Hans-Joachim Otto (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Joachim Otto
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt
Wahlkreis
Frankfurt am Main I
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen, Hessen
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(...) Dem Wahlprogramm der FDP-Hessen zur Landtagswahl 2009 war zu entnehmen, daß die FDP die Abschaffung der Hauptschule klar ablehnt. Stattdessen steht sie zur Vielfalt der Schulformen und lehnt die Einheitsschule ab. Sie tritt sie für eine möglichst große Eigenverantwortung der Schulen ein, denn diese wissen am besten, auf welchen Wegen ihre Schüler an die (bildungspolitisch vorgegebenen) Ziele gelangen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
17.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Otto.
Ab 1.7.2009 sollen die Renten erhöht werden !?
Meine Frage lautet, warum bekommen die Männer (West) nur 2,41% und die Männer Ost = 3,38% Rentenerhöhung ???
Ich persönlich habe 50 Jahre und 9 Monate gearbeitet und immer eingezahlt !!! Ist das gerecht ???
Wir im Westen fühlen uns da sehr benachteiligt !!!
Liegt das an der Bundeskanzlerin (Ost) ???
Bei den Frauen sieht das noch schlechter aus !!!
MfG. D.
Antwort von Hans-Joachim Otto
5Empfehlungen
19.06.2009
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17.06.09. Die für den 01.07.09 beschlossenen Rentenerhöhungen fallen unterschiedlich aus, weil es immer noch ein unterschiedliches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland gibt.

Die FDP ist deshalb der Meinung, daß bald 20 Jahre nach der Wiedervereinigung der Zeitpunkt gekommen ist, die Unterschiede der Rentenberechnung in Ost und West aufzuheben. In den ersten Jahren nach der Einheit waren die unterschiedlichen Rentenberechnungssysteme notwendig und sinnvoll, um so die Renten in den neuen Ländern von ihrem zunächst niedrigen Niveau schnell anheben zu können. Jetzt aber soll die Einheit auch im Rentenrecht verwirklicht werden. Dafür setzt sich die FDP ein.

Mit dem Antrag "Für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West", den ich Ihnen in der Anlage beigefügt habe, hat die FDP im Deutschen Bundestag das erste Konzept zur Vereinheitlichung des deutschen Rentenrechts vorgelegt. Vorschläge anderer Parteien und Gewerkschaften - soweit vorhanden - bleiben dahinter zurück.

Zum 01.07.2010, 20 Jahre nach der Deutschen Einheit, soll daher in ganz Deutschland ein einheitliches Rentenrecht eingeführt werden, mit einheitlichem Rentenwert, einheitlichen Entgeltpunkten und einheitlicher Beitragsbemessungsgrenze. Ab diesem Stichtag passen sich alle Renten entsprechend der Entwicklung des einheitlichen Rentenwertes an. Jeder Euro Rentenbeitrag erbringt ab dem Stichtag im ganzen Bundesgebiet den gleichen Rentenanspruch.

Bei der Einführung des einheitlichen Rentenrechts bleiben alle bisherigen Renten und Rentenanwartschaften in West und Ost in ihrem Wert voll erhalten. Der ausstehende künftige Prozeß einer Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West und die Hoffnung auf damit verbundene Rentensteigerungen wird in die Gegenwart vorgezogen und mit einer Einmalzahlung abgefunden. Alle Versicherten mit Entgeltpunkten Ost erhalten eine solche Einmalzahlung, die, versicherungsmathematisch korrekt abgezinst, die Erwartung auf eine Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West widerspiegelt. Die individuelle Höhe der Einmalzahlung orientiert sich an der Zahl der erworbenen Entgeltpunkte Ost und der durchschnittlichen Lebenserwartung des eigenen Jahrgangs. Bezüglich der Einmalzahlung wird ein Wahlrecht eingeräumt, das jeweils bis zum 60. Lebensjahr auszuüben ist. Das Wahlrecht stellt sicher, dass Bestandsrentner und Versicherte mit Entgeltpunkten Ost nicht gegen ihren Willen abgefunden werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass in der Abwägung sich die allermeisten Bestandsrentner und Versicherten für das einheitliche System entscheiden werden.

