerns BASF genehmigt - allerdings nur auf einer verkleinerten Versuchsfläche. Die Kartoffel darf auf 20 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern angebaut werden. Die Ergebnisse dieses versuchsweisen Anbaus werden zeigen, ob Amflora-Kartoffeln zu einem späteren Zeitpunkt eine generelle Zulassung für den Anbau in Deutschland erhalten. Sowieso ist diese Sorte nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, sondern dient ausschließlich zur Herstellung von Industrie-Stärke.

Mit besten Grüßen
Hans Peter Thul
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Thul,

mich würde Ihre persönliche Meinung zu dem Thema Paintball-Verbot interessieren.

Was denken Sie über dieses Verbot?
Wo liegt, Ihrer Meinung nach, der entscheidende Unterschied zum Fechtsport, der ein Verbot dieses Sports unnötig macht?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Hans Peter Thul
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14.05.2009
Hans Peter Thul
Sehr geehrter Herr ,

ich kann den Reiz des Paintball-"Spiels" nicht nachvollziehen. Das Töten von Menschen wird durch Beschuss mit Farbkugeln realistisch simuliert. Das Ballerspiel wird vom PC ein gefährliches Stück in die Realität transferiert. Das war schon vor dem Amoklauf in Winnenden nicht lustig und erscheint mir im Licht der jüngsten schrecklichen Ereignisse mit Verlaub als ziemlich krank. Hans-Peter Uhl, der innenpolitische Sprecher meiner Fraktion hat es auf den Punkt gebracht: "Wir sind uns mit der SPD einig, dass diese Spiele menschenverachtend sind", so Uhl.
Diese persönliche Wertvorstellung teile ich mit vielen Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen - sie müssen jedoch nicht zwangsläufig in ein Verbot münden. Ein mögliches Szenario ist ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU, der eine Überprüfung des Gefahrenpotenzials des Paintball-"Spiels" in Auftrag gibt. Danach kann dann anhand der Ergebnisse über ein mögliches Verbot entschieden werden.
Mit dem Fechtsport, einer olympischen Disziplin, hat stumpfsinnige Paintball-Ballerei rein gar nichts zu tun.

Mit besten Grüßen

Hans Peter Thul
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