Hans-Joachim Otto (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Hans-Joachim Otto
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
30.10.1952
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft
Wohnort
Frankfurt am Main
Wahlkreis
Frankfurt am Main I
Ergebnis
9,9%
Landeslistenplatz
4, Hessen
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(...) 1) Aus meiner Sicht ist die Anzahl der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Hörfunkkanäle zumindest problematisch. Jenseits des bereits heute sehr großzügigen Rahmens, welcher durch den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien gewährt wird, sollte es keine weiteren Sender mehr geben. Mir persönlich wäre es auch lieber, wenn die Verantwortlichen die Gebührengelder ins Programm investieren würden, nicht in neue Kanäle. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
27.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Otto,

wie denken Sie darüber, dass das Patientenrecht auf eine ausdrückliche Gesetzesgrundlage gestellt werden sollte? Liegt dem Bundestag ein Gesetzesentwurf vor? Beabsichtigt Ihre Fraktion eine entsprechende Initiative zu starten? Wie weit ist der Stand der Intiative und wer ist federführend verantwortlich?

Ihrem Wahlkreiskollegen stelle ich die gleiche Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Joachim Otto
bisher keineEmpfehlungen
21.06.2011
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Patientenrecht. Bereits im Koalitionsvertrag von 2009 haben die beiden Regierungsfraktionen beschlossen, die Rechte von Patienten in einem eigenen Gesetz zu regeln. Dazu fand im Mai eine Verbändeanhörung im Bundesjustizministerium statt. Daran anschließend wird gegenwärtig der Gesetzesentwurf zwischen dem Justiz- und dem Gesundheitsministerium abgestimmt, der in diesem Jahr auch parlamentarisch beraten werden soll. Ich werde zunächst das Ergebnis dieser Abstimmung abwarten, bis ich mir eine abschließende Meinung bilde.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Internationales
11.11.2011
Von:

Sehr gehrter Herr Otto,

als ein in ihrem Wahlkreis sesshafter Bürger möcht ich Sie fragen, wie Sie in der gestrigen Abstimmung im Bundestag zum Antrag von SPD/GRÜNE zum Thema: "Gegen eine Aufweichung des Verbots von Streumunition " Dr.S. 17/7637 abgestimmt haben. Auch das Votum ihrer Fraktionskolleginnen/kollegen würde mich interessieren. Laut Frankfurter Rundschau hat sich auch die Deutsche Bank zu diesem Thema geäussert und entschieden dass sie "Geschäftsbeziehungen zu Firmen einstellen wird, die neben vielen anderen Produkten auch Streubomben produzieren".

Mit freundlichen Grüssen

F.
Antwort von Hans-Joachim Otto
1Empfehlung
18.11.2011
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

die Bundesrepublik verfolgt das Ziel eines vollständigen Verbots von Streumunition seit Jahren mit Nachdruck. Deutschland hat das Ratifizierungsverfahren zur Oslo-Konvention als einer der ersten Staaten vollständig abgeschlossen und im Juli 2009 die Ratifikationsurkunde hinterlegt. Produktion und Export von Streumunition sind in Deutschland seit 2005 eingestellt worden. Bereits 2001 hat Deutschland begonnen, seine Streumunition zu vernichten. Die vollständige Vernichtung der Bestände wird voraussichtlich schon 2015 und damit deutlich vor der vereinbarten Frist abgeschlossen sein.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat diesen Prozess stets unterstützt und sich bereits 2006 in einem eigenen Antrag für die weltweite Ächtung von Landminen und Streumunition ausgesprochen. Das Inkrafttreten der Konvention von Oslo ist aus unserer Sicht ein Meilenstein im Bemühen um den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Auseinandersetzungen.

Das Abkommen von Oslo hat allerdings eine Schwäche: Diejenigen Staaten, die über ca. 80 Prozent der weltweiten Streumunitionsbestände verfügen (u. a. USA, Russland, Israel, China, Pakistan und Indien), sind bislang keine Vertragsparteien. Der Besitz und Einsatz jeder Form von Streumunition ist für sie weiterhin grundsätzlich legal. Wir begrüßen und unterstützen daher das Engagement der Bundesregierung zur Universalisierung der Oslo-Konvention.