Auf diesem Wege wird eine 100-prozentige Gleichstellung der Rentenwerte Ost und West auch ohne schrittweise Anhebung des Rentenwerts bis 2013 erreicht. Mit diesem Konzept wird die Einheit auch im Rentenrecht endlich erreicht.

Falls Sie weitere Fragen haben, empfehle ich Ihnen, meinen Kollegen Dr. Heinrich Kolb MdB zu kontaktieren, der das Thema für die FDP-Bundestagsfraktion betreut.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.07.2009
Von:

Ich hätte da einmal eine Frage, sie ist ernst gemeint und nicht polemisch. Im derzeitigen Bundestag sitzen ungefähr 23% Juristen. Also Menschen deren Ausbildung es nötig macht, sich mit den Gesetzen auszukennen. Außerdem müssen sie tiefgehende Kenntnisse über das Grundgesetz nachweisen. Vor diesem Hintergrund verstehe ich nicht, dass alleine in der ablaufenden Legislaturperiode zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erkennen lassen, dass der Bundestag nicht in der Lage ist, verfassungskonforme Gesetze zu beschließen. So kann ich im Urteil des Lissabonvertrags nicht wirklich etwas Positives sehen- immerhin haben die Richter den Bundestag beauftragt, ein Gesetz nachzubessern. Besonders erschreckt es mich, dass der Bundestag eigene Rechte und Kompetenzen einfach so abgibt. Auch zum Thema Onlinedurchsuchungen wurde non chalant in die Bürgerrechte eingegriffen und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien nicht bedacht. Herr Otto, wie alles im Leben haben alle Dinge mehrere Perspektiven und man kann und soll durch seine politische Tätigkeit die Gesellschaft mitgestalten. Das ist in Ordnung so, deshalb gibt es ja unterschiedliche Parteien mit unterschiedlichen Programmen. Aber ist es denn zuviel verlangt, rechtlich saubere Gesetze zu gestalten?

Freundliche Grüße
Antwort von Hans-Joachim Otto
4Empfehlungen
14.07.2009
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Diese berührt mehrere Themen, ich werde versuchen, im folgenden meine Positionen dazu zu skizzieren.

1) Um "gute" Gesetze zu machen, müssen Abgeordnete nicht unbedingt Juristen sein. Viele meiner Kollegen, die an diversen Gesetzgebungsverfahren mitwirken, haben nicht Rechtswissenschaft studiert, leisten aber trotzdem hervorragende Gesetzgebungsarbeit. Umgekehrt ist nicht jeder ausgebildete Jurist automatisch auch ein "guter" Gesetzgeber...

2) In der Politik geht es vor allem um Rechtssetzung, nicht um Rechtssprechung bzw. -auslegung. Der Abgeordnete wägt Meinungen und unterschiedliche materielle und regionale Interessen ab, setzt sich für bestimmte Ziele ein, argumentiert, sucht bzw. findet Mehrheiten und schließt - häufig schwierige, komplexe, gelegentlich leider auch "faule" - Kompromisse. Das ist etwas anderes, als z.B. "im stillen Kämmerlein" ein rechtswissenschaftliches Gutachten zu erstellen.

3) Gerade auch in der Rechtssprechung gibt es viele unterschiedliche Meinungen. Nicht umsonst existieren Rechtsmittel wie Berufung und Revision. Auch das Bundesverfassungsgericht fällt seine Entscheidungen häufig nicht einstimmig. Hier gibt es ebenfalls subjektive Abwägungen und Auslegungen. Und auch hier sind die Ergebnisse nicht immer so eindeutig, wie es auf den ersten Blick vielleicht scheinen mag. So hat das Bundesverfassungsgericht z.B. den von Ihnen angesprochenen Lissabon-Vertrag nicht pauschal verworfen, sondern bestimmte Kriterien für die Umsetzung und zukünftige Verfahren aufgestellt. Einen Überblick zur Entscheidung über den Lissabon-Vertrag finden Sie hier:

