Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr


hat am 17.11.2011 zum Thema Integration eine Anfrage gestellt bezüglich eines afghanischen Hasspredigers, der laut Gerichtsurteil der Stadt Offenbach nicht ausgewiesen werden darf. Eine Aufenthaltserlaubnis kann er aber auch nicht bekommen. Somit ist er also seit 20 Jahren illegal hier. Herr

fragt, ob man ihm das erklären könne.
Ich habe zwischenzeitlich den Hessischen Innenminister diesbezüglich angeschrieben. Dieser hat mir mitgeteilt, dass die Stadt Offenbach mit Verfügung vom 25.10.2005 Herrn Said Khobaib Sadat ausgewiesen hat, da er wegen Aufforderung zur Gewalt in den Predigten aufgefallen sei. Gegen diese Verfügung hat Herr Sadat Rechtsmittel eingelegt. Das VG Darmstadt hat im November 2009 die Verfügung bestätigt und die Klage abgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Datum vom 16.11.2011 das Ausweisungsverfahren aufgehoben, wobei dieses im Kern zugunsten einer weitreichenden Auslegung der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes argumentiert hat. Alleine die verachtende Abwertung der demokratischen Staatsform und der westlichen Werteordnung begründe die Ausweisung nicht. Soweit der VGH, wobei dieser eine Revision gegen das Urteil vom 16.11.2011 wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen hat.
Ich persönlich kann das Urteil nicht nachvollziehen. Das Argument, der Nachweis einer konkreten Gefährdung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder für die Sicherheit Deutschlands fehle, ist für mich nicht stichhaltig, denn Hassprediger tragen durch ihre "Argumentation" unter Umständen maßgeblich dazu bei - aus der Vergangenheit ist dies mehrfach leider bewiesen worden -, dass junge Leute hinter vermeintlichen Heilslehren herlaufen, sich radikalisieren und unschuldige Menschen in den Tod im Namen Allahs bomben.
Wer zu einem solchen Hass und damit in letzter Konsequenz zu einer Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufruft, hat nach meinem Verständnis das Aufenthaltsrecht mehr als verwirkt.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans-Jürgen Irmer, MdL