Um auch die großen Besitzerstaaten von Streumunition an die hohen Standards der Streumunitionskonvention heranzuführen, kann ein zusätzliches Protokoll zur Convention on Certain Conventional Weapons (CCW) ein sinnvoller Zwischenschritt sein. Dafür muss das Protokoll so ausgestaltet sein, dass auch diese Staaten konkreten Regelungen und einem geordneten und schrittweisen Zerstörungsprozess von Streumunition unterworfen werden.

Der gegenwärtige Protokollentwurf wird diesem Anspruch noch nicht gerecht. Wir sind daher der Auffassung, dass weitere substantielle Verbesserungen am Entwurfstext notwendig sind. Die Bundesregierung hat zugesichert, sich bei der anstehenden Überprüfungskonferenz in Genf hierfür einzusetzen.

Die Anträge von SPD/Grünen und Linken lehnen wir aus den genannten Gründen ab.

Mit besten Grüßen

Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Internationales
18.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Otto,

von einem über die Maßen verbrecherischen Umgang mit Flüchtlingen im Sinai, berichtet WELT-Online vom 18.11.2011. Dort sterben Flüchtlinge auf brutalste und qualvollste Weise, weil Ihnen von Organhändlern und korrupten Ärzten unter Vortäuschung falscher Versprechungen lebenswichtige Organe entnommen werden.

www.welt.de

Wenn das kein Grund sein soll, über die bundespolitische und europäische Schiene direkt, unter Umständen militärisch, einzuwirken und diesen Akt widrigster Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden, was dann? Sehen Sie sich veranlasst, als Bundestagsabgeordneter an die Bundesregierung mit einer entsprechenden Frage heranzutreten und was sehen Sie sonst noch für Möglichkeiten?

Ihrem Wahlkreiskollegen geht die gleiche Anfrage zu.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Joachim Otto
1Empfehlung
25.11.2011
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Ich habe mich unverzüglich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung gesetzt, das die Situation bewerten wird. Es ist klar, dass die Bundesregierung eine illegale Organentnahme und den illegalen Organhandel konsequent ablehnt.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Otto,

unter " lumma.de " wird Ihnen folgenden Äußerung zugeschrieben: "Sinngemäß sagte er: "lassen Sie uns erst einmal die Vorratsdatenspeicherung machen, danach können wir das Urheberrecht auch durchsetzen.” – Auch auf Nachfrage wurde klar, daß dies kein Versprecher war, sondern ein Versprechen in Richtung Content-Industrie. "

Können Sie diese Schilderung bestätigen?
Falls nein, können Sie ihre entsprechenden Äußerungen vielleicht selber schildern?

Unabhängig vom Termin am 29.11.:
  • Befürworten Sie die Vorratsdatenspeicherung?
  • Zur Ermittlung welcher Vergehen sollte die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt werden?

Danke für die Beantwortung der Fragen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans-Joachim Otto
bisher keineEmpfehlungen
06.12.2011
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

ich habe nun wirklich mit keiner Silbe eine Vorratsdatenspeicherung gefordert – oder gar diese der Content-Industrie versprochen, um das Urheberrecht durchzusetzen. Vielmehr habe ich auf die Frage, weshalb die Stärkung des Urheberrechts im Internet noch nicht vorangekommen sei, geantwortet, dass hierfür zunächst die Vorfrage zu kläre sei, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Provider Daten bereitstellen müssen. Ich habe mich ausdrücklich zu einer rechtsstaatlich einwandfreien Umsetzung der EU-Richtlinie bekannt und dabei namentlich auf den Quick-Freeze-Vorschlag von Bundesjustizministerin Leutheusser Schnarrenberger hingewiesen.

In diesem Zusammenhang haben wir dann noch darüber diskutiert, was man überhaupt unter "Vorratsdaten" und "anlaßbezogenen Daten" zu verstehen habe. Es ist schon ein wichtiger Unterschied, ob man auf eine objektive Voraussetzung hinweist oder man sie subjektiv fordert. Keiner in der FDP – und natürlich auch ich nicht – will Daten sammeln, "nur um die Durchsetzung des Urheberrechts im digitalen Raum zu gewährleisten".