www.bundesverfassungsgericht.de

Ein Beispiel für unterschiedliche Haltungen auch innerhalb des Bundesverfassungsgerichtes ist die auch in der Öffentlichkeit debattierte Entscheidung zu den sogenannten "Mehrfachnamen" bzw. der Beschränkung von Nachnamen auf Doppelnamen vom 05.05.09. Diese erging mit fünf zu drei Stimmen:

www.bundesverfassungsgericht.de

4) Dennoch kommen - da haben Sie Recht - gelegentlich Gesetze zustande, die auch aus meiner Sicht verfassungsrechtlich bedenklich sind. Als jüngstes Beispiel sei auf das noch junge Gesetz zu den sogenannten Internet-Sperren genannt. Allerdings führe ich die von mir in früheren Antworten bereits vorgebrachten Mängel des "Zugangserschwerungsgesetzes" nicht auf mangelnde juristische Kenntnisse der betreibenden Politiker, insbesondere von Bundesministerin von der Leyen zurück, sondern auf politische Absichten, die offenkundig auf die bevorstehende Bundestagswahl zielen. Hier wird sich noch zeigen, wie das Bundesverfassungsgericht den Fall bewertet. Hierzu habe ich eine sehr klare (juristische) Vermutung….

5) Ihre Kritik an den "Online-Durchsungen" teilt die FDP. Die ausführliche Position finden Sie hier:

www.fdp-fraktion.de

In der Hoffnung, hiermit alle Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben, verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Soziales
27.07.2009
Von:
-

Guten Tag, Herr Otto!
Zum 01.07.2009 erfolgte eine Rentenanpassung. Sicherlich zur Freude des überwiegenden Teils der Rentner. Zu meinem Bekanntenkreis zählen auch die Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dieser Personenkreis ist gemäß SGB I verpflichtet, sofort und unaufgefordert dem Leistungsträger (Sozialamt) vor allem Änderungen von Einkommens- und Vermögensverhältnissen mitzuteilen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Sozialträger den Rentenzuwachs bei der Neufestsetzung des Einkommens berücksichtigt. Und um diesen Rentenzuwachs wird die Grundsicherung gekürzt. Dieser, ohnehin am unteren Limit lebende Personenkreis, hat von der Rentenerhöhung keinen Cent mehr in seiner Geldbörse. Er wird von dem Einkommenszuwachs abgekoppelt. Dies ruft bei den Betroffenen Unverständnis und Verbitterung über Ungleichbehandlung hervor.
Sehr geehrter Herr Otto, ist diese Regelung des Gesetzgebers in Ihrem und dem Ihrer kollegialen Mandatsträger Sinne oder deren Auswirkung gar bewußt?
Vielleicht kann meine Zuschrift einen kleinen Beitrag dazu leisten, diese Thematik nachhaltig zu überdenken.
Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Wirken.

Mit freundlichen Grüßen
-
65934 Frankfurt am Main
Antwort von Hans-Joachim Otto
1Empfehlung
12.08.2009
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Juli 2009.

Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, muss sich nach geltender Rechtslage anderweitige Einkünfte – mit gewissen Ausnahmen – anrechnen lassen. Dazu gehören auch Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dass Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom Einkommenszuwachs "abgekoppelt" werden, wie Sie schreiben, trifft jedoch nicht zu. In gleicher Höhe wie der Renten werden auch die Regelsätze für die Grundsicherung zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Die Anpassung der Renten erfolgt wiederum maßgeblich aufgrund der Entwicklung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten im Vorjahr. Insofern handelt es sich um eine für viele Bürgerinnen und Bürger gleichförmige Anhebung ihrer jeweiligen Einkünfte.

Ihr Anliegen, dass derjenige, der für das Alter vorgesorgt hat, im Alter besser stehen muss, als derjenige, der keine Vorsorge betrieben hat, teilen wir jedoch. Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, dass bis zu 100 Euro monatliches Einkommen aus privater und betrieblicher Vorsorge bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei bleiben, darüber hinausgehendes Einkommen wird zu 60 Prozent angerechnet.

