Hans-Joachim Hacker (SPD)

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hacker,

mit einigem Interesse habe ich den Änderungsantrag der Fraktionen der großen Koalition zum sogenannten "Zugangserschwerungsgesetz" gelesen ( blog.odem.org )

Dabei ist mir vor allem folgender Passus zum Expertengremium, das die Inhalte der Sperrliste kontrollieren soll, aufgefallen:

"Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen."

Auf der einen Seite haben wir also eine täglich aktualisierte Sperrliste mit womöglich hunderten oder tausenden von Einträgen, dem gegenüber steht ein Gremium, das alle paar Monate zusammen tritt, um einige davon zu überprüfen. Im Klartext bedeutet dies, dass von der Aufnahme einer Seite auf die Sperrliste bis zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Aufnahme Monate oder gar Jahre vergehen können, sofern besagte Seite überhaupt jemals von der stichprobenartigen Überprüfung betroffen ist.

Halten Sie diese Ausgestaltung eines Kontrollmechanismus für die Inhalte der Sperrliste für hinreichend ?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Hans-Joachim Hacker
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19.06.2009
Hans-Joachim Hacker
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie zitieren den Passus über das Expertengremium nicht vollständig. Das Gremium soll zwar mindestens einmal im Quartal eine Prüfung der Einträge auf der Sperrliste durchführen, allerdings kann dies auch öfter geschehen. Ich zitiere aus der Neuregelung: "Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen." Sollte das Gremium - zu welcher Zeit auch immer - der Auffassung sein, dass ein oder mehrere Einträge in der Sperrliste nicht die Voraussetzungen für eine Sperrung erfüllen, muss das Bundeskriminalamt den Eintrag streichen. Das Gremium wird vermutlich nicht täglich die Sperrliste überprüfen - die Möglichkeit dazu hat es aber. Somit ist es möglich, dass das Gremium bei gemeldeten Anhaltspunkten jederzeit reagieren kann.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundeskriminalamt dem Bundesinnenministerium untersteht. Auch daraus kann eine Kontrolle jederzeit erfolgen. Und schließlich ist gegen die Aufnahme in die Sperrliste auch der Gerichtsweg offen. Sie können daran erkennen, dass es neben dem Gremium gleich mehrere Möglichkeiten gibt, um eine Aufnahme in die Sperrliste überprüfen zu lassen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Ich bin mir sicher, dass es ziemlich rasch Beschwerden geben wird, wenn eine Internetseite vermeintlich unberechtigterweise gesperrt wurde. Dann wird es auch nicht Monate oder Jahre dauern, bis dies überprüft wurde und dann entschieden wird, ob die Seite gesperrt bleibt oder nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich Menschen ernsthaft darüber beschweren werden, dass Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt wurden.

Das Gesetz ist befristet. Bereits nach zwei Jahren soll eine Evaluation durchgeführt werden, bei der festgestellt werden soll, ob die mit dem Gesetz vorgenommenen Maßnahmen erfolgreich waren. Dies dient als Grundlage für eine neue Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Hacker, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hacker,

Artikel 3 unseres grundgesetzes besagt:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".

Sind sie nicht auch der Meinung, dass in der Aufzählung aus Absatz 3 nicht auch die "sexuelle Orientierung" aufgeführt werden müsste?
Warum wurde dieser Punkt noch nicht aufgenommen? Planen Sie, an dieser Situation etwas zu ändern und wenn ja, wie sieht Ihre Planung aus?
Antwort von Hans-Joachim Hacker
11Empfehlungen
29.06.2009
Hans-Joachim Hacker
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt und dieses Bekenntnis auch in das Grundgesetz aufgenommen werden sollte. Eine Reihe von Beleidigungen, Übergriffen und Gewalttaten auf Homosexuelle aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zeigen die dringende Notwendigkeit, für mehr Toleranz einzutreten.

In der Vergangenheit ist hier bereits einiges geschehen. Verbände, Parteien und Prominente haben immer wieder bei Aktionen und Veranstaltungen für Toleranz geworben. Der Bundestag hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beschlossen, das Schutz vor Diskriminierung aufgrund seiner oder ihrer sexuellen Identität enthält. Doch die Erkenntnis wächst, dass dies nicht ausreicht. Deshalb wird jetzt ernsthaft auch eine Grundgesetzänderung diskutiert.