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Arbeit
05.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Otto,

ich lese auf Ihrer Homepage, dass Sie die von Bürgern und Politikern Frankfurts erhobene Kritik gegen die Braunkohlestaubkraftwerke der AllessaChemie beklagen.

Die Braunkohlestaubkraftwerke sind mit einem Filter zum Abhalten von Grobpartikeln, jedoch ohne Gasfilter ausgestattet. Die Emissionen pro m3 Abluft betragen im Vergleich zum Staudinger Kraftwerk: Stickoxide: 4fache, Schwefeldioxide: 12fache, und Feinstaub: doppelte Menge.

Sowohl Bürger als auch die Politiker der Stadt Frankfurt kritisieren die Entscheidung des Unternehmens, auf den Energieträger Braunkohlenstaub zu setzen und die Kraftwerke mit minimalster Filtertechnik auszurüsten, meiner Meinung nach daher sehr wohl zu Recht. Es handelt sich auch nicht um eine Entscheidung aufgrund wirtschaftlicher Notlage: Schaut man sich die Jahresabschlüsse der AllessaChemie für die letzten zwei Geschäftsjahre an, so sieht man, dass die Ertragslage der Gesellschaft gut oder doch befriedigend ist. Die Gesellschaft erzielte Jahresgewinne von EUR 3,4 Mio in 2009/10 und von EUR 1,9 Mio in 2011/10. Die Getec AG , Contractor, war sogar noch viel profitabler. Der Jahresgewinn betrug EUR 7,1 Mio in 2008 und EUR 9,6 Mio in 2009. Für 2010 sind keine Zahlen verfügbar. Auch vor dem Hintergrund dieser Ertragslage ist das Verhalten der Unternehmen beim Kraftwerksbau nicht.

Sie beklagen nun, die CDU lasse "sich hinter den grünen Karren der De-Industrialisierung spannen". Das führt mich zu folgenden Fragen an Sie: Führt es aus Ihrer Sicht zu De-Industrialisierung, wenn Bürger für ein verträgliches Miteinander von Industrie und Wohnumwelt kämpfen? Wann werden Sie sich in Pressemitteilungen zur De-Industrialisierung durch erfolgtem Stellenabbau von MAN Roland und Allessa Offenbach - hier sprechen wir von Tausenden von Arbeitsplätzen - äußern? Beabsichtigen Sie, auch einmal mit der Bürgerintiative in Kontakt zu treten, um deren Sicht kennenzulernen?

Hochachtungsvoll

Antwort von Hans-Joachim Otto
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08.12.2011
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Anmerkungen zum Braunkohlestaubkraftwerk in Fechenheim.

Es gehört zu den guten rechtsstaatlichen Prinzipien, dass der Staat Vorschriften zu zulässigen Emissionswerten macht, dabei aber auf detaillierte technische Vorgaben – beispielsweise über Brennstoffe, Brennverfahren oder Filter – verzichtet. Wie die Umweltvorschriften eingehalten werden, obliegt der unternehmerischen Freiheit. Das Braunkohlestaubkraftwerk wurde geprüft und genehmigt. Es erfüllt alle Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb.

Die von Ihnen angesprochene Insolvenz von MAN Roland ist bedauerlich. Für den Standort Offenbach bestehen jedoch gute Hoffnungen, dass der Betrieb mit einem neuen Eigentümer fortgesetzt werden kann. Eine Insolvenz ist immer auch ein Zeichen unternehmerischer Fehlentscheidungen. Wir sollten deshalb gemeinsam das Ziel haben, dass die Allessa in Frankfurt aus möglichst vielen Optionen, die die umweltrechtlichen Bedingungen erfüllen, frei nach unternehmerischen Maßstäben wählen kann. Damit werden die unternehmerische Zukunft der Allessa und die Arbeitsplätze vor Ort gesichert.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto
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