Falls Sie weitere Fragen haben, empfehle ich Ihnen, meinen Kollegen Dr. Heinrich Kolb MdB zu kontaktieren, der das Thema für die FDP-Bundestagsfraktion betreut.

Mit freundlichen Grüßen

- Otto
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.09.2009
Von:

Guten Tag,

ich bin einer von vielen Pokerinteressierten in unserem Land. Leider ist es so, dass das Pokerspiel hierzulande einen immer noch anrüchigen Status hat. Poker ist lt. Definition ein Spiel "dessen Ausgang überwiegend vom Zufall abhängt".

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Wissenschaftlichen Untersuchungen, welche genau das Genegteil belegen oder zumindest mit dem Attribut "überwiegend" aufräumen.
Daher steht die Forderung Poker zu einem Geschicklichkeitsspiel zu deklarieren aus. Ähnlich wie Schach oder Backgammon. Ich weiß nicht ob Sie selber Poker spielen oder jemanden kennen der das tut. Wenn dem so ist so wissen Sie, dass beim Poker langsfristig die Spieler gewinnen, welche das Spiel beherrschen. Es gibt, auch in Deutschland Spieler, welche professionell Poker spielen um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das kann man nicht mit einem auf reinen Zufall basierten Konzept (z.B. Roulette).
Leider wird der Pokersport durch die unklare Gesetzeslage in die Illegalität gedrängt. Millionen von pokerbegeisterten Spielern in Deutschland machen sich also, streng genommen, strafbar wenn Sie im Freundeskreis Poker spielen. Auf Grund der Gesetztesgebung trauen sich auch viele Pokerveranstallter nicht, Turniere zu veranstallten da sie der behördlichen Willkür ausgesetzt sind.

Meine Frage nun: Setzen Sie oder Ihre Partei sich dafür ein, dass Poker nicht mehr den Status Glücksspiel erhält?
Antwort von Hans-Joachim Otto
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03.09.2009
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre sehr interessante Frage. Selbstverständlich habe ich viele Freunde und Bekannte, die regelmäßig diverse Karten-, Brett- und andere Spiele spielen.

In zwei Angelegenheiten kann ich Sie zunächst beruhigen. Erstens: Glücklicherweise entscheidet nicht der Deutsche Bundestag oder ein anderes politisches Organ, wie ein bestimmtes Spiel - etwa Poker - zu definieren ist. Es ist also keine staatliche Entscheidung, ob Poker - das Spiel an sich - als "Geschicklichkeitsspiel", "Glücksspiel" oder ähnliches qualifiziert wird. Diese Fragen bekommen meist erst dann Relevanz, wenn es um eine gerichtliche Beurteilung eines "Glücksspiels" (nicht bezogen auf die Art des Spiels, sondern darauf, daß öffentlich um Geld gespielt wird) geht.

Zweitens: selbstverständlich und unstrittig ist es völlig legal, mit Ihren Bekannten und Freunden Karten zu spielen - ganz gleich, ob es sich um Poker, Doppelkopf, Skat oder Canasta handelt. Es verhält sich also genauso wie bei anderen Spielen, von "Mensch ärgere Dich nicht" über Backgammon bis zu Schach. Das können Sie so oft und so lange tun, wie Sie es wollen.

Die Frage ist also zunächst nicht, WAS sie spielen, sondern ob um Geld gespielt wird. Bei Spielen, in denen es um Geld geht, kann es schon eher zu Problemen kommen. Auch hier gilt meines Erachtens, daß eine private Pokerrunde bei Ihnen zu Hause, in der um ein paar Cent gespielt wird, nicht von der Polizei überrascht werden wird. Im Grundsatz ist die Handlung, die nicht erlaubt ist, das öffentliche VERANSTALTER von Glücksspielen.