Die SPD hat sich klar gegen Homophobie positioniert und ist entschlossen, gegen Beleidigungen, Gewalt und Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität von Menschen vorzugehen. Im Regierungsprogramm der SPD wird das Ziel betont, den Respekt gegenüber Homosexuellen zu fördern und Homophobie auch weltweit zu ächten. Wir wollen den Respekt gegenüber Homo-, Bisexuellen und Transgender fördern und Vorurteile in der Gesellschaft abbauen.

Die SPD hat damit in ihrem Regierungsprogramm klare Akzente gesetzt. Sollte die SPD wieder in Regierungsverantwortung gewählt werden, muss die Frage der Aufnahme der "sexuellen Identität" in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes in den Koalitionsverhandlungen zur Regierungsbildung thematisiert werden. Da für die Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, reichen die Stimmen der SPD im Bundestag nicht aus. Ich werde bei meiner Wiederwahl in den Deutschen Bundestag auf jeden Fall eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen


Hans-Joachim Hacker, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
18.09.2009
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Hacker,

In nächster Nähe zu unserer Gemeinde verläuft die A24.

Die Autobahn ist sehr stark befahren (viele Lkw´s und Pendler) und damit sehr laut,
sie ist am Ende der 90er-Jahre in stand gesetzt worden
aber an der Lärmbelästigung hat sich nach wie vor nichts geändert.

Die Gemeinden an der Lewitz werben mit der Besinnlichkeit des Naturschutzgebietes,
doch hier ist davon nicht viel zu spüren.

Unser ehemaliger Bürgermeister hat sich schon einmal vergeblich für Maßnahmen gegen diese ständige Belästigung eigesetzt, jedoch vergebens.


Werden sie sich mit den Problemen der Kommunen, wie diesem, näher befassen?
Antwort von Hans-Joachim Hacker
1Empfehlung
21.09.2009
Hans-Joachim Hacker
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Probleme der Lärmbelästigungen an den Autobahnen sind mir bekannt. Es ist nicht nur für die Lebensqualität der Menschen, sondern auch für die touristische Entwicklung wichtig, dass von den Autobahnen keine unvertretbaren Belastungen ausgehen, sondern sie das sind, wofür sie gedacht sind: sie sollen die Verkehrsteilnehmer schnell und sicher ans Ziel bringen.

Mit Lärmschutzmaßnahmen bin ich nicht nur durch Gespräche im Wahlkreis vertraut, sondern auch durch meine Tätigkeit im Verkehrsausschuss des Bundestages. Wir wollen hier weitere Verbesserungen erreichen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat deshalb Ende August das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II vorgelegt. Ziel dieses Paketes ist es, trotz steigenden Verkehrsaufkommens die Lärmbelastung zu verringern - im Straßenverkehr um 30 Prozent bis 2020. Dafür sollen die Geräuschgrenzwerte weiter abgesenkt werden. Für die Bundesfernstraßen strebt das Bundesverkehrsministerium eine Absenkung der Sanierungswerte um 3 dB (A) an, was deutlich hörbar sein wird. Dafür sind erhebliche Investitionen in die bestehenden Straßen notwendig. Es wird mit 1,5 Milliarden Euro gerechnet, die aber bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein sollen.

Das Problem der Anwohner in den Gemeinden auf dem Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich des Verkehrslärms an der A 24 resultiert daraus, dass bei der Wiedervereinigung die damaligen Baustandards an Verkehrseinrichtungen aus DDR-Zeit als rechtsbeständig hingenommen wurden. Für Lärmsanierungsmaßnahmen fehlt daher die zwingende Rechtsgrundlage. Jetzt muss diese geschaffen werden. Das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II ist ein Schritt dahin.

Ich möchte diesen Prozess im Verkehrsausschuss des Bundestages begleiten und vorantreiben und will auch erreichen, dass diese Lärmsanierungsmaßnahmen so rasch wie möglich in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Hacker, MdB
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