Hans-Jürgen Irmer (CDU)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
20.02.1952
Berufliche Qualifikation
 
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion
Wohnort
-
Wahlkreis
Lahn-Dill II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
42,4%
Landeslistenplatz
-
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(...) Ich persönlich kann das Urteil nicht nachvollziehen. Das Argument, der Nachweis einer konkreten Gefährdung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder für die Sicherheit Deutschlands fehle, ist für mich nicht stichhaltig, denn Hassprediger tragen durch ihre "Argumentation" unter Umständen maßgeblich dazu bei - aus der Vergangenheit ist dies mehrfach leider bewiesen worden -, dass junge Leute hinter vermeintlichen Heilslehren herlaufen, sich radikalisieren und unschuldige Menschen in den Tod im Namen Allahs bomben. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Integration
17.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Irmer,

laut einem Gerichtsurteil darf die Stadt Offenbach den afghanischen Hassprediger Said Khobaib Sadat nicht ausweisen. Eine Aufenthaltserlaubnis kann er aber auch nicht bekommen.
Er ist also seit 20 Jahren illegal hier.
Kann mir das jemand erklären?
Antwort von Hans-Jürgen Irmer
bisher keineEmpfehlungen
25.01.2012
Hans-Jürgen Irmer
Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr hat am 17.11.2011 zum Thema Integration eine Anfrage gestellt bezüglich eines afghanischen Hasspredigers, der laut Gerichtsurteil der Stadt Offenbach nicht ausgewiesen werden darf. Eine Aufenthaltserlaubnis kann er aber auch nicht bekommen. Somit ist er also seit 20 Jahren illegal hier. Herr fragt, ob man ihm das erklären könne.

Ich habe zwischenzeitlich den Hessischen Innenminister diesbezüglich angeschrieben. Dieser hat mir mitgeteilt, dass die Stadt Offenbach mit Verfügung vom 25.10.2005 Herrn Said Khobaib Sadat ausgewiesen hat, da er wegen Aufforderung zur Gewalt in den Predigten aufgefallen sei. Gegen diese Verfügung hat Herr Sadat Rechtsmittel eingelegt. Das VG Darmstadt hat im November 2009 die Verfügung bestätigt und die Klage abgewiesen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Datum vom 16.11.2011 das Ausweisungsverfahren aufgehoben, wobei dieses im Kern zugunsten einer weitreichenden Auslegung der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes argumentiert hat. Alleine die verachtende Abwertung der demokratischen Staatsform und der westlichen Werteordnung begründe die Ausweisung nicht. Soweit der VGH, wobei dieser eine Revision gegen das Urteil vom 16.11.2011 wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen hat.

Ich persönlich kann das Urteil nicht nachvollziehen. Das Argument, der Nachweis einer konkreten Gefährdung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder für die Sicherheit Deutschlands fehle, ist für mich nicht stichhaltig, denn Hassprediger tragen durch ihre "Argumentation" unter Umständen maßgeblich dazu bei - aus der Vergangenheit ist dies mehrfach leider bewiesen worden -, dass junge Leute hinter vermeintlichen Heilslehren herlaufen, sich radikalisieren und unschuldige Menschen in den Tod im Namen Allahs bomben.

Wer zu einem solchen Hass und damit in letzter Konsequenz zu einer Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufruft, hat nach meinem Verständnis das Aufenthaltsrecht mehr als verwirkt.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans-Jürgen Irmer, MdL
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Frage zum Thema Integration
04.05.2012
Von:

Geehrter Herr Irmer.

Dank für Ihren Beitrag in der JF 19/12 vom 4. Mai (heute) zum Thema Aufenthaltsrecht von "Salafisten" d.h. Islamisten, die mit unserem Steuergeld finanziert werden. Werden Sie im Rahmen der CDU-Fraktion im HL eine entsprechende Initiative starten und über (auch meine) CDU-Bundespartei auch in Berlin aktiv werden? Diese Frage ist sicherlich im heutigen linken Meinungsklima nicht leicht zu beantworten; trotzdem erhoffe ich Ihre nicht vom Gutmenschentum gefärbte Antwort

Mit freundlichen Grüßen,

, CDU Frankfurt-Schwanheim
Antwort von Hans-Jürgen Irmer
bisher keineEmpfehlungen
08.05.2012
Hans-Jürgen Irmer
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage vom 04.05.2012 bedanke ich mich. Ich denke, dass Hessens Innenminister Boris Rhein mit der Ausweisung eines führenden Salafisten zu Recht ein erstes und wichtiges Zeichen gesetzt hat. Unabhängig davon werden wir dieses Thema auch in der Landtagsfraktion erörtern, wobei ich mich dafür einsetzen werde, dass wir eine wie auch immer geartete parlamentarische Initiative starten. Wie diese konkret aussehen wird, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Dies ist der Diskussion vorbehalten.

Wenn wir zu einem Ergebnis kommen, werde ich dieses auch dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herrn Kauder, mit der Bitte um Erörterung und Behandlung weiterleiten. Soweit in der Kürze eine erste Nachricht.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans-Jürgen Irmer, MdL
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