Hier besteht in der Tat ein recht strenger Rechtsrahmen, der auf das staatliche Glücksspiel- und Lotteriemonopol zurückzuführen ist und der kürzlich im Glückspiel-Staatsvertrag novelliert wurde (es dreht sich hierbei demnach um Landesrecht). Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist dieser Rechtsrahmen übrigens zu eng. Es existieren viele seriöse Anbieter etwa von Sportwetten, die aus Deutschland heraus oder in die Illegalität getrieben wurden. Der Staat macht sich dafür mit seinen Monopolangeboten die Taschen voll. Er behauptet dabei, es ginge ihm um die Eindämmung von Spiel- und Wettsucht. Wer sich allerdings einmal z.B. die offensive Werbung des (staatlichen) Lotto anschaut, wird erkennen, daß es primär um hohe Einnahmen für den Landeshaushalt geht.

Wie dem auch sei, solange Sie in privater Runde Poker spielen, machen Sie sich auf keinen Fall strafbar. Veranstalter sollten sich mit den Behörden in Verbindung setzen. Ich persönlich teile übrigens Ihre Einschätzung, daß Poker viel mehr ist, als "Glück" bei den Karten zu haben.

Bei Ihren Spielen wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Spaß und allzeit - so sagt man es zumindest beim Skat - "Gut Blatt"!

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Finanzen
09.09.2009
Von:

Guten Tag Herr Otto,

mich interessiert Ihre Einstellung zum Solidaritätbeitrag.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans-Joachim Otto
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23.09.2009
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für ihre Frage vom 9. September 2009.

Mit Ihrer Frage nach meiner Haltung gegenüber dem Solidaritätsbeitrag meinen Sie wahrscheinlich den Solidaritätszuschlag, der 1991 zur Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit eingeführt wurde. Es ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer in Deutschland.

Die FDP tritt generell für ein niedriges, einfaches und gerechtes Steuersystem ein. Um ein einfaches, niedriges und gerechtes Steuersystem zu erreichen, hat eine große Steuerreform Priorität gegenüber Einzelmaßnahmen. Die Steuerbelastung in Deutschland ist viel zu hoch, das Steuerrecht zu kompliziert.
71 Prozent der Arbeitsplätze und 83 Prozent der Ausbildungsplätze in Deutschland stellt der Mittelstand bereit. Wir brauchen daher eine Politik, die den Mittelstand stärkt. Der Mittelstand wartet auf Steuersenkungen und niedrigere Lohnzusatzkosten, damit er investieren und Arbeitsplätze schaffen kann.

Die FDP hat sich in zahlreichen Initiativen stark gemacht für Entlastungen der Bürger und Unternehmen. Unser einfacher und verständlicher Stufentarif mit Grundfreibetrag (Steuersatz 0 Prozent) und den drei weiteren Stufen von 10, 25 und 35 Prozent senkt die Steuerbelastung und schafft den dringend benötigten finanziellen Spielraum für Bürger und Unternehmen: Für mehr privaten Konsum, für Vorsorge für Alter, Gesundheit und Pflege, als Impuls für Wachstum und Investitionen. Dazu erhält jeder Bürger - ob Erwachsender oder Kind - einen Grundfreibetrag von 8.004 Euro. Für Einkommen, das den Grundfreibetrag übersteigt, gilt für die ersten 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ein Steuersatz von 10 Prozent, für Einkommensteile zwischen 20.000 Euro und 50.000 Euro ein Steuersatz von 25 Prozent, für Einkommensteile ab 50.000 Euro ein Steuersatz von 35 Prozent. Für Unternehmen gilt ein Zwei-Stufen-Tarif von 15 und 25 Prozent.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist kein Grund, eine Steuerreform abzusagen. Im Gegenteil: Eine Steuerreform erleichtert den Weg aus der Rezession, weil sie die Wirtschaft ankurbelt und so für mehr Konsum und Investitionen sorgt. Die FDP ist der Auffassung, dass der Staat kein Einnahmeproblem, sondern vielmehr ein Ausgabenproblem hat. Nicht beim Staat klafft ein Haushaltsloch, sondern bei den Bürgern, die Steuern zahlen.

Ich werde mich dafür einsetzen, den Solidaritätszuschlag mit Inkrafttreten der Steuerreform ein für allemal zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto
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