Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. August 2009 zum Thema KSK.
Leider komme ich auf Grund der Urlaubszeit erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten.
Zu Ihrer ersten Frage:
Die Künstlersozialversicherung, die vor mehr als 25 Jahren von der sozial-liberalen Koalition ins Leben gerufen wurde, ist die Grundlage der sozialen Sicherung von Künstlerinnen und Künstlern und ein wichtiger Beitrag des Staates zur Künstler- und Kunstförderung. Die gemeinsame Finanzierung dieser Grundsicherung durch die Versicherten (50%), die Verwerter (30%) und den Bund (20%) trägt den besonderen Arbeitsbedingungen von Künstlern, Autoren, Graphikern etc. Rechnung.
Anders als bei üblichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, beteiligt sich der Bund aufgrund seiner kultur- und sozialpolitische Verantwortung für freiberufliche Künstler und Autoren an der Finanzierung dieser sozialen Absicherung.
Grundlage der Einrichtung der Künstlersozialversicherung war eine empirische Untersuchung der Autoren Fohrbeck/Wiesand, der sog. Künstlerreport 1975, in dem die soziale Lage von Musikschaffenden, Darstellern, Bildenden Künstlern und Designern beleuchtet wurde. Mit dieser Studie wurde die mangelnde soziale Absicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten empirisch belegt. Auch die Anhörungen und Untersuchungen der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages, die Ende 2006 Ihren Schlussbericht vorlegte, ergaben ein eindeutiges Bild: Die wirtschaftliche Situation der Künstler hatte sich nicht gebessert. Das Erfordernis einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit der Künstler durch Erhalt und Stärkung einer eigenen sozialen Absicherung besteht damit fort.
Laut Künstlersozialversicherung beträgt das Durchschnittseinkommen der Versicherten 13.103 Euro pro Jahr (Stand: 1.1.2009). Mit einem Durchschnittseinkommen von rund 1.000 pro Monat lassen sich meines Erachtens keine Rücklagen bilden.
Zu Ihrer zweiten und dritten Frage: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind derzeit rund 8,5 Prozent der auf Arbeitslosengeld II Angewiesenen Selbstständige. Innerhalb von zwei Jahren hat sich deren Zahl verdoppelt. Ich sehe durchaus Ihr Argument, doch Abgrenzungen sind nun einmal immer schwierig zu handhaben.
Die FDP will die Künstlersozialkasse sachgerecht weiterentwickeln und zukunftsfest machen. Dazu muss der Kreis der Versicherungsberechtigten deutlicher definiert werden. Der Kreis der Berechtigten kann nicht beliebig ausgedehnt werden. Bürokratielasten der Unternehmen müssen auf ein Minimum reduziert werden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher einen Antrag zur sachgerechten Ausgestaltung der Künstlersozialkasse in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 16/9820)
Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen ausreichend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto