Hans-Joachim Otto (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Hans-Joachim Otto
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
30.10.1952
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft
Wohnort
Frankfurt am Main
Wahlkreis
Frankfurt am Main I
Ergebnis
9,9%
Landeslistenplatz
4, Hessen
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(...) Geistiges Eigentum ist ein schützenswertes Gut und Grundlage für unseren wirtschaftlichen Wohlstand. Das wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet erforderlich sind und gegebenenfalls weiter entwickelt werden müssen, entspricht auch dem Willen der christlich-liberalen Koalition. Auch ich persönlich setze mich dafür ein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kultur
11.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Otto,

ich begrüsse es sehr, dass die GEZ Gebühr 2013 zu Gunsten einer Haushaltsabgabe abgeschafft wird, auch wenn ich mir eine viel konsequentere Lösung gewünscht hätte, wie z.B. eine deutliche Senkung der Gebühr, Abschaffung der staatlichen Finanzierung von 14 der 15 Fernsehsender etc.

Meine Frage ist, was mit den Gebäuden und Mitarbeitern der GEZ passiert? Werden die Gebäude verkauft und die 250 Mio Verwaltungsgebühr eingespart oder läuft es wie immer, wenn der Staat so etwas macht, d.h. ca. 20 Mitarbeiter im Alter von 50 werden erst befördert und dann in den Frühruhestand geschickt. Mit wieviel Einsparung rechnet man und was soll mit dem Geld passieren?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Hans-Joachim Otto
2Empfehlungen
13.12.2011
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Zukunft der GEZ. Ich bin skeptisch, ob sich der Aufwand für die GEZ mit der Einführung der Haushaltsabgabe reduziert. In der Tat wird der Personalbestand zumindest vorübergehend sogar aufgestockt, um die Umstellung zu bewältigen.

Eine Abwicklung der GEZ ist leider nicht zu erwarten. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) schätzt die Kosten für den Gebühreneinzug für das 2016 auf 192 Millionen Euro. Nach all meinen Erfahrungen mit staatlichen, staatsnahen bzw. quasi-staatlichen Verwaltungen im Allgemeinen und dem System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Speziellen würde es mich nicht wundern, wenn trotz der Haushaltsabgabe die Kosten für die GEZ dauerhaft über dem heutigen Niveau liegen würden. Auch deshalb habe ich mich in der Vergangenheit immer gegen die Haushaltsabgabe ausgesprochen.

Es wird insbesondere auf die Politik in den Bundesländern ankommen, ob die Kosten für die GEZ kontrolliert und reduziert werden. Dort liegt der politische Hebel.


Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Otto,

viele Fechenheimer Bürger, zu denen auch ich gehöre, haben Ihre Äußerungen zur Klage der Stadt Frankfurt gegen das neue Allessa- Braunkohlestaubkraftwerk mit Unverständnis gelesen, Ihre Antwort auf den Brief von Frau Christine Kirchhoff verschlägt ihnen aber die Sprache.

Kurz und knapp sagen Sie: "Das Braunkohlestaubkraftwerk wurde geprüft und genehmigt. Es erfüllt die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb." Ist mit der Genehmigung durch eine Behörde wirklich alles in Ordnung? Sie nehmen nicht zur Kenntnis, daß viele Bürger die Rechtmäßigkeit der Betriebserlaubnis für das Kraftwerk bezweifeln und daß ein Anwohner - auch im Interesse all der Bürger, die sich eine solche Klage aus Kostengründen nicht leisten können- Klage vor Gericht erhoben hat. Auch der BUND und die Stadt Frankfurt klagen gegen diese Betriebserlaubnis.

Eine Klage scheint für Sie etwas Negatives zu sein. Die Klage der Stadt Frankfurt bezeichnen Sie als industriefeindlich und als Verschwendung von Steuergeldern. Daher meine Frage an Sie: Sind Sie nicht der Ansicht, dass der Schutz des Bürgers vor unberechtigten Eingriffen der Obrigkeit einer der Grundgedanken des Liberalismus ist? Sind Sie nicht der Ansicht, dass über die Frage, ob ein solcher Eingriff berechtigt ist oder nicht, die Gerichte entscheiden? Für mich hat es einen faden Beigeschmack, wenn sich ein (schon in der Exekutive tätiger ) Mann der Legislative auch noch in ein schwebendes Verfahren, de facto sogar in mehrere schwebende Verfahren einmischt. Ist Ihrer Meinung nach Gewaltenteilung nicht zentrales Element liberalen Denkens?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther
Antwort von Hans-Joachim Otto
bisher keineEmpfehlungen
13.12.2011
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr Dr. ,

zunächst darf ich Ihnen als Anwalt versichern, dass eine Klage für mich per se nichts Negatives ist. So gehört auch die gerichtliche Überprüfbarkeit von Verwaltungsakten zu den existenziellen Bestandteilen eines Rechtsstaats.

Die Stadt Frankfurt ist mit ihren Klagen gegen das Kraftwerk mehrfach gescheitert. Der Rechtsweg steht ihr zwar weiterhin offen, es ist aber legitim, zu fragen, ob ein weiteres Beschreiten dieses Weges auch sinnvoll ist. Daran habe ich erheblich Zweifel und diese habe ich öffentlich zum Ausdruck gebracht.

Ich kann nicht sehen, wie ich mich mit meinen Äußerungen in die von Ihnen angesprochene Legislative eingemischt habe. Vielmehr richtet sich meine Forderung an die Exekutive der Stadt, von weiteren Klagen abzusehen. Eine Gefahr für die Gewaltenteilung kann ich darin nicht erkennen. Die Exekutive der Stadt Frankfurt nimmt für sich in Anspruch, im Interesse der Öffentlichkeit zu handeln – und muss ihr Verhalten im Spiegel der Öffentlichkeit bewerten lassen, zumal die Prozeßlawine den Steuerzahler teuer zu stehen kommt.

Sie haben mit Blick auf das Kraftwerk in Fechenheim eine andere Meinung als ich. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich meine Meinung öffentlich nicht vertreten darf.


Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Wirtschaft
29.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Otto,

das IT-Newsportal Heise.de berichtet in einem heute erschienenen Beitrag[1], Sie hätten im Rahmen der Musikmesse Midem der Medienindustrie eine baldige Entscheidung zum sog. "Two Strikes"-Warnsystem gegen Urheberrechtsverletzungen zugesichert und hierzu auch Gespräche mit "Stakeholdern" angekündigt. Bisher treten in Deutschland im Wesentlichen eine Handvoll Verwertungsgesellschaften und mehrere Großkonzerne als "Stakeholder" auf und gerieren sich als Architekten einer umfassenden Neuordnung des Internets, die einseitig zugunsten eines einzelnen Wirtschaftszweiges geht und die Grundstrukturen der Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts gefährdet. Meine Frage nun an Sie: Werden Sie auch die mehr als 80 Millionen "Stakeholder" der deutschen Zivilgesellschaft in den Austausch miteinbeziehen? Wenn ja, in welcher Form wird dies geschehen? Wer wird einerseits die Bürgerinnen und Bürger, die auf einen fairen (nicht gleichzusetzen mit kostenlosen!) Zugang zu Kultur, Bildung und Informationen angewiesen sind, andererseits aber auch jene Kultur- und Medienschaffenden, die nicht Teil des traditionellen Verwertungssystems sind, vertreten und die Interessen beider Gruppen den immer weiter ausufernden Forderungen der Verwertungsindustrie gegenüber verteidigen?

Mit freundlichen Grüßen



[1] heise.de

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